Anwalt - Rolle

Aus Buskeismus

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Anwalt

Rechtsanwältinnen und -anwälte sind in Deutschland gegenüber anderen Berufsklassen privilegiert. Sie sind "Organe der Rechtspflege" und genießen staatlichen Schutz. Rechtsberatung bedarf mit gewissen Ausnahmen staatlicher Zulassung.

Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht herrscht Anwaltszwang, beim Bundesgerichtshof sind nur eine paar Dutzend Anwälte zugelassen. Anwaltszwang herrscht auch bei Familiensachen und einigen anderen Verfahren. Beim Bundesverfassungsgericht herrscht kein Anwaltszwang.

Anwältinnen und Anwälte werden gelegentlich als Wegelagerer empfunden, die gelegentlich auch von zu Hause aus arbeiten.

Rolle der Anwälte

Im gesellschaftlichen System spielen die Anwälte eine entscheidende Rolle in der Justiz, in der Verwaltung, in der Wirtschaft und im Bundestag.

Due geschichtliche Rolle der Anwälte entspricht denen der Priester im Mittelalter. Diese waren Vermittler zwischen den Menschen und dem Gott im Interesse der tatsächlich Herrschenden.

Mit der Herausbildung der weltlichen Macht und Versetzung des Gottes in die zweite Reihe übernahmen die Vermittlung zwischen den Herrschenden und dem Volk die Anwälte.

Mit der Entwicklung demokratischer Rechtsstaaten entwickeln sich die Anwälte in Staaten westlicher Prägung

  • zu einer eigenen in sich geschlossenen soziale Gruppe (Kollegen),
  • privilegiert durch den Anwaltszwang und als "Organ der Rechtspflege",
  • finaziell abgesichert durch Gesetze (z.B. RVG) und die Rechtssprechung,
  • vordergründig am eigenen Geschäft interessiert,
  • tätig als Vermittler von Interessen der Herrschenden gegenüber ihren Mandanten mit den festgelegten und ungeschriebenen Regeln des Rechtsstaates,
  • dienend als Korrekturfaktor gegenüber den Herrschenden, sollten sich diese zu weit vom Volk abheben und es exitentielle Gefahren für die Herrschenden (den Rechtsstaat) geben.

In rechtsstaatlichen Diktaturen à la DDR, UdSSR übernahmen diese Rolle des Vermittlers zwischen Staat (Partei) und dem Volk die Mitarbeiter der Staatsicherheit, des KGB.

Die oben aufgeführten Merkmale für die Rolle der Anwälte sind 1:1 auf die der Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheit und des KGB übertragbar.

Auflistung der Medienanwölte

Auflistung siehe:

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