325 O 434/09 - 02.03.2010 - NGG vs. Margit Ricarda Rolf von den Mobbing-Zentrale

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

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Arbeitskreis NGG Nahrungsmittel vs. Margit Ricarda Rolf

02.03.2010, 11:00 325 O 434/09 Hauptsache zur der einstweiligen Verfügung 325 O 331/09

Die Verhandlung 325 O 434/09 entwickelte sich zum Lehrbeispiel, wie die Zensur nach den von den Zensoren entwickelten Zensurregeln ausgeübt wird

Corpus Delicti

1.

01.10.2009:

Mich [Margit Ricarda Rolf] erreichte heute folgender Beschluss des Landgericht Hamburg Az 325 O 331/09 Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechse Monaten (Ordnungsgeld im einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten, zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen:
"Die NGG unterläuft ihre eigenen Tarifverträge, indem sie kleine Firmen gründet, in denen wiederum Mitarbeiter eingestellt werden, die für die NGG tätig sind".
II. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von € 20.000,00 zur Last.

Ich habe den Text daraufhin entfernt mit dem Hinweis, dass er aufgrund des genannten Beschlusses entfernt wurde.

2.

Mich [Margit Ricarda Rolf] erreichten folgende Briefe:

vom 19.10.2009

Zitat:

"Wir bitten daher, uns bis Montag, den 9. November 2009 wissen zu lassen, ob Sie die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennen und auf das Recht zum Widerspruch....verzichten......werden wir der NGG empfehlen.....Hauptsacheklage zu erheben."

Um mir eine Entscheidung für eine entsprechende Erklärung zu erleichtern wurde mir eine Rechnung über € 523,48 geschickt als Ersatzanspruch der NGG für die Anwaltskosten.

Damit stellt sich die NGG mit den Zeugen Jehovas auf eine Stufe, die mir solche Rechnungen und Briefe durch deren Anwalt Armin Pikl zustellen ließen. Pikl hatte ich seinerzeit wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz angezeigt.

Aber wir kennen Ähnliches ja auch aus dem Flensburger Fall [Anmerkung RS: 10.07.2008, 11:00, LG Flensburg Hauptsacheverfahren Fall des Schulleiters Andreas Neye-Diercks ./. Racarda Rolf], der bis in die zweite Instanz ging und der mit euren Spenden finanziert wurde. Wir warten also jetzt das Hauptsacheverfahren ab und sollte es dazu kommen, dann werde ich wieder zu Spenden aufrufen. Das kennt ihr ja schon aus der Vergangenheit.

Mit Zypries war ja kein Blumentopf zu gewinnen. Mal sehen, wie sich die neue Regierung zu dieser Praxis stellt. Das läuft jedenfalls auf viel Öffentlichkeitsarbeit und eine erneute Petition hinaus. Ich habe das Thema daher abgetrennt.

3.

Gerade wurde mir der Kostenfestsetzungsbeschluss überbracht für die Einstweilige Verfügung. Kosten: € 1.032,85

Ich werde Karl-Peter bitten ein Spendenkonto für den Prozess gegen die NGG einzurichten. Mit Ella habe ich telefoniert. Wir treffen uns demnächst, um die Formalitäten für den Arbeitskreis zu erledigen. Sie ist 2. Vorsitzende der BI und ich, wie immer 1. Vorsitzende, Karl-Peter Schatzmeister.

Am Wochenende setze ich mich hin und schreibe den Spendenaufruf, dann werden die Sammelbüchsen neu beklebt mit NGG ./. Mobbing-Zentrale, Flugblätter gedruckt und dann heißt es vor der NGG Flugblätter verteilen und Spenden für die Kosten des Prozesses sammeln.

Buh - und das bei dieser Kälte! Als wenn wir hier in der Mobbing-Zentrale sonst nichts zu tun hätten! Kaum hat sich der Streß bei VW und IG Metall etwas gelegt, geht es hier in Hamburg los. Nur: hier in Hamburg stehen wir hoffentlich nicht so allein mit unseren Flugblättern wie seinerzeit vor der Autostadt in Wolfsburg.

Sobald die Flugblätter fertig sind, stellen wir sie ins Netz als downlowed.

Quelle: http://www.mobbing-zentrale.de/01-forum-mobbing-zentrale.de/index.php?topic=441.0

Die Klägerin

www.ngg.net

NGG zu Mobbing

Zur Person der Beklagten

  • 1985 wurde ich eine Zeugin Jehovas, war es einige Jahre mit Begeisterung und begann viele Dinge zu hinterfragen, als meine Kinder heranwuchsen und mir Fragen stellten. 2001 verließ ich die Zeugen Jehovas. Da meine Kinder mir vorwarfen keine Kindheit und Jugend gehabt zu haben, weil sie als Zeugen Jehovas indoktriniert wurden, mache ich heute auch Sektenausstiegsarbeit. [www.zeugenjehovas-ausstieg.de www.zeugenjehovas-ausstieg.de]
Quelle: http://www.xing.com/profile/MargitRicarda_Rolf
  • Ich war vom 01.10.1996 bis 28.02.1997 als Kantinenfrau der Vedag GmbH in Hamburg von Mobbing betroffen und schied durch fristlose Kündigung meinerseits aus, weil weder der Betriebsleiter noch der Betriebsrat bereit und in der Lage waren, mit der Situation angemessen umzugehen.
Ich führte in der Folgezeit zwei Prozesse, die ich beide verlor.
Der ehrenwerte Richter am Arbeitsgericht Haldenwanger verkündete am 13.Dezember 2000 unter 6 Ca 575/97 Die Klage wird abgewiesen.
Quelle: http://www.margitricardarolf.de/html/mobbing.php
  • Am 01.11.1997 gründete Margit Ricarda Rolf die Mobbing-Zentrale und begleitete etwa 1.000 Mobbing-Betroffene jährlich. Das waren bis zum Sommer 2006 über 11.000 Mobbing-Fälle. Jeder Einzelfall ist ein schweres Schicksal, das es wert wäre, aufgeschrieben oder verfilmt zu werden.
Da das die ausschließlich kommerziell ausgerichteten Verlage anders sehen, und Frau Rolf es leid war die Geschichten wie ein Hausierer anzubieten, gründete sie den Justitius-Verlag und verlegt nun selbst. Das schafft Unabhängigkeit und ermöglicht auch unbequeme Themen wie Inzest aufzugreifen
Quelle: http://www.margitricardarolf.de/index.php
  • Über das Internet treffen sich Leute, rotten sich zu einem Mob zusammen und gehen in der Gruppe gegen jemanden vor.
Ich habe bisher immer in anderen Gegenden gewohnt und habe nicht gewußt, dass Menschen tatsächlich so armselig sein können.
Quelle: Titel: Re: Cyber-Stalking? Beitrag von: Ricarda am 24. Oktober 2008, 14:41:04
  • Hamburg, den 17.01.2009 Einsicht in die Verkündigerkarte
Sehr geehrter Herr Glockentin,
in der Anlage überreiche ich Ihnen das Schreiben der Datenschutzbeauftragten vom 13.01.2009, sowie eine Kopie meines Personalausweises. Nach Ansicht von Frau Duhr genügt das zur Identifizierung meiner Person. Diese Ansicht teile ich.
Nicht einig gehe ich mit ihr dahingehend, dass sie meint, ich hätte keinen Anspruch auf Einsicht der Verkündigerkarte. Dies wird dann wohl in dem nunmehr anhängigen Rechtsstreit zu klären sein.
Wie angekündigt habe ich Klage auf Schadensersatz eingereicht. Ich fordere Ersatz für jede Stunde, die ich für die Zeugen Jehovas erbracht habe. Da es hier um grundsätzliche Fragen geht, würde Einigkeit über die Höhe der erbrachten Stunden das Verfahren sehr erleichtern. Daher würde ich es passend finden meine Aufzeichnungen mit den Daten der Verkündigerkarte abzugleichen. Selbstverständlich kann dies dann natürlich auch durch richterlichen Beschluss erfolgen. Die Klage wurde von mir am 11.12.2008 eingereicht. Ein Aktenzeichen habe ich noch nicht. Ich bitte nunmehr dringend Ihrer Auskunftspflicht zu entsprechen.
Mit freundlichem Gruß
M. Rolf
Quelle: http://zeugenjehovasausstieg.blogspot.com/
  • Sachbearbeitung
Mobbing ist nicht justitiabel, sagen Richter und Anwälte. Die Beweise fehlen. Das mag bis jetzt gestimmt haben, aber sobald Sie Kunde der Mobbing-Zentrale sind, ändert sich das sofort. Wer schreibt, der bleibt. So sorgen wir dafür, dass Sie nicht ohne schriftliche Beweise bleiben. Wir schreiben Ihren Arbeitgeber oder Betriebsrat an und sorgen dafür, dass Ihr Problem unverzüglich gelöst wird. Auch für diese Arbeit berechnen wir jede angefangene ¼-Stunde.
Unser Stundensatz beträgt für diese Dienstleistungen € 60,-- inkl. MwSt. Eine ¼-Stunde Beratung kostet Sie also gerade einmal € 15,--.
Quelle: http://www.mobbing-zentrale.de/html/beratung.php
  • Frau Rolf, wir waren auf Ihrer Internetseite und da wollen wir nicht stehen, damit das klar ist, sagte ein Arbeitgeber zu mir. Ich antwortete: „Da werden Sie ganz sicher nicht stehen. Wir sitzen doch gerade zusammen, um das Problem zu lösen. Dann gehören Sie doch zu den Guten und auf meiner Internetseite stehen doch nur die Bösen!“
Daran hat sich nicht viel geändert, nur, dass es immer weniger Böse gibt. Nach elf Jahren haben viele Arbeitgeber gelernt, dass es Sinn macht, sich mit uns an einen Tisch zu setzen, sogar Aldi. Die Betriebsräte dort waren inzwischen zu Mobbingseminaren. Bei uns laufen keine neuen Fälle mehr auf. Das ist erfreulich.
Quelle: http://www.mobbing-zentrale.de/html/off__arbeit.php
  • 02. Januar 2009, 15:36:02
Dieses Tagesseminar wendet sich an Betroffene. Es findet grundsäztlich Samstags statt von 9:00 bis 17 Uhr und wird einmal im Monat angeboten. Die Kosten inkl. Verpflegung und MwSt. belaufen sich auf € 119,--. Es findet im Centerparcs Bispinger Heide statt.
Der nächste Seminartermin ist der: 10.01.2009
Quelle: Mobbing als Chance begreifen
  • Hallo Herr Herriger, vielen Dank für diesen Hinweis. Ich habe es schon geschrieben und es liegt bei mir auf dem Rechner. Noch zögere ich, weil ich immer noch hoffe einige Dinge gelöscht zu bekommen. Außerdem kann sich daraus dann eine Schlammschlacht entwickeln, wenn Leute wie mein-parteibuch so etwas benutzen, um sich als zu Unrecht Angegriffene zu präsentieren. Die armen Stalker, die ihre Meinung nicht sagen dürfen und womöglich vor Gericht gezerrt werden.
Es ist und bleibt ein zweischneidiges Schwert. Man wertet die Stalker auf und letztlich ist das Motiv ja beachtet werden zu wollen. Ein krasser Fall in meiner Heimatstadt ist buskeismus. Das ist Stalking vom Feinsten. Buske reagiert gar nicht. Unbefangener Richter zu sein unter solchen Umständen dürfte aber kaum noch möglich sein.
Ich habe mir vorgenommen bis zum 01.09.2009 zu warten. Sollte sich bis dahin nichts getan haben (es sind ein paar dinge in der Pipeline und Fristen muss man einhalten) dann werde ich es wohl reinstellen.
Margit Ricarda Rolf Premium Member Group moderator
Quelle: http://www.xing.com/net/onlinepr/online-pressearbeit-281630/a-online-reputation-management-wer-hat-erfahrung-23532985/23643907/#23643907

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Wölk
Richter am Landgericht Dr. Graf

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Christian Lange

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

02.03.2010.11:00: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Schulz: Haben Sue den PKH-Beschluss bekommen? Im Saal erscheinen die Kläger-Vertreterin Frau Dr. Stephanie Vendt und ihr Chef Michal Nesselhauf, der auf der Zuschauerbank Platz nimmt. Gerade hatte dieses Team bei Frau Dr., Raben queruliert und verloren.

Ricarda Rolf: Ja. Der Beschwerde ist stattgegeben worden.

Vorsitzender Richter Schulz: Ja. Die Parteien streiten nur um die Äußerung, die in das Forum eingestellt wurde. Es handelt sich um den Vortrag die Gewerkschaften haben Firmen, die beschäftigen Mitarbeiter, welche unter dem Tarifvertrag bezahlt werden. Im PKH-Beschluss meinten wir, dass nach dem gegenwärtigen Sach- und Rechtslagestand schon der Anlass, nämlich zu behaupten. Dass die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten, weitere Firmen gründet, an denen dann Mitarbeiter beschäftigt werden, die für die Gewerkschaft tätig sind, nicht Bestand hat. Dieser Ansatz ist nicht dargelegt worden: Wie verhält es sich wirklich mit den unterschiedlichen Arbeitsbedingungen.

Im PKH-Ablehnungsbeschluss steht dazu folgendes: Bei der streitgegenständlichen Äußerung „Die NGG unterläuft ihre eigenen Tarifverträge, indem sie kleine Firmen gründet, in denen wiederum Mitarbeiter eingestellt werden, die für die NGG tätig sind." dürfte es sich jedenfalls insoweit um eine Tatsachenbehauptung handeln, als die Äußerung die Aussage enthält dass die Klägerin Firmen gründe, in denen wiederum Mitarbeiter eingestellt würden, die für die Klägerin tätig seien. Denn ob die Klägerin Firmen gründet, ist ebenso dem Beweis zugänglich wie der- behauptete - Umstand, dass in den Firmen Mitarbeiter einstellt werden, die für die Klägerin tätig sind. Dementsprechend trägt die Beklagte nach der aus § 186 StGB folgenden, auch im Zivilrecht anwendbaren Beweisregel die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihr behaupteten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Dieser Darlegungslast dürfte die Beklagte mit ihrem bisherigen Vortrag indes nicht nachgekommen sein. Zwar hat die Beklagte vorgetragen, dass die Klägerin eine externe Abteilung mit dem Namen „Zentraler Service" gegründet habe, welche außerhalb der Hauptverwaltung der Klägerin angesiedelt sei. Inwieweit damit belegt werden soll, dass die Klägerin kleine eigenständige Firmen gründet, bleibt jedoch unklar, zumal aus dem Vortrag der Beklagten nicht hervorgeht, inwieweit der „Zentrale Service" überhaupt rechtlich selbständig und somit eine eigene „Firma" sein soll. Da somit bereits nicht konkret dargetan sein dürfte, dass die Klägerin (kleine) Firmen gründet, dürfte es auch an hinreichender Darlegung fehlen, dass in solche Firmen Mitarbeiter eingestellt werden, die für die Klägerin tätig sind.

Ricarda Rolft. Darf ich was sagen?

Vorsitzender Richter Schulz: Natürlich.

Ricarda Rolf nimmt die rechtlichen Ausführungen nicht wahr und versteht das Ganze nicht. Im PKH-Beschluss heißt es, die Beklagte. Die Äußerung kommt aber von Elly. Ich habe diese Äußerung sofort nach Erhalt der Verfügung rausgenommen. Habe die einstweilige Verfügung im Volltext reingestellt. Die Äußerung habe ich entfernt. Ich betreibe ein Diskussionsforum. Habe mir die Äußerung nicht zu Eigen gemacht. Ich habe Forumsregeln - Pflichten des Nutzers: Du erklärst mit der Erstellung eines Beitrags, dass er keine Inhalte enthält, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Du erklärst insbesondere, dass du das Recht besitzt, die in deinen Beiträgen verwendeten Links und Bilder zu setzen bzw. zu verwenden - Dieses Forum wird zur Verfügung gestellt für Mobbing-Opfer, um mit anderen Mobbing-Opfern zu kommunizieren. Es dürfen keine Beleidigungen, keine rassistischen Äußerungen, keine … gemacht werden, keine Fotos reingestellt werden. Wir stellen gerade die Meinung der Forumsteilnehmer zu Diskussion. Dann versucht NGG die Meinung zu unterdrücken. Kann das Diskussionsforum schließen.

Vorsitzender Richter Schulz erklärt wann ein Forum geschlossen werden muss und wann nicht: Bevor es zu der einstweiligen Verfügung gekommen ist,. Sind Sie von der Gegenseite angeschrieben worden.

Ricarda Rolf kennt die Zensurregeln nicht. Ich habe geantwortet. Das ganze hat eine Vorgeschichte. Frau „Elli“ ist von Frau Rosenberger, einem Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gasstätten weggemobbt worden.. Dann wurde die Beziehungen zur Gartenkolonie. Auch dort wurde sie weggemobbt. Dafür ist das Forum da, damit sich die Betroffenen äußern können.

Vorsitzender Richter Schulz erklärt die Rechtslage: Das Ganze muss formell gesehen werden. Sie sind angeschrieben worden. Sie hatten die Äußerung in diesem Moment dann noch nicht rausgenommen.

Ricarda Rolf versteht Bahnhof. Ja, in diesem Moment habe ich nicht entfernt. Erst als die einstweilige Verfügung kam.

Vorsitzender Richter Schulz muss weiter erklären ,wie die Zensur funktioniert: Es gibt die Regel in der sich entwickelten Rechtsprechung. … Wenn der Betroffenen, in diesem Fall die NGG, einen Forumbetreiber anschreibt, dass eine unzutreffende Äußerung im Forum steht, dann gibt es zwei Möglichkeiten für den Forumbetreiber. Entweder er nimmt die Äußerung als Forumbetreiber raus oder er meint es ist eine zutreffende Tatsache und lässt die Äußerung stehen: Ist es eine reine Meinungsäußerung, dann muss diese nicht rausgenommen werden. Wenn sie das nicht ist, dann gerät der Forumbetreiber in die Haftung. Dann müssen sie damit rechnen, dass der Betroffenen den rechtlichen Weg geht.

Ricarda Rolf versteht das immer noch nicht. Ich betreibe mehrere Foren, Wenn mir dargelegt, nachgewiesen wird, dass es nicht stimmt, dann nehme ich es raus. Da kann man aber doch nicht abmahnen. Da habe ich mir nur das angeguckt. Die wollen was vertuschen. Ich weiß nicht, was vertuscht werden soll. Ich weiß nicht, was sie verdienen, ob den NMisteslohn von 7,50 Euro/h oder drunter. Ich habe keinen Arbeitsvertrag gesehen. Jetzt möchte ich wissen, was ist. Ist die NGG sich selbst treu oder nicht. Frau Michaela Rosenberger schreibt sich auf die Fahne: „Letztendlich ist es uns über fünf Jahre gelungen, die Beitragseinnahmen zu stabilisieren und seit dem vergangenen Jahr sogar in ein leichtes Plus zu führen. Geschafft haben wir das, weil wir trotz Mitgliederverlusten den prozentualen Anteil unserer erwerbstätigen Mitglieder steigern konnten. Auch unser Zentraler Service hat dazu beigetragen und sicher auch unser Mitgliedervorteil.“ (Zitat) Nun muss man wissen, dass es sich bei den Mitarbeitern des Zentralen Service um Langzeitarbeitslose handelt, für die die NGG Fördermittel kassiert hat. So kann man natürlich leicht Kosten senken.

Vorsitzender Richter Schulz bleibt geduldig und erklärt noch ein Mal, was Zensur ist: Wissen Sie. Es gibt die Rechtsprechung bei Äußerungen, nach der derjenige Darlegungs- und Beweispflichtig ist, der eine rufschädigende Behauptung verbreitet hat. Sie sind beweispflichtig.

Ricarda Rolf versteht es nicht. Ich tue es nicht, ich verbreite nicht. Habe die Äußerung rausgenommen.

Vorsitzender Richter Schulz erklärt es: Als Forumbetreiber haben Sie mehrere Möglichkeiten. Wir gehen nur davon aus, es ist eine Tatsachenbehauptung.

Ricarda Rolf konsequent. Das bestreite ich.

Vorsitzender Richter Schulz versucht es mit einem Beispiel: Nehmen wir mal an,, sie behaupten, … . Dann haben Sie die Beweis- und Darlegungslast.

Rechtsanwalt Herr Lange rechnet wohl mit der Unterstützung seitens gegnerischen Anwalts Nesselhauf, eines SPD-Genossen: Haben wir beantragt, den Beweis.

Vorsitzender Richter Schulz erklärt die rechte der SPD-Anhänger: Entschuldigung Herr Lange. Frau Rolf hatte gesagt, die Arbeitsverträge müssen vorgelegt werden. Das ist bei der Beweislast nicht so.

Ricarda Rolf. Wir hatten angeboten … War erfolglos. Alles sind Meinungsäußerungen, keine Tatsachenbehauptungen. Es ist eine Diskussionsforum. Das ist mein Standpunkt.

Vorsitzender Richter Schulz seiner Macht bewusst: Sie können diesen Standpunkt haben. Hält aber rechtlich nicht. Kommen da möglicherweise … .

Ricarda Rolf.' Dafür haben wir die Forumsregeln. Was möglicherweise heißt, möchte ich genauer wissen.

Rechtsanwalt Herr Lange: Ich bitte um eine Schriftsatzfrist.

Vorsitzender Richter Schulz ist an seinem Ziel angelangt: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Beklagten-Vertreter bittet um eine Schriftsatzfrist von drei Wochen?

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt sehr leise: Wir auch ….

Vorsitzender Richter Schulz: Zur Erwiderung auch … . Vielleicht gehen wir in das schriftliche Verfahren. Die Partei-Vertreter geben ihr Einverständnis für das schriftliche Verfahren. Beschlossen und verkündet: 1. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet. 2. Der Beklagten-Vertreter erhält die Gelegenheit, binnen drei Wochen zu den mündlichen Erörterungen Stellung zu nehmen. 3. Die Kläger-Vertreterin erhält Gelegenheit, binnen weiterer drei Wochen nach Zugang des erwarteten Schriftsatzes des Beklagten-Vertreters Stellung zu nehmen. 4. Termin bi die Schriftsätze eingereicht werden können ist der 29.04.2010. 5. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Mittwoch, den 12.02.2010, 12:00, Raum B316. Ja. Vielen Dank.

Kommentar

Beim Scheiben dieses Berichts mussten wir immer wieder daran denken, was ist die NGG für eine Gewerkschaft, weshalb wehrt sich ein bekannter SPD-Anwalt so gegen die Offenlegung, was mit dem „Zentralem Service“ ist? Ist das die SPD-Politik, der SPD-Filz, den wir heute erlebt haben?

Viel Chancen hat Frau Ricarda Rolf nicht, bei der Zensurkammer zu obsiegen.

Wir sehen eine: Die Entscheidungen des BGH und des BVerfG, nach denen der Presse nicht solche Grenzen auferlegt dürfen, dass diese sich fürchten müssen, zu berichten.

Für den Leser ist es unstrittig egal, ob es einen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen gibt, ob der „Zentrale Service" rechtlich selbständig und somit eine eigene „Firma" ist oder nicht. Frau Ricarda Rolf hat bestimmt kein Problem, eine begründete Richtigstellung ins Netz zu stellen. Sie wäre dafür sogar dankbar. Nötigenfalls würde sie sich bestimmt auch entschuldigen.

Das wollen die Gewerkschaftfunktionäre nicht. Sie wollen, dass sich Frau Ricarda Rolf unterwift, gedemütogt wird, angesichts eines möglichen juristischen Fehlers.

Das Anliegen den Beklagten besteht offensichtlich darin, Mobbing und dessen Hintergründe offen zu legen.

Zu Mobbing kann man unterschiedlicher Meinung sein: geht es normale Auseindersetzungen oder gezieltes Mobbing. Das Herausfischen möglicher unbedeutender Fehler und die damit einhergehende existentielle Bedrohung der Äußernden und Forumbetreiber entspricht nicht der Rechtsprechung und auch nicht dem Anliegen der SPD- und gewerkschaftsbasis, deren Vertreter vor Gericht SPD-Mirglied Herr Rechtsanwalt Michael Nesselhauf ist.

Mobbindiskussionen treffen immer auf entgegengesetzte Meinungen und unterschiedliche Deutung des Taschenhintergrundes. Bei Mobbing wird auch viel vertuscht und gelogen.

Der SPD-Anwalt, Herr Michael Nesselhauf meint, dass der BGH im Laufe des letzens Jahres falsche Entscheidungen getroffen hat. Es waren Entscheidungen zu Gunsten der Meinungs- und Äußerungsfreiheit.

Links

  • Aufruf von Frau Ricarda Rolf im Fall NGG ./. Rolf Hauptsacheverfahren - 03.03.2010
  • Erfahrungsbericht www.ciao.de Dieser Erfahrungsbericht wurde von 20 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als hilfreich bewertet.
Termine: 18. 01. - 20. 01. 2010 (Sem. Nr.: LL 1820)
Montag 11:30 Uhr - Mittwoch 12:00 Uhr
20. 01. - 22. 01. 2010 (Sem. Nr.: LL 2022)
Mittwoch 12:00 Uhr - Freitag 12:30 Uhr
Seminarkosten: 590,- € zzgl. MwSt.
Die Kosten beinhalten Verwaltungs- und Lernmittelkosten,
Teilnehmer-Materialien sowie die Tagungskosten/Pauschale.
Bitte beachten Sie unsere AGB.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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