Drohendes finanzielles Desaster - verboten

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'''Nichts von einer Insolvenz.''' Die Richter dürfen es anders sehen und die deutsche Sprache definieren. '''Nichts von einer Insolvenz.''' Die Richter dürfen es anders sehen und die deutsche Sprache definieren.
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Es ist zwar richtig, dass die Antragstellerin - wenn sie tatsächlich alle Verfahren verlieren würde - erhebliche Kosten tragen müsste, wenn auch die Berechnung der Kosten durch den Antragsgegner etwas überzogen ist, da sie beispielsweise nicht berücksichtigt, dass zahlreiche Verfahren bereits im Hinblick auf abgegebene [[Unterlassung]]s- oder [[Abschlusserklärung]]en auch in der Hauptsache rechtskräftig abgeschlossen sein dürften. Ob der Antragstellerin für den Fall, dass sie ihre Verfahren verliert, tatsächlich ein „finanzielles Desaster" drohen würde, hängt außerdem auch von ihrer sonstigen finanziellen Ausstattung und ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten - ggf. auch durch die Unterstützung von Dritten- ab, von denen nichts Konkretes bekannt ist. Es ist zwar richtig, dass die Antragstellerin - wenn sie tatsächlich alle Verfahren verlieren würde - erhebliche Kosten tragen müsste, wenn auch die Berechnung der Kosten durch den Antragsgegner etwas überzogen ist, da sie beispielsweise nicht berücksichtigt, dass zahlreiche Verfahren bereits im Hinblick auf abgegebene [[Unterlassung]]s- oder [[Abschlusserklärung]]en auch in der Hauptsache rechtskräftig abgeschlossen sein dürften. Ob der Antragstellerin für den Fall, dass sie ihre Verfahren verliert, tatsächlich ein „finanzielles Desaster" drohen würde, hängt außerdem auch von ihrer sonstigen finanziellen Ausstattung und ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten - ggf. auch durch die Unterstützung von Dritten- ab, von denen nichts Konkretes bekannt ist.
 +[[Kategorie:erlaubt verboten]]
-[[Kategorie:Verbotener Ausdruck]]+[[Kategorie:verboten]]
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Version vom 16:06, 27. Sep. 2012

Drohendes finazielles Desaster Desaster im Wortschatz der deutschen Sprache der Universität Leipzig.

  • Synonyme: Bürde, Drama, Geisel, Heimsuchung, Katastrophe, Last, Missgeschick, Not, Notlage, Plage, Prüfung, Schicksalsschlag, Schreckensnachricht, Tragödie, Trauerspiel, Unglück, Unglücksfall, Unheil, Verderben, Verhängnis
  • vergleiche: Unstern
  • ist Synonym von: Debakel, Heimsuchung, Katastrophe, Malheur, Panne, Pech, Schicksalsschlag, Tragik, Tragödie, Ungeschick, Unglück, Unglücksfall, Unheil, Verhängnis
  • wird referenziert von: Missgeschick, Unstern, Zusammenbruch


Nichts von einer Insolvenz. Die Richter dürfen es anders sehen und die deutsche Sprache definieren.

Urteile

[Urteil 52 O 208/08 v. 13.11.2008] Landgericht Berlin
Auch die Verlautbarung des Antragsgegners, er gehe aufgrund der Münchener Entscheidungen von nunmehr guten Chancen für die Konkurrenten der Antragstellerin nun auch in Braunschweig aus (was Grundlage für das "drohende finanzielle Desaster ist"), ist unvollständig und damit unrichtig. Dem Leser wird suggeriert, dass nun erstmals ein Gericht zu dem Thema Markenverletzung durch Google-Adwords die Rechtslage richtig erkannt hat und sich auch die Braunschweiger Gerichte diesen Erkenntnissen nicht werden entziehen können.
Die streitgegenständliche Aussage wird der unvoreingenommene und verständige Leser ... dass das Unternehmen Kosten in so erheblichem Umfang zu tragen haben wird, dass ihr erhebliche finanzielle Probleme und damit möglicherweise sogar eine Insolvenz drohen.
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Es ist zwar richtig, dass die Antragstellerin - wenn sie tatsächlich alle Verfahren verlieren würde - erhebliche Kosten tragen müsste, wenn auch die Berechnung der Kosten durch den Antragsgegner etwas überzogen ist, da sie beispielsweise nicht berücksichtigt, dass zahlreiche Verfahren bereits im Hinblick auf abgegebene Unterlassungs- oder Abschlusserklärungen auch in der Hauptsache rechtskräftig abgeschlossen sein dürften. Ob der Antragstellerin für den Fall, dass sie ihre Verfahren verliert, tatsächlich ein „finanzielles Desaster" drohen würde, hängt außerdem auch von ihrer sonstigen finanziellen Ausstattung und ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten - ggf. auch durch die Unterstützung von Dritten- ab, von denen nichts Konkretes bekannt ist.

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