7 U 82/07 - 12.05.2009 - Buchhändler in Gefahr - Auf die Möglichkeit der Verletzung kommt es an

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(<font color="#800000">Sabine Neidhardt vs. Verlagsgruppe Random </font>)
 
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[http://www.buskeismus.de/termine_hansolg_09.html#2009_05_12 Terminrolle] 12.05.2009, Oberlandesgericht Hamburg, 7. Senat [http://www.buskeismus.de/termine_hansolg_09.html#2009_05_12 Terminrolle] 12.05.2009, Oberlandesgericht Hamburg, 7. Senat
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'''Die Vorsitzende:''' Es gibt noch kein BGH-Urteil zu solch einem Fall. '''Die Vorsitzende:''' Es gibt noch kein BGH-Urteil zu solch einem Fall.
-'''Richterin Frau Lemcke:''' Aufforderung zur Abgabe des Abschlussschreibens. Es sind inhaltsgleiche Abmahnungen. Nur die Verbreiter sind anders. Stell sich sicher die Frage .. . Nur wegen inhaltsgleichen Abmahnungen und der Aufforderung zur Abgabe des Abschlussschreibens.?+'''Richterin Frau Lemcke:''' Aufforderung zur Abgabe des Abschlussschreibens. Es sind inhaltsgleiche Abmahnungen. Nur die Verbreiter sind anders. Stellt sich sicher die Frage .. . Nur wegen inhaltsgleichen Abmahnungen und der Aufforderung zur Abgabe des Abschlussschreibens.?
'''Klägeranwalt Prof. Prinz:''' Das würde der Senat so machen, wie … .Was ist, wenn man 10, 20, 50, 100 Buchhändler abmahnt? Wir wollen in jedem einzelnen Fall …sicher sein, Nachweis, Quittung. '''Klägeranwalt Prof. Prinz:''' Das würde der Senat so machen, wie … .Was ist, wenn man 10, 20, 50, 100 Buchhändler abmahnt? Wir wollen in jedem einzelnen Fall …sicher sein, Nachweis, Quittung.
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'''Die Prinz-AnwälteIInnen verließen frohgelaunt und diskutieren der Gerichtssaaal und das gerichtsgebäude.''' '''Die Prinz-AnwälteIInnen verließen frohgelaunt und diskutieren der Gerichtssaaal und das gerichtsgebäude.'''
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 += Herausgehörte Leitsätze=
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 +*Es kommt gar nicht darauf an, ob der Buchhändler Verletzer ist. Es kommt auf die Möglichkeit an, dass er verletzen könnte.
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 +*Um ein Buch vom Markt zu fegen, dürfen alle Buchändler abgemahnt werden und die außergerichtlichen Kosten dafür tragen. Sie können später die Kosten beim Verlag einklagen.
= Kommentar = = Kommentar =
 +Zu diesem Fall finden wir im Internet. Die interessantesten Passagen, wie Zensur funktioniert und zu was diese führt, haben wir rot hervorgehoben.
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 +* den Artikel im [http://www.focus.de/kultur/buecher/buchmarkt-die-prinzen-rolle_aid_198279.html Focus] Nr 49 (2003).
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 +Der Mann ist Buchhändler und wütend. <font color="#FF0000">Nein, in dieser Sache will er nicht genannt werden.</font> Ihm liegt ein Schreiben der Anwaltskanzlei Matthias Prinz vor. Er soll unterschreiben, dass er den Bestseller „Hinter den Kulissen“ von Dieter Bohlen nicht mehr verkaufen wird. Rechnung anbei.
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 +Mehr als 100 Buchhändler in Deutschland haben in den letzten Wochen solche Abmahnungen mit Hinweis auf bereits gegen den Verlag Random House erlassene einstweilige Verfügungen bekommen. <font color="#FF0000">Viele haben unterschrieben – eingeschüchtert von der Drohung</font>, dass ansonsten auch gegen sie eine gerichtliche Verfügung erzielt werde – und die nicht verkauften Exemplare des Buches an den Verlag zurückgeschickt.
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 +In die Schlagzeilen waren Random House und Bohlen geraten, weil Verletzungen von Persönlichkeitsrechten geltend gemacht wurden. <font color="#FF0000">Neben „schärferen“ Stellen Harmlosigkeiten</font>: So klagte etwa die Fernsehsprecherin Eva Herman, weil in Bohlens Buch zu lesen stand, sie habe „die Musik von Dieter Bohlen gut“ gefunden. Das Gericht gab solchen Klagen auf Unterlassung statt. Die Stellen sind ab der zweiten Auflage gestrichen. Random-House-Mitarbeiter berichten aber von Versuchen des Prominentenanwalts Matthias Prinz, Vergleichssummen dafür vorgerichtlich abzutrotzen.
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 +Ähnliche Erfahrungen machte der Verlag Hoffmann und Campe mit Ulrich Hoffmanns nicht autorisierter Biografie „Grönemeyer“. Auch Grönemeyers Anwalt Christian Schertz setzte eine Flut von Abmahnungen gegen Verlag und Buchhandlungen ab. <font color="#FF0000">Schertz geht noch einen Schritt weiter: Er versucht, den Verkauf auch künftig veränderter Auflagen zu blockieren</font>, indem er die Buchhändler so umfangreich abmahnt, dass es diesen bei Abgabe der verlangten Unterlassungserklärung versagt ist, Passagen zu verbreiten, deren rechtliche Zulässigkeit noch festgestellt werden könnte. Schertz ließ die Händler darüber im Unklaren, dass die ausgelieferten Exemplare der inkriminierten überarbeiteten Auflage durchaus weiter verkauft werden dürfen.
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 +Inzwischen verlangen einige Händler von den Verlagen für den Verkauf dieser und ähnlicher Titel eine Freistellung von allen Risiken. Denn für jede Abmahnung verlangen die Anwälte Gebühren zwischen 500 und 1000, für eine Verfügung gar 1500 bis 2500 Euro. Bei kleinen und mittleren Buchhandlungen deckt die Anzahl der verkauften Exemplare die Kosten einer solchen Freistellung nicht. Die Folge: Bis zur Klärung der Rechtslage, was unter Umständen Monate dauert, kann der Titel von einem Teil der Buchhändler nicht verkauft werden.
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 +* die [http://www.boersenblatt.net/168208/ Meinung] des Rechtsanwaltes Richard Hahn aus München, 27.09.2007
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 +'''Katastrophale Folgen'''
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 +Diese Rechtsauffassung {des landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg] ist kaum nachvollziehbar. Schon den Verlagen, die sich bezüglich der Inhalte eines Buches oft auf ihre Autoren verlassen müssen, ist eine Prüfung der Rechtslage mit abschließender Gewissheit oft kaum möglich. Erst recht dürfte aber außer Frage stehen, dass eine Pflicht des Buchhandels zur Prüfung der Inhalte unzumutbar ist. Der Buchhandel kann daher rechtlich wohl kaum als »Störer« eingeordnet werden, solange er nichts von rechtswidrigen Inhalten weiß. Wie auch bei Forenbetreibern im Internet wird man zumindest verlangen können, dass der Buchhandel zunächst über die Rechtsverletzung informiert werden muss und allenfalls dann zum »Störer« wird, wenn er das Buch danach noch verkauft. Abgesehen davon besteht für eine Abmahnung des Buchhandels kein Anlass mehr, wenn der Verlag jegliche Vertriebstätigkeiten einstellt und die Bücher aus dem Handel zurückruft.
 +
 +Das Hamburger Urteil hat für die Verlage katastrophale Folgen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einfache Unterhaltungsliteratur oder um gut recherchierte Sachbücher handelt. Steht eine Rechtsverletzung im Raum, so können die Anwälte des Betroffenen nach Belieben jeden an der Verbreitung des Buches Beteiligten auf Kosten des Verlages abmahnen – schlimmstenfalls also mehr als 6.000 Buchhandlungen. Das finanzielle Risiko des Verlages wäre untragbar, und alleine die Drohung mit einer solchen Abmahnwelle würde ihre Wirkung nicht verfehlen. <font color="#FF0000">Dieses »Druckmittel« führt zu einer massiven Gefährdung von Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit, die weder erforderlich noch gerechtfertigt ist.</font> Es bleibt daher zu hoffen, dass die Gerichte der weiteren Instanzen diese Gefahr erkennen und beheben.
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 +=Beteiligte an dieser neuen Form der Zensur=
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 +Richter Andreas Buske<br>
 +Richterin Frau Dr. Raben<br>
 +Anwalt Prof. Dr. Prinz; Anwältin Frau Lingens ua.<br>
 +Dieter Bohlen als Provokateur<br>
 +Thomas Anders<br>
 +Eva Hermann<br>
 +Isabel Varell<br>
 +Michael Bischoff<br>
 +Jürgen Kindervater<br>
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-[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|8 7 U 082/07]]+[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|7 7 U 082/07]]
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[[Kategorie:Bericht Datum|9.05.12]] [[Kategorie:Bericht Datum|9.05.12]]

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Sabine Neidhardt vs. Verlagsgruppe Random

12.05.09: OLG Hamburg 7 U 82/07 und 7 U 37/07

Terminrolle 12.05.2009, Oberlandesgericht Hamburg, 7. Senat

Der Zuschauerraum war gut besetzt. Allerdings nicht mit Zuschauern, sondern mit den Zeugen. Fast die gesamte Prinz-Besatzung war anwesend: Herr Dr. Dünnwald, Frau Dr. Lingens, Herr Lehr, Herr Philippi. Zwei andere standen am Anwaltspult: Herr Prof. Dr. Prinz und Herr Michael Veddern.

Ein Hauch der kollegialen Kanzleistimmung übertrug sich in den Holz getäfelten altmodischen Richtersaal.

Die Richter saßen erhoben. Die Haupt-Parteivertreter musste stehen. Die zweiten durften sitzen.

Eine große Zeugenbefragung war angesagt. Wie arbeitet die Kanzlei Prof. Dr. Prinz.

Die Klägerin ist weitaus unbekannt, obwohl im offiziellem Namen der Kanzlei - Prof. Dr. Prinz Neidthardt Engelschall – enthalten. Als Anwältin haben wir sie bei den Zensurkammern noch nicht erlebt..

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Frau Dr. Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Frau Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Herr Meyer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RA Prof. Dr. Prinz, Michael Veddern
Beklagtenseite: Kanzlei Lausen; RA Glückstein

[bearbeiten] Corpus Delicti

Das Bohlenbuch „Hinter den Kulissen“ erzeugte Klägerismus. Ein Pfund für die Kanzlei Prof. Prinz. Gleich viele Kläger und unzählige Beklagten. Das Abmahnmaschine konnte eingestellt werden. Das schafft nur eine große Kanzlei. Angemahnt wurde seinerzeit die Verlaggruppe Random House Inc., welche im Besitz der Besitz der Bertelsmann AG ist und als Dachgesellschaft für alle Bertelsmann-Verlage tätig ist. Mit ihren über vierzig Verlagen Sie ist sie die größte Publikumsverlagsgruppe der Welt.. Das reichte nicht, zwei Vertriebsorganisationen gerieten in die Abmahnwelle sowie an die dreihundert Buchhändler. Das Buch musste schleunigst vom Markt.. Der Verlag war den Zensuranwälten und deren Mandanten zu langsam. Die Abmahnungen erreichten die Buchhändler am Wochenende.

Obwohl der Verlag schon an die 600.000,00 EUR zahlen musste, bestand die Kanzlei d Prof. Prinz auf der Begleichung den außergerichtlichen Kosten, entstranden durch Abmahnungen der ca. 300 Buchhändler.

Zur besseren und rentableren Durchsetzbarkeit wurden diese außergerichtlichen Kosten gebündelt in Form einer Abtretung an die Kanzleimitarbeiterin Frau Sabine Neidhardt abgetreten. Die Klägerin selbst war nicht anwesend.

Die vielen Zeugen sollten belegen, was für einen enormen Sifwand es kosten, 300 Buchhändler abzumahnen.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

12.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Möchte vorher kurz die Möglichkeit eines Vergleiches ansprechen. Das Beweisthema sprechen wir nicht an. Die Zeugen können bleiben. Der Senat meint, im Grunde genommen besteht Haftungsschaden, adequate Folgen, Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wie man sich ungleicher Weise … . Es gibt die einzige Frage: Wie werden die Anwaltshonorare berechnet? Bis zu welchem Betrag?

Beklagtenanwalt Glückstein: Haben aber mit dem Gegner nicht gesprochen.

Die Vorsitzende: Intern.

Beklagtenanwalt Glückstein: Zu große Größenordnung.

Random-Justiziar Herr Dresen: Es gab einen Betrag in der Vergangenheit. 30-40.000 standen imRaum. As kommt durchaus in Frage.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Möchte gerne 50.000 … aber nicht … .

Die Vorsitzende: Gut. Wir wollen nicht über die Historie reden. Was sehen Sie als Betrag?

Random-Justiziar Herr Dresen: 41.000

Klägeranwalt Prof. Prinz: Sie können es nicht sagen?

Die Vorsitzende: Unserer Meinung nach ist es ohne Befragung der Zeugen schwer zu berechnen. Es geht um ein Druckwerk, dessen Weiterverbreitung gestoppt wurde. Nach § 72. … Pro Mandant … Jenny Elvers- Elbertzhagen einzeln berechnet zu Ihrem Gunsten. Ob Bildnis und Wort eine Angelegenheit ist, hängt von der Fachkonstellation ab. Auf dieser Basis gesehen … für jede Person … Erlass zwei mal für Wort und Bild. Einstweilige Verfügungen, die vorher nicht begehrt waren. Wir kommen in den Bereich 37-38.000. Deswegen ist es nicht unabgebracht, wenn 41000 angeboten werden.

Klägeranwalt Prof. Prinz: In diesem Fall ist es realitätsfremd. Die Mandanten kamen sukzessiv. Es wurde Faxe hin- und her geschickt. Bilder konnten nicht gemeint worden sein. deswegen Texte, dann Bilder, dann kam Vieles nach. Die Anwälte haben tag und Nacht gearbeitet. Die einstweiligen Verfügungen gegen Bohlen und den Verlag haben den Vertrieb des Buches nicht gestoppt. Da meinten wir, wir gehen gegen die Grossisten vor.

Random-Justiziar Herr Dresen: 1.10. – stimmt einfach nicht.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Dann haben wir festgestellt, hilft nicht. Deswegen sind wir gegen die Buchhändler vorgegangen. Wir sind in Thalea und Sacher verbreitet worden.

Die Vorsitzende: Wir gehen nicht davon aus, dass es gleich erfolgte. Seit wann … . Das Buch sollte gestoppt werden. Tod des Verlages, Tod der Buchhändler … Dieser Fall ist etwas Besonderes. Die Mandanten haben nicht gesagt, geht gegen die Buchhändler vor. Der Streitwert ist deswegen hoch.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Stimmt. Der Prozess zog sich über drei bis fünf Monate hin. Dieser Buchhändler verbreitet noch , da ist noch ein Bild. Als das Mandat erteilt wurde, wurde nicht an die Buchhändler gedacht. Als das Vorgehen gegen die Grossisten nicht half, … dann gegen die Buchhändler. Was sich innerhalb von drei Monaten ausgeweitet hat.

Die Vorsitzende: Nicht ausgeweitet. Ein richtiger Verkaufstag, dann ist Schluss. Hat sich nicht ausgeweitet. Man hatte andere Buchhändler im Auge.

Klägeranwalt Prof. Prinz: … ..

Die Vorsitzende: Wir machen auch Familiensachen. Es macht viel Arbeit. Bezüglich den Buchhandlungen. Es ist gesagt worden, die Auslieferung an den Leser sollte gestoppt werden. As ist der Fall.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Wir haben am Wochenende die Zeitung gekauft. Das Buch klag immer noch in der Buchhandlung. … Da sagt ich, geht mal hin und schaut..

Die Vorsitzende: … wenn man es errechnet, dann kommt ein Betrag so etwas raus. Wir wissen nicht genau. Es kommt auf die Beweisaufnahme an.

Klägeranwalt Veddern: Es ging auch ums Hörbuch, Druckerei …

Die Vorsitzende: Gegen den Sender. Hat selbst die vorliegende Sache nicht gesendet. Es bestand keine Gefahr. Es sind alle kleine Posten. Da spielt es keine Rolle, ob einer rausgeschmissen wird oder nicht.

Klägeranwalt Veddern:

Richterin Frau Lemcke: Die Frage ist, ob man Schadensersatz verlangt.

Die Vorsitzende: Das sind alles Details, über die ich nicht sprechen will. Erhöht vielleicht den Streitwert um 10.000. Spielt keine Rolle.

Klägeranwalt Veddern: Wir haben das BGH-Urteil.

Die Vorsitzende: Es gibt noch kein BGH-Urteil zu solch einem Fall.

Richterin Frau Lemcke: Aufforderung zur Abgabe des Abschlussschreibens. Es sind inhaltsgleiche Abmahnungen. Nur die Verbreiter sind anders. Stellt sich sicher die Frage .. . Nur wegen inhaltsgleichen Abmahnungen und der Aufforderung zur Abgabe des Abschlussschreibens.?

Klägeranwalt Prof. Prinz: Das würde der Senat so machen, wie … .Was ist, wenn man 10, 20, 50, 100 Buchhändler abmahnt? Wir wollen in jedem einzelnen Fall …sicher sein, Nachweis, Quittung.

Die Vorsitzende: Haben den Rechnung getragen durch die Streitwerte. Es ist keine Arbeit für Nichts. Es kommt gar nicht darauf an, ob der Buchhändler Verletzer ist. Es kommt auf die Möglichkeit an.

Beklagtenanwalt Glückstein:

Die Vorsitzende: Und was die Höhe des Strafwerts betrifft, kommt es nicht darauf an. Überlegen Sie sich das. Ansonsten müssen wir verhandeln.

Klägeranwalt Prof. Prinz erklärt die Notwendigkeit der Zensurfinanzierung: Es ist wirtschaftlich für die Kanzlei nicht möglich. Ein Buchhalter, ein Anwaltmuss wochenlang arbeiten.

Random-Justiziar Herr Dresen: Es ging gegen den Verlag. Wir haben eine einstweilige Verfügung erhalten.

Klägeranwalt Prof. Prinz lächelnd und empört: Sie können solch ein Schmutzzeug verbreiten, ohne sich zu kümmern ,… .

Die Vorsitzende: Das Risiko des Verlages ist nicht so hoch. Es ist ein Buch, welches einer Zeitschrift näher kommt. Es ist nur ein Buch.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Die 40.000 werden unsere Kosten nicht decken.

Kommentar der Pseudoöffentlichkeit: Das können wir nachvollziehen. Allein der heutige Gerichtstag, an dem fünf Anwälte der Kanzlei Prof. Prinz im Gerichtssaal mehr als eine Stunde verharrten, kostet - An- und Abfahrtszeit eingerechnet - der Kanzlei pro Anwalt ca. 1.000,00. EUUR Sind schon heute 5.000,00 EUR verpufft wegen Dieter Bohlen.

Klägeranwalt Prof. Prinz lässt die Zensurkatze aus dem Sack: Wenn wir nur einen Verletzer hätten, wäre es wirtschaftlich nicht möglich. Wir müssten sagen, gehe wo anders hin. Das geht doch so nicht..

Die Vorsitzende: …. .

Klägeranwalt Veddern: Was mir bei Ihren Argumenten nicht … . Wie kann man bei jedem einzelnen Buchhändler Schadensersatz berechnen?

Kommentar der Pseudoöffentlichkeit: Ganz einfach. Überhaupt keinen Schadensersatz verlangen. Sich an den verklag halten oder damit leben, dass nicht alles verfolgt und zensiert werden kann.

Die Vorsitzende zur Massenzensur: Es verpflichtet nicht, die Menschen einzeln zu verklagen. Jeder Einzelne kann aber auch verklagt werden.

Klägeranwalt Prof. Prinz: … bleibt nur … Dann sagt er, herrlich, dann verbreite ich weiter.

Die Vorsitzende: Wir müssen sehen, was der BGH dazu sagt.

Beklagtenanwalt Glückstein: … wenn er den Betrag nicht bekommen kann .. . Es ist der Fall, wo wir schon einen vergleich hatten. 620.000 haben wir bezahlt. Wir haben eine xls-Datei mit den Gerichtskosten. Das hier ist Bodensatz. Die Kanzlei Prof. Prinz hat en gutes Geschäft gemacht. Zu den einstweiligen Verfügungen. Bevor ich das hatte, ist eine Verfügung gegen die Goethe-Buchahndung erlassen worden. Sie haben gleich flächendeckend die Buchhandlungen abgemahnt. Das Buch war Samstag ausverkauft. Sie haben richtig viel Geld verdient. Was ok ist.

Die Vorsitzende: … .

Beklagtenanwalt Glückstein:

Die Vorsitzende: Geht nicht anders, wenn man ein Buch stoppen will. Es wurde immer weiter über den Buchhandel vertrieben. Das potentielle Haftrisiko ist nicht so groß.

Beklagtenanwalt Glückstein: Am … zwei einstweilige Verfügungen, drei am Freitag, vier am Wochenende. Müssten sicher sein,… die verletzung … .

Random-Justiziar Herr Dresen: In dieser Zeitung?

Die Vorsitzende: Wer liest diese Zeitung.

Alle Zeugen lachen laut im Chor.

Beklagtenanwalt Glückstein:

Die Vorsitzende: Sie hätten das Buch sofort zurücknehmen könne.

Beklagtenanwalt Glückstein: … es ist ein Rückruf erfolgt. … beträchtlicher Schaden … Die einstweilige Verfügung muss geprüft werden.

Die Vorsitzende: Im Moment … ans Büro Prinz kommen 40.000 in Frage.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Wir wissen, dass der velag haftet. Das ist prinzipielle gut so. Wir wissen aber auch, dass es sich für keine Kanzlei lohnt …

Die Anwälte der Kanzlei Prof. Prinz: ziehen sich zur Beratung zurück.

Nach Wiedereintritt, Klägeranwalt Prof. Prinz: Schwierig, wenn man so viele anwaltliche Berater hat. Das was der Senat als vorläufige Meinung gesagt hat … .. wenn man zur Senatsüberzeugung den BGH nimmt. 135.000 … 68.000 plus Zinsen und Kostenaufhebung..

Richterin Frau Lemcke: Für beide Verlage.

Die Vorsitzende: 40.000 für uns absoluter Limit. Bin überzeugt, dass es beim BGH gute Chancen guibt.40.000 ist unser Limit.

Beklagtenanwalt Glückstein: Die zweite Unterlassung, die der Verlag hat. … BGH?.

Die Vorsitzende: Leider nicht. Schön wär’s. 'Wieder lachen alle Zeugen.

Beklagtenanwalt Glückstein als Selbstzensor: … Wenn es um ein anderes Buch ginge, würde die Entscheidung anders ausgehen.

Die Vorsitzende: Nein. Wenn es rechtsmäßig wäre, dann … .

Beklagtenanwalt Glückstein: Was rechtsmäßig ist, ist im Persönlichkeitsrecht sehr unterschiedlich. … Wenn das als Grundlage dient mit den 40.000, dann geht es … nicht mehr. Dass das Buch wirtschaftlich eine absolute Katastrophe ist, … .Kein Verlag will solch ein GAU erleben, dass das Buch vom Markt geschossen wird.

Die Vorsitzende: Ob dieser Anwalt in Armut verfallen ist, ist auch unerheblich. Wir haben auch anders gerechnet. Kommen auf diesen betrag. Was die Verletzung im Einzelnen betrifft, da sind wir ziemlich sicher, dass der BGH das auch so sieht.

Beklagtenanwalt Glückstein: Bei dem Streitwert der Buchhändler?

Richter Meyer: Wenn der Buchhändler … .Der Streitwert hat mit dem Buch wenig zu tun. Egal, ob ich einen Anspruch habe oder nicht.

Richterin Lemcke: Es richtet sich auf die Zukunft.

Die Vorsitzende: Jeder Buchhändler hat die Möglichkeit, dieses Buch zu verkaufen.

Beklagtenanwalt Glückstein: War früher nur so, dass die Verlage haften. Das reichte. Es geht nicht, dass sukzessiv … . Es ging darum, massiv zuzuschlagen. Der Verlag hatte damals keine Chance, zu reagieren.

Klägeranwalt Veddern: Im letzten Schriftsatz haben wir … . Diese .. . hat gesagt, kann verkauft werden.

Klägeranwalt Prof. Prinz lacht :Es hieß, holt euch das Buch, bei Ebay könnt ihr das für 100,00 EUR verkaufen.

Die Vorsitzende: Der Verletzte kann sich seine Gläubiger aussuchen.

Random-Justiziar Herr Dresen: Es war ein riesiger Spaß der Promis bei Prinz.

Die Vorsitzende: Was folgt daraus? `Gar nichts?. Sie meinen, wie hoch war ihre … .

Klägeranwalt Prof. Prinz: Die Hälfte.

Die Vorsitzende: Wie wäre es, die 40.000 ein bisschen erhöhen?

Beklagtenanwalt Glückstein: Was heißt ein bisschen?

Die Vorsitzende: 50.000 und Kostenaufhebung für beide Verlage.

Beklagtenanwalt Glückstein: Kann mit meinem Mandanten sprechen.

Random-Justiziar Herr Dresen: 49.000.

Richter Meyer: Ist Prinz wieder dran.

Das handeln, wie auf den Bazar, beginnt

Klägeranwalt Prof. Prinz: Mache 50.000 plus Zinsen … Kosten .. andere Verfahren .. .

Die Vorsitzende: Beide Verfahren.

Random-Justiziar Herr Dresen: Was heißt Zinsen?

Klägeranwalt Prof. Prinz: Zinsen sind eingeklagt.

Richterin Lemcke: Wir müssen es genau wissen.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Auch wenn der Senat 40.000 ausklagt, Zinsen kommen drauf.

Die Vorsitzende: Wenn Sie mich rechnen lassen, dann wird es sicher falsch.

Dr. Dünnwald als Zeuge aus dem Zuschauerraum leise: Das stärkt nicht gerade das Vertrauen ins Gericht.

Die Pseudoöffentlichkeit leise: Wiese. War doch ehrlich.

Am Richtertisch werden die Zinsen gerechnet: Ab 01.03.2207, 5 Prozent über dem Basissatz.

Beklagtenanwalt Glückstein: Bevor wir uns einigen, können wir einen Festbetrag machen.

Klägeranwalt Prof. Prinz: 9.600. Das werden 59..600.

Die Vorsitzende: Ok. Zusätzlich zu den außergerichtlichen Kosten der Buchhändler-Abmahnungen müssen sie die Zinsen tragen.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Die Parteien teilen sich die Kosten.

Beklagtenanwalt Glückstein: Wir haben gesagt, in beiden Verfahren.

Klägeranwalt Prof. Prinz: … außergerichtliche Kosten .. . Neue Kosten werden wir teilen, nur die Kosten … .

Die Vorsitzende: … .

Klägeranwalt Prof. Prinz: Formulieren Sie wie Sie wollen.

Die Vorsitzende diktiert zu Protokoll: 1. Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin zur Abgeltung aller außergerichtlichen Ansprüche 59.000 ER zu zahlen.. 2. Die Kosten dieses Verfahrens 7 U 82/07 werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens 7 U 37/07 werden ebenfalls gegeneinander aufgehoben mit Ausnahme der dortigen beklagten zu 1., die die beiden anderen Parteien tragen. Einverstanden?

'Die Anwälte sind einverstanden

Die Vorsitzende diktiert weiter zu Protokoll: Die Rechtsanwältin für 7 U 37/07 Dr. Bars tritt dem Vergleich bei und genehmigt diesen. Zeugenauslagen?

Klägeranwalt Prof. Prinz: Aber ja.

Die Prinz-AnwälteIInnen verließen frohgelaunt und diskutieren der Gerichtssaaal und das gerichtsgebäude.

[bearbeiten] Herausgehörte Leitsätze

  • Es kommt gar nicht darauf an, ob der Buchhändler Verletzer ist. Es kommt auf die Möglichkeit an, dass er verletzen könnte.
  • Um ein Buch vom Markt zu fegen, dürfen alle Buchändler abgemahnt werden und die außergerichtlichen Kosten dafür tragen. Sie können später die Kosten beim Verlag einklagen.

[bearbeiten] Kommentar

Zu diesem Fall finden wir im Internet. Die interessantesten Passagen, wie Zensur funktioniert und zu was diese führt, haben wir rot hervorgehoben.

  • den Artikel im Focus Nr 49 (2003).

Der Mann ist Buchhändler und wütend. Nein, in dieser Sache will er nicht genannt werden. Ihm liegt ein Schreiben der Anwaltskanzlei Matthias Prinz vor. Er soll unterschreiben, dass er den Bestseller „Hinter den Kulissen“ von Dieter Bohlen nicht mehr verkaufen wird. Rechnung anbei.

Mehr als 100 Buchhändler in Deutschland haben in den letzten Wochen solche Abmahnungen mit Hinweis auf bereits gegen den Verlag Random House erlassene einstweilige Verfügungen bekommen. Viele haben unterschrieben – eingeschüchtert von der Drohung, dass ansonsten auch gegen sie eine gerichtliche Verfügung erzielt werde – und die nicht verkauften Exemplare des Buches an den Verlag zurückgeschickt.

In die Schlagzeilen waren Random House und Bohlen geraten, weil Verletzungen von Persönlichkeitsrechten geltend gemacht wurden. Neben „schärferen“ Stellen Harmlosigkeiten: So klagte etwa die Fernsehsprecherin Eva Herman, weil in Bohlens Buch zu lesen stand, sie habe „die Musik von Dieter Bohlen gut“ gefunden. Das Gericht gab solchen Klagen auf Unterlassung statt. Die Stellen sind ab der zweiten Auflage gestrichen. Random-House-Mitarbeiter berichten aber von Versuchen des Prominentenanwalts Matthias Prinz, Vergleichssummen dafür vorgerichtlich abzutrotzen.

Ähnliche Erfahrungen machte der Verlag Hoffmann und Campe mit Ulrich Hoffmanns nicht autorisierter Biografie „Grönemeyer“. Auch Grönemeyers Anwalt Christian Schertz setzte eine Flut von Abmahnungen gegen Verlag und Buchhandlungen ab. Schertz geht noch einen Schritt weiter: Er versucht, den Verkauf auch künftig veränderter Auflagen zu blockieren, indem er die Buchhändler so umfangreich abmahnt, dass es diesen bei Abgabe der verlangten Unterlassungserklärung versagt ist, Passagen zu verbreiten, deren rechtliche Zulässigkeit noch festgestellt werden könnte. Schertz ließ die Händler darüber im Unklaren, dass die ausgelieferten Exemplare der inkriminierten überarbeiteten Auflage durchaus weiter verkauft werden dürfen.

Inzwischen verlangen einige Händler von den Verlagen für den Verkauf dieser und ähnlicher Titel eine Freistellung von allen Risiken. Denn für jede Abmahnung verlangen die Anwälte Gebühren zwischen 500 und 1000, für eine Verfügung gar 1500 bis 2500 Euro. Bei kleinen und mittleren Buchhandlungen deckt die Anzahl der verkauften Exemplare die Kosten einer solchen Freistellung nicht. Die Folge: Bis zur Klärung der Rechtslage, was unter Umständen Monate dauert, kann der Titel von einem Teil der Buchhändler nicht verkauft werden.

  • die Meinung des Rechtsanwaltes Richard Hahn aus München, 27.09.2007

Katastrophale Folgen

Diese Rechtsauffassung {des landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg] ist kaum nachvollziehbar. Schon den Verlagen, die sich bezüglich der Inhalte eines Buches oft auf ihre Autoren verlassen müssen, ist eine Prüfung der Rechtslage mit abschließender Gewissheit oft kaum möglich. Erst recht dürfte aber außer Frage stehen, dass eine Pflicht des Buchhandels zur Prüfung der Inhalte unzumutbar ist. Der Buchhandel kann daher rechtlich wohl kaum als »Störer« eingeordnet werden, solange er nichts von rechtswidrigen Inhalten weiß. Wie auch bei Forenbetreibern im Internet wird man zumindest verlangen können, dass der Buchhandel zunächst über die Rechtsverletzung informiert werden muss und allenfalls dann zum »Störer« wird, wenn er das Buch danach noch verkauft. Abgesehen davon besteht für eine Abmahnung des Buchhandels kein Anlass mehr, wenn der Verlag jegliche Vertriebstätigkeiten einstellt und die Bücher aus dem Handel zurückruft.

Das Hamburger Urteil hat für die Verlage katastrophale Folgen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einfache Unterhaltungsliteratur oder um gut recherchierte Sachbücher handelt. Steht eine Rechtsverletzung im Raum, so können die Anwälte des Betroffenen nach Belieben jeden an der Verbreitung des Buches Beteiligten auf Kosten des Verlages abmahnen – schlimmstenfalls also mehr als 6.000 Buchhandlungen. Das finanzielle Risiko des Verlages wäre untragbar, und alleine die Drohung mit einer solchen Abmahnwelle würde ihre Wirkung nicht verfehlen. Dieses »Druckmittel« führt zu einer massiven Gefährdung von Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit, die weder erforderlich noch gerechtfertigt ist. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Gerichte der weiteren Instanzen diese Gefahr erkennen und beheben.

[bearbeiten] Beteiligte an dieser neuen Form der Zensur

Richter Andreas Buske
Richterin Frau Dr. Raben

Anwalt Prof. Dr. Prinz; Anwältin Frau Lingens ua.
Dieter Bohlen als Provokateur
Thomas Anders
Eva Hermann
Isabel Varell
Michael Bischoff
Jürgen Kindervater

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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