Das habe ich so wörtlich nicht gesagt

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 17:39, 20. Dez. 2008 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (05:18, 29. Jan. 2013) (bearbeiten) (Entfernen)
Test (Diskussion | Beiträge)

 
(Der Versionsvergleich bezieht 2 dazwischen liegende Versionen mit ein.)
Zeile 1: Zeile 1:
-'''Glaubhaftmachung positibver Kenntnis'''+'''Glaubhaftmachung positiver Kenntnis'''
-'''Der Richter im Verfüfungsverfahren''': Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. dass habe ich nicht gesagt.+'''Der Richter im Verfügungsverfahren''': Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. Das habe ich nicht gesagt.
-'''Der Anwalt''': Das habe ich so wörlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.<br>+'''Der Anwalt''': Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.<br>
Zensurguru bei Buske, 2008 Zensurguru bei Buske, 2008

Aktuelle Version

Glaubhaftmachung positiver Kenntnis

Der Richter im Verfügungsverfahren: Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. Das habe ich nicht gesagt.

Der Anwalt: Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.

Zensurguru bei Buske, 2008