Fiszman-Mörder

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis


[bearbeiten] Fiszman-Mörder R.K.

Vertreten wurde der Fiszman-Mörder R.K. von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp.

Mehr als 50 Prozesse führte der Fiszmann-Mörder R.K. gegen die Interetarchive. Die Zensurkammer Hamburg unter dem Vorsitz des Richters Andreas Buske erließ die einstweiligen Verfügungen.

Da der Fiszman-Mörder R.K. zu langer Haftstrafe verurteil wurde mit anschließneder Sicherheitsverwahrung und hoch verschukldet ist, erhielt er Prozesskostenhilfe (PKH) vom Richter Andreas Buske.

Das OLG Hamburg kippte die Entscheidungen von Richter Andreas Buske. Die Beklagten blieben aber auf ihren Kosten sitzen, so auch der Gerichtsberuchterstatter Rolf Schälike, obwohl die eintweiligen Verfügungen aufgehoben wurden.

Dieser staatliche Versuch, die Archive nach Orwelscher Manier zu löschen, misslang

Siehe auch Archivbereinigung nach Orwell


[bearbeiten] Verfahren

vertreten wird der Fiszman-Mörder R.K. von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp.

  • R.K. gegen RZ-Online GmbH, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Caspers, Mock & Partner;
13.03.08: VI ZA 3/08 BGH hat die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen Beschluss IV ZA 3/08 vom 13.03.2008;
25.05.07: Das OLG Hamburg hat mit Urteil 7 U 65/07 der Berufung der Beklagten stattgegeben. Verhandlungsbericht
22.06.07: Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 720/06 dem Mörder Recht gegeben, Inhalte aus den Archiven löschen zu lassen. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Axel Springer AG, vertreten von der , vertreten von der Kanzlei Hogan & Hartson / Raue L.L.P.
18.12.07: Das OLG Hamburg hat der Berufung der Beklagten mit Urteil 7 U 79/07 zurückgewiesen, Verhandlungsbericht
29.06.07: Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 783/06 der Beklagten untersagt, im bestimmten Zusammenhang über den Kläger identifizierbar zu berichten. - Verhandlungsbericht vom 01.06.07
  • R.K. gegen Hessischer Rundfunk, vertreten von der , vertreten von der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Rechtsanwalt Michael Fricke
18.12.07: Der Berufung der Beklagten wurde mit Urteil 7 U 77/07 stattgegeben. Verhandlungsbericht.
29.06.07: Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 744/06) der Beklagten untersagt, im bestimmten Zusammenhang über den Kläger mit voller Namensnennung zu berichten. - Verhandlungsbericht vom 27.04.07
  • R.K. gegen RZ-Online GmbH, verterten von der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner 7 U 65/07 / 324 O 720/06
22.06.07: 324 O 720/06 Verhandlungsbericht
18.12.07: 7 U 65/07 Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben
  • R.K. gegen Universität des Saarlandes, verterten von der kanzlei Butz Weller / Schwinn 7 U 62/07 / 324 O 929/06
27.02.07: 324 O 929/06 Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Bericht LG-Urteil
18.12.07: 7 U 62/07 Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. - Bericht OLG-Urteil
  • R.K. gegen 7 U 60/07 / (324 O 719/06) /
    Verlagsgruppe Rhein-Main GmbH & CO. KG, vertreten von der Kanzlei Fuhrmann pp., Rechtsanwalt Dr. Christian Russ
12.02.2008: OLG Hamburg: / Der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg 324 O 719/06 wird stattgegeben. Entscheidung zur Sicherheitsleistung und vorläufigen Vollstreckbarkeit. Bericht / 25.05.07: Bericht, Verkündung am 22.06.07, 9:55, Gerichtssaal / 22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, im gewissen Zusammenhang den genauen Namen des Klägers im zu nennen. Die Kosten hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
  • R.K. gegen F.A.Z. Electronic Media GmbH, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann 7 U 58/07 / 324 O 712/06
22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, im gewissen Zusammenhang den genauen Namen des Klägers im Internet-Auftritt zu nennen und Bildnisse des Klägers zu zeigen. Die Kosten hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
18.12.07: 7 U 58/07 Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. - Bericht OLG-Urteil
  • R.K. gegen RP Online GmbH, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, 7 U 56/07 / 324 O 717/06
27.04.07 324 O 717/06: Bericht Urteil
18.12.07: Berufung 7 U 56/07. Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben - Bericht OLG-
  • R.K. gegen Rolf Schälike, Betreuber der Site www.buskeismus.de, vertreten vom Rechtsanwalt Corvin Fiscvhwer, 324 O 1069/07 (Hauptsacheverfahren) / 324 O 867/07 (Verfügung)
04.09.07: Einstweilige Verfügung wegen der Gerichtsberichterstattung mit Nennung des vollständiger Namens (Vor- und Nachname). Beantragter Streitwert 20.000,00 Euro. Vom Gericht festgelegter Streitwert 6.000,00 Euro.
14.11.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens.
11.06.08: Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird vom Landgericht zurückgewiesen – Beschluss
24.12.08: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird von Anwalt Dr. Stopp zurückgenommen.
  • R.K. gegen Universität Leipzig, Rechtsanwalt Dr. Fingerle, Rechtsanwalt Weitz 324 O 706/07
18.04.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
  • R.K. gegen Institut für Bürgerrechte, vertreten von der Kanzlei Dr. Frederik Roggan, Rechtsanwalt Roggan 324 O 693/07
15.02.08: Klage wurde formal wegen fehlender Passivlegitimation zurück gezogen. Bericht
  • R.K. gegen Berliner Verlag GmbH, vertreten von der Kanzlei Schertz , Rechtsanwalt Reich 7 U 52/08 / 324 O 388/07 / 324 O 521/06 (EV)
18.04.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.08.08: Der Kläger verliert die Rechte aus die Berufung (7 U 52/08), nachdem er die Berufung zurückgenommen hat. Beschluss
  • R.K. gegen Carsten W. Jutzi u.a., vertreten von der Kanzlei Weigand pp. / WA Weckler 324 O 332/07
07.09.07: Vergleich getroffen - Bericht / Erledigungserklärung
  • R.K. gegen Cuntz, vertreten von der Kanzlei Fuhrmann pp., Rechtsanwalt Dr. Christian Russ 324 O 241/07 /
21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben im ganz überwiegendem Maße. Verbot von Inhalten in einem Buch. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Münchner Kapitalanlage AG, vertreten von der Kanzlei Weberling pp. / Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke 324 O 197/07
09.11.07: - Verhandlngsbericht
  • R.K. gegen Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag, vertreten von der Kanzlei Lovells pp., Rechtsanwalt Dr. Jürgens 324 O 183/07
27.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
  • R.K. gegen Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten von der Kanzlei Hasche pp., Rechtsanwalt Fricke 324 O 148/07 /
04.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Kölnische Zeitung GmbH & Co. KG, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Mann 324 O 106/07
20.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Dem Kläger werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es ergeht eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Mannheimer Morgen Großdruckerei , vertreten von der Kanzlei Baas & Oberlack, Rechtsanwalt Dr. Dieter Baas 324 O 105/07 /
14.12.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über einen bestimmten Vorgang über den Gegner bei voller Namensnennung zu berichten. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Rhein-Main.Net GmbH, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland 324 O 104/07
07.09.07: Der Klage wird stattgegeben. / Verbot unter vollen Namensnennung im Zusammenhang mit der Tat zu berichten. Neue Berichterstattung. Urteil Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Bayerischer Rundfunk, vertreten von der Kanzlei Eckart pp., Rechtsanwalt Dr. Hegemann 324 O 83/07
27.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Chr. Cuntz, vertreten von der Kanzlei Fuhrmann pp., Rechtsanwalt Dr. Christian Russ 324 O 18/07
25.05.07: Die Klage wird zurückgenommen. Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Bericht.
  • R.K. gegen ISG, vertreten von der Kanzlei Junghans & Radau 324 O 976/06
27.02.07 Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. / Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Urteil Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Reiff Verlag KG, Rechtsanwalt Dr. M. Braun 7 U 48/07 / 324 O 814/06
02.02 07: Die Einstweilige Verfügung vom 27.11.06 wird bestätigt. Die Kosten fallen dem Antragsgegner zur Last. Urteil Verhandlungsbericht
Berufung 7 U 48/07 Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wurde vom Kläger zurückgenommen.
  • R.K. gegen Rhein-Main.Net GmbH, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Mann 324 O 808/06
27.03.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen – Urteil Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Christian Oswald GmbH & Co. KG, vertreten von der Kanzlei Weberling pp. 324 O 801/06
02.02.07: Antragsteller nimmt den Antrag zurück. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Urban Media GmbH, vertreten von der Kanzlei Schertz pp. 324 O 715/06 /
21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Berliner Verlag GmbH, vertreten von der Kanzlei Schertz pp. 324 O 521/06 (EV)
07.11.06: Die Einstweilige Verfügung vom 16.08.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. – Urteil Verhandlungsbericht
Im Hauptsachverfahren - 324 O 388/07 obsiegte die Beklagte . Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Im Berufungsverfahren - 7 U 52/08 hat der Kläger auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung verzichtet.
  • R.K. gegen xxxx, Rechtsanwalt Dr. Christian Russ, Wiesbaden 16 W 56/06 / (2-03 O 505/06).
22.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen. Beschluss
  • R.K. gegen Rhein-Zeitung, Rechtsanwalt Elmar Krass, Koblenz 16 W 55/06 / (2-03 O 504/06)
20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 31.07.06 Az. 2-03 O 504/06 wurde zurückgewiesen. / Beschluss mit Leitsatz.
  • R.K. gegen xxx , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann 16 W 57/06 / (2-03 O 492/06).
20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 492/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss.
  • R.K. gegen xxx (Chefredakteur), vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann , 16 W 54/06 / 2-03 O 479/06
20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2006, Az. 2-03 O 479/06, wird zurückgewiesen. Beschluss.
  • R.K. gegen xxx, Rechtsanwalt Dr. Christian Russ, Wiesbaden 16 W 56/06 / (2-03 O 505/06)
22.09.06:Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss
  • R.K. gegen Rhein-Zeitung, Rechtsanwalt Elmar Krass, Koblenz 16 W 55/06 / (2-03 O 504/06)
20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 31.07.06 Az. 2-03 O 504/06 wurde zurückgewiesen. / Beschluss mit Leitsatz.
  • R.K. gegen xxx, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann 16 W 57/06 / 2-03 O 492/06
20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 492/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss.
  • R.K. gegen xxx (Chefredakteur), vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann 16 W 54/06 / 2-03 O 479/06
20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2006, Az. 2-03 O 479/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss.
Persönliche Werkzeuge