Honig saugen

Aus Buskeismus

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Honig saugen ist die Anwendung von Leitsätzen und Deutungen aus Entscheidungen übergeordneter Gerichte (OLG, BGH, BVerfG) auf die eigenen Zensurentscheidungen. Vor allem bei den Richtern der Zensurkammern in Hamburg ist dieser Ausdruck beliebt.

Kritik

Die Richter suchen laufend nach Argumenten für Verbote. Zusammen mit den Crème de la Crème- Zensuranwälten wird ein kompliziertes, der Natur nach unschlüssiges Regelsystem für die Durchsetzung der Zensur erarbeitet. Anstatt selbständig zu formulieren, zu bewerten und zu entscheiden, berufen sich die Akteure auf schon vorhandene Dokumente, wie es in den Diktaturen durchgängig und im Rechtsstaat auswuchernd ist. Sich auf andere staatlich unbehelligte Akteure zu berufen bietet Schutz vor möglicher Strafverfolgung wegen echter oder vermeintlicher Fehler.

Die machtbesessenen Untertan-Juristen sind glücklich, Dokumente von Oberen zu finden, aus denen sie Honig saugen können, um andere zu unterdrücken.

Keinen Honig saugen wollen Zensurkammern aus Entscheidungen, die Gerichte übergeordneter Instanz gegen die Zensur fällen, wie zum Beispiel, die Nichtanwendbarkeit der Stolpe-Entscheidung hinsichtlich des Anspruchs auf Gegendarstellung.

Die Zensurrichter und Zensuranwaltälte versuchen, Ihren Fall zum Einzelfall zu stilisieren und nachzuweisen, dass das OLG, der BGH oder das BVerfG es anders gemeint bzw. sich zu diesem konkreten Einzelfall nicht geäußert haben.

Die Zensurregeln erweitern sich um eine neue Regel.

Honig saugen sollten in solchen Fällen die Anwälte der Zensuropfer. Das setzt allerding Bereitschaft, Wissen und gute anwaltliche Fähigkeiten voraus. Widerspricht allerdings meist den geschäftlichen Interessen der Anwälte.

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