7 U 125/09 - 02.03.2010 - Nesselhauf queruliert - BGH hat drei Fehlurteile getroffen

Aus Buskeismus

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BUSKEISMUS


Bericht

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Michael Ballack vs. quirin bank AG

16.02.10: 7 U 88/09 Michael Ballack vs. quirin bank AG

Korpus Delicti

Die beklagte Bank nutze Ballack irgendwie für ihre Werbung. Da musste die kanzlei Messelhauf her, denn iergend etwas war nicht in Ordnung. Es roch nach Honorar und Verbot.

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhau; RA Michael Nesselhauf, RA'in Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei JBB Rechtsanwälte; RA Feldmann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

324 O 206/09

Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin: Dr. Schuchardt
Richterin: Dr. Goetze


04.09.2009: Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Beklagtenanwalt: Hier ist die Seite Wirtschaft. Die Staertseite wurde nicht virgelegt.

Ballack-Anwältin Dr. Stephanie Vendt nuscheld wei ihr Chef Nesselhauf: ... nach der ... Rückte auf die erste Position. Der Vorstahndsprecher hatte die Adresse aus der Klageschrift Findet Ballack auch nicht aso gut.

Beklagtenanwalt: Was ich Suie fragen wollte. Was sieht Ihr Mandnat als üblich für einen Schadesnersatz an=?


Vorsitzender Richter Andreas Buske:

7 U 125/09

Richter
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Frau Dr. Marion Raben
Richter am Oberlandesgericht: Herr Meyer
Richter am Oberlandesgericht: Herr Dr. Lothar Weyhe

02.02.2010: Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike


Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben:

Urteil 7 U 125/09

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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