Caroline-Entscheidung

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 10:44, 9. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 10:46, 9. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Kritik an der Caroline-Entscheidung)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 7: Zeile 7:
Diese Rechtsunsicherheit führte bei den Medien - vornehmlich der Boulevardpresse - zu einer deutlich zurückhaltenderen Bildberichterstattung, was die Anzahl der entsprechenden Verfahren dramatisch sinken ließ. Diese Rechtsunsicherheit führte bei den Medien - vornehmlich der Boulevardpresse - zu einer deutlich zurückhaltenderen Bildberichterstattung, was die Anzahl der entsprechenden Verfahren dramatisch sinken ließ.
-Um den hiermit einhergehenden Einbruch der Auftragslage [[Medienanwälte]]n zu kompensieren, schenkte die Rechtsprechung diesen die [[Stolpe-Entscheidung]], sodass Medienanwälte nunmehr statt Bildabmahungen gegenüber großen Verlagen in die Wegelagerei des Äußerungsrechts ausweichen und kleine Leute [[Abmahnwahn|abmahnen]].+Um den hiermit einhergehenden Einbruch der Auftragslage bei [[Medienanwälte]]n zu kompensieren, schenkte die Rechtsprechung diesen die [[Stolpe-Entscheidung]]. Medienanwälte weichen nunmehr von Bildabmahungen gegenüber großen Verlagen in die Wegelagerei des Äußerungsrechts aus und [[Abmahnwahn|mahnen]] lieber kleine Leute ab - mit denselben [[Streitwert]]en.
== Entscheidung im Original == == Entscheidung im Original ==

Version vom 10:46, 9. Okt. 2008

Inhaltsverzeichnis

Begriff

In der Caroline-Entscheidung wurde festgelegt, dass denkbar privilegierte Nutznießer des Erbes von adeligen Ausbeutern so wichtig sind, dass sie des Schutzes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedürfen, wenn sie sich in einer öffentlichen Kneipe treffen, öffentliche Schwimmbäder besuchen oder das hochwohlgeborene Töchterchen beim Reitturnier exponieren und sich dabei dabei vom gemeinen Volk beobachtet fühlen.

Kritik an der Caroline-Entscheidung

Diese Rechtsunsicherheit führte bei den Medien - vornehmlich der Boulevardpresse - zu einer deutlich zurückhaltenderen Bildberichterstattung, was die Anzahl der entsprechenden Verfahren dramatisch sinken ließ.

Um den hiermit einhergehenden Einbruch der Auftragslage bei Medienanwälten zu kompensieren, schenkte die Rechtsprechung diesen die Stolpe-Entscheidung. Medienanwälte weichen nunmehr von Bildabmahungen gegenüber großen Verlagen in die Wegelagerei des Äußerungsrechts aus und mahnen lieber kleine Leute ab - mit denselben Streitwerten.

Entscheidung im Original

Caroline-Entscheidung

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge