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Insofern verlassen wir uns auf die Selbstzensur, eine Art "Maulkorb-TÜV" bzw. "TÜV für sichere Meinungsäußerung", gespeist von den Zensurregeln.

Wir unternehmen alles, um keine Gefahren entstehen zu lassen, und dass diese besonders gefährliche Einrichtung stets unter verantwortungsvoller Kontrolle betrieben wird.

Verantwortlich im Sinne des Gesetzes für alle Seiten von www.buskeismus.de ist

Rolf Schälike Bleickenallee 8 22763 Hamburg Tel. 040 / 390 97 18

Die Verantwortung gilt in den Grenzen der von Rolf Schälike abgegebenen Kommentare und selbstgestalteten Seiten.

Diese unabhängige Web-Site ist keine Web-Site der Pressekammer Hamburg oder des Vorsitzenden Richters Andreas Buske. Diese Site ist vom Richter Andreas Buske weder autorisiert noch gebilligt, weder wissentlich noch willentlich gewollt. Eine Abstimmung mit der Pressekammer erfolgt nicht bzw. nur gelegentlich, auch wenn die Site der Pressestelle des Landgerichts / Hanseatischen Oberlandesgerichts bekannt ist.

Aus dem Internet übernommene Informationen - Urteile, Beschlüsse, Kommentare, Berichte u.a. - wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf deren Richtigkeit überprüft. Eine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden.

Fühlt sich jemand durch die Veröffentlichung in seinen Rechten - Copyright, falsche bzw. ungenaue Zitierung, unberechtigte Namensnennung, Recht am eigenen Bild, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede u.a. - beeinträchtigt, so bitten wir um umgehende Mitteilung an Rolf Schälike, um im Interesse aller Beteiligten eine sofortige außergerichtliche Lösung zu finden.

In der Regel (prinzipiell) berücksichtigen wir alle sachlichen sowie berechtigten Forderungen und Wünsche.

Unsere wissenschaftlich-publizistischen Untersuchungen und Analysen möchten wir nach Möglichkeit ohne Einschaltung von Richtern, die in der Regel keine Wissenschaftler sind, ungestört führen können und dürfen. Wir versuchen uns, von kranken und geldgierigen Anwälten zu schützen. Leider lediglich mit mäßigem Erfolg.

Um uns nicht auf die unterste Ebene zu begeben, werden wir Abmahnungen im Allgemeinen folgendermaßen anerkennen:

"Im Hinblick auf das publikatorische Interesse verpflichtet ich mich ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleichermaßen rechtsverbindlich es zu unterlassen bei Meidung einer vom Name festzustellenden, gegebenenfalls vom Gericht zu bestätigenden Vertragsstrafe zu unterlassen, zu behaupten, behaupten zu lassen und/oder sonst zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

1. Gewünschte Unterlassung Nr. 1

2. Gewünschte Unterlassung Nr. 2

3. ... .

Hamburg, Datum

Rolf Schälike"

Diese Selbstverpflichtung gilt jedoch nicht gegenüber Verbrechern, Kriminellen und den gleichgestellten anwaltlichen Vertretern.

Wir möchten uns gegenüber Kriminellen bzw. kriminell Handelnden nicht unterwerfen.

Copyleft Wird kopiert, so bitten wir um Quellenangabe. Die Genehmigung für das Kopieren von Fremdbeiträgen ist einzuholen bei den Autoren.

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