325 O 297/09 - 09.02.2010 - RA Jipp zu RA Höch - Sie sind Handlanger Ihres Mandanten

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Heute musste Anwalt Helmuth Jipp Gruner + Jahr gegen den Vorwurf verteidigen, dass Gruner + Jahr die berufliche Tätigkeit von Markus Frick nicht im positiven Sinn [http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/warnung/493486.html verfolgt]. Heute musste Anwalt Helmuth Jipp Gruner + Jahr gegen den Vorwurf verteidigen, dass Gruner + Jahr die berufliche Tätigkeit von Markus Frick nicht im positiven Sinn [http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/warnung/493486.html verfolgt].
-Wir möchten festhalten, dass dem Anwalt Helmuth Jipp [http://openjur.de/u/32003-11_u_100-09.html gerichtlich bestätigt], dass er niemals lügt, und keinesfalls krank ist. Bezüglich des Anwalts Dominik Höch fehlt uns eine solche gerichtliche Bestätigung.+Wir möchten festhalten, dass dem Anwalt Helmuth Jipp [http://openjur.de/u/32003-11_u_100-09.html gerichtlich bestätigt] wurde, dass er niemals lügt, und keinesfalls krank ist. Bezüglich des Anwalts Dominik Höch fehlt uns eine solche gerichtliche Bestätigung.
Bekannt ist Rechtsanwalt Helmuth Jipp auch als Kläger gegen die eigenen früheren Mandanten und hat neuerdings seine Forderungen an die Kollegen des Gegenanwalts abgetreten, damit diese nochmals an die 1000,00 Euro aus Jippschens Forderugnen, entstanden 2006, einklagen können. Bekannt ist Rechtsanwalt Helmuth Jipp auch als Kläger gegen die eigenen früheren Mandanten und hat neuerdings seine Forderungen an die Kollegen des Gegenanwalts abgetreten, damit diese nochmals an die 1000,00 Euro aus Jippschens Forderugnen, entstanden 2006, einklagen können.

Version vom 22:49, 9. Feb. 2010

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

anwaelte.jpg

Markus Frick vs. Börse Online GmbH & Co. KG

09.02.2010, 11:00 325 O297/09

Fünf Zensoren: Richter Schutz, Richter Graf, Richterin Dr. Wölk, Anwalt Dominik Höch und Anwalt Helmuth Jipp saßen heute am Richtertisch und berieten unter sich, wie mit den sich widersprechenden Anliegen des umstrittenen Börsenexperten auf der Klägerseite, einerseits, und des Medien-Meansteream-Konzerns Gruner + Jahr auf der Beklagtenseite, andereseits, in unserem korrupten Staat rechtlich umzugehen ist.

Die Pseudoöfffentlichkeit, bestehend aus drei Personen, musste als Störung empfunden werden.


Corpus Delicti

Frick-Anwalt bestreitet die Vorwürfe ausdrücklich

Dennoch ist der Inhalt des Landgerichtbeschlusses sehr interessant. Das Gericht schildert darin vorläufige Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft. Es heißt darin, dass der Beschuldigte Bevollmächtigter eines auf Mauritius ansässigen Unternehmens sei. Bei einer Privatbank habe er Aktien vor Empfehlungen in seinen Börsendiensten eingeliefert und sie vor einem nachfolgenden Kurscrash verkaufen lassen.

Zunächst seien im September 2007 wegen der Empfehlung von drei Gesellschaften 27,1 Millionen Euro aus dem Vermögen des Unternehmens auf Mauritius eingefroren worden. Später sei der Betrag wegen der Empfehlung von zehn weiteren Gesellschaften auf insgesamt 45,6 Millionen Euro erhöht worden. Der Betrag habe sich aus den Verkaufserlösen ergeben. Eine Analyse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe ergeben, dass Empfehlungen des Beschuldigten auf Aktienkurse eingewirkt hätten.

Ein Anwalt von Markus Frick weist darauf hin, dass die geäußerten Verdächtigungen nicht bewiesen seien und ergänzt: „Vielmehr werden die erhobenen Vorwürfe ausdrücklich bestritten.“ Anwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB sieht sich dagegen in seiner Arbeit bestärkt: „Auch dieses massive Eigeninteresse verheimlichte der Börsenguru vor den Abonnenten des Börsenbriefs.“

Quelle: www.graumarktinfo.de

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Wölk
Richter am Landgericht Dr. Graf

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; Rechtsanwalt Dominik Höch
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.02.2010.13:30: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die Anwalt Helmuth Jipp und Dominik Höch unterhalten sich angeregt im Gerichtsflur und warten auf die Richter der Kammer 25.

Der Vorsitzende Richter Schulz: Die Parteien streiten hier um die Zulässigkeit einer Veröffentlichung auf der web-Seite des Beklagten. Es betrifft einen Vorgang, der einige Zeit zurückliegt und zwar das Arrest gegen den Kläger ergangen ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Beklagte im Hinblick auf eine sreitrechtliche Überlegung hin eine nachträglich eingetretene Änderung, Situation, dass die Meldung nicht mehr richtig ist, die alte Meldung noch im netz stehen lassen kann. Damit unmittelbar verknüpft ist die Frage, wie sich der Zeitfaktor auswirkt. Die neue BGH-Entscheidung VI ZR 227/08, die zu diesem Fall ergangen ist, dass der Straftäter in einer Veröffentlichung erwähnt wird, obwohl die Verurteilung schon lange Zeit zurückliegt. Die BGH-Entscheidung hat weiterführende Klarheit gebracht. Es ist aber eine konkrete Abwägung m Einzelfall erforderlich. Die Fälle unterscheiden sich dahingehend, dass es sich um einen Vorgang im zivilrechtlichen Bereich handelt. Die BGH-Entscheidung betraf auch nicht den Fall einer Veränderung der Ausgangsituation durch eine neue Entwicklung. Im Fall der BGH-Entscheidung ging es nicht darum, dass der Kläger freigesprochen wurde. Der Kläger wollte einen Anonymisierungsschutz wegen abgelaufener Zeit. Hier haben wir die Situation, dass der Arrest nicht mehr gilt. Dadurch haben wir eine veränderte Situation. Es stellt sich die Frage, ob derjenige, der eine solche Meldung publiziert, eine nachträgliche Meldung, jedenfalls, wenn er darauf hingewiesen wird, bringen muss.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Was Sei [Herr Höch] meinen, Ihr Mandant meint, Sie sind Handlanger Ihres Mandanten … Sie wollen die historische Wahrheit tilgen. Sie wollen keine neue Meldung. Beim BGH ging es um den Zugang zu den Archiven. Jeder, der diese Meldung liest, weiß dass es 2008 war. Jeder weiß, es war damals gewesen. Es ist klar, jeder fall ist neu. Die Interessen des Klägers müssen ernsthaft geprüft werden. Der Kläger ist ein Börsenexperte. Er steht in der Öffentlichkeit. Die Kammer muss abwägen. Ich habe auch mit meinem Mandanten abgewogen, und bin zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Frick-Anwalt Dominik Höch: Habe mit die BGH-Entscheidung zu Sedlmayr angesehen. Dieses Verfahren ist in der Tat nicht sehr erhellend. Der Artikel war aufrufbar im Kalenderblatt von Radio Deutschland. Wie wird es eingestellt, erkennbar nur durch …. . Das hat der BGH als nicht sehr beeinträchtigend gesehen. Hie steht es nicht im Archiv. Mit wenigen Klicks sind Sie auf der Startseite. Mit vier, fünf Klicks kommen zum Artikel, der die falsche Tatsache enthält. Es ist Teil einer Serie, die man runterscrollen kann im www.graumarktinfo.de . .. Über Google findet man das auch sehr schnell. Sie finden diesen Artikel sehr leicht. Das ist nicht der Fall, den der BGH zu entscheiden hatte. Die Ttasche ist unwahr geworden. Wir machen keine Anonymisierungs-Forderung. Es wird der Eindruck erzeugt, dass das noch heute gilt. Frau Dr. von Hutten hat mit geantwortet. … Der Artikel steht bis zum heutigen tag so online. Sie haben nicht geschrieben, das stimmt nkicht. Soe ist es nicht geschrieben.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp als erfahrener Zensor: …. Das ist nicht Unterschlagung, oder Betrug. Es ist was ganz anderes.

Frick-Anwalt Dominik Höch: Es heißt, dass vermögen ist arrestiert. Es ist kein Betrag von 1.000 Euro. Davon ist auch nicht die Rede.

Der Vorsitzende Richter Schulz: Gibt es die Möglichkeit, dass der bisherigen meldung einer richtig stellende Meldang herangestellt wird.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Ist mit nicht bekannt.

Frick-Anwalt Dominik Höch: Brauchen darüber nicht zu sprechen..

Der Vorsitzende Richter Schulz: Wiederhole … Inhaltlich gesehen ist das durch ein weiteres Ereignis …., dass der Meldung ein klarstellender Satz, wie beispielsweise – der Arrest ist durch die Rücknahem in Vorfall geraten. Oder, der Arrest ist fortgefallen.

Frick-Anwalt Dominik Höch: Das werde sie nicht tun. Sie werden nicht herumkommen zu entscheiden.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Ich brauche eine Schriftsatzfrist.

Der Vorsitzende Richter Schulz: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Beklagten-Vertreter bitten um eine Schriftsatzfrist für den Schriftsatz vom 05.02.2010.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Muss mit der Redaktion reden, mit der Rechtsabteilung.

Der Vorsitzende Richter Schulz: Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: 1. Der Beklagten-Vertreter erhält Gelegenheit auf den Schriftsatz des Klägers binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.03.10, 12:00, Raum B316.

Kommentar

Diese Verhandlung verdiente unsere besondere Aufmerksamkeit, weil der Kläger auch gegen unsere Berichterstattung klagt.

Noch viel spannender sind für uns aus verständlichen Gründen die beiden Anwälte.

Der heutige Klägeranwalt Dominik Höch vertrat in den Sachen 27 O 1154/06, 27 O 1264/06 den heutigen Beklagtenanwalt Helmuth Jipp in Klagen gegen den heutigen Berichterstatter von der Pseudoöffentlichekeit und erreichte seinerzweit das Verbot :

identifizierend über privatrechtliche Auseinadersetzungen zwischen dem Antragsgegner und dem Antragsteller zu berichten und/oder berichten zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift „Fall Helmuth Jipp“ geschehen

Beide Anwälte demonstrierten seinerzeit ihre Macht als Zensoren. Rechtsanwalt Helmuth Jipp beschwerte sich auch darüber, dass der Beklagte die berufliche Tätigkeit natürlich nicht im positiven Sinne verfolgt. Natürlich ging es dem Beklagten angeblich einzig und allein um die Herabwürdigung des Klägers [Helmuth Jipp].

Heute musste Anwalt Helmuth Jipp Gruner + Jahr gegen den Vorwurf verteidigen, dass Gruner + Jahr die berufliche Tätigkeit von Markus Frick nicht im positiven Sinn verfolgt.

Wir möchten festhalten, dass dem Anwalt Helmuth Jipp gerichtlich bestätigt wurde, dass er niemals lügt, und keinesfalls krank ist. Bezüglich des Anwalts Dominik Höch fehlt uns eine solche gerichtliche Bestätigung.

Bekannt ist Rechtsanwalt Helmuth Jipp auch als Kläger gegen die eigenen früheren Mandanten und hat neuerdings seine Forderungen an die Kollegen des Gegenanwalts abgetreten, damit diese nochmals an die 1000,00 Euro aus Jippschens Forderugnen, entstanden 2006, einklagen können.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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