325 O 200/09 - 08.12.2009 - NDR übt robuste Zensur gegen einen Journalisten und Blogger

Aus Buskeismus

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Der Streitwert soll 50.000 Euro betragen. Der Streitwert soll 50.000 Euro betragen.
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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

kleines_Kampflexikon.jpg

Klaus Siekmann vs. Bernd Höcker

08.12.2008, 11:00 325 O 200/09

Verkehrte Welt.

Der Beklagte wurde vertreten von einer Anwältin, welche uns bekannt ist als Vertreterin konsequenter Zensur. Der Klägeranwalt und der Kläger sitzen fast ausschließlich bei der Zensurkammer von Buske auf der Beklagtenseite.

Corpus Delicti

nie_wieder_rundfunkgebuehren.jpg
Auf seiner web-Site www.gez-abschaffen.de berichtet der Beklagte, Herr Bernd Höcker über seine Erfahrungen und Auseinadersetzungen mit der GEZ. Er ist nicht allein, aber aktiv. Er wird verklagt, klagt selbst, gewinnt und verliert, stellt Strafanzeigen und gibt nicht auf. Es geht um eine GEZ-Zwangsanmeldung, verschwundene Dokumente und einiges mehr.

Wie bei den Zensurbegehren, wenn man eine web-Site aus dem Internet verbannen möchte, sucht man sich einige „sichere“ Positionen aus und klagt.

Der Kläger und sein Anwalt können davon ein Lied singen. Heute nutzten sie ihre negativen Erfahrungen zum eigenen Vorteil und hatten in der Beklagtenanwältin eine de facto Gleichgesinnte, was nicht bedeuten soll, dass Rechtsanwältin Rötzl mit der Klägerseite zusammen gearbeitet hat.

Herr Höcker sollte sich nach dem Hamburger Brauch verpflichten, es zu unterlassen:

a) den Namen von Herrn Siekmann im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Schriftstücken aus Verfahren zu nennen, die Herr Höcker mit dem NDR in Rundfunkgebührensachen führt/geführt hat; und/oder
b) über die von Herrn Höcker gegen Herrn Siekmann im Juni 2008 erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu sowie das anschließende Ermittlungsverfahren zu berichten und/oder Schriftstücke aus diesem Verfahren zu veröffentlich en und/oder in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe erneut zu verbreiten.

Der Streitwert soll 50.000 Euro betragen.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Wölk
Richter am Landgericht Dr. Graf

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Hasche pp; Rechtsanwalt Michael Fricke
Der Kläger Klaus Siekmann persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei Pötzl pp; Rechtsanwältin Scheel-Pötzl

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.12.09 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Klägeranwalt Michael Fricke: Möchte den Beschluss des Hamburgisches Oberverwaltungsgerichts Az. 4Bf 59/98.Z übergeben. Berufung vom 06.10.09 als K11.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Wir haben gestern eine Erklärung zu den persönlichen Verhältnissen eingereicht.


gez-abschaffen.jpg
Vorsitzender Richter Schulz: Der Beklagtenvertreterin überreicht den Schriftsatz vom 07.12.09, von dem der Klägervertreter eine Abschrift erhält. Die Beklagtenvertreterin erklärt, ich verfüge über ein Exemplar dieses Beschlusses. Die Parteien streiten, ob der Name des Klägers im Rahmen der Veröffentlichung von Schriftsätzen und ob über die Strafanzeige und das Strafermittlungsverfahren berichtet werden darf. … In der Sache ist es so, dass bei Veröffentlichungen von Namen in identifizierbarer Weise über Strafverfahren die Persönlichkeitsrechte, einerseits, und das Informationsbedürfnis, andererseits, gegeneinander stehen. Hinsichtlich des Strafverfahrens stehen die Persönlichkeitsrechte möglicherweise über dem Informationsinteresse. Die Aspekte, welche für den Schutz der Persönlichkeit sprechen überwiegen möglicherweise das Informationsinteresse. Hinsichtlich der Namensnennung läuft es auf eine Abwägung hinaus. Gibt es die Möglichkeit eines Vergleichs?

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Wir haben darüber schon gesprochen. Herr Höcker ist beriet, was das Strafverfahren betrifft, alles raus zunehmen. Es ist ein positiver Bericht. Maximal … . Kosten beim NDR. Was die Namensnennung im Zusammenhang mit den gebührenrechtlichen Fragen betrifft, … ist es ein Abwägungsproblem.

Beklagter Herr Höcker: Wenn ich den Strafantrag herausnehme, fällt der gesamte Block zusammen. Ich würde Herrn Siekmann darstellen, dass er bereit war, auf Kosten seiner Persönlichkeitsrechte zu Gunsten der Meinungsfreiheit zu entscheiden. Wenn ich ihn gut darstelle … . Wenn ich ihn rausnehme mit der Gründen des Urteils, dann bleibt was Negatives übrig. Wenn er was für die Meinungsfreiheit … hat. Als hätte ein Mitarbeiter des NDR die Meinungsfreiheit beschnitten.

Klägeranwalt Michael Fricke: Wir haben das bekommen. Geht nicht, dass die Namen bleiben. Wir haben Mails erhalten. Es ist eine enorme persönliche Belastung. Verstehe nicht die Argumente, dass es eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist. Es geht nut um den Namen. Die Kritik kann bleiben.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Was er meint. Dieser Blog hat was bewegt. Diese Dinge sind ins Rollen gekommen. … dass man einen eleganten Ausstieg …. dass er in der Öffentlichkeit steht.

Klägeranwalt Michael Fricke: Siekmann will gar nicht in die Öffentlichkeit.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Würde gerne die Meinung des Gerichts wissen, was es meint, dass Herr Siekmann genannt wird. Ich als Anwältin muss es hinnehmen, genannt zu werden. Herr Siekmann …. Wir als Anwälte dürfen uns nicht wehren, wir sind öffentlich. Herr Siekmann darf es.

Vorsitzender Richter Schulz: Es kommt darauf an, ob es sich um die Berichterstattung handelt einer öffentlichen Gerichtsverhandlung … oder … die Offenlegung von Namen von Schriftstücken, Dokumenten, Schreiben, die den Namen deshalb enthalten, weil der Verfasser … . Möglicherweise müsste man unterscheiden. Die Darstellung einer öffentlichen Verhandlung … sage, möglicherweise.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Auch Anwaltsschriftsätze dürfen veröffentlicht werden, werden auch veröffentlicht. Müssen wir uns gefallen lassen, dass mein Name genannt wird.

Vorsitzender Richter Schulz: Sehe in einer Einigung bei Ihnen [Herr Siekmann] keinen gangbaren Weg. .. würde zwingend erfordern, dass Sie sich über die Details voll verständigen. Wenn sie sich auf dieser Ebene nicht einigen können … Sehe nicht. Sie können sich immer einigen. … Gerade ,was die Publikationen betrifft. Derjenige, der veröffentlicht hat, könnte sich zu einer bestimmten Berichterstattung verpflichten. Setzt aber eine enge Zusammenarbeit voraus. Sehe keine Möglichkeit, in dieser Richtung etwas vorzuschlagen. Wenn die Parteien … dann einen text, zu dessen Veröffentlichung man sch verpflichtet. Solch einen Text können wir Ihnen nicht unterbreiten. Das Gericht kann da nichts tun.

Klägeranwalt Michael Fricke: … .

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Sie möchten, dass Herr Siekmann nicht genannt wird.

Klägeranwalt Michael Fricke: Wie beantragt.

Vorsitzender Richter Schulz: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge … .

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl verlässt mit dem Beklagten den Saal.#

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl nach Wiedereintritt: In Hinblick auf die Strafanzeige möchten wir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Kann nicht alles berichtigen. In dem Blog komplett rausnehmen. … und darüber darf nicht berichtet werden. Wie wird es formuliert? Was muss mich in der Antragsfassung stört, … Es geht über die Identifizierbarkeit. Über Strafe kann berichtet werden, nicht namentlich. Nachher wollen wir nicht berichten, dass herausgenommen wurde…. Ohne Namensnennung.

Klägeranwalt Michael Fricke als harter Zensor: Finde den Antrag, wie dieser gestellt wurde, in Ordnung. Sie müssen sehen, wie sie rauskommen. Sehe keinen Grund, Hilfestellung zu leisten.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Habe nicht um Hilfe gebeten.

Vorsitzender Richter Schulz: Zum Inhalt der Unterlassungsverpflichtungserklärung, so übernehmen wie der Antrag is. Die Unterlassungsverpflichtungserklärung ist Ihre Erklärung und Sie entscheiden, welchen Inhalt diese Erklärung hat. Das Gericht wird nichts sagen können.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Habe es auch nicht erwartet.

Vorsitzender Richter Schulz: Am sinnvollsten wäre es, Sie übernehmen es aus der Klage.

Beklagter Herr Höcker: Es ist nicht so leicht. Ich habe einen Blog. Haben beantrag … Nicht … Dann Strafanzeige … Das ist Bestandteil des Blogs insgesamt. Möglicherweise muss ich den Blog schließen. Technisch ist das nicht möglich, ohne dass das als Irrsinn erscheint. Es ist wie früher mit Ulbricht, der aus dem Bild raus geschnitten wurde. Es ist schwierig, das journalistisch rauszukriegen. Müsste den ganzen Blog schließen.

Vorsitzender Richter Schulz: Wir vermögen es nicht zu den technischen, journalistischen, sprachlichen …. etwas zu sagen. Unter umständen geht es in der Sprache … .. dass die Strafanzeige raus ist.

Beklagter Herr Höcker: Das ist nicht das Problem.

Vorsitzender Richter Schulz: Nein, nicht dass die Strafanzeige allen …

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Geben wir die Erklärung ab, wie in der Antragsschrift verlangt … geht nicht von heute auf morgen

Klägeranwalt Michael Fricke: Wie lange?

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Möchte mich beraten.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl verlässt mit dem Beklagten des Saal.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl nach Weidereintritt: Unterlassungsverpflichtungserklärung, wie im Antrag.

Vorsitzender Richter Schulz: Frist?

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Eine Woche, besser zehn tage.

Vorsitzender Richter Schulz: Die Beklagtenvertreterin erklärt, in Vollmacht des Beklagten gebe ich für den Beklagten die folgender Unterlassungsverpflichtungserklärung ab: Der Antragsgegner verpflichtet sich, es bei Meidung einer von dem Antragstellerin für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, über die von Herrn Höcker gegen Herrn Siekmann im Juni 2008 erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung, Computerbetrug bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu sowie das anschließende Ermittlungsverfahren zu berichten und/oder Schriftstücke aus diesem Verfahren zu veröffentlich en und/oder in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe erneut zu verbreiten. O.k?

Vorsitzender Richter Schulz lächelt.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: O.k.

Vorsitzender Richter Schulz: Der Klägervertreter erklärt, er nimmt die Erklärung an.

Klägeranwalt Michael Fricke: und …

Vorsitzender Richter Schulz: Vorgespielt und genehmigt. Parallel erklären die Parteilvertreter, dass die Unterlassungsverpflichtungserklärung umgesetzt werden muss, indem der Internetauftritt des Beklagten der Unterlassungsverpflichtungserklärung angepasst werden muss. Die Unterlassungsverpflichtungserklärung wird ab sofort, ab den 18.12.09. wirksam.

Beklagtenanwältin Frag Scheel-Pötzl: Was ist der achtzehnte.

Vorsitzender Richter Schulz: Zehn Tage. Vorgespielt und genehmigt. Alsdann erklärt der Kläger, ich erkläre … I1a für erledigt. Die Beklagtenvertreterin schließt sich der teilweisen Erledigung an. Alsdann stellt der Klägervertreter die Anträge zu I 1a und I2 aus der Klage vom 29.05.09. Die Beklagtenvertreterin beantragt de Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag den 15.01.10, 12:00, Raum B316.

Urteil 325 O 200/09

15.01.10, 12:00: Verkündung: In Sachen 325 O 200/09 ergeht ein Urteil.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--, Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) verboten

den Namen des Klägers im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Schriftstücken aus Verfahren zu nennen, die der Beklagte mit dem NDR in Rundfunkgebührensachen führt/geführt hat.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 522,89 (in Worten: fünfhundertzweiundzwanzig 89/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. Juni 2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der obigen Ziffer zu 1. (Unterlassung) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 6.000,00 und hinsichtlich der Ziffern 2. (Zahlung) und 4. (Kosten) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf € 6.000,00 festgesetzt.

Kommentar

Der "Bericht" des Beklagten

8. Dezember 2009

Hallo erstmal wieder! Bin seit dem 26. November wieder vom Toten Meer zurück und schon wieder voll mit der GEZ befasst. ... Und koche!

Warum ich koche? Heute [08.12.09] war Landgerichtstermin wegen der Klage auf Unterlassung und es lief nicht in meinem Sinne:

Nach dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung muss dieser Block stark "überarbeitet" werden. Deshalb muss ich ihn vorübergehend ab dem 18. Dezember 2009 für diese Überarbeitungsarbeiten schließen. Viel mehr darf ich nicht sagen.

Der Blog wird also kurz vor dem 18. Dezember 2009 zur Überarbeitung geschlossen!

Bin mal gespannt, wie es weitergeht...!

Kommentar von Rolf Schälike

Rechtsanwalt Michael Fricke hatte ein leichtes Spiel. Die Rechtsprechung ist eindeutig. Michael Fricke demonstrieerte die Macht seines Wissens.

Weshalb eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wurde, anstatt das Gericht entscheiden zu lassen, bleibt das Geheimnis der Anwältin Frau Scheel-Rötztl. Damit kann in Zukunft Herr Siekmann sich von Bernd Höcker finanzieren lassen, sollte Herr Höcker gegen die Unterwerfung verstoßen.

Stellt sich außerdem z.B. irgendwann heraus, dass Herr Siekmann wirklich Betrug etc. begangen hat, so dürfen alle darüber berichten, dass es schon früher eine Strafanzeige gab, nur Herr Höcker wird es nicht dürfen. Er hat sich dazu persönlich vertraglich gegenüber Herrn Diekmann verpflichtet. Nicht der Staat hat ihn dazu verdonnert.

Auf diesen Unterschied hätte Rechtsanwältin Frau Scheel-Rötzl ihren Mandanten hinwiesen sollen. Sie tat es nicht.

Die Verkündung des Urteils erfolgt am 15. Januar 2010, fast einen Monat später als der Temin für die Gültigkeit der freiwillig abgegebene Unterwerfungsverpflichtung.

Absurd!

Folgen

31.12.2009: Erklärung von Bernd Höcker

Meine Zwangsanmeldung:



Zur Zeit gesperrt




www.gez-abschaffen.de

Hamburg, 17. Dezember 2009

Nach dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung vom 8. Dezember 2009 vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts muss dieser Block stark "überarbeitet" werden. Deshalb muss ich ihn vorübergehend für diese "Überarbeitungsmaßnahmen" schließen. Die Zensur betrifft Vorgänge, die in den Sommer des Jahres 2008 zurückreichen. Diese Vorgänge darf ich nicht mehr erwähnen. Viel mehr darf ich jetzt auch nicht sagen. Am 15. Januar 2010 fällt das Gericht ein Urteil, in dem mir für diesen Blog möglicherweise noch weitere Einschränkungen auferlegt werden. Davon werde ich umgehend berichten.

Ich möchte hier noch einmal kundtun, warum ich den Blog bisher so geschrieben hatte und nicht anders:

Dieser Blog ist (leider muss ich jetzt sagen: "war") ein journalistisches Werk, in dem gezeigt werden soll(te), wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei ihrem Gebühreneinzug arbeiten. Da es aus verfassungsrechtlichen Gründen keine behördliche Kontrolle gibt, ist die journalistische Berichterstattung die einzige Möglichkeit, Auswüchse bei der hoheitlichen Betätigung darzustellen und aufzudecken, was möglicherweise nicht mehr rechtsstaatskonform ist. Im Gegensatz zu jeder anderen Behörde gibt es keine Stelle im Staate, die bei Rechtsverstößen der Rundfunkanstalten Sanktionen gegen diese verhängen darf. Die Anstalten kontrollieren sich und die GEZ vollkommen eigenständig. Umso wichtiger ist eine investigative und weitgehend ungehinderte Berichterstattung!

Ich bekomme täglich mehrere Emails von Geschädigten, aus denen die pure Verzweiflung spricht. Eine Gemeinsamkeit fast aller Zuschriften ist, dass sich die Rundfunkanstalten geradezu an den Betroffenen festbeißen und sowohl durch stures Durchhalten als auch mit juristischen Tricks, die keine andere Behörde anwendet, die Bürger drangsaliert. Auf meiner Webseite habe ich parallel zu meinem Blog die "Technik" der Zwangsanmeldung analysiert. Der Blog hingegen soll(te) die Praxis dokumentieren und gleichzeitig aufzeigen, wie derartigen Übergriffen begegnet werden kann. Dazu gehören die Nennung von Namen von Justitiaren genauso wie die Inanspruchnahme des Art. xx GG, inkl. xxxxxx xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx (darf jetzt nicht mehr benannt werden). Dies ist ein dunkler Tag für die freie Berichterstattung!

Gratulation zu diesem bisherigen Ergebnis, Herr Siekmann! (möglicherweise schon bald gerichtlich verfügt: Herr Xxxxx)!

Da es bei solchen juristischen Auseinandersetzungen naturgemäß nicht nur Verlierer gibt (in diesem Fall mich), sondern auch strahlende Sieger, existiert eben auch ein Ort, an dem jetzt kräftig gefeiert wird: beim NDR. Insbesondere der Intendant des NDR, Herr Lutz Marmor, wird sich über das heldenhafte Einschreiten und den Erfolg seines Justitiars, Herrn Klaus Siekmann, freuen und sicherlich mehrere Flaschen Champagner spendieren. - Doch, doch, Herr Marmor! Ich finde, das sollten Sie wirklich tun als Chef von Herrn Siekmann!

Ich hab lange überlegt ob es angebracht ist, Herrn Marmor und Herrn Siekmann zu diesem tollen Ergebnis zu gratulieren oder ob das jetzt zu sehr geschleimt wirken würde. Aber ich finde, das kann man ruhig machen und ein paar kleine Geschenke zusätzlich erfreuen sicherlich das Intendantenherz!

Ich habe mir gedacht, dass aufgrund der steigenden Zahl von Gebührenmuffeln möglicherweise gar keine geeigneten Snacks zum Champus gereicht werden können. Das Geld ist schlicht und einfach dafür nicht mehr da! Damit die Partygäste ihren Blubberlutsch aber nicht trocken runterwürgen müssen, eröffne ich hiermit einen Spendenaufruf:

Käse für den NDR!



Jetzt Käse spenden!




Käse passt nämlich sehr gut zu Champagner und lässt sich hervorragend versenden! Einfach ein, zwei Scheiben in den Umschlag, (möglichst vorher!) beschriften, ausreichend frankieren und ab damit zum Postkasten!

Da kann wirklich jede/r mitmachen und helfen! Schon ab 55-90 Cent und einem kleinen Stückchen Käse ist man dabei!

Mein Lieblingskäse ist übrigens der scharfe Tilsiter. Der hat ein Aaarooma! Unglaublich! Jeder andere Käse tut es aber auch! Es sollte zu einem Teil konventioneller Käse und zum anderen Teil Biokäse sein. Jeder gibt halt das, was er gerade im Kühlschrank hat!

Neben der Freude, die so eine Spendenaktion bei den Beschenkten auslöst, verfolgt dieser Aufruf nämlich elementar künstlerische Zwecke:

Zwei Kunstaktionen in einem!

1. Das erste Ziel der Kunstaktion dient der Bewußtwerdung von Qualität!
Hiermit möchte ich die Rundfunkleute dazu bringen, Massenware von Qualitätsware zu unterscheiden! Sie sollen über den Begriff "Qualität" zumindest einfach mal nachdenken und sich fragen, was das ganze mit dem NDR zu tun hat.
2. Das zweite Ziel der Kunstaktion dient der gerechten Gebührenschuldbegleichung!
Es soll symbolisch versucht werden, dem NDR den gleichen Käse zurückzusenden, den er täglich über seine Kanäle an die Bürger sendet!

Motto: Käse mit Käse vergelten!

Hinweis an die eifrigen Justitiare der Anstalten:

Ich nehme für dieses Mach-Werk als Schutzrecht die Freiheit der Kunst gem. Art. 5 Abs. 3 GG in Anspruch! Dies ist ein schrankenloses Grundrecht, das Sie hoffentlich respektieren!

(In Anlehnung und in Gedenken an den großen Kunstprofessor Joseph Beuys und seine Aktion, bei der er der Stadt Kassel 5000 Basalt-Stelen auf einen zentralen Platz liefern ließ, mit der Maßgabe, dass für jede ein Baum gepflanzt werden müsse)

Nochmal zum Porto: Wenn der Brief nicht ausreichend frankiert ist, wird er nicht zugestellt oder vom Empfänger zurückgewiesen! Daher hier zur Erinnerung die aktuellen Portokosten:

55 Cent: Maximal 235x125x5 mm, 20g (knapp: nur ca. 1/2 Scheibe dünn geschnitten)

90 Cent: Maximal 235x125x10 mm, 50g (schon besser: ca. 1 Scheibe und 1 Glückwunschkarte)

1,45 Euro: Maximal 353x250x20, 500g (eine kleine Auswahl verschiedener Sorten)

Mehr als 500g Käse sollte man nicht schicken, das wirkt sonst protzig. Falls doch, kostet der Spaß mindestens 2,20 Euro (bis 1 kg) oder noch mehr! Es genügt wirklich eine einzige Scheibe dieser duftenden Delikatesse! Wenn viele Bürger spenden, kommt sicher genug zusammen!

Die Anschrift des NDR lautet:

NDR Herrn Intendant Lutz Marmor (persönlich) Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg

Auch Herr Siekmann (demnächst möglicherweise umgetauft in Herr Xxxxx oder Herr Yyyyy) freut sich bestimmt über ein wenig Käse!

Es wäre schön, wenn die Aktion "Käse für den NDR" auch in Foren und Netzwerken verbreitet wird. Wir alle helfen damit Menschen, die gerne feiern! Ruft Eure Twitter- und StudiVZ-Freunde zusammen und helft!

Dieser Aufruf darf frei kopiert und veröffentlicht werden!

Nochmal zu meinem Blog: Ich werde ihn jetzt gewissenhaft überarbeiten, d.h. schwärzen. Das wird ein paar Tage dauern, da ich auch jeden kleinsten Hinweis auf die Xxxxx und die Xxxxxx vernichten muss. Falls ich dabei einen Fehler mache, wäre das mein finanzieller Ruin. Die bisher angefallenen und noch zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten gehen ohnehin schon bei mir übers Limit. - Was auch längst Herr Siekmann weiß, weil er ja im Dezember 2006 anlässlich einer mündlichen Verhandlung wegen Gebührenbefreiung sowohl meine Kontoauszüge mit 2.000 Miesen und mein Einkommen auf Hartz 4-Niveau intensiv und neugierig begutachtet hat.

Ich melde mich, sobald ich mit der Umsetzung der Zensur fertig bin.

Bis dahin bitte ordentlich Käse verschicken! Auch mehrmals,... ...solange der NDR wegen Behinderung der Berichterstattung Grund zum Feiern hat!

31. Dezember 2009

Erklärung zur Zensur des NDR und zum endgültigen Ende des Blogs

Dem NDR ist es gelungen, den Blog "Meine Zwangsanmeldung" an seiner empfindlichsten Stelle zu treffen: Ich muss nämlich radikal alle Hinweise darauf eliminieren, wo und wie ich mich unter Anwendung eines grundgesetzlich verbrieften Rechts gewehrt habe. Auf diese Maßnahme wird innerhalb des Blogs auch immer wieder direkt oder indirekt hingewiesen, sei es durch mich oder sei es durch die Abmahnkanzlei, die der NDR-Mitarbeiter mit der Durchsetzung der Zensur beauftragt hat. Dieser zu eliminierende Teil meines Blogs ist offensichtlich für den NDR die Achillesferse, sonst ist für mich ein solch massiver Einsatz kostspieliger und aggressiver juristischer Mittel einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegenüber einem freien Journalisten kaum zu verstehen.

Prinzip: "Einen bestrafen und damit Tausende erziehen!"

Der Blog existierte seit dem 25. Januar 2007 und hat mittlerweile ausgedruckt einen Umfang von 136 Din-A-4-Seiten. Diese nach Verstößen durchzusehen, wäre für mich zwar nicht unmöglich, ich würde jedoch nie echte Gewissheit haben, ob ich nicht doch irgendeine Kleinigkeit übersehen hätte. Herr Siekmann könnte mich praktisch lebenslänglich mit Vertragsstrafen bombardieren. Lebenslänglich, weil der Unterlassungsanspruch unbefristet ist. Selbst die Einbeziehung anwaltlicher Hilfe wäre keine 100%ige Garantie und es käme zudem sehr teuer, 136 Seiten kontrollieren zu lassen.

Die bisher erfolgreich zensierten Teile des Blogs stammen aus dem Sommer 2008, sind also schon etwas älter. Warum hat man mich seitens des NDR nicht schon vorher benachrichtigt und mir auch gleich die Rechtsgrundlagen genannt? Ich wurde nie direkt aufgefordert, die Sachen rauszunehmen. Es kam ohne Vorwarnung das Anwaltsschreiben mit der Abmahnung und dem Gegenstandswert von 50.000 Euro nebst der obligatorischen exorbitanten Kostennote.

Mittlerweile habe ich mir weitere Gedanken zu dem aktuellen Geschehen gemacht und bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Nicht der NDR-Mitarbeiter Klaus Siekmann ist auf die Idee gekommen, sondern mutmaßlich der Intendant Lutz Marmor sowie mutmaßlich der mutmaßlich direkte Vorgesetzte und Chefjustitiar des NDR, Herr Dr. Werner Hahn. Man hat sich (nach meiner Theorie) lange und intensiv überlegt, wie ich zu stoppen sei und hat dann in den Untiefen deutscher Zensurrechtsprechung eben diese geniale Möglichkeit erspäht, mit der nun (nach so langer Zeit) argumentiert wird. Diese Rechtsprechung ist aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet, weswegen der NDR eben nicht selber klagen konnte, sondern nur die Person des NDR-Mitarbeiters, also Herr Siekmann. - Wie gesagt, das ist jetzt meine Vermutung. Unstreitig finanziert der NDR ja auch den Prozess und nicht der Kläger selbst. Dafür gibt es Belege, d.h. entsprechende Emails eben dieses Chefjustitiars, Dr. Hahn.

Ich habe den Blog bisher immer so geschrieben, dass er in sich schlüssig blieb. Ich habe z.B. praktisch keine Änderungen nachträglich in ältere Einträge gemacht. Selbst grobe Rechtschreibfehler habe ich so gut wie nie rückwirkend korrigiert.

Ich habe in dem Blog niemals eine Tatsache falsch dargestellt oder jemanden beleidigt (Schmähkritik). Dies wurde mir auch nie von dem agierenden NDR-Mitarbeiter vorgeworfen.

Der NDR verlangt nun aber von mir, dass ich bereits vor langer Zeit gemachte Einträge schwärze, bzw. einfach *verschwinden* lasse. Ich darf kein Wort mehr über diese Geschehnisse verlieren und auch keine Andeutungen machen. Das Orwell-Buch "1984" schildert solche tiefgreifenden Zensurmaßnahmen sehr anschaulich.

Da ich mich nicht in existentielle Gefahren bringen will, lasse ich den Blog also lieber ganz gesperrt. Damit ist die letzte Kontrollmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allerdings zerstört: die journalistische Kontrolle!

Journalismus unter Angst ist kein freier Journalismus, sondern Ausdruck einer Diktatur!

Damit dass ich den Blog nun schließe, ziehe ich mich jedoch nicht zurück, sondern wechsle lediglich vorübergehend die Taktik. Ich komme noch einmal auf die Kunstaktion zurück, zu der ich in Anlehnung und in Gedenken an den prominenten Kunstprofessor Joseph Beuys aufrufe:

Käse nur für den NDR!

Joseph Beuys hatte damals viele Menschen mit vergleichbaren Aktionen zum Denken angeregt!

Zwei weitere Ziele der Kunst-Aktion:

3. Drittes Ziel der Kunstaktion dient dem Gewahrwerden des symbolischen Geruches von Zensur, Diktatur und Unfreiheit! - Die Ureinwohner des Internet begrüßen ihre neuen Herren! -
Es soll sich in den Fluren und den Büros der neuen Internetherren, sowie in ihren Kleidern und an ihren Händen ein Geruch breit machen, wie ihn die Untertanen im annektierten Internet (also wir) in Form von Zensur, Diktatur und Unfreiheit wahrnehmen.
Die neuen Herren sollen den Gestank einatmen, den sie selbst verbreiten!
4. Viertes Ziel der Kunstaktion dient dazu, die "gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte" sinnlich spürbar zu machen.
"Käse" ist dabei nur ein Synonym für verschiedene Duftstoffe die zusammengetragen eine geeignete Kreation ergeben. So wie ein französischer Parfumiér den Duft von Erotik und Lust aus Blüten zaubert, so kreieren die Untertanen des Internets nun in der Echtwelt den Gestank, den NDR & Co in der virtuellen Welt verbreiten. So entsteht ein monumentales Gesamtkunstwerk, welches die neuen Herrscher auf ihre Untertanen einstimmt.

Damit die Aktion nicht verpufft, konzentrieren wir uns am besten zunächst auf den NDR. Es ist vielleicht am sinnvollsten, jene Abteilungen des NDR mit den Käsebriefen zu verwöhnen, die jeweils die Siegespartys für Herrn Siekmann ausrichten, also gar nicht so sehr ihn persönlich. Profitieren von seinem Erfolg tun vor allem sein mutmaßlicher Vorgesetzter, Herr Dr. Werner Hahn, sowie ganz allgemein die Abteilung Rundfunkgebühren und das Justitiariat, welche jetzt wieder vollkommen abgeschirmt machen können was sie wollen.. Hier noch einmal zum kopieren:

NDR Justitiariat Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg

NDR Abt. Rundfunkgebühren Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg

NDR Herrn Dr. Werner Hahn (persönlich) Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg


Auch der Kunstfreund Lutz Marmor wäre begeistert über die Kreativität seiner Untertanen und freut sich sicher über ein paar Kostproben:

NDR Intendanz Herrn Lutz Marmor (persönlich) Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg

Was bedeutet eigentlich Zensur für die Demokratie?

Die Geschichte hat gezeigt, dass derartige Institutionen immer einen Schritt weiter gehen, und noch einen und noch einen, bis der Bevölkerung die Luft zum Atmen entzogen ist. - Wir wissen jetzt, was wir von den neuen Herren des Internet neben dem Abkassieren der sog. "Gesetzlichen Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte" noch alles zu erwarten haben.

Es kann gar nicht eindringlich genug vor einer systematischen Zensur gewarnt werden!

Eine Demokratie ohne freie Berichterstattung funktioniert nicht!

Bereits die dreiste Abmahnaktion gegen akademie.de und die unsinnige Einstweilige Verfügung gegen den Privatsender, dem ich ein Interview gegeben hatte, zeigen die Zielstrebigkeit der Anstalten bei der Zensur. Von der Politik haben wir im übrigen nichts zu erwarten, denn die stoppen die Anstalten nicht, sondern fördern ihre Raffgier. Übrigens: Bereits der Begriff einer "raffgierigen Propagandaanstalt" sollte auf Antrag des NDR zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe führen. - Dies alles ist wie ein mächtiger Strudel, der unaufhörlich in die Tyrannei führt.

Wie gesagt, ich berufe mich mit dieser Kunstaktion "Käse für den NDR" auf das Vorbild Joseph Beuys, den ich zu seinen Lebzeiten nie so richtig ernst genommen hatte, weil ich seine Aktionen irgendwie zu abgedreht fand. Nun verstehe ich seine Kunst und bin ihm dankbar für seine Anregungen. Juristisch nehme ich die Schutzrechte des Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes in Anspruch, nämlich die Freiheit der Kunst.

Wichtiger Hinweis und große Bitte:

Sollte dieser Beitrag plötzlich *verschwunden* sein, bitte ich darum, ihn auf einer anderen Webseite "zum Empfang bereitzuhalten". Wenn dieser Text erst einmal zensiert ist, darf ich dazu nicht mehr auffordern oder dies genehmigen, weil ich sonst gegen Unterlassungsauflagen verstoßen würde. So habe ich nach erfolgter Zensur des Blogs selbstverständlich auch kein Einverständnis mehr gegeben, als ich mehrfach gefragt wurde, ob ich der Verbreitung des Originalblogs "Meine Zwangsanmeldung" auf ausländischen Servern zustimmen würde.

Ich danke allen, die mir auf mein extra eingerichtetes Sonderkonto etwas gespendet haben! Ohne diese Unterstützung hätte ich längst aufgeben müssen und wäre finanziell und nervlich am Ende. Die Pressekammer und die Anwaltskosten sind sehr teuer! Das weiß auch der NDR.

Wer einen Newsletter wünscht und von mir noch nicht in dieser Sache angeschrieben wurde, sende mir bitte eine Email mit der kurzen Betreffzeile "Newsletter" an die Adresse in meinem Impressum (ganz unten auf der Seite).

Der gute Vorsatz für das neue Jahr: Käse für den NDR!

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

Übrigens: Allein in diesem Jahr (2009) wurde diese Seite ("Meine Zwangsanmeldung") bereits über 150.000 mal aufgerufen (von über 2,1 Millionen Zugriffen 2009 insgegesamt). Da dürfte hoffentlich genug Käse zusammenkommen, um eine tolle Party auszurichten!

Der Dateiname "meinezwangsanmeldung.htm" wurde erhalten und der Inhalt mit der Kunstaktion ersetzt.

Wenn sich hier erneut was tut melde ich mich wieder! Ich werde auf jeden Fall die Termine für die beiden noch ausstehenden mündlichen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht (wg. Auskunftserzwingung) und dem Oberverwaltungsgericht (wg. Zwangsanmeldung) bekanntgeben und die jeweiligen Urteile mitteilen. Wenn das so weit ist, werde ich auch eine kurze Zusammenfassung des Originalblogs (allerdings natürlich pflichtgemäß ohne die zensierten Ereignisse) bereitstellen. Kurzgefasst schildern werde ich vor allem die Eckpunkte sowie die Ereignisse, die sich kurz vor der erfolgten Abmahnung und Unterlassungsklage abspielten (Stichworte sind vor allem: "Scanner" und "Fotos").

Natürlich teile ich auch mit, wie das Urteil am 15. Januar 2010 in Sachen der Zensur des Namens "Siekmann" lautet.

Bernd Höcker / www.gez-abschaffen.de

Diskussion im Internet

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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