Eindruck

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-Nach gegenwärtiger Unrechtsprechung genügt bereits der Eindruck, etwas zu meinen, was eine Verletzung des [[Persönlichkeitsrecht]]s sein könnte. Diese Problematik überschneidet sich mit der bzgl. [[mehrdeutige Äußerungen|mehrdeutiger Äußerungen]].+{| border="0" cellpadding="6"
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-== Praktische Bedeutung ==+=Eindruck=
-Früher musste man nur dafür haften, was man tatsächlich geschrieben hatte. Man brauchte sich nicht darum zu scheren, ob der Leser weiterdenkt.+Unter Ei9ndrcuk wird eine versteckte Äußerung verstanden.
-Seit der [[Stolpe-Entscheidung]] versuchen kreative Medienanwälte, in unerwünschten Texten so lange zwischen den Zeilen zu lesen, bis sie irgendetwas hineindeuteln können, was zwar gar nicht gesagt wurde, aber in der kranken Fantasie eines angeblichen Durchschnittslesers das [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] betuchter Klientel düpieren könnte+==der falsche Eindruck genügt==
-Ob dies vom Autor so tatsächlich gemeint oder eine solche Interpretation auch nur in Betracht gezogen wurde, kommt es nicht an. Entscheidend ist die kranke Fantasie des Zensuranwalts.+Nach gegenwärtiger Unrechtsprechung genügt bereits der falsche Eindruck, welchen eine Meinungsäußerung erzeugen kann, um die Meinungsäußerung als Verletzung des [[Persönlichkeitsrecht]]s zu sehen und verbieten zu können.
-== Kritik ==+Die Zensurregel '''Eindruck''' bildet zusammen mit der '''[[mehrdeutige Äußerung|mehrdeutigen Äußerungen]]''' siehe - '''[[Stolpe-Entscheidung]]''' oder '''[[Babycaust-Entscheidung]]''' des Bundesverfassungsgeruichts die Grundlage, alles verbieten zu können und den freien und unabhängigen Richtern absolute Enscheidugnsfreiheit zu gewähren.
-Eine Rechtspraxis, in der man bereits für nicht gesagte Äußerungen haftet und dafür mit [[Streitwert|unverhältnismäßigen Kosten]] belastet wird, ist mit der [[Meinungsfreiheit]] nicht zu vereinbaren.+Die listigen Richter haben auch den Begriff '''[[Eindruck, zwingender | zwingender Eindruck]]''' als eine Weiterentwickung der Zensurregeln eingeführt.
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 +Ähnlich dem dem Begriff '''Eindruck''' wird der Begriff '''Verdacht''' in der Form '''unzulässige [[Verdachtsberichterstattung]]''' für die Zensur rechtsmissbräuchlich genutzt.
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 +==Praktische Bedeutung ==
 +Vor der [[Stolpe-Entscheidung]] [Oktober 2005] musste man lediglich für das haften, was man tatsächlich meinte. Man brauchte sich nicht darum zu scheren, ob der Betroffene eine Mimose, verdorben oder hinterhältig ist.
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 +Seit der [[Stolpe-Entscheidung]] versuchen kreative [[Medienanwälte]], in unerwünschten Texten so lange zwischen den Zeilen zu lesen, bis sie irgendetwas hineindeuten können, was zwar gar nicht gesagt wurde, aber in der kranken Phantasie eines angeblichen Durchschnittslesers das [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] betuchter Klientel düpieren könnte.
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 +Ob dies vom Autor so tatsächlich gemeint oder eine solche Interpretation auch nur in Betracht gezogen wurde, ist unerheblich. Entscheidend ist die kranke Phantasie des Zensuranwalts, welcher seine Mandanten aufhetzt.
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 +==Abgrenzung zum Verdacht==
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 +Eindruck ist etwas Feststehendes, [[Verdacht]] ist eine Möglichkeit.
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 +==Abmahnkosten==
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 +Bei Mehrdeutigkeit, d.h. dem möglichen falschen Eindruck genügt eine [[Klarstellung]], um keine Abmahnkosten an die Abzocker zahlen zu müssen.
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 +Die Klarstellung muss allerdings vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgen.
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 +Um trptzdem die Abmahnanwälte finanziele zu ubnterstützen, entwickelte n die Zensurkammenrn den [[Eindruck, zwingender|zwingenden Eindruck]]. Da könnte möglicherweise eine Richtigstellung helfen, um Abmahnkosten zu vermeiden.
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 +==verbotener Eindruck==
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 +==erlaubter Eindruck==
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 +Nicht alle Gerichte verbieten eine möglichen falschen Eindrücke.
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 +*OLG München [http://www.buskeismus.de/urteile/6U161707_081208_Eindruck.pdf Urteil] 6 U 1617/07 vom 11.12.2008.
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 +Die Berufung hat auch in der Sache Erfolg, weil der Klageantrag („... den Eindruck zu erwecken ...") mangels hinreichender Bestimmtheit unzulässig ist.
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 +Die Rechtspraxis, in der man bereits für nicht gesagte Äußerungen und auch nicht gemeinte Äußerungen haftet und dafür mit [[Streitwert|unverhältnismäßigen Kosten]] belastet wird, ist mit der [[Meinungsfreiheit]] nicht zu vereinbaren.
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 +[[Verdachtsberichterstattung]] ist praktisch zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden.
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 +Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die [[Zensurkammer]]n durch die Ausdehnung ihres Machtbereiches auf die Phantasie krankhafter Anwälte und Kläger die [[Meinungsfreiheit]] beseitigen will.
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 +Beim Eimdruck handelt es sich um Äußerungen zwischen den Zeilen. Nun hat jede Sprache - die deutsche Sprache erst recht - die Eigenshcaft, dass zwischen den Zeilen immer alles Mögliche herauzsgelesen werden kann. Kein Leser versteht einen geschriebenen Text so, wie das der Schreibende gemeint hat. Jeder versteht das auf seine eigene Art und Weise. Verdorbene Menschcn verstehen immer alles falsch und meinen, andere wollen denen nur schaden. Es gilt die Regel, jeder denkt im Maße der eigenen Verdorbenheit.
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 +Sogar positive Äußerungen können negativ gedeutet werden. "ich liebe Dich," kann eine Lüge sein und das Ggenteil bedeuten. Die Betroffenen wissen das.
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 +Bekannt ist Eriche Mielkes
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 +<center><youtube>FvjdevsTyno</youtube></center><br>
 +<center><font size="4">Ich liebe doch alle!!</font></center>
== Weblinks == == Weblinks ==
-*[http://www.youtube.com/watch?v=eVOW3nfNF5I George Orwell: "1984"] über "Gedankenverbrecher"+*[https://www.telemedicus.info/pages/search.html?q=Eindruck&x=0&y=0 Telemedicus] - Urteile mit "Eindruck"
-*[http://vodpod.com/watch/574403-gedankenverbrecher Von der einstweiligen Verfügung zur einstweiligen Erschießung]+ 
 +*[https://www.youtube.com/watch?v=gEcs7PlwhroI George Orwell: "1984"]
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]
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 +[[Kategorie:Irrlehre]]

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

Zensurregel


Eindruck

anwaelte.jpg

[bearbeiten] Eindruck

Unter Ei9ndrcuk wird eine versteckte Äußerung verstanden.

[bearbeiten] der falsche Eindruck genügt

Nach gegenwärtiger Unrechtsprechung genügt bereits der falsche Eindruck, welchen eine Meinungsäußerung erzeugen kann, um die Meinungsäußerung als Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu sehen und verbieten zu können.

Die Zensurregel Eindruck bildet zusammen mit der mehrdeutigen Äußerungen siehe - Stolpe-Entscheidung oder Babycaust-Entscheidung des Bundesverfassungsgeruichts die Grundlage, alles verbieten zu können und den freien und unabhängigen Richtern absolute Enscheidugnsfreiheit zu gewähren.

Die listigen Richter haben auch den Begriff zwingender Eindruck als eine Weiterentwickung der Zensurregeln eingeführt.

Ähnlich dem dem Begriff Eindruck wird der Begriff Verdacht in der Form unzulässige Verdachtsberichterstattung für die Zensur rechtsmissbräuchlich genutzt.

[bearbeiten] Praktische Bedeutung

Vor der Stolpe-Entscheidung [Oktober 2005] musste man lediglich für das haften, was man tatsächlich meinte. Man brauchte sich nicht darum zu scheren, ob der Betroffene eine Mimose, verdorben oder hinterhältig ist.

Seit der Stolpe-Entscheidung versuchen kreative Medienanwälte, in unerwünschten Texten so lange zwischen den Zeilen zu lesen, bis sie irgendetwas hineindeuten können, was zwar gar nicht gesagt wurde, aber in der kranken Phantasie eines angeblichen Durchschnittslesers das allgemeine Persönlichkeitsrecht betuchter Klientel düpieren könnte.

Ob dies vom Autor so tatsächlich gemeint oder eine solche Interpretation auch nur in Betracht gezogen wurde, ist unerheblich. Entscheidend ist die kranke Phantasie des Zensuranwalts, welcher seine Mandanten aufhetzt.

[bearbeiten] Abgrenzung zum Verdacht

Eindruck ist etwas Feststehendes, Verdacht ist eine Möglichkeit.

[bearbeiten] Abmahnkosten

Bei Mehrdeutigkeit, d.h. dem möglichen falschen Eindruck genügt eine Klarstellung, um keine Abmahnkosten an die Abzocker zahlen zu müssen.

Die Klarstellung muss allerdings vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgen.

Um trptzdem die Abmahnanwälte finanziele zu ubnterstützen, entwickelte n die Zensurkammenrn den zwingenden Eindruck. Da könnte möglicherweise eine Richtigstellung helfen, um Abmahnkosten zu vermeiden.

[bearbeiten] Beispiele

[bearbeiten] Urteile

[bearbeiten] verbotener Eindruck

[bearbeiten] erlaubter Eindruck

Nicht alle Gerichte verbieten eine möglichen falschen Eindrücke.

  • OLG München Urteil 6 U 1617/07 vom 11.12.2008.

Die Berufung hat auch in der Sache Erfolg, weil der Klageantrag („... den Eindruck zu erwecken ...") mangels hinreichender Bestimmtheit unzulässig ist.

[bearbeiten] Kritik

Die Rechtspraxis, in der man bereits für nicht gesagte Äußerungen und auch nicht gemeinte Äußerungen haftet und dafür mit unverhältnismäßigen Kosten belastet wird, ist mit der Meinungsfreiheit nicht zu vereinbaren.

Verdachtsberichterstattung ist praktisch zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden.

Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Zensurkammern durch die Ausdehnung ihres Machtbereiches auf die Phantasie krankhafter Anwälte und Kläger die Meinungsfreiheit beseitigen will.

Beim Eimdruck handelt es sich um Äußerungen zwischen den Zeilen. Nun hat jede Sprache - die deutsche Sprache erst recht - die Eigenshcaft, dass zwischen den Zeilen immer alles Mögliche herauzsgelesen werden kann. Kein Leser versteht einen geschriebenen Text so, wie das der Schreibende gemeint hat. Jeder versteht das auf seine eigene Art und Weise. Verdorbene Menschcn verstehen immer alles falsch und meinen, andere wollen denen nur schaden. Es gilt die Regel, jeder denkt im Maße der eigenen Verdorbenheit.

Sogar positive Äußerungen können negativ gedeutet werden. "ich liebe Dich," kann eine Lüge sein und das Ggenteil bedeuten. Die Betroffenen wissen das.

Bekannt ist Eriche Mielkes



Ich liebe doch alle!!

[bearbeiten] Weblinks

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