Das habe ich so wörtlich nicht gesagt

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'''Glaubhaftmachung positibver Kenntnis''' '''Glaubhaftmachung positibver Kenntnis'''
-'''Der Richter im Verfüfungsverfahren''': Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. dass habe ich nicht gesagt.+'''Der Richter im Verfüfungsverfahren''': Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. Das habe ich nicht gesagt.
'''Der Anwalt''': Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.<br> '''Der Anwalt''': Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.<br>

Version vom 22:23, 16. Okt. 2009

Glaubhaftmachung positibver Kenntnis

Der Richter im Verfüfungsverfahren: Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. Das habe ich nicht gesagt.

Der Anwalt: Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.

Zensurguru bei Buske, 2008

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