Gabriel-Klägerismus

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-::'''25.11.2014''' 7 U 30/14 – OLG HH 5.11.14: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.+::'''05.11.2014''' 7 U 30/14 – OLG HH 5.11.14: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.
*'''05.04.2013''' 324 O 645/12 - Landgericht Hamburg - Sigmar und Anke Gabriel vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH. Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. *'''05.04.2013''' 324 O 645/12 - Landgericht Hamburg - Sigmar und Anke Gabriel vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH. Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Version vom 16:12, 29. Jul. 2018

  • 27.02.2007 36 A 253/06 – Amtsgericht Hamburg – Sigmar Gabriel gegen Marcel Bartels: Bericht Urteil
Das Amtsgericht hatte die Klage von Gabriel abgelehnt. Es ging um ein Satire-Bild, auf dem es unter dem Bild von Gabriel hieß: "Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz" Gabriel ging in Berufung, Gabriel wollte die Kosten nicht tragen und es kam zur Berufung bei Buske (Az. 324 S 307/07). In letzter Sekunde 30.08.07 nahm Gabriel, vertreten von der Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt (Nesselhauf), seine Berufung zurück.
  • 26.04.2013 324 O 644/12 Sigmar und Anke Gabriel (Kanzlei Nesselhauf, RAin Dr. Stephanie Vendt) vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH
01.03.13: Klagerücknahme in den Punkten I.1c, I.2c, 2d.
26.04.13 LG-Urteil 324 O 644/12 : Es wird untersagt zu behaupten, dass Geld für die Tochter von Gabriel gesammelt wurde.
Die BUNTE ging in Berufung und obsiegte:
05.11.2014 7 U 30/14 – OLG HH 5.11.14: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.
  • 05.04.2013 324 O 645/12 - Landgericht Hamburg - Sigmar und Anke Gabriel vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH. Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die BUNTE ging in Berufung und obsiegte
25.11.2014 HansOLG-Urteil 7 U 42/13: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.
August 2016, BGH: Az: VI ZR 540/14, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.
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