325 O 434/09 - 02.03.2010 - NGG vs. Margit Ricarda Rolf von den Mobbing-Zentrale

Aus Buskeismus

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BUSKEISMUS


Bericht

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Arbeitskreis NGG Nahrungsmittel vs. Margit Ricarda Rolf

02.03.2010, 11:00 325 O 434/09 Hauptsache zur der einstweiligen Verfügung 325 O 331/09

Corpus Delicti

1.

01.10.2009:

Mich [Margit Ricarda Rolf] erreichte heute folgender Beschluss des Landgericht Hamburg Az 325 O 331/09 Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechse Monaten (Ordnungsgeld im einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten, zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen:
"Die NGG unterläuft ihre eigenen Tarifverträge, indem sie kleine Firmen gründet, in denen wiederum Mitarbeiter eingestellt werden, die für die NGG tätig sind".
II. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von € 20.000,00 zur Last.

Ich habe den Text daraufhin entfernt mit dem Hinweis, dass er aufgrund des genannten Beschlusses entfernt wurde.

2.

Mich [Margit Ricarda Rolf] erreichten folgende Briefe:

vom 19.10.2009

Zitat:

"Wir bitten daher, uns bis Montag, den 9. November 2009 wissen zu lassen, ob Sie die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennen und auf das Recht zum Widerspruch....verzichten......werden wir der NGG empfehlen.....Hauptsacheklage zu erheben."

Um mir eine Entscheidung für eine entsprechende Erklärung zu erleichtern wurde mir eine Rechnung über € 523,48 geschickt als Ersatzanspruch der NGG für die Anwaltskosten.

Damit stellt sich die NGG mit den Zeugen Jehovas auf eine Stufe, die mir solche Rechnungen und Briefe durch deren Anwalt Armin Pikl zustellen ließen. Pikl hatte ich seinerzeit wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz angezeigt.

Aber wir kennen Ähnliches ja auch aus dem Flensburger Fall [Anmerkung RS: 10.07.2008, 11:00, LG Flensburg Hauptsacheverfahren Fall des Schulleiters Andreas Neye-Diercks ./. Racarda Rolf], der bis in die zweite Instanz ging und der mit euren Spenden finanziert wurde. Wir warten also jetzt das Hauptsacheverfahren ab und sollte es dazu kommen, dann werde ich wieder zu Spenden aufrufen. Das kennt ihr ja schon aus der Vergangenheit.

Mit Zypries war ja kein Blumentopf zu gewinnen. Mal sehen, wie sich die neue Regierung zu dieser Praxis stellt. Das läuft jedenfalls auf viel Öffentlichkeitsarbeit und eine erneute Petition hinaus. Ich habe das Thema daher abgetrennt.

3.

Gerade wurde mir der Kostenfestsetzungsbeschluss überbracht für die Einstweilige Verfügung. Kosten: € 1.032,85

Ich werde Karl-Peter bitten ein Spendenkonto für den Prozess gegen die NGG einzurichten. Mit Ella habe ich telefoniert. Wir treffen uns demnächst, um die Formalitäten für den Arbeitskreis zu erledigen. Sie ist 2. Vorsitzende der BI und ich, wie immer 1. Vorsitzende, Karl-Peter Schatzmeister.

Am Wochenende setze ich mich hin und schreibe den Spendenaufruf, dann werden die Sammelbüchsen neu beklebt mit NGG ./. Mobbing-Zentrale, Flugblätter gedruckt und dann heißt es vor der NGG Flugblätter verteilen und Spenden für die Kosten des Prozesses sammeln.

Buh - und das bei dieser Kälte! Als wenn wir hier in der Mobbing-Zentrale sonst nichts zu tun hätten! Kaum hat sich der Streß bei VW und IG Metall etwas gelegt, geht es hier in Hamburg los. Nur: hier in Hamburg stehen wir hoffentlich nicht so allein mit unseren Flugblättern wie seinerzeit vor der Autostadt in Wolfsburg.

Sobald die Flugblätter fertig sind, stellen wir sie ins Netz als downlowed.

Quelle: http://www.mobbing-zentrale.de/01-forum-mobbing-zentrale.de/index.php?topic=441.0

Die Klägerin

www.ngg.net

NGG zu Mobbing

Zur Person der Beklagten

  • 1985 wurde ich eine Zeugin Jehovas, war es einige Jahre mit Begeisterung und begann viele Dinge zu hinterfragen, als meine Kinder heranwuchsen und mir Fragen stellten. 2001 verließ ich die Zeugen Jehovas. Da meine Kinder mir vorwarfen keine Kindheit und Jugend gehabt zu haben, weil sie als Zeugen Jehovas indoktriniert wurden, mache ich heute auch Sektenausstiegsarbeit. [www.zeugenjehovas-ausstieg.de www.zeugenjehovas-ausstieg.de]
Quelle: http://www.xing.com/profile/MargitRicarda_Rolf
  • Ich war vom 01.10.1996 bis 28.02.1997 als Kantinenfrau der Vedag GmbH in Hamburg von Mobbing betroffen und schied durch fristlose Kündigung meinerseits aus, weil weder der Betriebsleiter noch der Betriebsrat bereit und in der Lage waren, mit der Situation angemessen umzugehen.
Ich führte in der Folgezeit zwei Prozesse, die ich beide verlor.
Der ehrenwerte Richter am Arbeitsgericht Haldenwanger verkündete am 13.Dezember 2000 unter 6 Ca 575/97 Die Klage wird abgewiesen.
Quelle: http://www.margitricardarolf.de/html/mobbing.php
  • Am 01.11.1997 gründete Margit Ricarda Rolf die Mobbing-Zentrale und begleitete etwa 1.000 Mobbing-Betroffene jährlich. Das waren bis zum Sommer 2006 über 11.000 Mobbing-Fälle. Jeder Einzelfall ist ein schweres Schicksal, das es wert wäre, aufgeschrieben oder verfilmt zu werden.
Da das die ausschließlich kommerziell ausgerichteten Verlage anders sehen, und Frau Rolf es leid war die Geschichten wie ein Hausierer anzubieten, gründete sie den Justitius-Verlag und verlegt nun selbst. Das schafft Unabhängigkeit und ermöglicht auch unbequeme Themen wie Inzest aufzugreifen
Quelle: http://www.margitricardarolf.de/index.php
  • Über das Internet treffen sich Leute, rotten sich zu einem Mob zusammen und gehen in der Gruppe gegen jemanden vor.
Ich habe bisher immer in anderen Gegenden gewohnt und habe nicht gewußt, dass Menschen tatsächlich so armselig sein können.
Quelle: Titel: Re: Cyber-Stalking? Beitrag von: Ricarda am 24. Oktober 2008, 14:41:04
  • Hamburg, den 17.01.2009 Einsicht in die Verkündigerkarte
Sehr geehrter Herr Glockentin,
in der Anlage überreiche ich Ihnen das Schreiben der Datenschutzbeauftragten vom 13.01.2009, sowie eine Kopie meines Personalausweises. Nach Ansicht von Frau Duhr genügt das zur Identifizierung meiner Person. Diese Ansicht teile ich.
Nicht einig gehe ich mit ihr dahingehend, dass sie meint, ich hätte keinen Anspruch auf Einsicht der Verkündigerkarte. Dies wird dann wohl in dem nunmehr anhängigen Rechtsstreit zu klären sein.
Wie angekündigt habe ich Klage auf Schadensersatz eingereicht. Ich fordere Ersatz für jede Stunde, die ich für die Zeugen Jehovas erbracht habe. Da es hier um grundsätzliche Fragen geht, würde Einigkeit über die Höhe der erbrachten Stunden das Verfahren sehr erleichtern. Daher würde ich es passend finden meine Aufzeichnungen mit den Daten der Verkündigerkarte abzugleichen. Selbstverständlich kann dies dann natürlich auch durch richterlichen Beschluss erfolgen. Die Klage wurde von mir am 11.12.2008 eingereicht. Ein Aktenzeichen habe ich noch nicht. Ich bitte nunmehr dringend Ihrer Auskunftspflicht zu entsprechen.
Mit freundlichem Gruß
M. Rolf
Quelle: http://zeugenjehovasausstieg.blogspot.com/
  • Sachbearbeitung
Mobbing ist nicht justitiabel, sagen Richter und Anwälte. Die Beweise fehlen. Das mag bis jetzt gestimmt haben, aber sobald Sie Kunde der Mobbing-Zentrale sind, ändert sich das sofort. Wer schreibt, der bleibt. So sorgen wir dafür, dass Sie nicht ohne schriftliche Beweise bleiben. Wir schreiben Ihren Arbeitgeber oder Betriebsrat an und sorgen dafür, dass Ihr Problem unverzüglich gelöst wird. Auch für diese Arbeit berechnen wir jede angefangene ¼-Stunde.
Unser Stundensatz beträgt für diese Dienstleistungen € 60,-- inkl. MwSt. Eine ¼-Stunde Beratung kostet Sie also gerade einmal € 15,--.
Quelle: http://www.mobbing-zentrale.de/html/beratung.php
  • Frau Rolf, wir waren auf Ihrer Internetseite und da wollen wir nicht stehen, damit das klar ist, sagte ein Arbeitgeber zu mir. Ich antwortete: „Da werden Sie ganz sicher nicht stehen. Wir sitzen doch gerade zusammen, um das Problem zu lösen. Dann gehören Sie doch zu den Guten und auf meiner Internetseite stehen doch nur die Bösen!“
Daran hat sich nicht viel geändert, nur, dass es immer weniger Böse gibt. Nach elf Jahren haben viele Arbeitgeber gelernt, dass es Sinn macht, sich mit uns an einen Tisch zu setzen, sogar Aldi. Die Betriebsräte dort waren inzwischen zu Mobbingseminaren. Bei uns laufen keine neuen Fälle mehr auf. Das ist erfreulich.
Quelle: http://www.mobbing-zentrale.de/html/off__arbeit.php
  • 02. Januar 2009, 15:36:02
Dieses Tagesseminar wendet sich an Betroffene. Es findet grundsäztlich Samstags statt von 9:00 bis 17 Uhr und wird einmal im Monat angeboten. Die Kosten inkl. Verpflegung und MwSt. belaufen sich auf € 119,--. Es findet im Centerparcs Bispinger Heide statt.
Der nächste Seminartermin ist der: 10.01.2009
Quelle: Mobbing als Chance begreifen
  • Hallo Herr Herriger, vielen Dank für diesen Hinweis. Ich habe es schon geschrieben und es liegt bei mir auf dem Rechner. Noch zögere ich, weil ich immer noch hoffe einige Dinge gelöscht zu bekommen. Außerdem kann sich daraus dann eine Schlammschlacht entwickeln, wenn Leute wie mein-parteibuch so etwas benutzen, um sich als zu Unrecht Angegriffene zu präsentieren. Die armen Stalker, die ihre Meinung nicht sagen dürfen und womöglich vor Gericht gezerrt werden.
Es ist und bleibt ein zweischneidiges Schwert. Man wertet die Stalker auf und letztlich ist das Motiv ja beachtet werden zu wollen. Ein krasser Fall in meiner Heimatstadt ist buskeismus. Das ist Stalking vom Feinsten. Buske reagiert gar nicht. Unbefangener Richter zu sein unter solchen Umständen dürfte aber kaum noch möglich sein.
Ich habe mir vorgenommen bis zum 01.09.2009 zu warten. Sollte sich bis dahin nichts getan haben (es sind ein paar dinge in der Pipeline und Fristen muss man einhalten) dann werde ich es wohl reinstellen.
Margit Ricarda Rolf Premium Member Group moderator
Quelle: http://www.xing.com/net/onlinepr/online-pressearbeit-281630/a-online-reputation-management-wer-hat-erfahrung-23532985/23643907/#23643907

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Wölk
Richter am Landgericht Dr. Graf

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei; Rechtsanwalt

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

02.03.2010.11:00: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Wir werden die Verhandlung beobachten und berichten.

Kommentar

Links

  • Erfahrungsbericht www.ciao.de Dieser Erfahrungsbericht wurde von 20 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als hilfreich bewertet.
Termine: 18. 01. - 20. 01. 2010 (Sem. Nr.: LL 1820)
Montag 11:30 Uhr - Mittwoch 12:00 Uhr
20. 01. - 22. 01. 2010 (Sem. Nr.: LL 2022)
Mittwoch 12:00 Uhr - Freitag 12:30 Uhr
Seminarkosten: 590,- € zzgl. MwSt.
Die Kosten beinhalten Verwaltungs- und Lernmittelkosten,
Teilnehmer-Materialien sowie die Tagungskosten/Pauschale.
Bitte beachten Sie unsere AGB.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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