407 O 186/09 - 23.03.2010 - "Supergau für Unger!" sagt Richter Schmidt

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Kaschmirwolle, auch Cashmere geschrieben, wertvolle, durch Auskämmen oder Auszupfen einmal jährlich gewonnene Wolle der im mittelasiatischen Hochland heimischen Kaschmirziege; die Ausbeute beträgt 400-500 g je Tier. Das Flaumhaar (40-90 mm im Mittel 70mm lang) entspricht in seiner Feinheit der allerfeinsten Merinowolle; es ist weich und sehr geschmeidig; seidig glänzend und von fast kreisrunden Querschnitt.(Quelle: Alfons Hofer Modelexikon)

Die Geschäftsführung der Fa. Unger hat gegenüber der Geschäftsführung der Fa.Mer&Co. Gf Rückle seinerzeit ein Vertragsstrafenversprechen abgegeben. Es sollten Schals, Tücher und Pullover von Unger ohne Kaschmiranteil als Kaschmirartikel verkauft worden sein und obendrein sogar teilweise ohne Etikett.

Unger soll gegen die Unterlassungsverpflichtungserklärung verstoßen haben und soll nun auch zahlen, meint der Geschäftsführer Herr Rückle von Mer&Co.

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Inhaltsverzeichnis

rueckle.jpg

Marc E. Rueckle - Geschäftsführer des Klägers mit einem echten hochwertigen Kaschmir-Schal

[bearbeiten] MER & Co. MB GmbH vs. UNGER GmbH & Co. KG

23.03.10: Landgericht Hamburg, Kammer 7 für Handelssachen. 407 O 186/09 MER & Co. MB GmbH vs. UNGER GmbH & Co. KG

Der Beklagte das vielleicht exclusivste Bekleidungsgeschäft im Norden Deutschlands verkauft echt teuer falsch ausgezeichnete Ware: Textilien mit Baumwolle- / Wolle- / Polyesteranteil als hochwertige Kaschmirartikel. Einkaufspreis Euro 2,08 Verkaufspreis Euro 99,50, ein "Schaf" kalkuliertes Angebot.

[bearbeiten] Richter

VRiLG: Holger Schmidt
Zwei fachlich qualifizierte Handelsrichter: Namen der Pseudoöffentlichkeit unbekannt

[bearbeiten] Parteien

Kläger: MER & Co. MB GmbH
Geschäftsführer: Marc E. Rückle, Prozessbevollmächtigter: Kanzlei APRIORI Rechtsanwälte, Strönwai 8; FFM; Rechtsanwältin Barbara Michaelis

Beklagte: UNGER GmbH & Co. KG, Geschäftsführer: Florian Braun, vertreten von der Kanzlei Karkowski, Dr. Trowitz & Partner, Rechtsanwalt Frank Zivkovic

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

23.03.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Thomas Horn und Rolf Schälike

Richter Schmidt und zwei Handelsrichter sollen entscheiden. Schriftsätze vom 18.03.2010 werden übergeben.

Richter Schmidt: Es ist bereits der zweite Fall, bei dem es um Vertragsstrafen geht. Es wird ja heftig geschossen was die … . … ist Ihnen übersandt worden. Wir haben Vertragsfreiheit; es steht also zur Disposition. Wir wollen Euro 30.000,00,sagen die Kläger. Sie sagen ich gebe Euro 5000,00. Zu den Testergebnissen … . Die Aachener BDI haben untersucht …wie war das denn eigentlich? Waren es tatsächlich Kaschmirtücher? . Dann die nächste Hürde; wenn jemand nicht im Wettbewerb tätig ist, wie ist es dann mit Vertragsstrafen? Was ist mit der Mer&Co?

Kläger, Geschäftsführer Herr Rückle: Mer&Co. ist Mieter des Geschäfts am Neuen Wall. Hat den Mietvertrag.Die Mer&Co.MB ist Untermieter.Sind die gleichen Geschäftsführer. Es geht um a) … . b) Höhe der Vertragsstrafe … c) Tücher … d) Pullover;

Richter Schmidt: Es ist auch der Fall, dass wir Ordnungsgeld verhängen Auch mal Euro 240.000,00.

Klägeranwältin Michaelis: War bei Tchibo, haben die aus der Portokasse gezahlt hieß es.

Richter Schmidt: Ursprünglich der erste Verstoss bei Unger. Das ist unstrittig. Jetzt sind die Schals ohne Etikett verkauft worden. Auch dieser Schal hat keinen Kaschmiranteil. Wurde verkauft von Unger am Neuen Wall.

Beklagtenanwalt Zivkovic: …Die Kläger haben vielleicht das Etikett entfernt.

Klägeranwältin Michaelis: Wir haben hier eine ganze Tüte mit Testeinkäufen mitgebracht. Ist ja wohl lächerlich zu behaupten, dass wir das Etikett herausgetrennt hätten. Da gibt es noch mehr Zeugen. Da gibt es auch immer wieder geschickte Gegner, die behaupten einfach, das kein Etikett daran war. Die Ware so geliefert wurde.Wir haben das Textilkennzeichnungsgesetz...

Richter Schmidt:.Supergau für Unger. Schals für Euro 99,50 Verkaufspreis ohne Kashmiranteil zu verkaufen,…eingekauft für Euro 2,08. Das darf ich meiner Frau gar nicht erzählen. Unger kauft Schals für…. Beide Parteien sind doch interessiert, den Markt sauber zu halten

Kläger, Geschäftsführer Herr Rückle: Unsere Schals bestehen aus 70% Kaschmir und 30% Seide.. Mit dem Angebot dieser minderwertigen Ware macht Unger unser Geschäft kaputt. Unger greift mit diesen Billig-Qualitäten die Kunden oben am Neuen Wall ab. Ist schon das siebente Mal, dass wir die bei sowas erwischen. Wir haben den Schaden. Wenn ich einen Kashmirschal habe, kann keine Wolle drin sein.

Beklagtenanwalt Zivkovic greift in die Kiste der Niederungen: Ich bin kein Spinnexperte, der BDI hat mitgeteilt, das Sie nicht mehr bei ihnen testen dürfen. Sie haben die Rechnung nicht bezahlt. Der BDI ist in Aachen.

Kläger, Geschäftsführer Herr Rückle: Da können wir auch weiter testen. Die Rechnung ist längst bezahlt. Lassen immer unsere Ware testen. Auch in Nagold. Unsere Ware wird von Hand gewebt, die wird nicht maschinell gefertigt. Deshalb kann es auch bei uns zu Schwankungen im Testergebnis kommen, je nachdem welche Stück am Tuch zum Test genutzt wird. Ist aber immer 70% Kashmir und 30%Seide. Wir verkaufen keine Baumwoll- Polyester oder Wollschals als Kashmirschals.

Richter Schmidt: Was ist Kaschmir? Ziege? Ist Ziege! Kann kein Schaf drin sein Es kann ja wohl nicht sein...

Beklagtenanwalt Zivkovic: Die Lieferanten, die den Faden liefern könnten falsch mischen.

Richter Schmidt:…ich sag ja nicht, das wenn Schafwolle drin ist, kann Sie nicht vom Himmel gefallen sein.

Beklagtenanwalt Zivkovic: Kontamination, Schafe und Ziegen werden zusammen gehalten… Verunreinigung…

Kläger, Geschäftsführer Herr Rückle: …sagen Sie alle...schon bei 1% Abweichung...es gibt keine 100%....

Richter Schmidt: Wenn da Wolle drin ist, kann sie nicht zufällig reingekommen sein.

Geschäftsführer des Beklagten Florian Braun: Wir arbeiten mit 20 Kaschmirfabrikanten zusammen. Ein Kaschmirpullover für Euro 149,00 ist ein sehr gutes Angebot

Beklagtenanwalt Zivkovic: …ist streitig, das es ohne Etikett gekauft wurde.

Kläger, Geschäftsführer Herr Rückle: 200gr. schwere Pullover Bei 200gr. sind das allein Euro 30,00 Materialkosten, dazu kommen die Herstellungskosten, die Fracht, der Zoll, sonstige Kosten, Kalkulationsaufschlag und Mehrwertsteuer. Sie verkaufen für Euro 99,00. Das ist technisch gar nicht machbar.

Geschäftsführer des Beklagten Florian Braun:…ist eine Mischkalkulation…wegen der Frequenz. Haben dadurch viel mehr Lauf...Kalkulieren nicht alles mit 2,5+.

Kläger, Geschäftsführer Herr Rückle: Mir geht es um die Sauberkeit des Marktes. Wir verkaufen mehr als 80.000 Schals und Tücher im Jahr. Es kann nicht angehen, dass mit minderwertiger Ware unser Geschäft kaputt gemacht wird. Der Verbraucher wird doch massiv getäuscht. Ich habe auch einen Unger-Prospekt mitgebracht. Schauen Sie sich das Angebot an. Da steht Kaschmir und was ist es tatsächlich? Minderwertige Ware, eingekauft für ein paar Cent.

Richter Schmidt: …Vergleich…Unger sollte sich überlegen ob mit einer Spende die Angelegenheit erledigt werden kann.

Kläger, Geschäftsführer Herr Rückle: Unger hat die Kunden abgefangen.Sind Am Neuen Wall 35, wir Am Neuen Wall 54, also weiter unten. Es kamen kaum noch Kunden zu uns. Wir haben richtige Probleme bekommen. Jetzt sind wir in der Gerhofstrasse.

Beklagtenanwalt Zivkovic: Unger ist bereit Euro 12000,00 zuzahlen, zzgl. die Kosten der Abmahnung.

Kläger, Geschäftsführer Herr Rückle: Unger hat mit dem Verkauf mindestens Euro 100.000,00 Gewinn gemacht. Die Vertragsstrafe muss schon wehtun.. Bei der Forderung von Euro 60.000,00 will ich bleiben. Euro 30000,00 für mich Euro 30.000,00 werden gespendet.

Beklagtenanwalt Zivkovic: …geht gar nicht

Kläger, Geschäftsführer Herr Rückle: … dann spenden Sie Euro 60.000,00. Allein die Verkäufe über Ihren Onlineshop …30 haben geschrieben…es waren über 1500 Leute online, dass beweißt die Klickrate

Richter Schmidt: Wichtig ist was unter dem Strich rauskommt.

Geschäftsführer des Beklagten Florian Braun:…nicht das er mit der Geschichte hier hausieren geht, soll auch rein in den Vergleich.

Rechtsanwalt Zivkovic und der Beklagte verlassen den Saal.

Beklagtenanwalt Zivkovic nach Wiedereintritt: Unser Angebot: Euro 20.000,00 Vertragsstrafe, Euro 10000,00 Spende + Abmahnkosten. Die Vergleichkosten trägt jede Partei selber.

Kläger, Geschäftsführer Herr Rückle:…diese Billigviscose Dinger, wo 100% Kashmir drinsteht…So was macht man doch nicht...

Richter Schmidt diktiert: ….schließen die Parteien zur Erledigung des Rechtsstreits folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte verpflichtet sich an den Kläger Euro 22213,06 zu zahlen.
2. Die Beklagte verpflichtet sich ferner Euro 10.000,00 an eine gemeinnützige Einrichtung, vorzugsweise in Hamburg zu zahlen und dies dem Kläger bis Ende April mitzuteilen.
3. Die Beklagte verpflichtet sich, es zu unterlassen im geschäftlichen Verkehr, Schals, Tücher, Pullover unter unzutreffender oder gänzlich ohne Etikett…der stofflichen Zusammensetzung am Neuen Wall 35 oder in ihrem Internetshop anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Anlage K2 v. 9.3.2006 gegenstandslos ist.
5. Der anwesende Geschäftsführer des Klägers erklärt unter Versicherung der Handlungsvollmacht den Beitritt der Mer&Co.MB …
6. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Klägeranwältin Michaelis: Wir beantragen Ordnungsmittelstrafe bei erneuten Verstößen zu verhängen.

Richter Schmidt: Beschlossen und verkündet: Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--, Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) verurteilt, es zu unterlassen ...

[bearbeiten] Kommentar

Hamburg ist berühmt durch den Fischmarkt und die dort angebotenen Plagiate. Die Hamburger High Society möchte dem wohl nicht nachstehen. Wahrscheinlich genügt es nicht, dass das Alsterhaus gefälschte Louis Vuitton Ware verkaufte. Der Hamburger Zoll vernichtete Containerweise gefälschte Nike, Adidas und Lacoste Schuhe. Usw., usf.

Jetzt auch Unger. Wer hätte das gedacht?

[bearbeiten] Achtung! Fälschung

Original oder Fälschung? In diesem Artikel erfahren Sie:

  • wie sie besonders schlechte Fälschungen erkennen können
  • was einen guten Kaschmirschal ausmacht

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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