Abmahnwahn

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Abmahnwahn bezeichnet satirisch den Missbrauch der [[Abmahnung]]. Abmahnwahn bezeichnet satirisch den Missbrauch der [[Abmahnung]].
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Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden. Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden.
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 +*[http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ Abmahnwagn Dreipage]
 +*[http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ Vereien gegen den Abmahnwahn e.V.]
 +*[http://www.advograf.de/ Advograf]
 +*[http://www.iwga.de/?p=home IWGA - Interessengemeinschaft Webdesigner gegen den Abmahnwahn]
 +*[http://www.abmahnwelle.de/ Abmahnwelle e.V.]
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 10:09, 8. Okt. 2008

Begriff

Abmahnwahn bezeichnet satirisch den Missbrauch der Abmahnung.

Abmahnwahnsinnige neigen dazu, das Recht der Abmahnung zu pervertieren und aus den entsprechenden Anwaltskosten Kapital zu schlagen.

Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite im Bereich von Patenten und unlauterem Wettbewerb u.ä. unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden.

In einer kaufmännisch vergleichbaren Situation befinden sich großen Verlage und Rundfunksender.

Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden.

Weblinks

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