7 U 15/09 - 08.06.2010 - Die Politiker täuschen, tricksen und vertuschen

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Die Beklagte schreibt so allerhand Unangenehmes über Ulla Schmidt, unsere frühere Ministerin für Gesundheit. Um was es im konkreten Fall ging, erfährt, - wie meist - die Pseudoöffentlichkeit nicht.

Von Täuschen, Tricksen, Vertuschen, Nebelwerferaktion, Geburtshelfer bei der Vergabe eine Auftrages war die Rede.

Es müssten Äußerungen ähnlich dem folgenden gewesen sein:

In der heutigen Zeit wundert man sich mehr und mehr, mit welcher Chuzpe das BMG versucht, Probleme zu umgehen, zu kaschieren oder durch viele Worte „weiß“ zu waschen. Das deutsche Militär hat dafür den Spruch „Täuschen, tricksen, tarnen“ erfunden. Man muß abwarten, was sich die Leitungs- und Ideenabteilung des Hauses unter der „Führung“ von Ministerialdirektor Ulrich Tilly (49) jetzt an Nebelwerferaktionen einfallen läßt, um das „Wissen“ der Ministerin um die Details der IQWiG-Affaire zu vertuschen. Quelle: dfg.pdf

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht



Ulla Schmidt möchte was verändern

MdB Ulla Schmidt vs. MC.B Verlag GmbH

04.12.09: 7 U 15/10

Das Landgericht mit Chefzensor Buske hat am 02.10.2009 – Az. 324 O 424/08 – entschieden, dass die Wiederholung all der Äußerungen zu verbieten ist, und dass die Beklagte 1.665,76 Euro nebst Zinsen ab den 13.06,.08 an die Klägerin zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Die Beklagte ging in Berufung. Die Verhandlung erlebten wir heute

Richter

Vorsitzender Richterin am Oberlandesgericht Dr. Raben
Richter am Oberlandesgericht Meyer
Richter am Oberlandesgericht Dr. Weyhe

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs & Widmeier; Rechtsanwalt Lehr
Beklagtenseite: Kanzlei BDHSW; Rechtsanwalt Michael Schinagl
Geschäftsführer Lange

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Ja. Es geht um zwei Äußerungen, die das Landgericht zum Teil als Tatsachenbehauptung und zum Teil als Meinungsäußerung, genauer die eine als Tatsache, die andere als Meinung gesehen hat. Es geht um einen kommentierenden Artikel, in dem die Äußerungen stehen. Vorweg möchte ich sagen. Wir sehen beide Äußerungen als Meinungsäußerungen an. Man muss abwarten. Ministerialdirektor lässt sich eine Nebenwerferaktion einfallen, um Details der Affäre zu vertuschen. Bitte abwarten …. Zukunft, Prognose, man weiß nicht, was passiert.. Zum Verzerren, zum Vertuschen … Das verhalten des Ministeriums war so, dass vertuscht wurde. Den bereich der Schmähkritik erreicht diese Äußerung nicht. Schmähkritik war früher bei uns höher angesetzt. Wir haben das durch die neunen BGH- und BVerfG-Entscheidungen korrigiert. Hinreichenden Punkte sind nicht hinreichende. Die Kriterien … Wir brauchen das nicht nachvollziehen können, wie man dazu kommt …. Sie, die Ministerin hat sich so verhalten, als gebe es die Probleme gar nicht. Das ist die erste Äußerung. Die zweite Äußerung ist auch keine Tatsachenbehauptung. Dann auch, dass die Klägerin Berater hat; ist unstrittig. Ob in diesem Fall das genau so stimmt, hat leine … Von der Meinungsäußerung gedeckt. Es geht nicht um Tatsachenbehauptungen. Geburtshilfe .. wie kann sie damit unbeschädigt aus der Affäre rausgehen? … Es ist keine Tatsachenbehauptung, auch nicht in der Vergangenheit. Wie kommt die Ministerin da raus?, ist eine Wertung, keine Schmähkritik. Das ist aber alles Schnee von gestern.

Alle lachen.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Kann man das nicht für erledigt erklären. Die Kosten müsste die Klägerin allein tragen. Könnten wir auch per Beschluss … . Das wäre eine saubere Lösung. Zumal nicht mehr … .

Beklagtenanwalt Michael Schinagl: Seit heut ist Herr Wi.

Klägerinanwalt Lehr: Sehr geehrte Frau Vorsitzende. Ich habe eine hohe Achtung vor dem Gericht. Die Ziffer 1 würde ich nicht so konsequent streiten. Revisionszulassungsbeschwerde. Aber bei 2 geht das gar nicht. Es gibt Berater, die die Ministerin beraten. Dass die täuschen, tricksen nd tarne, stimmt nicht. Wir wissen alle, dass die Flucht in „vermutlich“, „offenbar“ im Äußerungsrecht nicht hilft, wenn die Tatsachen nicht stimmen. … Zumindest würde für die Klägerin Stolpe streiten. Weil sie Ministerin ist, … . Werde viel streiten, in diesem unserem schwierigen Metier.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: …. Täuschen, tricksen, tarnen .. Wie wollen Sie den Tatsachennachweis führen?

Klägerinanwalt Lehr: Das gibt es nicht.

Richter Meyer: … . die Klägerin lässt sich beraten. Es heißt, die Politik positiv darstellen. Da darf ich dann auch täuschen, tarnen … .Man stellt sich nicht vor, dass seiwörtlich sat, ich täusche.

Klägerinanwalt Lehr: Täuschen?

Richter Meyer: Die Politik positiv in die Öffentlichkeit bringen.

Klägerinanwalt Lehr: Das kann nicht richtig sein.

Richter Meyer: Wir meine einfach, die Politiker müssen ein dickeres Fell haben.

Klägerinanwalt Lehr: Man kann nicht den Sachverhalt in Frage stellen…. Pointiert dann, das kann nicht zulässig sein.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben:

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Kann man nicht die Meinung vertreten, dass in der Außendarstellung … . das ist nicht meine Meinung, aber vertreten darf man eine solche Meinung.

Klägerinanwalt Lehr: Das wäre … Nut täuschen ..

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: „“Nur“ steht nicht im Text.

Klägerinanwalt Lehr: Am liebsten empfehlen sie zu täuschen. Über die Hürde müssen sie gehen. … Respekt vor dem Gericht. Die Ziffer 2 iast subjektiv zu sehen. … Stolpe … Bitte, dann muss man noch Stolpe heranziehen. … Das ist hier nahe liegend, dass ein innerer Sachverhalt dargelegt wird. Dass der Pressesprecher gerade sachlich empfiehlt zu täuschen, zu tricksen, zu tarnen. Das ist ein ganz schwerer Vorwurf. Bei Inkompetenz würden wir nicht streiten.

Beklagtenanwalt Michael Schinagl: … wird … ist.

Klägerinanwalt Lehr: So eröffnen Sie die Möglichkeit, dass knallharte Vorwürfe in irgend einer Form formuliert werden dürfen. Auch Oppositionspolitiker würden dann nicht … . Sie eröffnen mit dieser Haltung für die politische Klasen Möglichkeiten … . Sie wissen, dass ich mich selten so ins zeuge lege.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Abwegig.

Klägerinanwalt Lehr: Sportlich.

Beklagtenanwalt Michael Schinagl: … Meinungsäußern. Wir haben die Möglichkeit der Rückschau. Die einstweilige Verfügung ist vom 23.11.08. Wir können schauen, hat die Ministerin versucht aufzuklären, d, .h. für Dritte die Möglichkeit zu schaffen, sich ein Urteil zu bilden? Das BMG gibt … unklare Aufträge … Aber genau in diesem Zusammenfassung des Berichts wird alles sehr vorsichtig formuliert. Arbeitsrechtlich hatte man schnell nachgeben müssen. Kündigung … Das ist nicht geschehen. … Am ehesten verwischen … Wissend, dass es Probleme mit Prof. Peter Sawitzki geben wird. Hätte schweigen können. Hat aber Mut gemacht, anstelle deutlich zu machen, dass … Nächste Pressemitteilung gegen Herrn Rösler von Herrn Weinberg „Der Minister täuscht und tarnt“. Es ist nun nicht das rechtsmäßig, was andere tun. Aber politisch … Ministerin .. Sie ist die dienstälteste Ministerin. Das schafft man nur, wenn man en dickes Fell hat. Sie hat nicht sofort unterbunden. Sie hat sich nicht gegen alles gewandt. Es ist icht vorgetragen worden.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Spielt keine Rolle. Sie wird damit nicht zum Freiwild.

Beklagtenanwalt Michael Schinagl: Wir haben die BGH Entscheidung 2009 zu Fraport

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Halten diese Entscheidung nicht unbedingt für rechtens.

Beklagtenanwalt Michael Schinagl: Meine, diese prognostisches Element.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Herr Lehr wehrt sich nicht gegen Prognose.

Klägerinanwalt Lehr: Dabei sind die Beweis erdrückend. Was wusste Ulla Schmidt? Wenn sie en Kontext einbeziehen, dann sollte man drum rum lesen.

Beklagtenanwalt Michael Schinagl: Das ist Standard.

Klägerinanwalt Lehr: Mag Standard sein.

Beklagtenanwalt Michael Schinagl: Zur Pressekonferenz erhilet sie die Frage. Sie hat sich zurückhaltend verhalten. Durfte und konnte nicht sagen.

Richter Meyer: Man kann ja eine andere Auffassung haben zu dieser Situation.

Klägerinanwalt Lehr wiederholt sich.: Der Täuschungsvermerk ist schon eine harte Nummer.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: War nicht gleich … Scheint … für Vernebekungsaktionen zu sein.

Klägerinanwalt Lehr: Wenn es heißt, Vernebelungsaktion .. halte es für äußerst bedenklich.

Richter Dr. Weyhe: Ist doch ein Fakt, stimmt es doch. Sie musste es … .

Klägerinanwalt Lehr spricht, spricht und spricht..

Beklagtenanwalt Michael Schinagl: Darf ich fragen, wozu das ständig …

Klägerinanwalt Lehr: Am liebsten ..

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Hätte man sagen können „gern“ und „Lust“.

Klägerinanwalt Lehr: Nichtzulässigkeitsbeschwerde.

Richter Meyer: Würden wir auch gern sehen.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Bei Fraport gab es überhaupt keine Anhaltspunkte. Grauenhaft diese Entscheidung.

Klägerinanwalt Lehr: Am 15. Vortrag über Persönlichkeitsrechte in Aachen.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Soll entscheiden werden?

Klägerinanwalt Lehr: Kann jetzt nicht.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Erledigung?

Klägerinanwalt Lehr: Erledigung sollte … .

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Wir können entscheiden.

Klägerinanwalt Lehr: Rücksprache mit der Ministerin erforderlich. Schriftliches Verfahren. Mein Ansprechpartner im Ministerium wird sagen, muss mit der Klägerin sprechen. .. Kann die Rechtsabteilung sprechen, die Klägerin nicht. Sollen entscheiden.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Dann machen wir das so. Sie stellen heute die Anträge. . Wenn Sie für erledigt ansehen .. Ist optisch besser. Die Formalien der Berufung sind eingehalten. Das Aktivrubrum wird geändert: Ulla Schmidt, MdB, Platz der Bundesstraße. Die Passivlegitimation M.CB Verlag GmbH. Die Sch- und Rechtslage wurde mit den Parteivertretern erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 06.07.10, 10:00. Gut und Sie teilen uns das der Erledigung mit.

Der Senat weist darauf hin, dass beide Äußerungen als Meinungen zu betrachten sind, die Grenze der Schmähkritik nicht erreichen dürften. Der Senat schlägt vor, die Sache für erledigt zu erklären. Die Klägerin teilt binnen einer Woche mit, ob die Sache für sie erledigt ist. Der Beklagtenvertreter erklärt, dass er in diesem Fall die Sache ebenfalls für erledigt sieht.

Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird auf 35.000 Euro festgelegt.

Urteil 7 U 15/09

Urteil 7 U 15/09 vom 28.06.2010.

Tenor

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Aus den Gründen

Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache überein-stimmend für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 91a ZPO unter Be-rücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden. Dies führt zur Auferlegung der Kosten auf die Klägerin, da diese ohne das erledi-gende Ereignis aller Voraussicht nach im Rechtsstreit unterlegen wäre. Wie der Senat in der mündlichen Verhandlung im Einzelnen erläutert hat, sind die von der Klägerin beanstandeten Äußerungen als Mei-nungsäußerungen einzuordnen. Dieses gilt auch für den bekämpften Teil der Aussage „…das, was ihr ihre internen Berater (u.a. Tilly) am liebsten empfehlen: `täuschen, tricksen, tarnen`“. Diese Aussage ent-hält zwar die tatsächliche Mitteilung, dass sich die Klägerin bezüglich der Außendarstellung politischer Entscheidungen beraten lässt. Diese Mitteilung entspricht indes der Wahrheit.


Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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