Beleidigung und Schmähung

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-'''Beleidigung''' bezeichnet die Straftatbestände [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005102307 14.Abschnitt des Strafgesetzbuchs], der sogenannten "Ehrenschutzdelikte", die sich mit Äußerungsrecht befassen.+'''[[Beleidigung]]''' bezeichnet die Straftatbestände [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005102307 14.Abschnitt des Strafgesetzbuchs], der sogenannten "Ehrenschutzdelikte", die sich mit Äußerungsrecht befassen.
-'''Schmähunng''', its eine beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.+'''[[Schmähkritik|Schmähung]]''', its eine beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.
-Hie werden konkrete Begriff und Äßerungn mit Angabe der Gerichtsurteile für Beleidigungen und Schmähungen aufgelisten.+Hie werden konkrete Begriff und Äßerungn mit Angabe der Gerichtsurteile für Beleidigungen und Schmähungen aufgelistet.

Aktuelle Version

Beleidigung bezeichnet die Straftatbestände 14.Abschnitt des Strafgesetzbuchs, der sogenannten "Ehrenschutzdelikte", die sich mit Äußerungsrecht befassen.

Schmähung, its eine beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.

Hie werden konkrete Begriff und Äßerungn mit Angabe der Gerichtsurteile für Beleidigungen und Schmähungen aufgelistet.


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