7 U 26/10 - 05.04.2011 - Frau u. Herr D. wussten nicht, dass sie als IM "Petra" und IM "Bob" von der Stasi gefuehrt wurden

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

bundesbuerger.jpg In den Stasi-Akten gibt es die Vorgänge IM „Petra“ und IM „Bob“. Zugeordnet werden diese IMs in den Stasiakten den beiden Klägern, einem Ehepaar. Darüber schrieb der Historiker Georg Herbstritt, Mitarbeiter der Gauck-Birthler-Jahn-Behörde, in seinem Buch „Bundesbürger im Dienst der DDR-Spionage“ Eine analytische Studie, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht.

Der Kläger, in Bonn tätig für DIE LINKE, schreibt an seinen Anwalt am 17.04.11:

Sehr geehrter Herr Jipp,
das können Sie bitte für die juristische Auseinandersetzung mit Schälike zu den Akten nehmen. Meine Familiengeschichte und meine "Deportation" kennen sie ja.
Wir haben schon ganz andere Kaliber geschafft. Das ist jetzt nicht mehr der Fall Gelb, sondern der Fall Rot.
"Leider" wurde das Faustrecht abgeschafft, sondern würde ich Ihren Hamburger Zeitgenossen auf Säbel herausfordern.
Siehe >Niklas Forster - Fragmente der europäichen Geschichte >: erscheint im Mai bei Shaker Media.
Mit freundlichem Gruß

Ein netter Grund nun doch über die interessanten Gerichtsverfahren zu berichten.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Frau und Herr D. ./. Georg Herbstritt u. Vandenhoeck & Rubrecht

LG Hamburg 10 7 U 26/10, 27/10, 28/10, 29/10 Frau und Herr D. ./. Georg Herbstritt u. Verlag Vandenhoeck & Rubrecht

Wir berichteten über die erste Verhandlung am 12.09.2008.

Wir berichteten auch über die Zeugenbefragung des Stasi-Offiziers a.D. Gerhard Behnke, am 16.10.2009.

Die Beklagten verloren und gingen in Berufung.

Es wurden gleich alle vier Sachen verhandelt.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Dr. Raben
Richter am Oberlandesgericht: Meyer
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp
Beklagtenseite: Kanzlei Weberling; Rechtsanwalt Prof. Weberling

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 26/10, 27/10, 28/10, 29/10

05.04.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Die Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Wir können parallel verhandeln. Bei Herrn D. sind es zwei Äußerungen. Entscheidend ist die Frage, die gestellt werden muss und auch beim Landgericht gestellt wurde. Wie wir der Begriff IM gestellt? Der Mitarbeiter muss wissen, mit wem er zusammenarbeitet. Auf Seite 48 des Buches steht etwas, wo Dr. Herbstritt hingewiesen hat, wie er den Begriff verwendet: Quelle. In den allermeisten Fällen haben die Betroffenen erkannt, mit wen sie es zu tun haben. Ist gab Ausnahmen. Es stellt sich die Frage, was ist Quelle? Wenn am Anfang das als Definition stehe würde, dann … aber so versteckt geht nicht: er war eine ergiebige Quelle. Man kommt nicht auf den Gedanken, dass es gerade die sind, die abgeschöpft werden. Die große Problematik in dem verfahren besteht in der subjektiven Stellung der Kläger. Wir haben die Rosenholz-Unterlagen. Dan habe wir die SIRA-Daten. Passt in den Lebenslauf von Herrn D. Es spricht sehr viel dafür, dass da Informationen geflossen sind. Können aber auch gesammelt worden sein. man weiß nicht, dass alles von dem Kläger stammt. Die Menge … Wir meinen, man konnte über Jahre abgeschöpft sein. Es ist keine völlig von der Hand zu weisende Vermutung, dass der Kläger nut abgeschöpft wurde. Spricht auch eher für … was war Aktives? Kann sein, dass man das einer anderen politisch interessierten Person übergibt, nicht unbedingt der Stasi. Es geht um die innere Tatsache. Wir haben nur einen zeugen gehört. Ob man ihm glaubt, dass ist nicht ihr, nicht unserer Glauben. Es ist Ihr Zeuge gewesen. Er hat früher Anderes ausgesagt bei der Bundesstaatsanwaltschaft. Diese Protokolle enthalten den Verdacht. .Jänicke … klafft auseinander. Kohlmeyer war … der Anderes sagt. War schon abgereist. Dann die von ihm genannten Zeugen. Dass mit IM „Bob“ und IM „Petra“ die Kläger gemeint waren .. . Aber darauf kommt es nicht an. es kommt an auf die subjektive Haltung. Dann das Treffen in der konspirativen Wohnung … . Muss konspirativ dran stehen. Kein Zeuge sagte, dass er den D. gegenüber als Stasi auftrat. Es gibt nur den Zeugen Klaus Marschke, dass er die Eheeute D. in Bremen gemeinsam kenne gelernt hat, aus einem gemeinsamen Urlaub. DDR-Bürger sind keine Feinde. Es war beliebt bei den westdeutschen Leuten, sich mit DDR-Bürgern zu treffen. Mir sind persönlich Leute bekannt, die Beziehungen nach drüben hatten. Alle waren sich nicht bewusst, dass es Berichte zur Stasi gab. Es bleibt ein sehr großer Verdacht. Auch wenn wir das Landgericht bestätigen, was wir noch nicht entscheiden haben. Dass man uns als naiv bezeichnet, aber die Wissenschaftsfreiheit … . Ist aber nicht Gegenstand. Es ist nur eine Fußnote und am Rande erwähnt. Dass er sich vergewissert hat, geht ja am Kern der Wissenschaftsfreiheit vorbei. Hat selbst behauptet, waren alles IMs. Selbst, wenn man das in den engeren Bezug einzieht. Auch ein wissenschaftliches Werk darf keine unwahre Tatsachen über eine Persönlichkeit geben. Immanente Schranken des Artikels 2 des Grundgesetzes. Das Stasigesetz. Es geht nicht um die Veröffentlichung von Unterlagen, sondern eine Behauptung wird aufgestellt. Den Wissenschaftlern wird die Möglichkeit gegeben … zu schreiben. Man darf sagen, diese Namen sind dort geführt worden. Aber man wird nicht sagen dürfen, waren informelle Mitarbeiter, hatten mit der Behörde zusammen gearbeitet. . Fragebogen 22 hatte … . So … gehen … . So ganz verlässlich waren sie auch nicht. Kurzum. Im Moment sieht es nicht gut für die Beklagten aus. Der Vorschlag des Landgerichts war keine schlechte Idee. … dass die Kläger als IMs geführt wurden. Weiß nicht ob Sie [RA Jipp] dazu stehen. Würde für den Wissenschaftsbetrieb es erträglich machen. Verdacht in einem wissenschaftlichen Werk. … juristisch neigen wir aber deutlich dazu, wo erhebliche Zweifel bestehen. Das fanden wir als einen vernünftigen Vorschlag. Frage, ob das in Frage kommt? Sie sind in Berufung gegangen. Können als erste was sagen.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling: Ihre Meinung überrascht mich nicht. Wer führt das verfahren? Es gibt die Entscheidung des Landgerichts München zu Gunsten der Beklagten. In Berlin .. Deswegen kann ich den vergleich nicht annehmen. Die Behörde möchte wissenschaftlich arbeiten dürfen. Nicht das Herr Jipp in die Revision geht. … OLG München. Wir haben es nicht mit einen populistischen Werk zu tun, Es ist ein wissenschaftliches Werk. Auf der Seite 48 steht, was ein IM ist. Relativität. Der Beklagte ist Historiker. Man muss schon eine Brille aufhaben, um … . Auch auf Seite 11 steht, was eine West-IM ist. Das Buch ist nicht.

Die Vorsitzende: Das Buch ist nicht eingereicht worden.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling: Bitte .. Bitte um Rückgabe. Es ist mein ungeschwärztes Buch.

Die Vorsitzende: Das Urteil des OLG München ist nicht bekannt. Ist es veröffentlicht?

Beklagtenanwalt Prof. Weberling: Es ist nicht veröffentlicht. Ich habe es … . War selbst am 15.12.2010 in München gewesen. Dann mit der Begründung … .

Kommentar RS: OLG München: Namensnennung von Inoffiziellen Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes grundsätzlich zulässig: Der 18. Zivilsenat des OLG München hat am 14. Dezember 2010 im Verfahren Herbert Gräser ./. Dr. Joachim Heinrich, Az. 18 U 3097/09, die Berufung von Herrn Gräser alias IMB „Schubert“ zurückgewiesen. Die Nennung des Klarnamens eines ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes im Rahmen eines Portals zur Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR wie www.stasi-in-erfurt.de ist grundsätzlich zulässig.

Siehe auch die Pressemitteilung des OLG München.

Die Vorsitzende: Hätten wird gern. Aber jeder Fall ist anders.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling: Die Behörde möchte wissen, wie die Wissenschaftler schreiben dürfen. Es sind subjektive Momente. Wir müssten Beweis erheben, dass die beiden Kläger wissentlich und willentlich wussten, mit wem sie es zu tun haben. … HVA …Aktuelles überschaubar … Die Aktenlage im Fall der D ist relativ dicht. Mann kann auch subjektiv kenntnis haben. In der Klage vom 09.05.2005, Blatt 17. Bei diesem Zusammentreffen sollte die beendeten Kontakte wieder aufgenommen werden. Wenn das der Verteidiger schreibt, dann mussten es die D. wissen. Es ist ganz erheblich.

Die Vorsitzende: Ist bestritten. Müssten Beweis erheben. Es ist zu spät.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling: Führungsoffizier Johannes Gensel … War … Frage .. deutlich … Die Klageerwiderung 09.09.2005 … war Führungsoffizier über zehn Jhre. Aus unserer Sicht, Sagen einfach, ich bestreite. Dan erwarte ich, dass substantiiert bestritten wird. Es kommt darauf an, haben die Aussagen einen wissenschaftlichen Wert. Wir haben die Gesamtaktenlage, es ist schlüssig dargelegt. Die Namensnennung ist rechtsmäßig. Man kann sich der objektiven Wahrheit annähern. Es ist die Auffassung der Wissenschaft. … Nach dem Umgangn der westdeutschen Kreise mit der Stasi … Was spricht dagegen, beide D. sagen, ich war es nicht. Dass beide es mit dem MfS zu tun hatten, ist unstrittig. Sie sagt, es war schick … Aber so daneben war die Kommunikation nicht. Dass die D. Kontakt hatten, ist eindeutig. Dass sie es nicht wussten, ist ausgeschlossne, wenn sie keine Tomaten auf den Augen hatten. Was IM ist, ist in der Wissenschaft fraglich. Es ist keine bedeutende Rufschädigung für die D. Persönlichkeitsrecht, Wissenschaftsrecht, persönlichkeitsrecht. Ein Wissenschaftler darf die Ergebnisse seiner Arbeit mitteilen, zur Diskussion stellen. Die Rufschädigung ist eingeschränkt. Es ist erkennbar, dass es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt. Das Landgericht Dresden ist nicht … da reicht es nicht das einfache bestreiten. Dort war es ein Pfarrer. Kernbereich, Forschung, es ist nicht eine schlampig geführte Recherche. Müssen sich die Kläger … Wenn Sie dazu beitragen würden, die Beklagten zur besseren Erkenntnis kommen lassen. Tun sie nicht.

Richter Meyer: Es ist eine Abwägung zu Gunsten der Kläger.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: … neue Rechtsprechung. … die Beweislast so durchlockert … weil die konkrete Akte nicht vorhanden ist. Mein Mandant musste bei der Dissertation Beistand leisten. Dass mein Mandant Kontakt … War Ihr Zeuge.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling: Unter Protest der Beweislast.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Er hat erklärt, dass er sich nie offenbart hat. Auch bei den anderen treffen nicht. war immer für die . im diplomatischen Dienst. Ich war damals auch nicht unterrichtet über den Apparat der DDR. Sie haben die volle Beweislast. Es gab die Akte, Decknamen, Zuordnung … Sie hätten schreiben können, es gab die Akte. Die Decknamen, aber nicht die Behauptung. Der Artikel 2 des Grundgesetzes ist nicht dafür da. In diesem fall geht es der Schutz meiner Mandanten vor.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling: Es ist richtig, dass in Berlin zwischen dem Wissenschaftsrecht und dem Persönlichkeitsrecht abgewogen wird. Wenn ich nachweisen kann, dass ich sorgfältig gearbeitet habe, so obliegt die Beweislast der anderen Seite. Hier ist die Aussage nicht dünn. Wir haben die Faktenlage. Wenn hier Ihre Seite überhaupt nichts sagt, wir haben die Beweislast nicht verspätet .. . bei Frau und Herrn D gleich lautend.

Die Vorsitzende: … wird nicht ..

Beklagtenanwalt Prof. Weberling: Dass die D. 1990 kein Problem hatten zu sagen, wir sollten angeworben werden. Und er sagt, hat was gemacht, dass der Verteidiger gelogen hat. Das muss man zusammentragen. Wenn wir hier dazu kommen, dass bei einer solch deutlichen Faktenlage mann das nicht als Wissenschaftler sagen darf, … . Nach der Aussage in den 90er Jahren war die Zusammenarbeit … Wir haben eine Reihe von IMs in Brandenburg. Wo ist es abträglich für die Opfer? Die Westdeutsche wären darüber nicht beeinf,lusst. War ein lästiger Sünder.

Die Vorsitzende: … .

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Dasd Verfahren in den 90er Jahren war, um eine Beendigung zu erreichen.

Die Vorsitzende: Sagen Sue ehrlich. Wir würden es auch gern wissen. Wissenschaftliche Arbeit ist schön. Weshalb kann man sich nicht beschränken darauf, dass sie nur gefühet wurden?

Beklagtenanwalt Prof. Weberling: Die Namensnennung ist verboten. Die Öffentlichkeit wird Informationen durch dieses Verfahren bekommen., als durch das Buch.

Die Vorsitzende: Anträge stellen. Wollen Sie was sagen? Steht Ihnen als opfer zu.

Beklagte Georg Herbstritt: Ich kann sagen, sind geführt worden. Aber es gibt einen Punkt, so deutlich .. . Habe sehr viele gelesen und lange gelesen. Habe auch mir Gedanken gemacht. Ich frage mich, wie viel Sicherheit muss ich haben, um das zu schreiben? Es lässt keinen Zweifel zu. Ich schreibe nicht für die Bild. Ic bin verpflichtet, um andere Personen auszuschließen. Sich in die Stasi zu versetzen im Interesse des Quellenschutzes, ist schwer. Können nicht alle Zusammenhänge aufheben. Mussten die Übersicht haben- Sie wollten ihre Leute nicht verklieren. Auch nach dem verfahren kann ich nicht sagen, liege daneben. In dieser konkreten wissenschaftlichen Arbeit, in der kleinen Auflage. Die Unterlagen lassen keinen anderen Schluss zu. Muss nur verdächtigen? Ist man oder nicht? Alles das, was ich sage … Möchte nicht schreiben, sind geführt worden..

Beklagtenanwalt Prof. Weberling: … .

Die Vorsitzende: Ist keine … Als Historiker haben Sie es nicht nur mit Toten zu tun. Wenn der subjektive Eindruck nicht … . Bin nicht beeindruckt. Anträge werden gestellt. Die sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Formalien der Berufung sind gewahrt worden. Der Beklagten-Vertreter beantragt, die Revision zuzulassen. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidng wird verkündet am 03.05.2011 um 10:00. Der Streitwert wird festgelegt in der Sache 7 U 2610 auf 15.000 €®, in der Sache 7 U 27/10 auf 20.000 EUR, in der Sache 7 U 29/10 auf 30.000 EUR, in der Sache 28/10 auf 25.000 EUR. O.k. das war’s dann..

03.05.11: Die Berufungen wurden in allen vier Sachen zurückgewiesne. Die Revision wurde nicht zugelassen.

[bearbeiten] Urteil 7 U 27/10

Urteil 7 U 27/10 vom 03.05.2011

Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 171/08, vom 5.2.2010 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist bezüglich des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung von 20.000 €, bezüglich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Verbot:

I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250:000,00 €; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen,
in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten, behaupten und/oder verbreiten zu lassen;
1. von. den 46 bei Müller-Enbergs beschriebenen, besonders ergiebigen IM der HV A kommen die Folgenden auch in der vorliegenden Studie unter den 499 West-IM vor): W. D. (IM „Bob");
2.(faktisch bliebe es bei einer mäßigen Informationsausbeute, die Konopatzky) mit solchen Spitzenquellen wie … dem Referenten im SPD-Bundesvorstand W.D. (IM „Bob") kontrastiert, die für die HV A weit aus ergiebiger waren.

[bearbeiten] Kommentar

Was schädigt den Ruf von Politikern bzw. politischen Akteuren mehr:

Die wissentliche und willentliche Zusammenarbeit mit der Stasi zur Rettung des Friedens?

oder

Treffen, Gespräche, Berichte und Informationen mit bzw. an Mitarbeiter der Stasi, auch in konspirativen Wohnungen, in Restaurants etc. über Jahrzehnte, ohne mitzubekommen, dass man es mit der Stasi zu tun hat?

Der Kläger W.D. scheint ein Streithammel zu sein. So beschwert er sich, dass er das Grab seiner Mutter selbst zuschaufen musste. Die Mitteilung der Friedhofsverwaltung:

Die Mitarbeiter sind bewusst während des Beerdigungstermins nicht am Grab, um die Zeremonie nicht zu stören. Normalerweise warten sie eine halbe Stunde, um dann das Grab zu schließen.

befriedigte den hiesigen Kläger nicht. Er möchte, dass seine Wünsche erfüllt werden: „Erstens haben wir länger gewartet. Und außerdem haben wir 2005 auf die gleiche Art meinen Vater beerdigt. Da kam um 11 Uhr ein Mitarbeiter und hat in unserem Beisein das Grab zugeschaufelt.“

Das ist typisch für die Domatiker unter den DIE LINKE. Sie haben es wissenschaftlich begriffen und erkannt, wie die anderen zu tanzen haben.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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