Honig saugen

Aus Buskeismus

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-Entschweiden die obergeodneten Gerichte gegen die zensur, wir zum Beipiel die Nichanwedbarkeit der [[Stolpe-Entscheidung]] auf den Anaspruch auf Gegegndarstellung, so spricht kein Richter vom ''Honig saugen'' bezüglich einer solchen Einschräönkung seiner Zensurmacht.+Entscheiden die obergeodneten Gerichte gegen die Zensur, wie zum Beipiel die Nichanwedbarkeit der [[Stolpe-Entscheidung]] hinsichtlich des Anspruchs auf Gegegndarstellung, so spricht kein Richter von ''Honig saugen'' bezüglich einer solchen Einschränkung seiner Zensurmacht.
-Die Richter suchen nach Argumenten für Verbote. Zusammen mit den Creme de la Creme Zensuranwälten wird ein kompliziertes, der Natiur nach unschlüssiges Regelsystem für die Durchsetzung der Zensur erarbeitet.+Die Richter suchen laufend nach Argumenten für Verbote. Zusammen mit den Creme de la Creme Zensuranwälten wird ein kompliziertes, der Natur nach unschlüssiges Regelsystem für die Durchsetzung der Zensur erarbeitet. Dabei ist es in den Diktaturen durchgängig, im Rechtsstaat auswuchernd, dass sich die Akteure auf schon vorhandene Dokumente berufen, anstatt sebsständig zu formulieren, zu bewerten und zu entscheiden. Sich auf andere staatlich unbehelligte Akteure zu berufen, bietet Schutz vor möglicher Strafverfolgung wegen geamachter Fehler.
-Bei Diktaturen durchgängig, im Rechtsstaat auswuchernd berufen sich die Akteure auf schon vorhandene Dokumente. Das bietet Schutz vor möglicher Strafverfolgung wegen geamchter Fehler.+Die machtbesessenen Untertan-Juristen sind glücklich, Dokumente von Oberen zu finden, aus denen sie ''Honig saugen'' können, um andere zu unterdrücken.
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Version vom 09:05, 12. Okt. 2008

Honig saugen ist ein belieber Ausdruck bei den Zensurrichtern der Zensurkammer Hamburg.

Gemeint ist die Anwendung von Leitsätzen und Deutungen aus Entscheidungen übergeordneter Gerichte (OLG, BGH, BVerfG)auf die eigenene Zensurentscheidungen.

Kritik

Entscheiden die obergeodneten Gerichte gegen die Zensur, wie zum Beipiel die Nichanwedbarkeit der Stolpe-Entscheidung hinsichtlich des Anspruchs auf Gegegndarstellung, so spricht kein Richter von Honig saugen bezüglich einer solchen Einschränkung seiner Zensurmacht.

Die Richter suchen laufend nach Argumenten für Verbote. Zusammen mit den Creme de la Creme Zensuranwälten wird ein kompliziertes, der Natur nach unschlüssiges Regelsystem für die Durchsetzung der Zensur erarbeitet. Dabei ist es in den Diktaturen durchgängig, im Rechtsstaat auswuchernd, dass sich die Akteure auf schon vorhandene Dokumente berufen, anstatt sebsständig zu formulieren, zu bewerten und zu entscheiden. Sich auf andere staatlich unbehelligte Akteure zu berufen, bietet Schutz vor möglicher Strafverfolgung wegen geamachter Fehler.

Die machtbesessenen Untertan-Juristen sind glücklich, Dokumente von Oberen zu finden, aus denen sie Honig saugen können, um andere zu unterdrücken.

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