325 O 207/09 - 16.02.2010 - Google als Host-Provider erneut in Bedrängnis

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BUSKEISMUS


Bericht

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Angelo Viscusi vs. Google Inc.

16.02.2010, 13:30 325 O 207/09

Relatriv Neu: Google haftet als Host-Provider, aber … !!

Interessant sind die Versuche der Creme de la Creme Anwälte, Widerspüche unter einen Hut zu bekommen.

Die Kanzlei Schertz bemüht sich um Ordnung im Internnet durch Angriffe auf Google.

Richter an den Provinzgerichten entscheiden mit weltweiten Folgen.

Corpus Delicti

Im Google-Suchergebnis bei der Suche nach „Viscusi Stones Schwarzarbeit“ wird zu viel Unangenehmes und Unwahres rausgespruckt

Zum Beispiel:

Warnung vor A.Viscusi Viscusi Stones & Projects Ltd., Emil-Geis-Straße 5, 82031 Grünwald. Einleitung

Ich sehe es als Aufgabe an, vor Firmen und Einzelpersonen öffentlich zu warnen, die betrügerische Absichten haben und mit ihren Aktivitäten viel Schaden anrichten. Denn wenn diese Firmen und Einzelpersonen nicht öffentlich gemacht werden, werden diese mit ihren Betrügereien, Tricks und Lügen jahrelang aktiv bleiben und viele Menschen schädigen. In der Vergangenheit wurden um Ihr Geld gebracht und ich hoffe, dass in der Zukunft weniger Menschen Opfer dieser Firmen und Einzelpersonen werden. Fall: Herr A.VISCUSI (Geschäftsführer) Firmen: Viscusi Stones & Projects Ltd., Union und Stones & Projects Ltd. Emil-Geis-Straße 5, 82031 Grünwald Alte Anschriften: Brunnenstrasse 37, 10115 Berlin, Sopienstraße 33a, 10178 Berlin Viscusi Stones & Projects Ltd., Scharnhorsterstrasse 25, 10115 Berlin Viscusi Stones & Projects Ltd., Barmhartstalweg, 2344 Maria Enzersdorf, Österreich Viscusi Stones & Projects Ltd., Ottogasse 17, 3400 Klosterneuburg, Österreich Viscusi Stones & Projects Ltd., 69 Great Hampton Street, B 18 6EW Birmingham, Großbritannien Herr A.Viscusi bietet an, mit seinen Ltd.-Firmen, Projekte mit Naturstein zu realisieren. Bauherren und Bauunternehmer die beispielsweise Natursteinfassaden errichten wollen oder im Innenausbau Natursteine verbauen wollen bekommen von ihm Angebote. Als Beispiel für seine betrügerischen Absichten kann das BV-Maschari Center, Wiener Str.1-6, 10999 Berlin angegeben werden. Mit der Firma Viscusi wurde für dieses Bauvorhaben mit den Bauherren für eine Natursteinfassade Anfang 2006 ein Vertrag abgeschlossen. Herr Viscusi und seine Firma waren zu keinem Zeitpunkt in der Lage, bis zu seiner Kündigung im September 2006 mit dem Vertrag, diesen zu erfüllen. (Nachdem eine Überbezahlung geschah wurde mit einem Vorwand dieser Vertrag gekündigt. Herr Viscusi setzt Schwarzarbeiter ein und zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge. Das System und die Steine welche Herr Viscusi beim Fassadenbau einsetzt hat in Deutschland keine Zulassung. Herr Viscusi hat den Bauherrn verschwiegen, dass die Steine die von einer spanischen Firma (Bateig Piedra Natural S.A., Caeni de Castella 112, 03660 Novelda, Spanien) geliefert wurde, mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt geliefert wurden. Und gleichzeitig hat er vom Bauherrn die gesamte Summe abkassiert. Nach Aussage eines Anwalts erfüllt dieses Verhalten strafbar und es läuft eine Strafanzeige gegen Ihn. Gleichzeitig hat er das Geld für die Steine nicht an den spanischen Lieferanten gegeben und dieser seinerseits hat ein Mahnverfahren gegen Ihn laufen hat (Offene Rechnungen in Höhe von ca. 61.000 Euro). Zahlungen werden für bestimmte Zwecke gefordert und quittiert werden aber anderweitig eingesetzt. So wurde für den Statiker der Fassade (GS Engineering s.r.l., 5403 Avensa, Italien Herr Spirito) an Herr Viscusi der Gesamtbetrag von 20.000 € gezahlt, wobei er nur einen Bruchteil weitergeleitet hat. Die Forderung des Statikers waren 15.000 € und ihm wurden nur 5.000 € gezahlt. Die Folge ist, dass der Statiker die erforderlichen und bezahlten Unterlagen für den Fassadenbau zurückhält und die Arbeit eingestellt hat. Ständig wurde mit dem Hinweis auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit seiner Firma Viscusi Vorschüsse und Vorauszahlungen verlangt. Sollten diese Gelder nicht gezahlt werden, wurde angedroht die Arbeiten still zu legen. Beim BV-Maschari Center wurden mehrmals mit Vorwänden immer wieder die Arbeiten eingestellt um weitere Zahlungen zu erpressen, obwohl für diese Zahlungen keine verrichtete Arbeit vorhanden war. Immer wieder werden Zahlungssicherheiten, Bürgschaften und Akkreditive verlangt die in Verträgen nicht erwähnt waren. Herr Viscusi ist sich bei dieser Vorgehensweise bewusst dass dem Bauträger ein enger Bauzeitenplan zugrunde liegt und er weist das jede Verzögerung zu großen Nachträgen der anderen Gewerke auf der Baustelle führt. Etwa einen Monat nach Vertragsabschluss war Herr Viscusi, der gleichzeitig als Bauleiter für dieses Bauvorhaben fungierte für ca. einen Monat nicht erreichbar war, dieses führte zu einem Baustopp von einem Monat. Sein Mitarbeiter teilte mit, dass er im Krankenhaus sei. Plötzlich war Herr Viscusi wieder da und teilte den Bauherren mit, dass er im Gefängnis war und bettelte darum weiter auf der Baustelle weiterzuarbeiten. Das Spielen mit dem Termin gehört zu den Vorgehensweisen von Herr Viscusi. Immer wieder werden von Herr Viscusi nicht begründete und falsche Nachträge ausgestellt und gefordert. Bei Nichtzahlung wird mit Kündigung und Arbeitseinstellung gedroht. Einige Geschädigte von Herr Viscusi I.V.W.Pe.V. BV Maschari Center, Wiener Str. 1-6, 10999 Berlin Gelder für die Fassaden wurden kassiert und eine Bauruine hinterlassen Tel.: 030 616 217 65 Bateig Piedra Natural S.A., Caeni de Castella 112, 03660 Novelda, Spanien Offene Rechnungen für bearbeitete Natursteine in Höhe von ca. 61.000 € Tel.: 00 34 965 604 319 GS Engineering s.r.l., 5403 Avensa, Italien Herr Spirito Offene Rechnungen für Statik von ca. 10.000 € Tel.: 00 39 585 85 666 7 Um ein eigens Bild zu machen, kann der Bauherr des BV Maschari-Center kontaktiert werden. I.V.W.Pe.V. BV Maschari Center Wiener Str. 1-6, 10999 Berlin Tel.: 030 616 217 6


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Wölk
Richter am Landgericht Dr. Graf

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz pp.; Rechtsanwalt Helge Reich
Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Wessing; Rechtsanwalt Wimmers, Rechstanwalt Naudin

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.12.09 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Schulz: Der Klägervertreter übergibt die Durchschrift des Schriftsatzes vom 12.02.10 für den Beklagten. Es geht um Äußerungen, die im Rahmen eines Blogeintrages erfasst sind. Wobei dieser Beitrag bei Google rausgenommen werden soll. Er war schon mal rausgenommen, wurde dann wieder reingestellt, auch bei Google. Ja, bei anderen, wortidentischen Texten. Es stellt sich die Frage, kann der Kläger verlangen, dass bestimmte Äußerungen aus diesem Beitrag entfernt werden. Der Standpunkt von Google ist klar. Die haben sich entschieden. … ist es rechtswidrig oder ist es nicht rechtswidrig.

Google-Anwalt Wimmers: Wir können das nicht rausnehmen.

Klägeranwalt Helge Reich: Es ist eine rechtliche Bewertung. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht ermitteln. Die Tatsachen sind bekannt. Erst haben sie sich entschieden rauszunehmen, dann wieder nicht. Wir wollen eine Unterlassung von Google. Der Beitrag ist geschäftsschädigend und persönlichkeitsrechtsverletzend. Es geht um die Haftung des Verbreiters. So ist es nun Mal im Presserecht.

Google-Anwalt Wimmers: Sie sagen, die Staatsanwaltschaft konnte nicht ermitteln. Weshalb können wir wir? Sie müssen an den Blogbetreiber rangehen. Es wäre leicht. Der Blog wird betrieben auf Mallorca. Dort hatte der Klägeranwalt vor der mündlichen Verhandlung gewünscht, dass die Beschwerde an den Blogbetreiber weiter geleitet wird. Vorher konnten wir nicht … Das ist ausdrücklich gesagt worden, vom Kläger wurde das verweigert. Mein Mandant kann gerade im Äußerungsrecht nicht entscheiden, was rechtens ist und was nicht rechtens ist.

Klägeranwalt Helge Reich läst die Katze aus dem Sack, wie sein Geschäft funktioniert: Die e-Mail durfte …. weitergeleitet werden, aber nicht die Unterlagen der Staatsanwaltschaft. Damit wäre verhindert worden, dass … . Es ist das Interesse hier … e-Mail, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt. ….

Google-Anwalt Wimmers: … Was ändert das Weiterleiten? Aber den Hostprovider in Anspruch nehmen, ist das Letzte. Außerdem erwies sich ein Teil des Sachverhalts als richtig.

Klägeranwalt Helge Reich plaudert: …. Das erste Mal an Sie herangetreten ist. Die rechtlichen Interessen der Betroffenen sind sekundär, ihnen egal.

Google-Anwalt Wimmers: Ihnen hat Frau Tangermann …

Klägeranwalt Helge Reich plaudert: ….

Google-Anwalt Wimmers: Lassen Sie mich aussprechen. Es gibt die Möglichkeit, den Inhalt weiter zu leiten. Sie haben sich trotzdem an Frau Tangermann gewandt. Bei meinem Mandanten gibt es das hehre Prinzip, die Meinungsftreiheit zu wahren.

Klägeranwalt Helge Reich lacht. Auch die Pseudoöffentlichkeit muss lachen. Google verletzt täglich millionenfach Rechte Dritter. Google dient den Zensoren zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit, denn mit den Suchergebnissen von Google wird die Schwere der Verletzung von den Zensoren begründet. Erscheint irgend etwas unter bestimmten Suchwörtern unter den ersten zehn Google-Such-Ergebnissen, so ist man dran. Auch der Klägeranwalt weiß Google zu nutzen, um die Meinungsfrweiheit zu unterdrücken. Google leistet Unterstützung.

Google-Anwalt Wimmers: Es ist das, dass man über Leistungen von Produkten über Google rankommt. Das ist ein schützenswertes Gut. Ohne Darlegung kommen wir nicht weiter.

Klägeranwalt Helge Reich unterbricht erneut.

Google-Anwalt Wimmers: Lassen Sie mich aussprechen. Es kann sein, sie haben sieben Seiten gesendet. Es kann sein, Ihre Mandantin ist verletzt, kann aber auch sein, dass es unlauter ist.

Klägeranwalt Helge Reich als Vertreter der Super-Zensurkanzlei. Höre zum ersten mal, dass es nicht substantiiert war. Dieser Weg ist direkt gegangen worden. Es gibt die eidesstattliche Versicherung.

Vorsitzender Richter Schulz: …. Google Inc.

Google-Anwalt Wimmers: Die ersten drei Schreiben gingen über Frau Tangermann. Frau Tangermann entscheidet nicht, sondern sie leitet lediglich weiter.

Vorsitzender Richter Schulz: Wollen Sie etwas zum Inhalt sagen?

Klägeranwalt Helge Reich. Es ist komplex. … >Ist ihr täglich Brot. Es kommt auf die Darlegungslast an. Sehe bei der sekundären Darlegungslast, dass bei einer negativen Tatsache diese bei der Beklagtenseite liegt. Wenn Sie es anders sehen, kann ich viortragen.

Vorsitzender Richter Schulz: … .

Google-Anwalt Wimmers: Eine Einschätzung des Gerichts kriegen wir wohl nicht. Zur Darlegungs- und Beweislast: Wir sind nur bedingt Störer. Es ist eine Beitrag zur Äußerung eines Dritten. … Über einen Text, wenn man dann immer die Beweislast hat, …. .Wir würden nie Beweis führen können. Es ist in der Regel nicht möglich. Sonst müssen wir alle Blog schließen. Zahl kein Sozialversicherungsbeiträge … Höchst hilfsweise beantragen wir … höchst hilfsweise … Beweis durch den Buchhalter. Dann rügen wir die Verspätung des Hilfsantrages Dieser erfordert einen neuen Beweis.

Klägeranwalt Helge Reich. Wir können über Beweislastumkehr streiten. Das st die normale Auslegung der ZPO.

Google-Anwalt Wimmers: Wir sind keine Partei.

Klägeranwalt Helge Reich. Sie sind Partei durch diesen Rechtsstreit.

Google-Anwalt Wimmers: Es geht um Prüfungspflichten. Um den Zeitpunkt der Prüfungspflicht. Sie sagten selber, dass es ein sehr komplexer Sachverhalt ist. Sie setzen ein schreiben mit zwei-drei Zeilen auf. S geht um zumutbare Prüfungspflichten.

Vorsitzender Richter Schulz: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Beklagten-Vertreter erklärt höchst hilfsweise berufen wir uns … , dass der Kläger Schwarzarbeiter beschäftigt und keine Sozialversicherungs-Beiträge zahlt, auf das Befragen des instruierten Buchhalters

Google-Anwalt Wimmers: von Viscusi Stones & Projects Ltd., Scharnhorsterstrasse 25, 10115 Berlin.

Vorsitzender Richter Schulz: Sie brauchen die Firma nicht zu nennen. Der Beklagten-Vertreter erklärt … … . Sollen weitere Erklärungen abgegeben werden?

Google-Anwalt Wimmers: Schriftsatznachlass.

Vorsitzender Richter Schulz: Schriftsatzfrist von vier Wochen. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: 1. Der Beklagten-Vertreter erhält Gelegenheit binnen vier Wochen zu den Ausführungen des Klägers in dem Schriftsatz vom 12.01.2010 Stellung zu nehmen. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 23.04.2010, 12:00, Raum B316.

Klägeranwalt Helge Reich. Werden Sie … ?


Vorsitzender Richter Schulz: Wir werden selbstverständlich unter Beachtung der Regel der ZPO entscheiden [und nötigenfalls wiedereröffnen].

Urteil

Kommentar

Es wird eng für Google.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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