7 U 82/07 - 12.05.2009 - Buchhändler in Gefahr - Auf die Möglichkeit der Verletzung kommt es an

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

Sabine Neidhardt vs, Verlagsgruppe Random

12.05.09: OLG Hamburg 7 U 82/08

Terminrolle 12.05.2009, Oberlandesgericht Hamburg, 7. Senat

Der Zuschauerraum war gut besetzt. Allerdings nicht mit Zuschauern, sondern mit den Zeugen. Fast die gesamte Prinz-Kanzlei war anwesend: Herr Dr. Dünnwald, Frau Dr. Lingens, Herr Lehr, Herr Philippi. Zwei andere standen am Anwaltspult: Herr Prof. Dr. Prinz und Herr Michaels Vetters.

Ein Hauch der kollegialen Kanzleistimmung übertrug sich in den Holz getäfelten altmodischen Richtersaal.

Die Richter saßen erhoben. Die Haupt-Parteivertreter musste stehen. Die zweiten durften sitzen.

Eine große Zeugenbefragung war angesagt. Wie arbeitet die Kanzlei Prof. Dr. Prinz.

Die Klägerin ist weitaus unbekannt, obwohl im offiziellem Namen der Kanzlei - Prof. Dr. Prinz Neidthardt Engelschall – enthalten. Als Anwältin haben wir sie bei den Zensurkammern noch nie erlebt..

Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Frau Dr. Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Frau Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Herr Meyer

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RA Prof. Dr. Prinz, Michael Vetters
Beklagtenseite: Kanzlei Lausen; RA Glückstein

Corpus Delicti

Das Bohlenbuch „Hinter den Kulissen“ erzeugte Klägerismus. Ein Pfund für die Kanzlei Prof. Prinz. Gleich viele Kläger und unzählige Beklagten. Das Abmahnmaschine konnte eingestellt werden. Das schafft nur eine große Kanzlei. Angemahnt wurde seinerzeit die Verlaggruppe Random House Inc., welche im Besitz der Besitz der Bertelsmann AG ist und als Dachgesellschaft für alle Bertelsmann-Verlage tätig ist. Mit ihren über vierzig Verlagen Sie ist sie die größte Publikumsverlagsgruppe der Welt.. Das reichte nicht, zwei Vertriebsorganisationen gerieten in die Abmahnwelle sowie an die dreihundert Buchhändler. Das Buch musste schleunigst vom Markt.. Der Verlag war den Zensuranwälten und deren Mandanten zu langsam. Die Abmahnungen erreichten die Buchhändler am Wochenende.

Obwohl der Verlag schon an die 600.000,00 EUR zahlen musste, bestand die Kanzlei d Prof. Prinz auf der Begleichung den außergerichtlichen Kosten, entstranden durch Abmahnungen der ca. 300 Buchhändler.

Zur besseren und rentableren Durchsetzbarkeit wurden diese außergerichtlichen Kosten gebündelt in Form einer Abtretung an die Kanzleimitarbeiterin Frau Sabine Neidhardt abgetreten. Die Klägerin selbst war nicht anwesend.

Die vielen Zeugen sollten belegen, was für einen enormen Sifwand es kosten, 300 Buchhändler abzumahnen.

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

12.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Möchte vorher kurz die Möglichkeit eines Vergleiches ansprechen. Das Beweisthema sprechen wir nicht an. Die Zeugen können bleiben. Der Senat meint, im Grunde genommen besteht Haftungsschaden, adequate Folgen, Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wie man sich ungleicher Weise … . Es gibt die einzige Frage: Wie werden die Anwaltshonorare berechnet? Bis zu welchem Betrag?

Beklagtenanwalt Glückstein: Haben aber mit dem Gegner nicht gesprochen.

Die Vorsitzende: Intern.

Beklagtenanwalt Glückstein: Zu große Größenordnung.

Random-Justiziar Herr Dresen: Es gab einen Betrag in der Vergangenheit. 30-40.000 standen imRaum. As kommt durchaus in Frage.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Möchte gerne 50.000 … aber nicht … .

Die Vorsitzende: Gut. Wir wollen nicht über die Historie reden. Was sehen Sie als Betrag?

Random-Justiziar Herr Dresen: 41.000

Klägeranwalt Prof. Prinz: Sie können es nicht sagen?

Die Vorsitzende: Unserer Meinung nach ist es ohne Befragung der Zeugen schwer zu berechnen. Es geht um ein Druckwerk, dessen Weiterverbreitung gestoppt wurde. Nach § 72. … Pro Mandant … Jenny Elvers- Elbertzhagen einzeln berechnet zu Ihrem Gunsten. Ob Bildnis und Wort eine Angelegenheit ist, hängt von der Fachkonstellation ab. Auf dieser Basis gesehen … für jede Person … Erlass zwei mal für Wort und Bild. Einstweilige Verfügungen, die vorher nicht begehrt waren. Wir kommen in den Bereich 37-38.000. Deswegen ist es nicht unabgebracht, wenn 41000 angeboten werden.

Klägeranwalt Prof. Prinz: In diesem Fall ist es realitätsfremd. Die Mandanten kamen sukzessiv. Es wurde Faxe hin- und her geschickt. Bilder konnten nicht gemeint worden sein. deswegen Texte, dann Bilder, dann kam Vieles nach. Die Anwälte haben tag und Nacht gearbeitet. Die einstweiligen Verfügungen gegen Bohlen und den Verlag haben den Vertrieb des Buches nicht gestoppt. Da meinten wir, wir gehen gegen die Grossisten vor.

Random-Justiziar Herr Dresen: 1.10. – stimmt einfach nicht.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Dann haben wir festgestellt, hilft nicht. Deswegen sind wir gegen die Buchhändler vorgegangen. Wir sind in Thalea und Sacher verbreitet worden.

Die Vorsitzende: Wir gehen nicht davon aus, dass es gleich erfolgte. Seit wann … . Das Buch sollte gestoppt werden. Tod des Verlages, Tod der Buchhändler … Dieser Fall ist etwas Besonderes. Die Mandanten haben nicht gesagt, geht gegen die Buchhändler vor. Der Streitwert ist deswegen hoch.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Stimmt. Der Prozess zog sich über drei bis fünf Monate hin. Dieser Buchhändler verbreitet noch , da ist noch ein Bild. Als das Mandat erteilt wurde, wurde nicht an die Buchhändler gedacht. Als das Vorgehen gegen die Grossisten nicht half, … dann gegen die Buchhändler. Was sich innerhalb von drei Monaten ausgeweitet hat.

Die Vorsitzende: Nicht ausgeweitet. Ein richtiger Verkaufstag, dann ist Schluss. Hat sich nicht ausgeweitet. Man hatte andere Buchhändler im Auge.

Klägeranwalt Prof. Prinz: … ..

Die Vorsitzende: Wir machen auch Familiensachen. Es macht viel Arbeit. Bezüglich den Buchhandlungen. Es ist gesagt worden, die Auslieferung an den Leser sollte gestoppt werden. As ist der Fall.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Wir haben am Wochenende die Zeitung gekauft. Das Buch klag immer noch in der Buchhandlung. … Da sagt ich, geht mal hin und schaut..

Die Vorsitzende: … wenn man es errechnet, dann kommt ein Betrag so etwas raus. Wir wissen nicht genau. Es kommt auf die Beweisaufnahme an.

Klägeranwalt Vetters: Es ging auch ums Hörbuch, Druckerei …

Die Vorsitzende: Gegen den Sender. Hat selbst die vorliegende Sache nicht gesendet. Es bestand keine Gefahr. Es sind alle kleine Posten. Da spielt es keine Rolle, ob einer rausgeschmissen wird oder nicht.

Klägeranwalt Vetters:

Richterin Frau Lemcke: Die Frage ist, ob man Schadensersatz verlangt.

Die Vorsitzende: Das sind alles Details, über die ich nicht sprechen will. Erhöht vielleicht den Streitwert um 10.000. Spielt keine Rolle.

Klägeranwalt Vetters: Wir haben das BGH-Urteil.

Die Vorsitzende: Es gibt noch kein BGH-Urteil zu solch einem Fall.

Richterin Frau Lemcke: Aufforderung zur Abgabe des Abschlussschreibens. Es sind inhaltsgleiche Abmahnungen. Nur die Verbreiter sind anders. Stell sich sicher die Frage .. . Nur wegen inhaltsgleichen Abmahnungen und der Aufforderung zur Abgabe des Abschlussschreibens.?

Klägeranwalt Prof. Prinz: Das würde der Senat so machen, wie … .Was ist, wenn man 10, 20, 50, 100 Buchhändler abmahnt? Wir wollen in jedem einzelnen Fall …sicher sein, Nachweis, Quittung.

Die Vorsitzende: Haben den Rechnung getragen durch die Streitwerte. Es ist keine Arbeit für Nichts. Es kommt gar nicht darauf an, ob der Buchhändler Verletzer ist. Es kommt auf die Möglichkeit an.

Beklagtenanwalt Glückstein:

Die Vorsitzende: Hab



Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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