Eidesstattliche Versicherung

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Eidesstattliche Versicherungen werden im einstweiligen Rechtsschutz dazu eingesetzt, um [[Zeuge]]naussagen zu ersetzen. Das Gericht glaubt in der Regel diesen eidesstattlichen Versicherungen, so dreist sie auch erlogen sind. Eidesstattliche Versicherungen werden im einstweiligen Rechtsschutz dazu eingesetzt, um [[Zeuge]]naussagen zu ersetzen. Das Gericht glaubt in der Regel diesen eidesstattlichen Versicherungen, so dreist sie auch erlogen sind.
-Mittels eidesstattlicher Versicherung kann nahezu jeder beliebige Sachverhalt [[Glaubhaftmachungen|glaubhaft gemacht]] werden, so dass jede gewünschte [[einstweilige Verfügung]] erlassen wird.+Mittels eidesstattlicher Versicherung kann nahezu jeder beliebige Sachverhalt [[Glaubhaftmachung|glaubhaft gemacht]] werden, so dass jede gewünschte [[einstweilige Verfügung]] erlassen wird.
== Praxis == == Praxis ==

Version vom 17:54, 30. Okt. 2008

Eidesstattliche Versicherungen werden im einstweiligen Rechtsschutz dazu eingesetzt, um Zeugenaussagen zu ersetzen. Das Gericht glaubt in der Regel diesen eidesstattlichen Versicherungen, so dreist sie auch erlogen sind.

Mittels eidesstattlicher Versicherung kann nahezu jeder beliebige Sachverhalt glaubhaft gemacht werden, so dass jede gewünschte einstweilige Verfügung erlassen wird.

Praxis

Fahrlässige oder vorsätzliche eidesstattliche Falschaussagen sind normalerweise eine Straftat. Dennoch werden sie von Medienanwälten offensiv eingesetzt, um Verbote gegen Äußerungen zu erwirken. Fähige Strafverteidiger sorgen dafür, das entsprechende Falschaussagen wegen "geringer Schuld" eingestellt werden.

Formulierung

Eidesstattliche Versicherung

In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und der Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung versichere ich hiermit folgendes an Eides statt [zur Vorlage bei Gericht]:

1. Zur Person: Ich heiße [Vorname und Nachname] wohnhaft in [vollständige Adresse].

2. Zur Sache:

(Ort, Datum) (Unterschrift)

Der erste Satz ist unbedingt erforderlich, denn ohne Kenntnis der Strafbarkeit [ohne Belehrung], ist eine falsch abgegebene Eidesstattliche Versicherung nicht strafbar.

Ob "zur Vorlage bei Gericht" unbedingt erforderlich ist, wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Schaden tut diese Formulierung nicht.

Die Zensurkammer Berlin besteht nicht auf dem Zusatz "zur Vorlage bei Gericht".

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge