Archivbereinigung nach Orwell

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Das Internet vergisst nichts. Archive sind gefährlich.

An dieser Stelle eine Übersicht über die gegen Archive klagenden Mörder, Wirtschaftkriminelle, Politiker und andere

Verurteilte Mörder

erfolgreiche Klagen gegen Archive

Sedlmayr-Mörder M.L gewinnt

324 O 150/09 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp / gegen Axel Springer AG / RA Hogan pp. / RA Dr. Amelung / 18.12.09: Antrag auf Kündigung der Unterlassungsverpflich-tungserklärung. Verkündung einer Entscheidung am 12.02.10, 9:55, Saal B335. Bericht

324 O 83/09 / s.g.. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp gegen Mittelrhein-Verlag GmbH / RA Dr. Caspers pp. / RA Schierbach in Untervollmacht 31.07.09: Verkündung einer Entscheidung am 04.09.09, 9:55, Saal B335 Bericht / 04.09.09: Aussetzungsbeschluss auf den 11.09.09 / 11.09.09: Der Beklagten wird verboten, über den Kläger namentlich zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000,00 Euro

324 O 911/08 / Sedlmayr-Mörder M.L.. / Kanzlei Stopp pp. / RA Stopp gegen Thüringer Allgemeine Verlag GmbH / RA Eick pp- / RA Eick 08.05.09: Klägervertreter nimmt die Klage zurück (fehlende Passivlegitimation). Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

7 U 78/02 / 324 O 764/08 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp gegen F.A.Z. Electronic Media GmbH / RA Damm & Mann / RA Dr. Nieland 29.05.09: 1. Instanz 324 O 764/08 - Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 26.06.09, 9:55, Saal B335 / 26.06.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. / 17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist zugelassen. Bericht

324 O 690/08 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp gegen Rhein-Main.net GmbH / RA Damm & Mann / RA Dr. Nieland 29.05.09: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 26.06.09, 9:55, Saal B335 / 26.06.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

7 U 74/09 / 324 O 586/08 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp gegen Kölnische Zeitung GmbH & Co. KG / RA Damm & Mann / RA Dr. Nieland 29.05.09: 1. Instanz 324 O 586/09 - Der Beklagte befindet sich in Liquidation. Neuer Termin wird anberaunt auf Freitag, 26.06.09, 11:25, Saal B335 / 26.06.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. / 17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist zugelassen. Bericht /

 324 O 320/08 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp <k> / Axel Springer AG / RA Hogan pp. 
21.11.08: Termin wurde aufgehoben
 324 O 203/08 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp <k> / Niedermeier / RA Ihr Anwalt 24 / RA 
21.11.08: Antrag auf Versäumnisurteil / Verkündung einer Entscheidung am dd.mm.yy, 9:55, Saal B335

314 O 113/08 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Knallgas New Media Solutions GmbH (Österreich) / 13.06.08: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Keine Haftung des Forumbetreibers / Beschluss

324 O 103/08 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp gegen etuxx e.V. / RA Eisenberg pp. / RA niemand anwesend 29.05.09: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 05.06.09, 9:55, Saal B335 / 05.06.09: Es wird festgestellt, die Hauptsache ist erledigt. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Urteil zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

11 O 10177/07 (HS) / 11 O 7987/07 (EV) / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Rolf Schälike / RA 20.09.07 (LG Nürnberg-Fürth): Einstweilige Verfügung. Verbot der Gerichtsberichterstattung mit Nennung des vollständigen Familiennamens. / Beantragter Streitwert 35.000,00 Euro. / Vom Gericht festgelegter Streitwert 15.000,00 Euro. / 26.11.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens. / 14.01.08: Prozesskostenhilfe wurde gewährt. / Verhandlung am 06.05.08, 13:15, Saal 272/II / Verkündung eines Urteils am 24.06.08, 11:00, Sitzungssaal 272/II Bericht / 24.06.08: Aussetzungsbeschluss auf den 27.06.08. / 27.06.08: Der Klage wird stattgegeben. Vom Gericht festgelegter Streitwert 30.000,00 Euro:

324 O 743/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. gegen Brandschutz + Sicherheitstechnik / RA Kamin pp. 14.03.08: Verkündung am 30.05.08, 9:55, Saal B335 Bericht / 30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit

324 O 711/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. gegen Dresdner Magazin GmbH / RA Spyros Aroukatos 14.03.08: Verkündung am 30.05.08, 9:55, Saal B335 Bericht / 30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.

324 O 699/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Unverzagt pp. gegen RZ-Online GmbH / RA Dr. Caspers pp. 06.06.08: Verkündung einer Entscheidung am 11.07.08, 9:55, Saal B335 / 11.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

324 O 690/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. gegen Rhein-Main. Net GmbH / RA Damm pp. / RA Nieland 15.02.08: Verkündung am 29.02.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht / 29.02.08: Beweisbeschluss.

7 U 113/07 / (324 O 622/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. / Alexander Stopp gegen GoNamic GmbH / RA Hertin pp. / RA Christlieb Klages 02.11.07: 1. Instanz 324 O 622/07 Verkündung am 30.11.07, 9:55 Gerichtssaal / 30.11.07: Der Klage wird stattgegeben. Urteil / 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, über den Kläger im Zusammenhang mit ... unter voller Nennung des Nachnamens zu berichten. / 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. / 3. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 1. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 7.500,-- und hinsichtlich Ziffer 2. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar; und beschließt: Der Streitwert wird auf EUR 7.500,-- festgesetzt. / 29.07.08: Der Berufung wurde stattgegeben. Die Verbreitung der beanstandeten Meldung verletzt den Kläger zwar in seinen Rechten (unten 1.); die Beklagte ist indessen hinsichtlich dieser Beeinträchtigung nicht Störer im Sinne von § 1004 BGB analog (unten 2.).Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger Urteil

324 O 564/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / Kanzlei Stopp pp.. gegen Axel Springer AG 15.02.08: Auf der Terminrolle gestrichen

7 U 22/08 / (324 O 548/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA: Stopp & Stopp / RA Dr. Alexander Stopp gegen eDate Advertising GmbH (Österreich) / RA Merle & Albi / 1. Instanz A Kefferteutz (?) / 2. Instanz RA Yeff 07.12.07: Verkündung am 18.01.07 - Bericht / 18.01.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. / 29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil / 10.11.09: BGH. Auf die Revision des Beklagten beschloss der BGH, das Verfahren auszusetzen und die Sache dem EuGH vorzulegen. Damit solle die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen ausländischer Anbietern geklärt werden. Ferner solle der EuGH klären, ob bei der Entscheidung über den Unterlassungsanspruch österreichisches oder deutsches Recht anzuwenden ist.

7 U 19/08 / (324 O 507/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA: Stopp & Stopp / RA Dr. Alexander Stopp gegen Spiegel Online GmbH / RA Latham & Watkins LLP / RA Dr. Seybitz / RA Seelmann-Eggebert 07.12.07: Verkündung am 18.01.07 - Bericht / 18.01.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. / Keine volle Namensnennung im Zusammenhang mit der Tat. / Info: "Der Spiegel" 49/1992 auf Seite 130 / 29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil

7 U 30/08 / (324 O 459/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA: Stopp & Stopp / RA Dr. Alexander Stopp gegen Deutschlandradio / RA Redeker, Schön, Dahs & Seliner / RA Mensching 22.02.08: Verkündung, Freitag, 29.02.08, 9:55, Saal B335 - Bericht / 29.02.08: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger im bestimmten Zusammenhang unter voller Namensnennung zu nennen. / 29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil / 15.12.09: BGH Urteil VI ZR 227/08 Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten.

324 O 243/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Universität Leipzig / RA Dr. Fingerle / RA Dr. Feli Böllmann 07.09.07: Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 25.09.07: Erneute mündliche Verhandlung. / 06.11.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, unter Namensnennung des Klägers zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 6.000,00 Euro

7 U 109/07 / (324 O 242/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Mannheimer Morgen Großdruckerei / RA Baas & Oberlack / RA Dr. Dieter Baas 21.09.07: 1. Instanz 324 O 242/07 Verkündung einer Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07 / 16.11.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Straftat über den Kläger bei voller Namensnennung zu berichten. / 19.08.08: Schriftliches Verfahren. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Streitwert der Berufung wird festgelegt auf 7.500,00 Euro. Die Revision wird zugelassen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

324 O 764/06 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen F.A.Z. Electronic Media GmbH / RA Damm pp. / RA Nieland 07.09.07: Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 21.09.07: Beweisbeschluss.

  • Beklagter: WDR 11 U 72/06 / (2/3 O 375/06) / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Alexander Stopp

02.11.06: Landgericht Frankfurt a. Main Einstweilige Verfügung bestätigt. / Es ging um die im am 29.06.00, 23 Uhr erstausgestrahlte Doku “Walter Sedlmayr - ... ." Urteil LG Frankfurt am Main 22.05.07 - 11 U 72/06 OLG Frankfurt a.M. Urteil - Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. / Es ging um die im am 29.06.00, 23 Uhr erstausgestrahlte Doku “Walter Sedlmayr - ... ." Aus den Urteilsgründen: Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des LG Hamburg v. 07.11.06 bezieht (Az: 324 O 521/06) [2], ist der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar. Gegenstand des dortigen Unterlassungsantrags war eine identifizierende Presseberichterstattung, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung zwar ebenfalls zulässig gewesen war, von der indessen auch noch nach Einstellung in ein Online-Archiv eine größere Breitenwirkung und Suggestivkraft ausgegangen sein dürfte, als von der marginalen Erwähnung des Namens des Klägers im hier streitigen Beitrag. Ungeachtet dessen scheint das LG Hamburg von einem uneingeschränkten "Recht (mit der Tat) allein gelassen zu werden" und einem "Verfügungsrecht über Darstellungen der eigenen Person" auszugehen, was der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - wie oben dargelegt - nicht ohne weiteres zu entnehmen ist. Vielmehr kommt es auf die Auswirkung der Berichterstattung im Einzelfall an.

7 W 9/07 / (324 O 763/06) / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Alexander Stopp

/ F.A.Z. Electronic Media GmbH / RA Damm pp. / RA Nieland

10.03.07 HansOLG: Urteil gegen Internet-Archive / Entscheidung zur Prozesskostenhilfe: PKH gegen volle Namensnennung wird gewährt - Beschluss

2-03 O 443/06 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Alexander Stopp freenet.de AG / RA JBB Rechtsanwälte / RA Thorsten Feldmann Februar 07: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Kläger hat die Kosten zu tragen

324 O 952/06 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Alexander Stopp Wikipedia / RA JBB Rechtsanwälte / RA Thorsten Feldmann 12.02.07: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Kläger hat die Kosten zu tragen. Urteil

2/3 O 305/06 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Alexander Stopp

/ F.A.Z. Electronic Media GmbH

05.10.06: Einstweilige Verfügung bestätigt. Urteil LG Frankfurt a.M.

Sedlmayr-Mörder W.W. gewinnt

324 O 170/09 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.. / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp / gegen Axel Springer AG / RA Hogan pp. / RA Dr. Amelung / 18.12.09: Antrag auf Kündigung der Unterlassungsverpflich-tungserklärung. Verkündung einer Entscheidung am 12.02.10, 9:55, Saal B335. Bericht

324 O 924/08 / Sedlmayr-Mörder W.W. / Kanzlei Stopp pp. / RA Stopp gegen Thüringer Allgemeine Verlag GmbH / RA Eick pp- / RA Eick 08.05.09: Klägervertreter nimmt die Klage zurück (fehlende Passivlegitimation). Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

7 U 62/09 / 324 O 587/08 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / RA Stopp / RA Dr. Alexander Stopp / gegen Kölnische Zeitung GmbH & Co KG / RA Damm & Mann / RA Dr. Nieland 13.03.09: 1. Instanz 7 U 62/09 - Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 15.05.09, 9:55, Saal B335 / 15.05.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen über den Kläger im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis zu berichten. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Urteile zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000,00 EUR / 17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist zugelassen. Bericht

324 O 412/08 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp / gegen Ullstein GmbH / RA Hogan pp. / RA Dr. Amelung / 18.12.09: Verkündung einer Entscheidung am 29.01.10, 9:55, Saal B335. Klage wird wahrscheinlich abgewiesen. Bericht

 324 O 176/08 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp <k> / Dr. Aufschild / RA Marx pp. / RA 

21.11.08: Verkündung einer Entscheidung am 13.02.09, 9:55, Saal B335

324 O 111/08 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen / / 06.02.08: Klageantrag. Vorl. Streitwert 10.000,00 Euro. / Einstweilige Verfügung Januar 2008: Verbot zu berichten, der Kläger hätte W.S. betrogen.

324 O 1108/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Rolf Schälike, Betreiber von www.buskeismus.de / RA Rolf Schälike ist anwaltlich noch nicht vertreten. Er sucht einen versierten Anwalt, welcher die Internet- und Bibliotheksarchive bis zum Bundesgerichtshof verteidigen bereit und in der Lage ist. 03.12.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Klageerhebung. / Beantragter Streitwert 35.000,00 Euro. / 09.04.08: Beschluss - PKH-Antrag wird zurückgewiesen. / Kläger hat sofortige Beschwerde eingelegt mit Umstellung des Antrages. / 29.09.08: PKH bewilligt. Termin zur Verhandlung am 30.01.09, 12:10, Saal B335

28 O 1038/07 (LG Bln ZK 28) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Rolf Schälike - Betreiber www.buskeismus.de 05.11.07: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. / 26.11.07: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird zurückgenommen. Dafür wird in Hamburg Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt. / 04.12.07: Beschluss LG Berlin: Streitwert wird festgelegt auf 7.500,00 Euro - beantragt waren 35.000,00 Euro

324 O 847/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / Kanzlei Stopp pp.. /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen freenet AG / RA Jaschinski pp. / RA Feldmann 11.04.08: Hauptsacheverfahren zum EV-Verfahren 324 O 695/07, / Verkündung am 16.05.08, 9:55, Saal B335 - Bericht / 16.05.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

324 O 740/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / Kanzlei Stopp pp.. / RA Dr. Alexander Stopp / gegen Wikimedia Foundation Inc. / RA kein Anwalt / 18.04.08 Auf der Terminrolle gestrichen. / Verhandlung fand nicht statt. / 27.02.09: Auf der Termintolle wieder gestrichen. Verhandlung fand nicht statt. / Neue Verhandlung am 18.12.09, 11:30, Saal B335 / 18.12.09: Verkündung einer Entscheidung am 15.01.10.9:55, Saal B335. Klage wird wahrscheinlich abgewiesen. Bericht / 15.01.10: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 7.500,00 Euro

324 O 739/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / Kanzlei Stopp pp.. gegen Brandschutz + Sicherheitstechnik / RA Kamin pp. 14.03.08: Verkündung am 30.05.08, 9:55, Saal B335 Bericht / 30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.

324 O 713/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / Kanzlei Stopp pp.. gegen Dresdner Magazin GmbH / RA Spyros Aroukatos 14.03.08: Verkündung am 30.05.08, 9:55, Saal B335 Bericht / 30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.

324 O 700/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / Kanzlei Stopp pp.. gegen RZ-Online GmbH / RA Dr. Caspers pp. 06.06.08: Verkündung einer Entscheidung am 11.07.08, 9:55, Saal B335 / 11.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

324 O 695/07 / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / Kanzlei Stopp pp.. gegen freenet AG / RA Jaschinski pp. / RA Feldmann 19.10.07: Bericht / Entscheidung wird verkündet am Dienstag, den 23.10.07, 12:00 Raum 332 / 23.10.07: Die Klage wurde zurückgewiesen. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. 11:45 7 U 114/07 / (324 O 612/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / RA: Stopp & Stopp / RA Dr. Alexander Stopp gegen GoNamic GmbH / RA Hertin & Kollegen / 1. Instanz RA Christlieb Klages / 2. Instanz RA Verweyer 02.11.07:Verkündung am 30.11.07, 9:55 im Gerichtssaal - Bericht / 30.11.07: Der Klage wird stattgegeben. / 30.11.07: Der Klage wird stattgegeben. / Urteil / Es wird verboten über den Kläger im Zusammenhang mit einer Straftat unter voller Nennung des Nachnamens zu berichten. / 29.07.08: Der Berufung wurde stattgegeben. Urteil

7 U 20/08 / (324 O 509/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / RA: Stopp & Stopp / RA Dr. Alexander Stopp gegen Spiegel Online GmbH / RA Latham & Watkins LLP / RA Dr. Seybitz / RA Seelmann-Eggebert 07.12.07: Verkündung am 18.01.07 - Bericht / 18.01.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. / 29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil / 15.12.09: BGH

7 U 31/08 / (324 O 469/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / RA: Stopp & Stopp / RA Dr. Alexander Stopp gegen Deutschlandradio / RA Redeker, Schön, Dahs & Seliner / 1. Instanz RA Lehr / RA Mensching 22.02.08: Verkündung, Freitag, 29.02.08, 9:55, Saal B335 - Bericht / 29.02.08: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger im bestimmten Zusammenhang unter voller Namensnennung zu nennen. / 29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil / 15.12.09: BGH Urteil VI ZR 228/08 Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten.

7 U 110/07 / (324 O 250/07) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Mannheimer Morgen Großdruckerei (www.morgenweb.de) / RA Baas & Oberlack / RA Dr. Dieter Baas 21.09.07: 1. Instanz 324 O 250/07 Verkündung einer Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07. / 16.11.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Straftat über den Kläger bei voller Namensnennung zu berichten. / 19.08.08: Schriftliches Verfahren. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Streitwert der Berufung wird festgelegt auf 7.500,00 Euro. Die Revision wird zugelassen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

3 U 2023/06 / (1 O 1386/06 - LG Regensburg) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Verlag .. (Straubinger Tagblatt) / RA .... 12.12.06: OLG Nürnberg / Die Berufung der Ag. gegen das Endurteil des LG Regensburg vom 25.07.2006, Az.: 1 O 1386/06 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer I. des genannten Urteils abgeändert wird wie folgt: / / Der Ag. wird untersagt, über den Ast. im Zusammenhang mit ... W S unter voller Namensnennung zu berichten, wie in dem verfahrensgegenständlichen Presseartikel im Straubinger Tagblatt vom 8.06.2006 geschehen. / Endurteil

  • Beklagte: F.A.Z. Electronic Media GmbH 2/3 O 305/06 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Alexander Stopp
05.10.06: Einstweilige Verfügung bestätigt. Urteil


  • Beklagter: WDR 11 U 72/06 / (2/3 O 375/06) / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Alexander Stopp

02.11.06: Landgericht Frankfurt a. Main Einstweilige Verfügung bestätigt. / Es ging um die im am 29.06.00, 23 Uhr erstausgestrahlte Doku “Walter Sedlmayr - ... ." Urteil LG Frankfurt am Main / 22.05.07 - OLG Frankfurt a.M. Urteil / Es ging um die im am 29.06.00, 23 Uhr erstausgestrahlte Doku “Walter Sedlmayr - ... ." / Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 3. Zivilkammer - vom 02.11.2006 abgeändert. / Die Beschlussverfügung vom 09.06.2006 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen. / Die Kosten des Rechtsstreits hat der Verfügungskläger zu tragen. / Das Urteil ist rechtskräftig. Aus den Urteilsgründen: Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des LG Hamburg v. 07.11.06 bezieht (Az: 324 O 521/06) [2], ist der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar. Gegenstand des dortigen Unterlassungsantrags war eine identifizierende Presseberichterstattung, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung zwar ebenfalls zulässig gewesen war, von der indessen auch noch nach Einstellung in ein Online-Archiv eine größere Breitenwirkung und Suggestivkraft ausgegangen sein dürfte, als von der marginalen Erwähnung des Namens des Klägers im hier streitigen Beitrag. Ungeachtet dessen scheint das LG Hamburg von einem uneingeschränkten "Recht (mit der Tat) allein gelassen zu werden" und einem "Verfügungsrecht über Darstellungen der eigenen Person" auszugehen, was der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - wie oben dargelegt - nicht ohne weiteres zu entnehmen ist. Vielmehr kommt es auf die Auswirkung der Berichterstattung im Einzelfall an.

11 U 63/06 / 2/3 O 356/06 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Alexander Stopp 08.05.07: Veröffentlichung im Kölner Stadtanzeiger am 04.05.06. / Das OLG Frankfurt a.M. bestätigt das Verbot der Namensnennung bei neuen Berichten. - Urteil

  • Bekgate: Bild 2/3 O 358/06 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Alexander Stopp

05.10.2006, Urteil LG Frankfurt am Main / Kein Unterlassungsanspruch des gegen (Bild-) Berichterstattungen über Wiederaufnahme des Verfahrens unter voller Namensnennung im Archiv. Der Kläger hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Online-Berichterstattungen über eine Verfahrenswiederaufnahme unter voller Namensnennung und Bildveröffentlichung. Für die (Bild-)Berichterstattungen gab es jeweils einen neuen, aktuellen Anlass. Zudem hatte sich der Verurteilte selbst mit Informationen aus dem Wiederaufnahmeverfahren an die Presse gewandt. Auch stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine vorzeitige Haftentlassung noch nicht bevor. Dem Resozialisierungsinteresse kam deshalb kein die Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegendes Gewicht zu.

11 U 51/06 / (2/3 O 320/06) / s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. / RA Alexander Stopp 06.02.07: OLG Frankfurt am Main hat der Berufung stattgegeben. / Bericht am 11.05.2006 über die bevorstehende Entlassung und die Veröffentlichung eines Bildnisses wurden untersagt. Urteil / 04.09.07: Die Kosten des Aufhebungs- und des Anordnungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Urteil


seitens verurteilete Mörder verlorene Prozesse

Neonazi-Mörder S.S verliert

7 U 66/07 / (324 O 886/06) / 324 O 886/06 / Neonazi-Mörder S.S. / RA Jürgen Rieger gegen Axel Springer Verlag / RA Dr. Schultz-Süchting pp. 16.02.07: Weitere prozessleitende Anordnung auf Amtswegen. / Bericht; Befangenheitsantrag gegen Richter Buske, Dr. Korte und Zink wurde bestätigt. Befangenheitsurteil / Nächste Sitzung am Montag, den 18.06.07, 10:00 / 18.06.07: Verkündung am 29.06.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 29.06.07: Klage wurde abgewiesen. / 20.11.07 (Berufung): Verkündung am 11.12.07, 10:00 - Bericht Urteil 324 O 886/06 / 11.12.07: 7 U 66/07 - Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Beschluss zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.


Fiszman-Mörder R.K. verliert

vertreten wird der Fiszman-Mörder R.K. von Rechtsanwalt Dr. Alexnader Stopp.

  • Beklagte: RZ-Online GmbH, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Caspers, Mock & Partner;
13.03.08: IV ZA 3/08 BGH hat die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen Beschluss IV ZA 3/08 vom 13.03.2008;
25.05.07: Das OLG Hamburg hat mit Urteil 7 U 65/07 der Berufung der Beklagten stattgegeben. Verhandlungsbericht
22.06.07: Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 720/06 dem Mörder Recht gegeben, Inhalte aus den Archiven löschen zu lassen. Verhandlungsbericht


  • Beklagte: Axel Springer AG, vertreten von der Kanzlei Hogan & Hartson / Raue L.L.P.
18.12.07: Das OLG Hamburg hat der Berufung der Beklagten mit Urteil 7 U 79/07 zurückgewiesen, Verhandlungsbericht
29.06.07: Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 783/06 der Beklagten untersagt, im bestimmten Zusammenhang über den Kläger identifizierbar zu berichten. - Verhandlungsbericht vom 01.06.07
  • Beklagte: Hessischer Rundfunk, vertreten von der KanzleiCMS Hasche Sigle, Rechtsanwalt Michael Fricke
18.12.07: Der Berufung der Beklagten wurde mit Urteil 7 U 77/07 stattgegeben. Verhandlungsbericht.
29.06.07: Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 744/06) der Beklagten untersagt, im bestimmten Zusammenhang über den Kläger mit voller Namensnennung zu berichten. - Verhandlungsbericht vom 27.04.07

7 U 65/07 / (324 O 720/06) / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp & Stopp. gegen RZ-Online GmbH / RA: Dr. Caspers, Mock & Partner 18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. - Bericht OLG-Urteil / 18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben 25.05.07: Geht es um diesen Internet-Auftritt oder um diesen? Oder um beide? Oder um andere? / Bericht, Verkündung am 22.06.07,9:55, Gerichtssaal - Bericht

7 U 62/07 / (324 O 929/06) / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp & Stopp. gegen Universität des Saarlandes / RA: Butz Weller / Schwinn 18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. - Bericht OLG-Urteil / 23.02.07: Verkündung am 27.02.07, 12:00, Geschäftsstelle - Bericht / 27.02.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. / Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. - Bericht LG-Urteil

7 U 60/07 / (324 O 719/06) / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Verlagsgruppe Rhein-Main GmbH & CO. KG / RA Fuhrmann pp. / RA Dr. Christian Russ 12.02.2008: OLG Hamburg: / Der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg 324 O 719/06 wird stattgegeben. Entscheidung zur Sicherheitsleistung und vorläufigen Vollstreckbarkeit. Bericht / 25.05.07: Bericht, Verkündung am 22.06.07, 9:55, Gerichtssaal / 22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, im gewissen Zusammenhang den genauen Namen des Klägers im zu nennen. Die Kosten hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

7 U 58/07 / (324 O 712/06) / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp & Stopp. gegen F.A.Z. Electronic Media GmbH / RA Damm & Mann 18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. - Bericht OLG-Urteil / 25.05.07: Geht es hier um diesen Internet-Auftritt? Oder um andere? / Bericht, Verkündung am 22.06.07, 9:55, Gerichtssaal / 22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, im gewissen Zusammenhang den genauen Namen des Klägers im Internet-Auftritt zu nennen und Bildnisse des Klägers zu zeigen. Die Kosten hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

7 U 56/07 / (324 O 717/06) / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp & Stopp. gegen RP Online GmbH / RA Damm & Mann 18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben - Bericht OLG-Urteil / 27.04.07 (324 O 717/06): Termin der Verkündung am 01.06.07, 9:55, im Gerichtssaal Bericht Urteil

324 O 1069/07 (Hauptsacheverfahren) / 324 O 867/07 (Erlassverfahren) / Fiszman-Mörder R.K: / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Rolf Schälike / RA anwaltlich noch nicht vertreten. Rolf Schälike sucht einen versierten Anwalt, welcher die Internet- und Bibliotheksarchive bis zum Verfassungsgericht verteidigen bereit und in der Lage ist. 04.09.07: Einstweilige Verfügung wegen der Gerichtsberichterstattung mit Nennung des vollständiger Namens (Vor- und Nachmane). / Beantragter Streitwert 20.000,00 Euro. / Vom Gericht festgelegter Streitwert 6.000,00 Euro. / 14.11.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens. / 11.06.08: Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird vom Landgericht zurückgewiesen - Beschluss / 24.12.08: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird von Anwalt Dr. Stopp zurückgenommen

324 O 706/07 / Fiszman-Mörder R.K: / Kanzlei Stopp pp.. /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Universität Leipzig / RA Dr. Fingerle / RA Weitz 15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht / 28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 18.04.08 / 18.04.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

324 O 693/07 / Fiszman-Mörder R.K. / Kanzlei Stopp pp.. /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Institut für Bürgerrechte / RA Dr. Frederik Roggan / RA Roggan 15.02.08: Klage wurde formal wegen fehlender Passivlegitimation zurück gezogen. Bericht

7 U 52/08 / 324 O 388/07 / (324 O 521/06 -EV) / Fiszman-Mörder R.K. / Kanzlei Stopp pp.. /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Berliner Verlag GmbH / RA Schertz / RA Reich 15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 Bericht / 28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 18.04.08 / 18.04.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. / Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. / 06.08.08: Der Kläger verliert die Recht aus die Berufung (7 U 52/08), nachdem er die Berufung zurückgenommen hat. Beschluss

324 O 332/07 / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Carsten W. Jutzi u.a. / RA Weigand pp. / WA Weckler 07.09.07: Vergleich getroffen - Bericht / Erledigungserklärung

324 O 241/07 / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Cuntz / RA Fuhrmann pp. / RA Dr. Christian Russ Verbot von Inhalten in einem Buch / 07.09.07: Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben im ganz überwiegendem Maße

324 O 197/07 / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Münchner Kapitalanlage AG / RA Weberling pp. / RA'in Dr. Yvonne Kleinke 21.09.07: Verkündung einer Entscheidung am 09.11.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht

324 O 183/07 / Fiszman-Mörder R.K. / Kanzlei Stopp pp.. gegen Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag / RA Lovells pp. / RA Dr. Jürgens 15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht / 28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08 / 25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 27.06.08 / 27.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

324 O 148/07 / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts / RA Hasche pp. / RA Fricke 21.09.07: Verkündung einer Entscheidung am 09.11.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 09.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07 / 16.11.07: Stand nicht auf der Terminrolle. Neuer Verkündungstermin 14.12.07 / 14.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 25.01.08 / 25.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 22.02.08 / 22.02.08: Auf der Terminrolle gestrichen. Neuer Verhandlungstermin 06.06.08 / 06.06.08. Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335 / 04.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

324 O 106/07 / Fiszman-Mörder R.K. / Kanzlei Stopp pp.. gegen Kölnische Zeitung GmbH & Co. KG / RA Damm & Mann / RA Dr. Mann 28.09.07: Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal / Bericht / 26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07 / 16.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07 / 07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08 / 11.01.08: Auf der Terminrolle nicht vorhanden. / Neuer Verhandlungstermin am 09.05.08 / 09.05.08: Neue Verhandlung. Eine Entscheidung wird verkündet am 20.06.08, 9:55, Raum B 335 / 20.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Dem Kläger werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es ergeht eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

324 O 105/07 / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Mannheimer Morgen Großdruckerei / RA Baas & Oberlack / RA Dr. Dieter Baas 21.09.07: Verkündung einer Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07 / 16.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 14.12.07 / 14.12.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über einen bestimmten Vorgang über den Gegner bei voller Namensnennung zu berichten.

324 O 104/07 / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Rhein-Main.Net GmbH / RA Damm & Mann / RA Dr. Holger Nieland 03.08.07: Entscheidung am 07.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 07.09.07: Der Klage wird stattgegeben. / Verbot unter vollen Namensnennung im Zusammenhang mit der Tat zu berichten. Neue Berichterstattung. Urteil

324 O 83/07 / Fiszman-Mörder R.K. / Kanzlei Stopp pp.. gegen Bayerischer Rundfunk, Anstalt d / RA Eckart pp. / RA Dr. Hegemann 15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht / 28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08 / 25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 27.06.08 / 27.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

324 O 18/07 / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Chr. Cuntz / RA Fuhrmann pp. / RA Dr. Christian Russ 25.05.07: Das könnte Chr. Cuntz mit seinem folgenden Artikel sein. / Die Klage wird zurückgenommen. Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. / Bericht.

324 O 976/06 / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen ISG / RA Junghans & Radau 23.02.07: Verkündung am 27.02.07, 12:00, Geschäftsstelle - Bericht / 27.02.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. / Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Urteil

7 U 48/07 / 324 O 814/06 / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Reiff Verlag KG / RA Dr. M. Braun 02.02 07: Bericht / 06.02.07: Die Einstweilige Verfügung vom 27.11.06 wird bestätigt. / Die Kosten fallen dem Antragsgegner zur Last. Urteil / Berufung 7 U 48/07 Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wurde vom Kläger zurückgenommen.

324 O 808/06 / Fiszman-Mörder / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Rhein-Main.Net GmbH / RA Damm & Mann / RA Dr. Mann 23.03.07: Verkündung am Dienstag, den 27.03.07 - Bericht / 27.03.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen - Urteil

324 O 801/06 / Fiszman-Mörder R.K: / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Christian Oswald GmbH & Co. KG / RA Weberling pp. 02.02.07: Antragsteller nimmt den Antrag zurück. / Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. / Bericht

324 O 715/06 / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Urban Media GmbH / RA Schertz pp. 07.09.07: Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht / 21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben

324 O 521/06 / Fiszman-Mörder R.K. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Berliner Verlag GmbH / RA Schertz pp. 03.11.06: Bericht / 07.11.06: Verkündung: Die Einstweilige Verfügung vom 16.08.06 wird bestätigt. / Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. - Urteil / Im Hauptsachverfahren - 324 O 388/07 - obsiegte die Beklagte. Die Entscheidung ist rechtskräftig. / Im Berufungsverfahren - 7 U 52/08 - hat der Kläger auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung verzichtet.

16 W 56/06 / (2-03 O 505/06) / Fiszman-Mörder R.K. / RA Alexander Stopp

/ xxxx / RA Dr. Christian Russ, Wiesbaden

22.09.06:Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss

16 W 55/06 / (2-03 O 504/06) / Fiszman-Mörder R.K: / RA Alexander Stopp

/ Rhein-Zeitung / RA Elmar Krass, Koblenz

20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 31.07.06 Az. 2-03 O 504/06 wurde zurückgewiesen. / Beschluss mit Leitsatz.

16 W 57/06 / (2-03 O 492/06) / Fiszman-Mörder R.K. / RA Alexander Stopp

/ xxx  / RA Damm & Mann / RA Dr. Roger Mann

20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 492/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss.

16 W 54/06 / (2-03 O 479/06) / Fiszman-Mörder R.K: / RA Alexander Stopp

/ xxx (Chefredakteur) / RA Damm & Mann / RA Dr. Roger Mann

20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2006, Az. 2-03 O 479/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss.

Vorinstanzen:

18.12.07: OLG Hamburg 7 U 65/07 Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben.

25.05.07: Verhandkungsbericht. OLG-Urteil Der Berufung der Beklagten gegen das Urteiel des KG Hamburg 324 O 720/06 wurde stattgegeben


16 W 56/06 / (2-03 O 505/06) / Fiszman-Mörder R.K. / RA Alexander Stopp

/ xxxx / RA Dr. Christian Russ, Wiesbaden

22.09.06:Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss

16 W 55/06 / (2-03 O 504/06) / Fiszman-Mörder R.K. / RA Alexander Stopp

/ Rhein-Zeitung / RA Elmar Krass, Koblenz

20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 31.07.06 Az. 2-03 O 504/06 wurde zurückgewiesen. / Beschluss mit Leitsatz.

16 W 57/06 / (2-03 O 492/06) / Fiszman-Mörder R.K. / RA Alexander Stopp

/ xxx  / RA Damm & Mann / RA Dr. Roger Mann

20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 492/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss.

16 W 54/06 / (2-03 O 479/06) / Fiszman-Mörder R.K. / RA Alexander Stopp

/ xxx (Chefredakteur) / RA Damm & Mann / RA Dr. Roger Mann

20.09.06: OLG Frankfurt / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2006, Az. 2-03 O 479/06, wird zurückgewiesen. / Beschluss.

2-03 O 443/06 / s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. / RA Alexander Stopp freenet.de AG / RA JBB Rechtsanwälte / RA Thorsten Feldmann Februar 07: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Kläger hat die Kosten zu tragen

Serienmörder H. verliert

11 O 1820/08 / Serienmörder H. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Spiegel Online / anwaltlich nicht vertreten 06.03.08: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird abgelehnt. / Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. / Streitwert festgelegt auf 25.000,00 Euro / Beschluss

7 W 22/08 / 324 O 10/08 / Serienmörder H. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen xxx / RA xxx 11.03.08: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird von Landgericht Hamburg und HansOLG zurückgewiesen. / Eine erheblich oder zusätzliche Beeinträchtigung des Antragstellers durch die streitgegenständliche Berichterstattung, die sein Schützbedürfnis gegenüber der Informationsfreiheit überwiegen lässt, ist weder dargetan noch ansonsten ersichtlich. Hans-OLG-Beschluss

7 W 64/07 / 324 O 987/07 (Hauptsache) / 324 O 807/07 (Erlassverfahren) / Serienmörder H. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Rolf Schälike / RA Corvin Fischer 04.09.07: Einstweilige Verfügung wegen der Gerichtsberichterstattung mit Nennung des vollständiger Familiennamens. / Beantragter Streitwert 20.000,00 Euro. / Vom Gericht beschlossener Streitwert 6.000,00 Euro. / 29.09.07: Antrag auf Zwangsgeld wegen angeblicher Zuwiderhandlung gegen die Einstweilige Verfügung / 25.10.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens. / 05.05.08: Antrag auf PKH wurde zurückgewiesen. Beschluss / 12.06.08: Antrag auf Feststellung eines Zwanggeldes wurde von Klägervertreter zurückgenommen. / 18.06.08: 7 W 64/08 Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des LG 324 O 987/07 v. 05.05.08 wird zurückgewiesen - Beschluss / 17.12.08: Der Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung wird vom Anwalt Dr. Stopp zurückgenommen. Der Verhandlungstermin am 19.12.08 wurde aufgehoben.

324 O 208/07 / Serienmörder H. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Stephan Harbort / RA Unkelbach pp. / RA Herr Michael Unkelbach 03.08.07: Herr Harbort hat sich unterworfen und für diese Erlaubnis sich beim Gericht bedankt: "Sie [Herr Buske] haben mir den Glauben an die Gerechtigkeit zurückgegeben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Bericht

324 O 145/07 / Serienmörder H. / RA Stopp pp /Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp gegen Verlag Deutsche Polizeiliteratur / RA Unkelbach pp. / RA Herr Michael Unkelbach 03.08.07: Vergleich getroffen - Bericht


Versuche Internet-Artikel aus dem Netz zu verbannen

Kläger verlieren

Dr. Müller-Vogg verliert

27 O 1165/07 / TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH / RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork / RA Johannes Eisenberg gegen Dr. Müller-Vogg / RA Nesselhauf / RA Dunckel 27.03.08: Der Klage wird stattgegeben. Der bekannte Betriebswirtschaftler, Journalist und Publizist ist mit seinem Versucht, einen Internet-Artikel aus dem Jahre 2001 aus dem Netz zu verbannen, gescheitert. Ebenso die Schröder-Osmani-Kanzlei Nesselhauf - Bericht

Techniker Chr. R. (verprügelte lebensgefährlich einen französischen Polizisten während der WM 1998 verliert

  • Beklagter: Ullstein Verlag 9 W 132/01 / (27 O 103/07) / Techniker Chr. R. (verprügelte lebensgefährlich einen französischen Polizisten während der WM 1998) / RA Johannes Eisenberg und Stefan König

Beschluss vom 19.10.01 - 9 W 132/01 / Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe. / / Die Herausgabe archivierter Informationen bei zulässigerweise archiviertem, nach äußerungsrechtlichen Maßstäben bei seiner Erstveröffentlichung beanstandungsfreiem Material nach Art. 5 Abs. 1, S. 1 , 3. Var. GG gerechtfertigt und nicht von einem besonderen Informationsinteresse des Dritten abhängig ist, so dass ihr Abruf über Internet nicht von dem Archivbetreiber verhindert werden muss.

Wolf (ehemaliger Bauminister) verliert

  • Beklagter: Berliner Kurier 15 W 60/05 / (28 O 330/05)

14.11.05: OLG Köln / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss - Ablehnung der Prozesskostenhilfe - des Landgerichts Köln vom 05.09.05 - 28 O 330/05 wurde zurückgewiesen. Beschluss

Kläger gewinnen

Prinzessin von Hannover gewinnt

27 O 914/07 / Prinzessin von Hannover / RA Prinz, Neighardt, Engelschall / RA'in Dr. Lingens

<k> / Bunte Entertainment Verlag GmbH / RA Prof. Dr. jur. Schweizer / RA Dr. Söder

10.01.08: Die Klage wird bestätigt - Bericht / Frühere veröffentlichte Äußerungen dürfen heute nicht mehr veröffentlicht werden.

Negerkalle möchte nicht mehr mit diesem Spitztnamen gefunden werden und gewinnt

7 U 53/07 / (324 O 468/06) / Negerkalle / RA Schwenn pp. / RA Dr. Krüger gegen TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH / RA Eisenberg pp. / RA Johannes Eisenberg 30.03.07: Schriftsatzfristen. / Termin der Entscheidung am 11.05.07, 9:55, Gerichtssaal / Bericht / 11.05.07: Aussetzungsbeschluss auf den 25.05.05 / 25.05.07: Der Klage wird stattgegeben. / Urteil pdf (324 O 468/06) / 09.10.07: Berufung. Die Berufung wurde zurückgewiesen - Berufungsurteil (7 U 53/07)

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