Geschäftssphäre

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Über die Geschäftssphäre darf grundsätzlich berichtet werden. Ein [[Berichtsinteresse]] muss nur im Ausnahmefall geltend gemacht werden. Über die Geschäftssphäre darf grundsätzlich berichtet werden. Ein [[Berichtsinteresse]] muss nur im Ausnahmefall geltend gemacht werden.
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Version vom 14:32, 11. Okt. 2008

Sachverhalte, die ein Repräsentieren in der Öffentlichkeit mit Bezug zu einer offiziellen Tätigkeit betreffen.

Über die Geschäftssphäre darf grundsätzlich berichtet werden. Ein Berichtsinteresse muss nur im Ausnahmefall geltend gemacht werden.

Siehe auch

Sphärentheorie

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