7 U 95/08 - 02.06.2009 - Junge Welt obsiegt gegen F.A.Z. Journalisten Burger

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Zum Inhalt des Verfahrens erfahren wir von der Beklagten das Folgende:

Grenzen der Meinungsfreiheit

Pressefreiheit kostet manchmal mehr als nur eine Abogebühr. Aber möglichst viele Abonnements helfen der jungen Welt, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Information zu verteidigen

Von Denis Gabriel

Nicht alle mögen die Tageszeitung junge Welt. Viele ärgern sich über die dort täglich neu lesbaren Frechheiten. Manche lassen es dabei bewenden, sie voller Haß angeblich zu ignorieren. Andere nutzen jede denkbare Möglichkeit, mit dem Rechtsanwalt zu drohen. So wurde vor einer Woche in der Rubrik »Ansichten« die Personalie mit »Denunziant des Tages: Carl-W. Holzapfel« überschrieben. Dies reizte eben jenen Herrn von der Vereinigung der Opfer des Stalinismus so sehr, daß er der jungen Welt mit Rechtsschritten drohte. Übrigens nicht zum ersten Mal, allerdings sind seine diesbezüglichen Bemühungen vor Gericht bisher gescheitert. Die heute nicht zufällig in CDU-Reihen kämpfende ehemalige Bürgerrechtlerin und ehemalige Überwachungsstaatsgegnerin Vera Lengsfeld verlangt eine Gegendarstellung und droht mit Rechtsschritten. Ebenfalls auf der »Ansichten«-Seite hatte der Chefredakteur dieser Zeitung ein paar Tage zuvor einige absurde Aussagen dieser Dame zum Fall des KZ-Aufsehers Demjanjuk dokumentiert und folgendermaßen zusammenfassend kommentiert: »Wer Menschen in Gaskammern treibt, ist Opfer des Stalinismus«. Frau Lengsfeld stört hier offenbar lediglich, daß der Kommentar Schölzels als ihre eigene Aussage interpretiert werden könnte – was aber der Text einfach nicht hergibt. Und gestern sollte vor dem Landgericht Hamburg ein Prozeß stattfinden, den der ehemalige bundesdeutsche Kriegsminister Hans Apel eingerührt hatte. In einem jW-Interview mit dem Frankfurter Pfarrer Hans Christoph Stoodt hatte dieser Apel als »Teil des rechtsnationalen Milieus« bezeichnet, zumindest empfand Apel dies so und verlangte von Stoodt eine Unterlassungserklärung. Der Pfarrer argumentierte ausführlich, warum er diese nicht abgeben werde, worauf Apel beim Landgericht Hamburg klagte. Am Donnerstag – nur einen Tag vor dem Prozeß – zog er aber seine Klage wieder zurück. Selbst aus seiner Klagebegründung geht eindeutig hervor, daß man ihn durchaus dem rechtsnationalen Milieu zuordnen kann.
Leider sind nicht alle Fälle, mit denen es die junge Welt zu tun hat, so einfach und damit so kostengünstig abzuwickeln wie die obengenannten. So findet am kommenden Dienstag ein Prozeß vor dem Hamburger Oberlandesgericht statt, den die junge Welt in erster Instanz bereits verloren hat. Zum Thema Sachsensumpf hatte jW-Autor Markus Bernhardt einen Beitrag geschrieben und den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses des sächsischen Landtages, den Linksparteiabgeordneten Klaus Bartl, zum Thema befragt. Dabei ging und geht es um das eigenartige journalistische Gebaren des damaligen Landeskorrespondenten der FAZ, Reiner Burger. Der wußte nämlich, daß die Vorwürfe gegen Staatsanwälte, Richter und Landesregierung allesamt nur heiße Luft und Medienrummel seien – und zwar Monate, bevor der Untersuchungsausschuß auch nur eine Akte einsehen oder auch nur einen Zeugen vernehmen konnte. In den von ihm angegriffenen jW-Beiträgen schilderten Bernhardt und Bartl auch ihre persönlichen Eindrücke, die sich ihnen aufgrund des Verhaltens Burgers aufdrängten. Burger widersprach nicht dem Vorwurf, daß er seinen Artikel persönlich dem Staatsanwalt Christian Avenarius zuspielte. Aber er interpretierte die subjektiven Eindrücke Bartls und Bernhardts so, als ob sie die Tatsachenbehauptung enthielten, er würde »im Auftrag redaktionsfremder Dritter« seine Artikel schreiben und verschicken. Das Gericht stellte in erster Instanz fest, daß sowas zwar nicht behauptet worden wäre, daß aber beim unbefangenen Leser durchaus ein entsprechender Eindruck erweckt worden sein könnte. Das war am 5.September 2008. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Untersuchungsausschuß noch immer keine vollständige Akteneinsicht und konnte noch immer nicht damit beginnen, Zeugen der Opposition zu vernehmen. Beides mußte erst vor dem Landesverfassungsgericht eingeklagt werden. Bis heute liegt ein Abschlußbericht nicht vor. Aber gegen eine Vielzahl von Journalisten, Staatsbediensteten und Zeugen wurden von der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung und anderer Vorwürfe eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft ging dabei sogar so weit, daß sie gegen Zeugen ermitteln ließ, die ihre Aussagen noch gar nicht beendet hatten. Da kann die junge Welt direkt froh sein, daß es bei ihrem Prozeß am kommenden Dienstag nur um die Berufung in einer presserechtlichen Angelegenheit geht. Aber was heißt hier »nur«: Allein dieser Vorgang hat den Verlag bereits über 10000 Euro gekostet. Und viel Zeit.
Pressefreiheit ist eben manchmal teurer als die monatliche Abogebühr. Die vielen und jahrelangen Versuche, die junge Welt in ihrer Meinungs-, Informations- und Berichterstattungsfreiheit dramatisch einzuschränken, können nur mit erheblichem finanziellen Aufwand zurückgeschlagen werden. Nur wenn die junge Welt über ausreichend Internet- und Printabonnements verfügt, kann sie sich diesen Aufwand überhaupt leisten. Auch deshalb braucht sie jedes Abo. Und ab und zu Spenden für den Prozeßkostenfonds. Sonst stehen Verlag, Redaktion und Genossenschaft das nicht durch.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Quelle: Junge Welt vom 30.05.2009-06-02

[bearbeiten] Dr. Reiner Burger vs. Verlag 8. Mai GmbH (Junge Welt)

02.06.09: OLG Hamburg 7 U 95/06

Zwei Creme de la Creme Medieanwälte, beide wechselseitig als überzeugte Vertreter von Zensoren aber auch als engagierte Vertreter von Zensierten bekannt, waren Akteure des heutigen absurden Theaters.

Wir hatten auch das absurde Theater der ersten Instanz am 04. Juli 2008 - Az. 324 O 100/08 - erlebt und darüber berichtet.

Die Junge Welt hatte bei Buske, Dr. Korte und Frau Ritz verloren und ging heute in Berufung.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Frau Dr. Raben
Beisitzender Richterin am Oberlandesgericht: Herr Meyer
Richterin am Oberlandesgericht: Herr Dr. Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Antragstellerseite / Klägerseite / Berufungsbeklagter: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Roger Mann
Antragsgegnerseite / Beklagtenseite / Berufungskläger: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

02.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Herr Eisenberg übergibt den Schriftsatz vom 30.05.09 für das Gericht. Der Kläger hat das Schriftsatz schon erhalten. Gut. Wie immer, zunächst wollen wir die Sache ansprechen und dann diskutieren. Es geht um zwei Passagen, dessen Verbreitung das Landgericht verboten hat. Die ersten Passage soll es um einem Eindruck erweckt haben. Wir meinen, der Endruck wird nicht erweckt. Es geht um der Eindruck, dass der Kläger seine Arbeiten für die F.A.Z. durch Einfluss redaktionsfremder Dritter verfasst hat und und zuvor im Auftrag der Staatsanwaltschaft übergeben hat. Mittlerweile erstreckt sich der Eindruck, dass er im Auftrag von …. ist offensichtlich ironisch gemeint. Herr P., der selbst Entscheidungsträger ist, wird sich nicht selbst zu organisierten Kriminalität zugehörig zählen. … Es wird von freundlich gestimmten Journalisten gesprochen im Gegensatz zu kritischen Journalisten. Ein freundlich gestimmter Journalist heißt noch nicht, dass er gekauft ist. Er hat zuvor der Staatsanwaltschaft der Artikel übergeben. Es ist üblich, dass Journalisten vor der Veröffentlichung die betroffenen Stellen anschreiben. … das ergibt sic aus der Passage nicht.. Vielleicht entsteht ein anderer Eindruck, dass man sch gut kennt. Der nächste Punkt ist eine sehr gewichtige Passage in der Jungen Welt. Sehern wir auch etwas anders als das Landgericht. .Wir sehen das als Meinungsäußerung. Die F.A.Z. wir lediglich bewertet. Es ist gedeckt durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Der Tatsachenhintergrund …. Ich meine schon, dass … gefüttert wurde. Was heißt, ist gefüttert wurden,. Er bekommt Informationen, die andere nicht bekommen. Die Beklagte hat erklärt, dass mit dem Füttern das gemeint ist, wie es im Artikel steht. … Kinderbordell. .Hier meinen wir, schon …. Kommen müssen. Es ist nicht gekommen, woher die Kenntnis. Dass nicht jeder an die Strafakten rankommt, ist bekannt. … Die Beweislast hätte auf der Seiten der Beklagten gelegen. … Von Seiten des Klägers hätte kommen müssen … . So dass in beiden Punkten wir nach der vorläufigen Beratung zum Ergebnis kommen, dass die Berufung Erfolg haben muss.

Klägeranwalt Dr. Roger Mann kurz und bündig: Habe vor einem Monat alles ausführlich dargelegt. Denke nicht, dass ich das Gericht umstimmen kann. Bitte um eine Schriftsatzfrist.

Der Pseudoffentlichkeit bleiben die Argumente des Klägers verborgen. Der Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg wird diese ebenfalls nicht preisgeben. Die Zensoren handeln die Zensurregeln unter sich aus.

Die Vorsitzende: Ist nicht … . Brauchen wir nicht für unsere Entscheidung.

Klägeranwalt Dr. Roger Mann: Den Antrag kann ich trotdem stellen.

Die Vorsitzende: Die Formalien der Berufung sind gewahrt. … 08.11.08 … Beschlossen und verkündet ..

Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg: ungeduldig Darf ich auch etwas sagen! Wenn ich drei Stunden mit solch einem Bummelzug nach Hamburg fahre, da darf ich auch was sagen. Zum zweiten Spiegelstrich. … da ist einer, der klagt, dass alle Mitglieder des Untersuchungsausschusses sagen, nicht sagen kann. … In welchem Umfang der Ausschuss das Aktenmaterial nutzen, einbeziehen, zur Kenntnis nehmen kann. Die Presse als Wächteramt. In diesem Zusammenhang fällt das Urteil des Landgerichts. Herr Burger – ich weiß nicht, was er bei der F.A.Z, bei der Firma F.A.Z. ist – nimmt aus der Verantwortung die Interviewpartner. Und wenn man bedenkt, dass die Junge Welt, einen Handelnden, den Vorsitzenden des Ausschusses … . Wenn er sagt, es gibt eine Tendenz, den Untersuchungsausschuss anders zu … . Der Leser entnimmt der Seite nicht, das er gefüttert wird. Politisch …e-Mail … stand einen tag vorher in der Zeitung. Er kriegt gezielt … . Ich der Kritiker, muss bis zum Bundesverfassungsgericht klagen, um das material zu erhalten, weiß ich nicht. Gezielt .. ist eine innere Tatsache … einige kriegen, andere nicht. …. Wenn ein Politiker was sagt, auch wenn es Unsinn ist, darf man das öffentliche mitteilen. … Aus Sicht der Zeitung .. .Er ist sozialisiert … muttersprachlich in Sachsen, und sagt, was er sagen will. So dass ich zusätzlich zu Ihren (Frau Raben ) sehr überzeugenden Argumenten meine, wenn die Klage Bestand hätte, dann könnte man nicht mehr die Öffentlichkeit kritisch informieren.. Herr Bartel hat das gesagt. Berlin ist nicht der Nabel der Welt. Deswegen … werden sich wundern. Wenn das rauskommt, dann denken die, ich stecke unter einer Decke.

Die Vorsitzende: Es ist keine Kenntnis, es ist nur eine Vermutung.

Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg: kann nicht aufhören: Es ist Zensur. Aber in der freien Presse ist man gewöhnt, ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft zu veröffentlichen. Die Staatsanwaltschaft hat den Auftrag, die sachte tot zu machen.

Die Vorsitzende: Zur Verbreiterhaftung würden wird es auch etwas anders sehen als das Landgericht. Das ist aber nicht nötig. Beschlossen und verkündet: 1. Der Kläger erhält eine Schriftsatzfrist, binnen zwei Wochen auf den Schriftsatz des Beklagten vom 30.05.09 zu erwidern.. 2. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird angesetzt auf Dienstag, den 30.06.09, 10:00. 3. Der Wert der Berufung wird festgesetzt auf 14.000,00 EUR.

30.06.07: Urteil: Der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 324 O 100/08, wird stattgegeben. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.

[bearbeiten] Kommentar

Die Junge Welt spart 17.000,00 Euro.

Die Kanzlei Johannes Eisenberg hat dabei ganz gut verdient. Reicht ihr nicht, muss dafür den NDR verklagen in Sachen "Wenn Jugendämter versagen". Blamiert sich dabei vielleicht wie im Fall der alten Dame.

Der Klägeranwalt Roger Mann war bis jetzt meist auf der Beklagtenseite, so bei Westerwelle, dem Manager Magazin, dem Handelsblatt und anderen seriösen Zeitungen und Zeitschriften. Möglicherweise hat Roger Mann es satt, ständig auf der Beklagtenseite zu verlieren, und möchte auch Mal als Zensor obsiegen. Hat diesmal leider nicht geklappt.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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