Fiszman-Mörder

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Fiszman-Mörder R.K.

vertreten wird der Fiszman-Mörder R.K. von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp.

  • R.K. gegen RZ-Online GmbH, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Caspers, Mock & Partner;
13.03.08: VI ZA 3/08 BGH hat die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen Beschluss IV ZA 3/08 vom 13.03.2008;
25.05.07: Das OLG Hamburg hat mit Urteil 7 U 65/07 der Berufung der Beklagten stattgegeben. Verhandlungsbericht
22.06.07: Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 720/06 dem Mörder Recht gegeben, Inhalte aus den Archiven löschen zu lassen. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Axel Springer AG, vertreten von der , vertreten von der Kanzlei Hogan & Hartson / Raue L.L.P.
18.12.07: Das OLG Hamburg hat der Berufung der Beklagten mit Urteil 7 U 79/07 zurückgewiesen, Verhandlungsbericht
29.06.07: Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 783/06 der Beklagten untersagt, im bestimmten Zusammenhang über den Kläger identifizierbar zu berichten. - Verhandlungsbericht vom 01.06.07
  • R.K. gegen Hessischer Rundfunk, vertreten von der , vertreten von der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Rechtsanwalt Michael Fricke
18.12.07: Der Berufung der Beklagten wurde mit Urteil 7 U 77/07 stattgegeben. Verhandlungsbericht.
29.06.07: Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 744/06) der Beklagten untersagt, im bestimmten Zusammenhang über den Kläger mit voller Namensnennung zu berichten. - Verhandlungsbericht vom 27.04.07
  • R.K. gegen RZ-Online GmbH, verterten von der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner 7 U 65/07 / 324 O 720/06
22.06.07: 324 O 720/06 Verhandlungsbericht
18.12.07: 7 U 65/07 Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben
  • R.K. gegen Universität des Saarlandes, verterten von der kanzlei Butz Weller / Schwinn 7 U 62/07 / 324 O 929/06
27.02.07: 324 O 929/06 Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Bericht LG-Urteil
18.12.07: 7 U 62/07 Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. - Bericht OLG-Urteil
  • R.K. gegen 7 U 60/07 / (324 O 719/06) /
    Verlagsgruppe Rhein-Main GmbH & CO. KG, vertreten von der Kanzlei Fuhrmann pp., Rechtsanwalt Dr. Christian Russ
12.02.2008: OLG Hamburg: / Der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg 324 O 719/06 wird stattgegeben. Entscheidung zur Sicherheitsleistung und vorläufigen Vollstreckbarkeit. Bericht / 25.05.07: Bericht, Verkündung am 22.06.07, 9:55, Gerichtssaal / 22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, im gewissen Zusammenhang den genauen Namen des Klägers im zu nennen. Die Kosten hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
  • R.K. gegen F.A.Z. Electronic Media GmbH, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann 7 U 58/07 / 324 O 712/06
22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, im gewissen Zusammenhang den genauen Namen des Klägers im Internet-Auftritt zu nennen und Bildnisse des Klägers zu zeigen. Die Kosten hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
18.12.07: 7 U 58/07 Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. - Bericht OLG-Urteil
  • R.K. gegen RP Online GmbH, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, 7 U 56/07 / 324 O 717/06
27.04.07 324 O 717/06: Bericht Urteil
18.12.07: Berufung 7 U 56/07. Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben - Bericht OLG-
  • R.K. gegen Rolf Schälike, Betreuber der Site www.buskeismus.de, vertreten vom Rechtsanwalt Corvin Fiscvhwer, 324 O 1069/07 (Hauptsacheverfahren) / 324 O 867/07 (Verfügung)
04.09.07: Einstweilige Verfügung wegen der Gerichtsberichterstattung mit Nennung des vollständiger Namens (Vor- und Nachname). Beantragter Streitwert 20.000,00 Euro. Vom Gericht festgelegter Streitwert 6.000,00 Euro.
14.11.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens.
11.06.08: Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird vom Landgericht zurückgewiesen – Beschluss
24.12.08: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird von Anwalt Dr. Stopp zurückgenommen.
  • R.K. gegen Universität Leipzig, Rechtsanwalt Dr. Fingerle, Rechtsanwalt Weitz 324 O 706/07
18.04.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
  • R.K. gegen Institut für Bürgerrechte, vertreten von der Kanzlei Dr. Frederik Roggan, Rechtsanwalt Roggan 324 O 693/07
15.02.08: Klage wurde formal wegen fehlender Passivlegitimation zurück gezogen. Bericht
  • R.K. gegen Berliner Verlag GmbH, vertreten von der Kanzlei Schertz , Rechtsanwalt Reich 7 U 52/08 / 324 O 388/07 / 324 O 521/06 (EV)
18.04.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.08.08: Der Kläger verliert die Rechte aus die Berufung (7 U 52/08), nachdem er die Berufung zurückgenommen hat. Beschluss
  • R.K. gegen Carsten W. Jutzi u.a., vertreten von der Kanzlei Weigand pp. / WA Weckler 324 O 332/07
07.09.07: Vergleich getroffen - Bericht / Erledigungserklärung
  • R.K. gegen Cuntz, vertreten von der Kanzlei Fuhrmann pp., Rechtsanwalt Dr. Christian Russ 324 O 241/07 /
21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben im ganz überwiegendem Maße. Verbot von Inhalten in einem Buch. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Münchner Kapitalanlage AG, vertreten von der Kanzlei Weberling pp. / Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke 324 O 197/07
09.11.07: - Verhandlngsbericht
  • R.K. gegen Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag, vertreten von der Kanzlei Lovells pp., Rechtsanwalt Dr. Jürgens 324 O 183/07
27.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
  • R.K. gegen Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten von der Kanzlei Hasche pp., Rechtsanwalt Fricke 324 O 148/07 /
04.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Kölnische Zeitung GmbH & Co. KG, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Mann 324 O 106/07
20.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Dem Kläger werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es ergeht eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Mannheimer Morgen Großdruckerei , vertreten von der Kanzlei Baas & Oberlack, Rechtsanwalt Dr. Dieter Baas 324 O 105/07 /
14.12.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über einen bestimmten Vorgang über den Gegner bei voller Namensnennung zu berichten. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Rhein-Main.Net GmbH, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland 324 O 104/07
07.09.07: Der Klage wird stattgegeben. / Verbot unter vollen Namensnennung im Zusammenhang mit der Tat zu berichten. Neue Berichterstattung. Urteil Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Bayerischer Rundfunk, vertreten von der Kanzlei Eckart pp., Rechtsanwalt Dr. Hegemann 324 O 83/07
27.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Chr. Cuntz, vertreten von der Kanzlei Fuhrmann pp., Rechtsanwalt Dr. Christian Russ 324 O 18/07
25.05.07: Die Klage wird zurückgenommen. Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Bericht.
  • R.K. gegen ISG, vertreten von der Kanzlei Junghans & Radau 324 O 976/06
27.02.07 Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. / Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Urteil Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Reiff Verlag KG, Rechtsanwalt Dr. M. Braun 7 U 48/07 / 324 O 814/06
02.02 07: Die Einstweilige Verfügung vom 27.11.06 wird bestätigt. Die Kosten fallen dem Antragsgegner zur Last. Urteil Verhandlungsbericht
Berufung 7 U 48/07 Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wurde vom Kläger zurückgenommen.
  • R.K. gegen Rhein-Main.Net GmbH, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Mann 324 O 808/06
27.03.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen – Urteil Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Christian Oswald GmbH & Co. KG, vertreten von der Kanzlei Weberling pp. 324 O 801/06
02.02.07: Antragsteller nimmt den Antrag zurück. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Urban Media GmbH, vertreten von der Kanzlei Schertz pp. 324 O 715/06 /
21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Verhandlungsbericht
  • R.K. gegen Berliner Verlag GmbH, vertreten von der Kanzlei Schertz pp. 324 O 521/06 (EV)
07.11.06: Die Einstweilige Verfügung vom 16.08.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. – Urteil Verhandlungsbericht
Im Hauptsachverfahren - 324 O 388/07 obsiegte die Beklagte . Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Im Berufungsverfahren - 7 U 52/08 hat der Kläger auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung verzichtet.
  • R.K. gegen xxxx, Rechtsanwalt Dr. Christian Russ, Wiesbaden 16 W 56/06 / (2-03 O 505/06).
22.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen. Beschluss
  • R.K. gegen Rhein-Zeitung, Rechtsanwalt Elmar Krass, Koblenz 16 W 55/06 / (2-03 O 504/06)
20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 31.07.06 Az. 2-03 O 504/06 wurde zurückgewiesen. / Beschluss mit Leitsatz.
  • R.K. gegen xxx , vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann 16 W 57/06 / (2-03 O 492/06).
20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 492/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss.
  • R.K. gegen xxx (Chefredakteur), vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann , 16 W 54/06 / 2-03 O 479/06
20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2006, Az. 2-03 O 479/06, wird zurückgewiesen. Beschluss.
  • R.K. gegen xxx, Rechtsanwalt Dr. Christian Russ, Wiesbaden 16 W 56/06 / (2-03 O 505/06)
22.09.06:Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss
  • R.K. gegen Rhein-Zeitung, Rechtsanwalt Elmar Krass, Koblenz 16 W 55/06 / (2-03 O 504/06)
20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 31.07.06 Az. 2-03 O 504/06 wurde zurückgewiesen. / Beschluss mit Leitsatz.
  • R.K. gegen xxx, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann 16 W 57/06 / 2-03 O 492/06
20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 492/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss.
  • R.K. gegen xxx (Chefredakteur), vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann 16 W 54/06 / 2-03 O 479/06
20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2006, Az. 2-03 O 479/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss.
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