Abwägung

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 22:33, 16. Nov. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Güterabwägung)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (09:04, 29. Jan. 2020) (bearbeiten) (Entfernen)
Admin (Diskussion | Beiträge)

 
Zeile 1: Zeile 1:
-Die im Grundgesetz festgeschriebenen [[Grundrecht]]e waren ursprünglich als Abwehrrechte gegen den Staat konzipiert. Weder Gesetze noch Urteile dürfen gegen sie verstoßen. Probleme gibt es jedoch, wenn zwei Grundrechte miteinander kollidieren. Dies sind im Presserecht regelmäßig das [[Persönlichkeitsrecht]] und die [[Meinungsfreiheit|Meinungs-]] bzw. [[Pressefreiheit]].+<center>{{Vorlage:Glossar}}</center>
 +=Abwägung=
 +Die im Grundgesetz festgeschriebenen [[Grundrecht]]e waren ursprünglich als Abwehrrechte gegen den Staat konzipiert. Weder Gesetze noch Urteile dürfen gegen sie verstoßen. Probleme gibt es jedoch, wenn zwei Grundrechte miteinander kollidieren. Dies sind im Presserecht regelmäßig [[Meinungsfreiheit|Meinungs-]], [[Pressefreiheit]], [[Kunstfreiheit]], [[Wissenschaftsfreiheit]] gegen
-== Güterabwägung ==+*das [[Persönlichkeitsrecht]] - im Grundgesetz "Die Würde des Menschen"
 +*das Recht zur Führung eines Geschäfts, eines eingerichteten Betriebes, genannt [[Unternehmen-Persönlichkeitsrechte]]
 +
 +*die Pflichten des Staates, die nicht so gestört werden dürfen, dass der Staat seinen Pflichten nicht nachkommen kann [[Behörden-Persönlichkeitsrecht]],
 +
 +== Güterabwägung ==
Grundsätzlich gibt es bei den Grundrechten keine Rangordnung: alle Grundrechte sind gleichwertig. Da jedoch im Streitfall eine Entscheidung getroffen werden muss, in der ein Grundrecht den Kürzeren zieht, müssen alle Aspekte des Einzelfalls sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Grundsätzlich gibt es bei den Grundrechten keine Rangordnung: alle Grundrechte sind gleichwertig. Da jedoch im Streitfall eine Entscheidung getroffen werden muss, in der ein Grundrecht den Kürzeren zieht, müssen alle Aspekte des Einzelfalls sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS

Glossar

anwaelte.jpg

[bearbeiten] Abwägung

Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte waren ursprünglich als Abwehrrechte gegen den Staat konzipiert. Weder Gesetze noch Urteile dürfen gegen sie verstoßen. Probleme gibt es jedoch, wenn zwei Grundrechte miteinander kollidieren. Dies sind im Presserecht regelmäßig Meinungs-, Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit gegen

[bearbeiten] Güterabwägung

Grundsätzlich gibt es bei den Grundrechten keine Rangordnung: alle Grundrechte sind gleichwertig. Da jedoch im Streitfall eine Entscheidung getroffen werden muss, in der ein Grundrecht den Kürzeren zieht, müssen alle Aspekte des Einzelfalls sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

[bearbeiten] Hamburger Landrecht

In Hamburg haben Persönlichkeitsrechte stets Vorrang vor der Meinungs- und Pressefreiheit. Im Zweifel wird daher verboten. Abwägungen werden grundsätzlich für entbehrlich gehalten und erfolgen nur im Ausnahmefall.

[bearbeiten] Urteile

Urteile zum Recht am eigenen Bild

Persönliche Werkzeuge