Glossar

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Glossar - Zensurregeln

Medienrechtlich Verantwortlicher: Rolf Schälike, Gerichtsberichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit

Wissenschaftliche Beratung: Rechtsanwalt Markus Kompa

In Deutschland gibt es Zensurbehörden. Das sind die Gerichte, insbesondere die so genannten Pressekammern. Zusammen mit einer handvoll Creme de la Creme Rechtsanwälten, unterstützt von einer begrenzten Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Anwälte, entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln.

In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der Zensurregeln in Deutschland Heute bilden. Die Begriffe sind entnommen aus den und werden erklärt an Hand von Urteilen der Zensurkammern des Landgerichts Hamburg (Zivilkammern 24 und 25), des Hanseatischen Oberlandesgerichts (7. Zivilsenat), des Landgerichts Berlin (Zivilkammer 27), des Kammergerichts Berlin (9. und 10. Zivilsenate) und des Landgerichts Köln (Zivilkammer 28) sowie der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts


Seiten in der Kategorie „Glossar“

Es werden 336 Seiten aus dieser Kategorie angezeigt.

A

B

C

D

E

F

G

G(Forts.)

H

I

J

K

L

M

N

O

P

R

R(Forts.)

S

T

U

V

W

Y

Z

Persönliche Werkzeuge