7 U 36/11 - 11.10.2011 - Diözese Regensburg und Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller verlieren gegen Springer

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Diözese Regensburg versucht sich in massiver Zensur.

Bei Buske in Hamburg und bei anderen Gerichten gab es allerhand Prozesse der Diözese Regensburg.

In Hmaburg erlebten wir die Klagen gegen SPIEGEL, Stefan Aigner und die hiesige gegen Axel Springer AG.

Es geht immer um den falschen Eindruck, unwahre Darstellung wegen Kritik am Verhalten der Diözese Regensburg in Missbrauchfällen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Diözese Regensburg; Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller vs. Axel Springer AG

14.05.09: OLG Hamburg 7 U 36/11 Diözese Regensburg; Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller vs. Axel Springer AG

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Dr.Marion Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Romatka& Collegen; Rechtsanwalt Gerold Skrabal
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland
Dr. Schlüter, Justiziariat bei der Axel Springer AG

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.09.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Dr. Marion Raben: Es geht um zwei Äußerungen. Bei der einen um das Verbot einen Eindruck zu erwecken und das andere Mal um das Verbot einer Berichterstattung. Schon, wenn man das liest, den Tenor des Urteils, kann man nicht verstehen, wie der Eindruck entstehen kann, dass der Missbrauch des Pfarrers in Riekofen vertuscht wird.

Was unter bewusster Vertuschung verstanden wird, wird in dem Beitrag jedoch genau beschrieben. Es ist ein vor zehn Jahren geschehner Missbrauch. Der Vorwurf lautete, dieser Pfarrer ist in der Gemeinde eingesetzt worden, ohne die Gemeinde vom früheren Missbrauch zu informieren. Das wird unter Vertuschung verstanden. Wir kenn es aus anderen Akten. Aber das steht in diesem Beitrag nicht. Der Beitrag befasst sich nur damit, dass die Gemeinde Riethofen hätte wissen müssen, dass der Pfarrer vorher Missbrauch begangen hat. Deswegen muss dieses Verbot aufgehoben werden. Man kann das al Vertuschung bezeichnen. Es ist eine Bewertung. Wir können der Presse nicht vorschreiben, dass richtige Werte gewahrt werden.

Dann zu zahlt Schweigegeld. Man kann fragen, ob der Kläger betroffen ist, er war damals nicht Bischof. Es kommt nicht darauf an. Man muss das im Konzept sehen.

Vorsitzende Richterin liest Passagen aus dem Beitrag und sagt dann: Die Schlusswertung ist richtig. Wenn man den Bericht liest, weiß man was los war. Wenn man Stillschweigen vereinbart, dann darf man das als Schweigegeld bezeichnen, man darf das sagen. Es ist von beiden Seiten vereinbart worden. Die Berichterstattung ist korrekt. Dieses Wort ist erlaubt und völlig gerechtfertigt. Wir neigen dazu, die Wertung nicht zu verbieten und die Berufung zu bestätigen. Jetzt sind Sie (Herrn Skrabal) dran.

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Das habe ich gemerkt. Bin mit Ihnen nicht einverstanden. … Zum Vorwurf Vertuschung. Man muss den Satz lesen. Vertuschung eines Falls. Welchen Falls? Es geht auch nicht darum., dass die Presse nichts schriebt … . Es geht aber um die Vertuschung eines Falls.

Die Vorsitzende: Gegenüber der Gemeinde. Dem Gericht … liegt vielleicht nicht alles vor.

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Möchte nicht Vertuschung mit Schweigegeld verknüpfen. Vorwurf der Vertuschung wird erhoben für den einen Fall. Sie (Frau Dr. Raben) haben ein Spezialwissen. Der Leser fragt, um welchen Fall geht es. Um den Fall 1999. Vertuschen heißt die Macht nutzen, um …. Haben nicht dien Macht. Die Macht ist ihm genommen worden, spobald die Staatsanwaltschaft den Fall an sich genommen hat.

Die Vorsitzende: Da gehen wir auseinander.

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Jetzt kommen Sie mit Ihrem Spezialwissen, das wird eingesetzt. Wenn Sie sich von Ihrem Spezialwissen lösen …

Die Vorsitzende: Sie auch.

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Niemand kann vertuschen, wenn es der Öffentlichkeit schon bekannt ist.

Die Vorsitzende: Das sehen wir anders. Nur eine begrenzte Zahl von Leuten wusste Bescheid.

Springer-Anwalt Dr. Nieland: Darf ich auch was sagen? Es ist nicht der Bischof Müller gemeint. … Es wird … wer damals vertuscht hat, dass der Skandal erst jetzt hoch kommt. Missbrauch bei den Domspatzen … Wurde 1958 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kirche setzte ihn ein im gleichen Ort. Es ist schon eine Bekanntheit da. Aber der Kreis sollte eingeschränkt sein. Wie Sie Frau Raben das interpretieren, halte ich für richtig.

Die Vorsitzende: Im Sinne der Kirche ist es nicht, keine Rücksichtsnahme, und setzten ihn wieder ein.

Dr. Schlüter: ….dennoch wurde er wieder eingesetzt.

Die Vorsitzende: Im engeren Sinn ist es kein Vertuschen. Wenn man jemand einsetzt, ohne die Gemeinde zu informieren, so ist es aber Vertuschen. Man kann ein anderes Wort nehmen, aber die Meinungsäußerung erlaubt es.

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Im Duden steht: dafür sorgen, dass etwas, was nicht bekannt werden soll, verheimlicht, geheim gehalten wird; geflissentlich verbergen.

Die Vorsitzende: Der Leser leist, er wird verurteilt, dann wird er wieder eingesetzt. So wird Vertuschen definiert.

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Vertuschen ist nichts Nettes.

Richter Dr. Weyhe: Aber der Vorwurf ist negativ.

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Der zweite Punkt Schweigegeld. Ich habe aufmerksam gelauscht. Es geht um die Berechtigung. Es heißt, es wurde geschwiegen, weil Geld gezahlt wurde.

Die Vorsitzende: Beides Gels fürs Schweigen.

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: So versteht es der Leser. Es stimmt aber nicht. Es wurde über das Schweigen gesprochen Es war der Wunsch der Eltern. …. Wenn man den Vertrag liest, so wurde es … .

Die Vorsitzende: Sieht das als eine Art von Schweigegeld an. … Man kann das auch als Problem sehen, dass die Kirche nicht am Strafverfahren interessiert war. Kann man als Problem sehen. Statt von sich aus zu sagen, der Mann ist so gefährlich, dass er angezeigt werden muss.

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Kindermissbrauch ist klar. Aber der Umgang damit ist problematisch. Wer muss geschützt werden. Das Opfer wollte nicht in die Öffentlichkeit. Hat sich vertraulich an die Kirche gewandt. Die Kirche ist sensibilisiert in dieser Thematik. Wenn seitens des Opfers der Wunsch geäußert wird, wird Stillschweigen vereinbart. Der Kirche daraus einen Vorwurf zu machen, sehe ich als problematisch an. Kurz zu der Frage, was wäre gewesen, die Kirche hätte Anzeuge gestellt, ohne auf den Wunsch der Eltern einzugehen.

Die Vorsitzende: Nichts wäre passiert. Man kann das, wenn der Priester sofort geständig ist. Dann braucht das Kind nicht auszusagen. Es wird niemand in die Öffentlichkeit gezerrt. Hier ist es eine Meinungsäußerung und zulässig. Sie sind dran.

Springer-Anwalt Dr. Nieland: Bravo, kann ich nur sagen..

Lachen.

Springer-Anwalt Dr. Nieland: Das Schweigegeld saht das Landgericht sehr eng. Der Leser saht das im weiten Sinn. Wenn mehrer Vertragspflichten zusammen kommen – Schweigen und Geld – weshalb darf ich nicht Schweigegeld schreiben.

Die Vorsitzende: Überspitzte Meinungsäußerungen sind geschützt.

Springer-Anwalt Dr. Nieland: Schweigen war als Position, als Vertragspflicht eingebracht. …. Nachdem bekannt wurde .. sagte di

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Einwand. Es stimmt nicht. Es wurde alles bezahlt.

Springer-Anwalt Dr. Nieland: Es gab doch eine Verletzung .. .

Die Vorsitzende: Darauf kommt es nicht an.

Diskutieren Gebühren, 1,3 oder 1,5.

Dr. Schlüter: Höher als 1,3 wenn es schwierig ist. Es ist stets eine Einzelfallentscheidung.

Die Vorsitzende: Man braucht Spezialkenntnisse. Wir haben furchtbare Fälle, wo Anwälte keine Ahnung haben. Es soll wahrscheinlich entscheiden werden?

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Meinen Mandanten würde es schon interessieren, Sonst haben wir Problem,. Das zu übermitteln.

Die Vorsitzende: Sie wollen, dass entschieden wird.?

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Spricht alles dafür.

Die Vorsitzende: Es ist nicht gegen die Kirche. Es geht nur um die Empfindlichkeiten.

Die Formalien der Berufung sind gewahrt. Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung Erfolg haben wird. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Beschlossen und verkündet: Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 80.000 € festgelegt.

Springer-Anwalt Dr. Nieland: 90.000

Richter Dr. Weyhe: Ein Teil war ja beim Landgericht abgewiesen worden.

Müller-Anwalt Gerold Skrabal: Bis zum nächsten Mal.

Die Vorsitzende am Schluss der Sitzung: Der Berufung wird stattgegeben.

[bearbeiten] Kommentar

Zur Verteidigung der Diözese Regensburg muss man sagen, dass sie mit ihrem Zensurbegehren, dem Wunsch nach Vertuschung und Zahlung von Schweigegeld nicht allein dasteht in Deutschland Heute, und wohl auch nicht an erster Stelle.

Was schade ist, die Diözese Regensburg nutzt nicht die Möglichkeit in der heutigen Zeit aus den Fehlern der Verganheieit zu lernen und sich zum Vorbild zu entwickeln.

Kann die Diözese Regensburg wahrscheinlich gar nicht. Möchte es vielleicht auch nicht.

Am Interessantesten fand ich in der heutigen Verhandlung die Äußerung der Vorsitzenden Richterin Frau Dr. Raben: "Es geht nicht gegen die Kirche."

Diesen Vorwurf machte der Vorsitzenden niemand.
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[bearbeiten] Videos

….

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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