http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=Erstbegehungsgefahr&limit=50&action=history&feed=atom Erstbegehungsgefahr - Versionsgeschichte 2024-03-29T05:51:40Z Versionsgeschichte für diese Seite in Buskeismus MediaWiki 1.9.2 http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=Erstbegehungsgefahr&diff=514&oldid=prev Rechtsanwalt Markus Kompa um 17:22, 7. Okt. 2008 2008-10-07T17:22:18Z <p></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 17:22, 7. Okt. 2008</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 1:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 1:</strong></td></tr> <tr><td>-</td><td style="background: #ffa; font-size: smaller;">Ein Verletzer von [[<span style="color: red; font-weight: bold;">Persönlichkeitsrechten</span>]] kann normalerweise erst dann in Anspruch genommen werden, wenn er bereits eine rechtswidrige Handlung begangen hat, woraus auf eine [[Wiederholungsgefahr]] geschlossen wird. Rechtfertigen jedoch [[Tatsachen]] die Befürchtung des konkreten Eintritts einer drohende Rechtsverletzung, kann ausnahmsweise schon zu diesem Zeitpunkt Unterlassen durch [[Abmahnung]] oder [[einstweilige Verfügung]] verlangt werden.</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">Ein Verletzer von [[<span style="color: red; font-weight: bold;">Persönlichkeitsrecht</span>]]<span style="color: red; font-weight: bold;">en </span>kann normalerweise erst dann in Anspruch genommen werden, wenn er bereits eine rechtswidrige Handlung begangen hat, woraus auf eine [[Wiederholungsgefahr]] geschlossen wird. Rechtfertigen jedoch [[Tatsachen]] die Befürchtung des konkreten Eintritts einer drohende Rechtsverletzung, kann ausnahmsweise schon zu diesem Zeitpunkt Unterlassen durch [[Abmahnung]] oder [[einstweilige Verfügung]] verlangt werden.</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;"></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Häufiger Fehler:</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Häufiger Fehler:</td></tr> </table> Rechtsanwalt Markus Kompa http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=Erstbegehungsgefahr&diff=513&oldid=prev Rechtsanwalt Markus Kompa um 17:21, 7. Okt. 2008 2008-10-07T17:21:52Z <p></p> <table border='0' width='98%' cellpadding='0' cellspacing='4' style="background-color: white;"> <tr> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">← Nächstältere Version</td> <td colspan='2' width='50%' align='center' style="background-color: white;">Version vom 17:21, 7. Okt. 2008</td> </tr> <tr><td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 8:</strong></td> <td colspan="2" align="left"><strong>Zeile 8:</strong></td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Bei der [[Unterlassungserklärung]] bei bloßer Erstbegehungsgefahr besteht im Unterschied zur Wiederholungsgefahr kein Anspruch auf ein [[Vertragsstrafeversprechen]].</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Bei der [[Unterlassungserklärung]] bei bloßer Erstbegehungsgefahr besteht im Unterschied zur Wiederholungsgefahr kein Anspruch auf ein [[Vertragsstrafeversprechen]].</td></tr> <tr><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Möchte man bei [[Verjährung]] bzw. Wegfall der Gründe keine Abmahn- und [[Prozesskosten]] tragen, dann empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auf die Richtigkeit der Aussage kommt es dabei nicht an.</td><td> </td><td style="background: #eee; font-size: smaller;">Möchte man bei [[Verjährung]] bzw. Wegfall der Gründe keine Abmahn- und [[Prozesskosten]] tragen, dann empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auf die Richtigkeit der Aussage kommt es dabei nicht an.</td></tr> <tr><td colspan="2">&nbsp;</td><td>+</td><td style="background: #cfc; font-size: smaller;">[[Kategorie:Glossar]]</td></tr> </table> Rechtsanwalt Markus Kompa http://www.buskeismus-lexikon.de/index.php?title=Erstbegehungsgefahr&diff=351&oldid=prev Rechtsanwalt Markus Kompa: Die Seite wurde neu angelegt: Ein Verletzer von Persönlichkeitsrechten kann normalerweise erst dann in Anspruch genommen werden, wenn er bereits eine rechtswidrige Handlung begangen hat, woraus... 2008-10-06T14:11:07Z <p>Die Seite wurde neu angelegt: Ein Verletzer von <a href="/index.php?title=Pers%C3%B6nlichkeitsrechten&amp;action=edit" class="new" title="Persönlichkeitsrechten">Persönlichkeitsrechten</a> kann normalerweise erst dann in Anspruch genommen werden, wenn er bereits eine rechtswidrige Handlung begangen hat, woraus...</p> <p><b>Neue Seite</b></p><div>Ein Verletzer von [[Persönlichkeitsrechten]] kann normalerweise erst dann in Anspruch genommen werden, wenn er bereits eine rechtswidrige Handlung begangen hat, woraus auf eine [[Wiederholungsgefahr]] geschlossen wird. Rechtfertigen jedoch [[Tatsachen]] die Befürchtung des konkreten Eintritts einer drohende Rechtsverletzung, kann ausnahmsweise schon zu diesem Zeitpunkt Unterlassen durch [[Abmahnung]] oder [[einstweilige Verfügung]] verlangt werden.<br /> <br /> Häufiger Fehler:<br /> Der Verletzer beruft sich zutreffend auf Verjährung, verteidigt aber die gerügte Handlung.<br /> Folge:<br /> Durch das Verteidigen gibt er zu erkennen, dass er die angegriffene Handlung für korrekt hält und begründet damit eine Erstbegehungsgefahr.<br /> <br /> Bei der [[Unterlassungserklärung]] bei bloßer Erstbegehungsgefahr besteht im Unterschied zur Wiederholungsgefahr kein Anspruch auf ein [[Vertragsstrafeversprechen]].<br /> Möchte man bei [[Verjährung]] bzw. Wegfall der Gründe keine Abmahn- und [[Prozesskosten]] tragen, dann empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auf die Richtigkeit der Aussage kommt es dabei nicht an.</div> Rechtsanwalt Markus Kompa