Anwaltliche Versicherung

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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-Im einstwiligen Rechtsschutz können [[Anwalt|Anwälte]] Beweisnöte umgehen, indem sie durch "anwaltliche Versicherungen" Sachverhalte [[Glaubhaftmachung|glaubhaft machen]]. Entsprechende [[einstweilige Verfügung]]en können hierdurch leicht erwirkt werden.+Im einstweiligen Rechtsschutz können [[Anwalt|Anwälte]] Beweisnöte umgehen, indem sie durch "anwaltliche Versicherungen" Sachverhalte [[Glaubhaftmachung|glaubhaft machen]]. Entsprechende [[einstweilige Verfügung]]en können hierdurch leicht erwirkt werden.
-Anwälte würden niemals lügen. Nie.+Anwälte würden niemals lügen. Nie. Genauso wenig, wie Richter [[Befangenheit|befangen]] sind.
== Siehe auch == == Siehe auch ==
*[[eidesstattliche Versicherung]] *[[eidesstattliche Versicherung]]
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 +[[Kategorie:Glossar]]

Version vom 07:16, 18. Nov. 2008

Im einstweiligen Rechtsschutz können Anwälte Beweisnöte umgehen, indem sie durch "anwaltliche Versicherungen" Sachverhalte glaubhaft machen. Entsprechende einstweilige Verfügungen können hierdurch leicht erwirkt werden.

Anwälte würden niemals lügen. Nie. Genauso wenig, wie Richter befangen sind.

Siehe auch

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