Gleitender Sorgfaltsmaßstab

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-Die Abhängigkeit der Prüfpflichten von der Schwere der Rechtsverletzung heißt '''gleitender Sorgfaltsmaßstab'''.+'''Gleitender Sorgfaltsmaßstab''' beschreibt die Abhängigkeit der Prüfpflichten von der Schwere der Rechtsverletzung. Diese Prüfpflichten betreffen vor allem Anbieter von [[User Generated Content]].
-Je stärker die Äußerung die Rechtspositionen der durch sie betroffenen Dritten beeinträchtigt, desto höher ist der Sorgfaltsmaßstab [[1 BvR 2243/02]].+== Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ==
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 +Je stärker eine Äußerung die Rechtspositionen der durch sie betroffenen Dritten beeinträchtigt, desto höher ist der Sorgfaltsmaßstab [[1 BvR 2243/02]].
Es besteht ein '''gleitender Sorgfaltsmaßstab''' mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten: Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren [[Persönlichkeitsrecht]]sverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers demnach an dem einen Ende des Spektrums bis hin zu einer Dauer- und Vorabkontrollpflicht anwachsen. [[324 O 794/04]] Es besteht ein '''gleitender Sorgfaltsmaßstab''' mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten: Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren [[Persönlichkeitsrecht]]sverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers demnach an dem einen Ende des Spektrums bis hin zu einer Dauer- und Vorabkontrollpflicht anwachsen. [[324 O 794/04]]
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-==Urteile== 
-1 BvR 2243/02 v. 26.8.2003 - Gerhard Schröders Haarfärbung 
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-324 O 794/04 Urteil v. 04.12.2007 - Callactive GmbH vs. Stefan Niggemier 
==Kritik== ==Kritik==
Mit der Einführung dieses unbestimmten Begriffs geben sich die [[Zensurrichter]] ein Argument in die Hand, die Zensur tagesaktuell in Abhängigkeit von den eigenen (mittelalterlichen) Moralvorstellungen auszusprechen. Gerade die Urteils-Beispiele, Schröders angebliche Haarfärbung und Animöse sind ein Beispiel für die freie und unabhängige richterliche Entscheidung, welche nicht unbedingt von der Mehrheit der [[Rezipient]]en unterstützt wird, weil die Schwere der Rechtsverletzung nicht so hoch eingeschätzt wird, dass eine Vorabprüfung geboten wäre. Mit der Einführung dieses unbestimmten Begriffs geben sich die [[Zensurrichter]] ein Argument in die Hand, die Zensur tagesaktuell in Abhängigkeit von den eigenen (mittelalterlichen) Moralvorstellungen auszusprechen. Gerade die Urteils-Beispiele, Schröders angebliche Haarfärbung und Animöse sind ein Beispiel für die freie und unabhängige richterliche Entscheidung, welche nicht unbedingt von der Mehrheit der [[Rezipient]]en unterstützt wird, weil die Schwere der Rechtsverletzung nicht so hoch eingeschätzt wird, dass eine Vorabprüfung geboten wäre.
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 +==Urteile==
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 +[[1 BvR 2243/02]] v. 26.8.2003 - Gerhard Schröders Haare
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 +[[324 O 794/04]] Urteil v. 04.12.2007 - Callactive GmbH vs. Stefan Niggemier ("Animösen")
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 09:32, 18. Nov. 2008

Gleitender Sorgfaltsmaßstab beschreibt die Abhängigkeit der Prüfpflichten von der Schwere der Rechtsverletzung. Diese Prüfpflichten betreffen vor allem Anbieter von User Generated Content.

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Je stärker eine Äußerung die Rechtspositionen der durch sie betroffenen Dritten beeinträchtigt, desto höher ist der Sorgfaltsmaßstab 1 BvR 2243/02.

Es besteht ein gleitender Sorgfaltsmaßstab mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten: Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers demnach an dem einen Ende des Spektrums bis hin zu einer Dauer- und Vorabkontrollpflicht anwachsen. 324 O 794/04

Kritik

Mit der Einführung dieses unbestimmten Begriffs geben sich die Zensurrichter ein Argument in die Hand, die Zensur tagesaktuell in Abhängigkeit von den eigenen (mittelalterlichen) Moralvorstellungen auszusprechen. Gerade die Urteils-Beispiele, Schröders angebliche Haarfärbung und Animöse sind ein Beispiel für die freie und unabhängige richterliche Entscheidung, welche nicht unbedingt von der Mehrheit der Rezipienten unterstützt wird, weil die Schwere der Rechtsverletzung nicht so hoch eingeschätzt wird, dass eine Vorabprüfung geboten wäre.

Urteile

1 BvR 2243/02 v. 26.8.2003 - Gerhard Schröders Haare

324 O 794/04 Urteil v. 04.12.2007 - Callactive GmbH vs. Stefan Niggemier ("Animösen")

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