325 O 200/09 - 08.12.2009 - NDR übt robuste Zensur gegen einen Journalisten und Blogger

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

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Siekmann vs. Höcker

08.12.2008, 11:00 325 O 200/09

Verkehrte Welt.

Der Beklagte wurde vertreten von einer Anwältin, welche uns bekannt ist als Vertreterin konsequenter Zensur. Die Klägerseite und der Kläger sitzen fast ausschließlich bei Buske auf der Beklagtenseite.

Corpus Delicti

Auf seiner web-Site www.gez-abschaffen.de berichtet der Beklagte, Herr Bernd Höcker über seine Erfahrungen und Auseinadersetzungen mit der GEZ. Er ist nicht allein, aber aktiv. Er wird verklagt, klagt selbst, gewinnt und verliert, stellt Strafanzeigen und gibt nicht auf. Es geht um eine GEZ-Zwangsanmeldung, verschwundene Dokumente und einiges mehr.

Wie bei den Zensurbegehren, wenn man eine web-Site aus dem Internet verbannen möchte, sucht man sich einige „sichere“ Positionen aus und klagt.

Der Kläger und sein Anwalt können davon ein Lied singen. Heute nutzten sie ihre negativen Erfahrungen zum eigenen Vorteil und hatten in der Beklagtenanwältin eine Verbündete,.

Herr Höcker sollte sich nach dem Hamburger Brauch verpflichten, es zu unterlassen:

a) den Namen von Herrn Siekmann im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Schriftstücken aus Verfahren zu nennen, die Herr Höcker mit dem NDR in Rundfunkgebührensachen führt/geführt hat; und/oder
b) über die von Herrn Höcker gegen Herrn Siekmann im Juni 2008 erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu sowie das anschließende Ermittlungsverfahren zu berichten und/oder Schriftstücke aus diesem Verfahren zu veröffentlich en und/oder in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe erneut zu verbreiten.

Der Streitwert soll 50.000 Euro betragen.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Wölk
Richter am Lanmdgericht Dr. Graf

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Hasche pp; Rechtsanwalt Michael Fricke
Beklagtenseite: Kanzlei Pötzl pp; Rechtsanwältin Scheel-Pötzl

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.12.09 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Klägeranwalt Michael Fricke: Möchte den Beschluss des Hamburgisches Oberverwaltungsgerichts Az. 4Bf 59/98.Z übergeben. Berufung vom 06.10.09 als K11.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Wir haben gestern eine Erklärung zu den persönlichen Verhältnissen eingereicht.

Vorsitzender Richter Schulz: Der Beklagtenvertreterin überreicht den Schriftsatz vom 07.12.09, von dem der Klägervertreter eine Abschrift erhält. Die Beklagtenvertreterin erklärt, ich verfüge über ein Exemplar dieses Beschlusses. Die Parteien streiten, ob der Name des Klägers im Rahmen der Veröffentlichung von Schriftsätzen und ob über die Strafanzeige und das Strafermittlungsverfahren berichtet werden darf. … In der Sache ist es so, dass bei Veröffentlichungen von Namen in identifizierbarer Weise über Strafverfahren die Persönlichkeitsrechte, einerseits, und das Informationsbedürfnis, andererseits, gegeneinander stehen. Hinsichtlich des Strafverfahrens stehen die Persönlichkeitsrechte möglicherweise über dem Informationsinteresse. Die Aspekte, welche für den Schutz der Persönlichkeit sprechen überwiegen möglicherweise das Informationsinteresse. Hinsichtlich der Namensnennung läuft es auf eine Abwägung hinaus. Gibt es die Möglichkeit eines Vergleichs?

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Wir haben darüber schon gesprochen. Herr Höcker ist beriet, was das Strafverfahren betrifft, alles raus zunehmen. Es ist ein positiver Bericht. Maximal … . Kosten beim NDR. Was die Namensnennung im Zusammenhang mit den gebührenrechtlichen Fragen betrifft, … ist es ein Abwägungsproblem.

Beklagter Herr Höcker: Wenn ich den Strafantrag herausnehme, fällt der gesamte Block zusammen. Ich würde Herrn Siekmann darstellen, dass er bereit war, auf Kosten seiner Persönlichkeitsrechte zu Gunsten der Meinungsfreiheit zu entscheiden. Wenn ich ihn gut darstelle … . Wenn ich ihn rausnehme mit der Gründen des Urteils, dann bleibt was Negatives übrig. Wenn er was für die Meinungsfreiheit … hat. Als hätte ein Mitarbeiter des NDR die Meinungsfreiheit beschnitten.

Klägeranwalt Michael Fricke: Wir haben das bekommen. Geht nicht, dass die Namen bleiben. Wir haben Mails erhalten. Es ist eine enorme persönliche Belastung. Verstehe nicht die Argumente, dass es eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist. Es geht nut um den Namen. Die Kritik kann bleiben.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Was er meint. Dieser Blog hat was bewegt. Diese Dinge sind ins Rollen gekommen. … dass man einen eleganten Ausstieg …. dass er in der Öffentlichkeit steht.

Klägeranwalt Michael Fricke: Siekmann will gar nicht in die Öffentlichkeit.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Würde gerne die Meinung des Gerichts wissen, was es meint, dass Herr Siekmann genannt wird. Ich als Anwältin muss es hinnehmen, genannt zu werden. Herr Siekmann …. Wir als Anwälte dürfen uns nicht wehren, wir sind öffentlich. Herr Siekmann darf es.

Vorsitzender Richter Schulz: Es kommt darauf an, ob es sich um die Berichterstattung handelt einer öffentlichen Gerichtsverhandlung … oder … die Offenlegung von Namen von Schriftstücken, Dokumenten, Schreiben, die den Namen deshalb enthalten, weil der Verfasser … . Möglicherweise müsste man unterscheiden. Die Darstellung einer öffentlichen Verhandlung … sage, möglicherweise.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Auch Anwaltsschriftsätze dürfen veröffentlicht werden, werden auch veröffentlicht. Müssen wir uns gefallen lassen, dass mein Name genannt wird.

Vorsitzender Richter Schulz: Sehe in einer Einigung bei Ihnen [Herr Siekmann] keinen gangbaren Weg. .. würde zwingend erfordern, dass Sie sich über die Details voll verständigen. Wenn sie sich auf dieser Ebene nicht einigen können … Sehe nicht. Sie können sich immer einigen. … Gerade ,was die Publikationen betrifft. Derjenige, der veröffentlicht hat, könnte sich zu einer bestimmten Berichterstattung verpflichten. Setzt aber eine enge Zusammenarbeit voraus. Sehe keine Möglichkeit, in dieser Richtung etwas vorzuschlagen. Wenn die Parteien … dann einen text, zu dessen Veröffentlichung man sch verpflichtet. Solch einen Text können wir Ihnen nicht unterbreiten. Das Gericht kann da nichts tun.

Klägeranwalt Michael Fricke: … .

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Sie möchten, dass Herr Siekmann nicht genannt wird.

Klägeranwalt Michael Fricke: Wie beantragt.

Vorsitzender Richter Schulz: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge … .

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl verlässt mit dem Beklagten den Saal.#

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl nach Wiedereintritt: In Hinblick auf die Strafanzeige möchten wir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Kann nicht alles berichtigen. In dem Blog komplett rausnehmen. … und darüber darf nicht berichtet werden. Wie wird es formuliert? Was muss mich in der Antragsfassung stört, … Es geht über die Identifizierbarkeit. Über Strafe kann berichtet werden, nicht namentlich. Nachher wollen wir nicht berichten, dass herausgenommen wurde…. Ohne Namensnennung.

Klägeranwalt Michael Fricke als harter Zensor: Finde den Antrag, wie dieser gestellt wurde, in Ordnung. Sie müssen sehen, wie sie rauskommen. Sehe keinen Grund, Hilfestellung zu leisten.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Habe nicht um Hilfe gebeten.

Vorsitzender Richter Schulz: Zum Inhalt der Unterlassungsverpflichtungserklärung, so übernehmen wie der Antrag is. Die Unterlassungsverpflichtungserklärung ist Ihre Erklärung und Sie entscheiden, welchen Inhalt diese Erklärung hat. Das Gericht wird nichts sagen können.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Habe es auch nicht erwartet.

Vorsitzender Richter Schulz: Am sinnvollsten wäre es, Sie übernehmen es aus der Klage.

Beklagter Herr Höcker: Es ist nicht so leicht. Ich habe einen Blog. Haben beantrag … Nicht … Dann Strafanzeige … Das ist Bestandteil des Blogs insgesamt. Möglicherweise muss ich den Blog schließen. Technisch ist das nicht möglich, ohne dass das als Irrsinn erscheint. Es ist wie früher mit Ulbricht, der aus dem Bild raus geschnitten wurde. Es ist schwierig, das journalistisch rauszukriegen. Müsste den ganzen Blog schließen.

Vorsitzender Richter Schulz: Wir vermögen es nicht zu den technischen, journalistischen, sprachlichen …. etwas zu sagen. Unter umständen geht es in der Sprache … .. dass die Strafanzeige raus ist.

Beklagter Herr Höcker: Das ist nicht das Problem.

Vorsitzender Richter Schulz: Nein, nicht dass die Strafanzeige allen …

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Geben wir die Erklärung ab, wie in der Antragsschrift verlangt … geht nicht von heute auf morgen

Klägeranwalt Michael Fricke: Wie lange?

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Möchte mich beraten.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl verlässt mit dem Beklagten des Saal.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl nach Weidereintritt: Unterlassungsverpflichtungserklärung, wie im Antrag.

Vorsitzender Richter Schulz: Frist?

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Eine Woche, besser zehn tage.

Vorsitzender Richter Schulz: Die Beklagtenvertreterin erklärt, in Vollmacht des Beklagten gebe ich für den Beklagten die folgender Unterlassungsverpflichtungserklärung ab: Der Antragsgegner verpflichtet sich, es bei Meidung einer von dem Antragstellerin für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, über die von Herrn Höcker gegen Herrn Siekmann im Juni 2008 erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung, Computerbetrug bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu sowie das anschließende Ermittlungsverfahren zu berichten und/oder Schriftstücke aus diesem Verfahren zu veröffentlich en und/oder in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe erneut zu verbreiten. O.k? Vorsitzender Richter Schulz lächelt.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: O.k.

Vorsitzender Richter Schulz: Der Klägervertreter erklärt, er nimmt die Erklärung an.

Klägeranwalt Michael Fricke: und …

Vorsitzender Richter Schulz: Vorgespielt und genehmigt. Parallel erklären die Parteilvertreter, dass die Unterlassungsverpflichtungserklärung umgesetzt werden muss, indem der Internetauftritt des Beklagten der Unterlassungsverpflichtungserklärung angepasst werden muss. Die Unterlassungsverpflichtungserklärung wird ab sofort, ab den 18.12.09. wirksam.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Was ist der achtzehnte.

Vorsitzender Richter Schulz: Zehn Tage. Vorgespielt und genehmigt. Alsdann erklärt der Kläger, ich erkläre … I1a für erledigt. Die Beklagtenvertreterin schließt sich der teilweisen Erledigung an. Alsdann stellt der Klägervertreter die Anträge zu I 1a und I2 aus der Klage vom 29.05.09. Die Beklagtenvertreterin beantragt de Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag den 15.01.10, 12:00, Raum B316.

Urteil

Kommentar

Der "Bericht" des Beklagten

8. Dezember 2009

Hallo erstmal wieder! Bin seit dem 26. November wieder vom Toten Meer zurück und schon wieder voll mit der GEZ befasst. ... Und koche!

Warum ich koche? Heute [08.12.09] war Landgerichtstermin wegen der Klage auf Unterlassung und es lief nicht in meinem Sinne:

Nach dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung muss dieser Block stark "überarbeitet" werden. Deshalb muss ich ihn vorübergehend ab dem 18. Dezember 2009 für diese Überarbeitungsarbeiten schließen. Viel mehr darf ich nicht sagen.

Der Blog wird also kurz vor dem 18. Dezember 2009 zur Überarbeitung geschlossen!

Bin mal gespannt, wie es weitergeht...!

Kommentar von Rolf Schälike

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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