Caroline-Entscheidung

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

Es gibt viele Caroline-Entscheidungen

Unter der Caroline-Entscheidung wird in der Regel die Enscheidung des EGMR .... verstanden.

Vorläufer war die Entscheidung des BVerfG 1 BvR 653/96 vom 15.12.1999 mit den folgenden Leitsätzen

L e i t s ä t z e

1. Die von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Privatsphäre ist nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt. Der Einzelne muß grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich auch an anderen, erkennbar abgeschiedenen Orten von Bildberichterstattung unbehelligt zu bewegen.

2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht im Interesse einer Kommerzialisierung der eigenen Person gewährleistet. Der Schutz der Privatsphäre vor Abbildungen tritt zurück, soweit sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, daß bestimmte, gewöhnlich als privat angesehene Angelegenheiten öffentlich gemacht werden.

3. Der Schutzgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Eltern oder Elternteilen erfährt eine Verstärkung durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, soweit es um die Veröffentlichung von Abbildungen geht, die die spezifisch elterliche Hinwendung zu den Kindern zum Gegenstand haben.

4. Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Gewährleistung der Pressefreiheit umfaßt auch unterhaltende Publikationen und Beiträge sowie deren Bebilderung. Das gilt grundsätzlich auch für die Veröffentlichung von Bildern, die Personen des öffentlichen Lebens in alltäglichen oder privaten Zusammenhängen zeigen.

Duiese Entscheidung genügt der Kanzlei Prof. Prinz nicht und diese ging vor den EGMR.

Kritik an der Caroline-Entscheidung

In der Caroline-Entscheidung wurde festgelegt, dass denkbar privilegierte Nutznießer des Erbes von adeligen Ausbeutern so wichtig sind, dass sie des Schutzes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedürfen, wenn sie sich in einer öffentlichen Kneipe treffen, öffentliche Schwimmbäder besuchen oder das hochwohlgeborene Töchterchen beim Reitturnier exponieren und sich dabei dabei vom gemeinen Volk beobachtet fühlen.

Diese Rechtsunsicherheit führte bei den Medien - vornehmlich der Boulevardpresse - zu einer deutlich zurückhaltenderen Bildberichterstattung, was die Anzahl der entsprechenden Verfahren dramatisch sinken ließ.

Um den hiermit einhergehenden Einbruch der Auftragslage bei Medienanwälten zu kompensieren, schenkte die Rechtsprechung diesen die Stolpe-Entscheidung. Medienanwälte weichen nunmehr von Bildabmahungen gegenüber großen Verlagen in die Wegelagerei des Äußerungsrechts aus und mahnen lieber kleine Leute ab - mit denselben Streitwerten.

Entscheidung im Original

Caroline-Entscheidung

Urteile

Urteile zum Recht am eigenen Bild

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge