36A C 360/10 - 30.03.2011 - Claudia Schiffer und das anwaltliche Zensurgeschäft

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Version vom 18:37, 2. Mai. 2011

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


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Formales Corpus Delicti

Zum Ereignis am 13.12.2009 gab es die folgende dpa-Meldung:

So, 20.12.2009, dpa meldet

Großbritannien/Frankreich/Verkehr/Wetter/Leute/ Auch Claudia Schiffer im Pannen-Eurostar

London (dpa) - Unter den rund 2000 Menschen in dem liegengebliebenen Eurostar-Zug zwischen Paris und London war auch das Supermodel Claudia Schiffer. Nach Medienberichten konnte die 39-Jährige jedoch dank einer Sonderbehandlung den Pannenzug deutlich früher verlassen als ihre genervten Mitreisenden. Nachdem der Hochgeschwindigkeitszug endlich den Tunnel verlassen hatte, soll ein Auto Schiffer beim Ausgang der Röhre im südenglischen Folkestone abgeholt haben, während alle anderen Passagiere noch weiter im Zug ausharren mussten, berichtete die Zeitung «Sunday Telegraph» unter Berufung auf einen Passagier.

Eurostar wollte die Vorzugsbehandlung nicht bestätigen. Unternehmenschef Richard Brown sagte, Schiffer reise anonym, daher könne er zu der Behauptung nichts sagen. Eurostar-Sprecher Bram Smets sagte der dpa, er könne sich nicht vorstellen, dass Schiffer besser als Kinder oder alte Menschen behandelt werde.

Eine Schiffer-Sprecherin bestätigte der Zeitung «Mail on Sunday», dass das Model an Bord eines der Züge war, bestritt aber eine Sonderbehandlung. Schiffer ist mit dem Filmemacher Matthew Vaughn verheiratet und lebt seit neun Jahren in England. Als Botschafterin einer Kosmetikfirma fährt sie regelmäßig mit dem Eurostar nach Paris.

Diese Beschreibung entsprach nicht ganz der Wahrheit. Dass Claudia Schiffer mit einem Auto abgeholt wurde, während die anderen mit einem Bus weiter fahren mussten, wird nicht bestritten. Wie weit die Sonderbehandlung ging, konnte die Pseudoöffentlichkeit in den Gerichtsverfahren nicht erfahren. Es wird auch vorausgesetz, dass das Abholen mit einen Auto keine Sonderbehandlung gewesen sei. Darüber kann man streiten. Das letzte Wort dazu haben bei uns die Richter mit ihrer Macht über die Definition der deutschen Sprache, die weit über der des Dudens und der Deutsch sprechenden Menschen geht.

Der Pseudoöffentlichkeit sind keine Berichte über die Behandlung von Frau Claudia Schiffer und anderer Fahrgäste in diesem Eurostar-Pannenzug bekannt. Weder positive noch negative.

Wir verweisen lediglich auf das Urteil des Zensurrichters Schulz 325 O 17/120 vom 20.04.2010, in dem die Meinung dieses Richters, was „Sonderbehandlung“ bedeutet, relativ ausführlich dargelegt ist.

Dieser Urteil ist auch insofern interessant

  • als das Ereignis in England passierte
  • Claudia Schiffer, die Klägerin Claudia Schiffer mit ihrer Familie die meiste Zeit in London oder auf Mallorca lebt
  • die beklagte Firma ihren Sitzt in Wien hat
  • in Hamburg / Deutschland erfolgreich geklagt wurde

Tatsächliches Interesse am Prozess

Claudia Schiffer klagt nicht allzu selten. Gehört wohl auch zum Geschäft. Die Klägerin verkauft ihren Körper, das Lächeln und das Image. Auch die Werbeeinnahmen sind höher, setz man die Exklusivität richtig ein und durch. Da stört jede nicht authorisierte bzw. unerwünschte Berichterstattung. Macht das Geschäft mit den Männern und den Frauen schwieriger. Claudia Schiffer möchte bestimmt keine Zicke sein.

Es gibt Kanzleien, die sich darauf spezialisieren, über die Zensur mit dem Persönlichkeitsrecht Geschäfte zu machen.

Dazu gehört die Schröder-Osmani-Kanzlei Nesselhauf. Bekannt auch durch Abgabe falscher eidesstattlicher Erklärungen. Diese Kanzlei hat ein geschäftliches Interesse an den Verboten und Abmahnungen. Sie hat ein Interesse daran, Schlüpflöcher von Internet-Portalen zu stopfen, bei denen über Abmahnungen nichts rauszuholen ist.

Claudia Schiffer hat Glück, vielleicht auch Pech, dass Ihr Schwager Till Dunckel – verheiratet mit der hübschen Schwester Ann-Carolin - ein Anwalt dieser umstrittenen Kanzlei Nesselhauf ist.

Der heutige Prozess hat seine juristische Besonderheit und Einzigartigkeit. Das Ergebnis kann ein Musterurteil werden:

Für außergerichtliche Kosten einer Abmahnung muss man auch dann zahlen, wenn die Meldung schon aus dem Netz mit einer Richtigstellung genommen ist, ohne dass es vorher zu einer Abmahnung kam.

Es soll der Zeitpunkt der Auftragserteilung für eine Abmahnung, und nicht der Zeitpunkt des Versendens der Abmahnung gelten.

Neue Erwerbmöglichkeiten für Zensoren. Web-Site-Betreiber hätten praktisch keine Chancen mehr, einen Fehler kostenlos zu korrigieren

Mit der Klage um die Abmahnkosten in Höhe von 837,63 € (mit MwSt 1.034,11 €) sind auch andere rechtliche Fragen Gegenstand dieses Verfahrens:

  • Dürfen Redakteure dpa-Meldungen ungeprüft übernehmen?
  • Muss man Abmahnkosten zahlen, wenn schon längst eine Korrekturmeldung erfolgte?
  • Ab wann gilt eine Äußerung ansehensmindernd? Ist es ansehensmindernd, priviligiert behandelt zu werden, d.h. einen Zug früher als die anderen Mitreisenden verlassen zu dürfen.
  • Zuständigkeit: das Ereignis war in England; die Klägerin Claudia Schiffer lebt mit ihrer Familie die meiste Zeit in London oder in auf Mallorca; das Hauptverbreitungsbegiet des Beklagten-Portals ist Baden-Würtenberg; geklagt wird in Hamburg.

Dank gebührt Claudia Schiffer und ihrem Schwager Till Dunckel für die Weiterentwicklung scharfer Zensurregeln.

Claudia Schiffer ./. KWICK! Community GmbH & Co. KG

AG Hamburg-Mitte 324 O 573/10 Claudia Schiffer ./. KWICK! Community GmbH & Co. KG

Richter

Richter am Landgericht: Arne Führer

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Ralf Kitzberger
Justiziar Kai Hummel

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

30.03.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richter Arne Führer: Wir haben den Schriftsatz von gestern. Den kennnen Sie ja. Der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz vom 28.03.11. Wir haben es zu tun mit einer Veröffentlichung in www.kwick.de über Claudia Schiffer. Wir haben einen Güteverhandlungstermin. Gibt es Möglichkeiten?

KWICK!-Anwalt Dr. Ralf Kitzberger: Nein. Es stecken eine Menge rechtlicher Fragen dahinter. Der Beklagten ist das nicht zu vermitteln.

Richter Arne Führer: Wir hatten die dpa-Meldung. KWICK! hatte sch auf die dpa-Meldung gestützt. Die dpa-Meldung stützte sich auf die Meldung der Zeitung «Mail on Sunday». Nach vorliegenden Informationen hat die dpa selbst ermittelt. So ist auch geurteilt worden. Der Kläger hat das Urteil der Zivilkammer 25 vorgelegt. Muss es hier auch so sein? Weiß ich nicht. Es stellen sich andere Fragen. Dann weiß ich nicht, ob der Beklagte den Einwand der privilegierten Quelle beanspruchen kann. Zur örtlichen Zuständgikeit. Ich bin zuständig. Wir haben das Urteil zu NewYork Times. Hier haben wir es mit www.kwick.de zu tun.

KWICK!-Anwalt Dr. Ralf Kitzberger: Wir sind zu 90 Prozent ein Portal für Baden-Würtenberg. Ein Bäcker, der Brötchen bäckt, hat seine web-Site auch weltweit.

Richter Arne Führer: Den Bäcker würden wir anders bewerten. … obwohl ich Brötchen in München kaufe.

Justiziar Kai Hummel: … .

Richter Arne Führer: Sie halten an der Rüge fest?

KWICK!-Anwalt Dr. Ralf Kitzberger: Ja.

Richter Arne Führer: Zu den Fakten. Es gab keine Sonderbehandlung. Sie haben die Meldung von der dpa übernommen.

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Die Meldung wurde geändert.

Kommentar RS: Spannend. Der Beklagte behauptet das Gegenteil. Einer lügt.

Justiziar Kai Hummel: Wir übernehmen dpa meist 1:1. In diesem Fall ist 1:1 übernommen worden.

Richter Arne Führer: Sie haben nicht selbst recherchiert? Wir haben einen anderen Fall. Es gab verschiedene Varianten der Berichterstattung. Basierten wohl alle auf der dpa-Meldung. Aber, wenn man privilegierte Quellen nutzt, dann heißt das nicht, man soll sich die Meldungen nicht ansehen.

Justiziar Kai Hummel: Wir gucken uns an, was wir veröffentlichen.

Richter Arne Führer: Sie haben aber Frau Claudia Schiffer nicht angesprochen. Es steht in der Meldung „…Eine Schiffer-Sprecherin bestätigte der Zeitung «Mail on Sunday», dass das Model an Bord eines der Züge war, bestritt aber eine Sonderbehandlung.“. Abgemahnt wurde am 23.12.2009. Am selben Tag ist die Gegendarstellung veröffentlicht. Anlage B2. Wenn es darauf ankommt.

Justiziar Kai Hummel: Stand 0:00 im System, Die Gegendarstellung haben wir manuell geschrieben.

Richter Arne Führer: Habe ich verstanden. Sie fragen, ob überhaupt eine Abmahnung notwendig war?

KWICK!-Anwalt Dr. Ralf Kitzberger: Eine Abmahnung war nicht notwendig. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung haben wir später abgegeben. Zum Zeitpunkt der Abmahnung war die Meldung nicht mehr im Netz. Es stand die Gegendarstellung. Die Gegenseite sagt, es war nicht freiwillig. Wir wüssten, dass sie abmahnen. Dann stellt sich die Frage, ist es ein schwerwiegender Eingriff? Es gibt keine Wiederholungsgefahr.

Richter Arne Führer zur Klägeranwältin: Wollen Sie sich auch äußern?

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Es war keine Richtigstellung, sondern eine Folgeberichterstattung. Es kommt nicht darauf an, wann die Abmahnung eintraf, sondern auf den Zeitpunkt der Beauftragung.

KWICK!-Anwalt Dr. Ralf Kitzberger: In der Rechnung steht der 23.01.2010. Sie sagen, sie hatten schon am 22.01.2010 die Beauftragung. Worüber man streiten kann ist, ob hier überhaupt Kosten anfallen. Nach dem Grundsatz des Schadensersatzes, weil der Gegenstand entfällt. Ob 1,3 oder 1,5 ist … . Was nicht geht, ist die Umsatzsteuer.

Richter Arne Führer: Ist die Mehrwertsteuer drin?

KWICK!-Anwalt Dr. Ralf Kitzberger: Ja, in der Rechnung.

Richter Arne Führer: Die Klägerin setzt den Streitwert auf 20.000 €. Mit der Klage werden 15.000 begehrt. Ich würde eher niedriger gehen, unterstellt die Unterlassung wäre rechtens, 10.000 €. 1,3 oder 1,5? In der Tat, 1,3 wäre angemessen. Die Klägerin hat aber einen Ermessungsspielraum von 0,2. Sie muss in die Prüfung einsteigen. Die Frage ist, was ist mit der privilegierten Quelle?

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Wir kennen die dpa-Meldung nicht. Deswegen müssen wir bestreiten.

Justiziar Kai Hummel: Ist alles auf … . Herr … ist Rechtsanwalt der dpa.

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: … sonst auf den Tisch. Sie sagen, es werde eingespielt.

Richter Arne Führer: Wenn Sie sich auf die dpa-Meldung berufen, dann müssen sie diese vorlegen. Wir gehen in das schriftliche Verfahren.

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Es ist doch leicht, das vorzulegen.

Justiziar Kai Hummel: dpa wird das bestätigen.

Richter Arne Führer: Werden wir das so machen?

KWICK!-Anwalt Dr. Ralf Kitzberger: Insgesamt gab es über diesen Vorfall ein öffentliches Interesse, dass der Eurostar-Zug dort im Tunnel stecken blieb. Wenn dann noch eine bekannte Person im Zug war, … .

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Werden unwahre Tatsachen behauptet, dann muss man es nicht hinnehmen.

Kommentar RS: RAin Dr. Stephannie Vendt behauptet unwahr, dass die dpa-Meldung nicht 1:1 übernommen wurde. Später bestreitet sie es. D.h. sie bezichtigt indirekt die Beklagtenseite der Lüge. Muss man das hinnehmen?

KWICK!-Anwalt Dr. Ralf Kitzberger: Wenn man sich den Text genau ansieht, dann ergibt sich, dass nicht Unwahres behauptet wird. Auch die befragten Personen … .

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Mein Frage zu privilegierten Quelle. «Mail on Sunday» ist keine privilegierte Quelle.

KWICK!-Anwalt Dr. Ralf Kitzberger: dpa hat nicht nur übernommen. dpa hat auch recherchiert.

Justiziar Kai Hummel: dpa hat Ihre Mandantin angesprochen. Ist gar nicht … .

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Aber nicht von dpa. Hat sich auch auf «Mail on Sunday» berufen.

KWICK!-Anwalt Dr. Ralf Kitzberger: Wir müssen uns die Nachricht ansehen. Es ist nicht gesagt, dass Claudia Schiffer besser behandelt wurde als die anderen Fahrgäste. Wenn man jedes Mal recherchieren muss, was die dpa meldet, dann ist es unmöglich … . Das kann keine Redaktion. Sie legen damit bestimmte Portale komplett lahm.

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Es gibt eine Entscheidung der Zivilkammer 24 … es waren nur drei Meldungen.

Richter Arne Führer: Wer war das? Hier haben wir sowieso zwei Zeitungen und Nachfrage bei der Zeitung.

Justiziar Kai Hummel: … . .

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Wir kennen genug Radaktionen, die das machen.

Justiziar Kai Hummel: … .

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Wenn die Nachricht von der dpa kommt, so ist das kein Persilschein. Man kann Tatsachen übernehmen, aber nicht die Wertungen.

Kommentar RS: Hier verrennt sich Rain Dr. Stephanie Vendt dogmatisch in ihrem Zensurgeschäft. Wertungen sind Meinungsäußerngen, diese können nur verboten werden, wenn es dafür keinen Tatsachenhintergrund gibt. Einen ausreichenden Tatsachenhintergrund gab es aber.

Justiziar Kai Hummel: In der Meldung steht ja, war nicht … . Es gab offensichtlich kleine Sonderbehandlungen für Claudia Schiffer. Wenn dazu Zweifel bestünden, dass das nicht so war, … . .

KWICK!-Anwalt Dr. Ralf Kitzberger: Das Kammergericht sagt, wenn eine Richtigstellung erfolgt ist, dann … Kann man bei uns nicht sagen.

Justiziar Kai Hummel: Wurde prominent bei uns veröffentlich.

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Wir meinen, es ist bei uns anders.

Richter Arne Führer: Wie lange brauchen Sie, um die dpa-Meldung vorzulegen?

Justiziar Kai Hummel: Wir können diese hierher faxen.

Richter Arne Führer: Würde uns nicht helfen. Sie (Frau Vendt) wollen es auch nicht. Sie brauchen eine Schriftsatzfrist.

Schiffer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Bis zum 6. Mai 2011.

Richter Arne Führer wird rot im Gesicht: O.k. Wie werden am 30.05.11 verkünden. [diktiert] Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Güteverhandlung wird durchgeführt. Diese scheitert. Klage vom 12.10.2010…. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass es sich um eine Verdachtsberichterstattung handelt, die zulässig war. … Die Beklagte trägt vor, dass sie die dpa-Meldung übernommen hat. Die Klägervertreterin bestreitet das. Ausnahmsweise könnte hier die Pflicht zu eigenen Recherche entfallen, wenn die Beklagte auf eine privilegierte Quelle zurückgegriffen hat und diese auch zutreffend wiedergegebene hat. Das nehmen wir alles auf, weil es alles Rechtsfragen sind. Darüber muss ich auch noch nachdenken. Das Gericht weist darauf hin, dass im Falle der Begründetheit eines Zahlungsanspruchs hier Streitwert von 10.000,00 € zu Grunde zu legen wäre. Die Kammer (im Protokoll geändert zu "das Gericht") weist darauf hin, dass für die Abmahnung grundsätzlich eine 1,3 Gebühr angemessen ist. 1,5 Gebühr aber wohl vom Ermessen der Klägerseiute gedeckt sein müsste(vgl. OLGHamburg, GRUR RR 2009, 438, 440).

Beschlossen und verkündet:

1. Im Einverständnis mit den Parteien wird in das schriftliche Verfahren übergegangen.
2. Der Beklagten wird nachgelassen, zu den Hinweisen in der heutigen Verhandlung Stellung zu nehmen, sowie die dpa-Meldung, auf die nach ihren Vortrag den streitgegenständlichen Artrikel gestützt, vorzulegen bis zum 15.04.2011.
3. Der Klägerseite wird nachgelassen, zu dem Schriftsatz der Beklagtenseite vom 28.03.11, den Hinweisen in der heutigen mündlichen Verhandlung sowie etwaigen neuen Tatsachenvortrag in dem zur Zioff. 2. nachgelassenen Schriftsatz der Beklagtenseite, insbesondere der vorzulegenden dpa-Meldung, Stellung zu nehmen bis zum 06.05.11.
4. Der Termin, bis zu welchem Schriftsätze noch eingereicht werden dürfen und der dem Schluss der mündlichen Verhandlung entspricht, wird ebenfasll auf dem 06.05.11 festgesetzt.
5. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 30.05.11, 12:00 Raum A047.

Kommentar

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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