324 O 943/08 - 09.10.2009 - Rechtsanwalt Nesselhauf konnte das Buch nicht verbieten

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

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Bernhard Müller vs. Verlagsgruppe Random House

09.10.09, 10:30 324 O 943/08 Bernhard Müller vs. Verlagsgruppe Random House – Buch von Gisela Friedrichsen „Im Zweifel gegen den Angeklagten“

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Korpus Delicti

Info aus dem Internet

Ein Buch, Gisela Friedrichsen, der Fall Pascal und rechtstaatswidrige Verfügungen

Es ist wohl ein Prozess den jeder - zumindest dem Namen nach - kennt, der Pascal-Prozess. Diesen Prozess hat die bekannte und durchaus kritisch hinterfragende Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, all die Jahre als Zuschauerin in öffentlicher Hauptverhandlung mitverfolgt und in einem Buch niedergeschrieben.

Die Veröffentlichung wird ihr jedoch durch das Landgericht Hamburg nicht mehr, oder zumindest nicht mehr in Gänze gestattet. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, hatte das Landgericht einen Auslieferungsstop angeordnet.

Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht erklärt nun zu recht;

die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. erklärt ausdrücklich das Unverständnis für die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg. Letztlich würde die Konsequenz aus dieser Entscheidung sein, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit auf unerträgliche Weise eingeschränkt wird. Einer der Verteidiger in dem besagten Verfahren, Rechtsanwalt Walter Teusch aus Saarbrücken, hat der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. gegenüber nochmals ausdrücklich bestätigt, dass die Buchautorin Gisela Friedrichsen ausschließlich Informationen verwertet hat, die Gegenstand der öffentlichen Hauptverhandlung geworden sind, so dass diese Entscheidung einem Verbot gleich käme, darüber zu sprechen, was man als Zuschauer eines öffentlichen Verfahrens erfahren hat.
Quelle: openpr.dehttp://strafverteidiger-feltus.blogspot.com/2009/01/ein-buch-gisela-friedrichsen-der-fall.html

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Buske
Richterin am Landgericht Dr. Renate Goetze
Richterin am Landgericht Gabriele Ritz

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Nesselhau; vertreten durch RA Michael Nesselhauf RA’in Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei: Schwarz Kelwing Wicke Westphal; vertreten durch RA …., Justiziar Rainer Dresden

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Nach Auffassung der Kammer ist die Abwägung, die wir vornehmen müssen, keinesfalls klar und eindeutig. Zur Vertretungsberechtigung. Beide sind am 20.07,.2006 zur Pflegschaft bestellt worden. Der Vormund hat das Recht und die Pflicht zu verbieten, dass … .Es würde gegen das Verbot des Buches nur die Eilbedürftigkeit sprechen,. Das Buch ist im November 2008 erscheinen. Es stellt eine Eingriff dar. Die Erkennbarkeit ist gegeben. Es gab nur einen Belastungszeugen in diesem Verfahren. Die nächste schwierige Frage, die gestellt wurde, ist die der Intimsphäre. Wir wissen nicht, ob die geschilderten Vorfälle wahr oder unwahr sind. Möglicherweise gedanklich … deswegen auch Intimsphäre haben wir bei Wenzel gelesen. Könnte sich relativieren. Wir haben auch überlegt, dass es ein aufregender Strafprozess war. … Die Menschen snd schwerer Straftaten beschuldigt worden. Es stellt sich die Frage, ob sein innerster Bereich … Für den Kläger spricht, er hat die Öffentlichkeit nicht gesucht. Für den Antragsteller streitet, er ist Opfer, er ist ein Kind, einige Passagen betreffen den Sexualgehalt. Ob die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung das Argument ist, können wir nicht sagen. Für den Beklagten spricht, dass die Erkennbarkeit nur für einen kleinen Kreis gegeben st. Es gibt Veröffentlichungen. S gibt ein großes öffentliches Interesse … gerade durch die Aussage des Kleinen. Im Hamburger Kommentar ist zu lesen, wer selber den Intimbereich in die Öffentlichkeit bringt, kann nicht … , dass seine Intimsphäre verletzt wird. Wir haben das Interview mit der Pflegemutter, es ist er erneut in der Emma verbreitet worden. Es stellt sich die Frage, ob die Einzelheiten des Interviews den streitgegenständlichen Äußerungen entsprechen. … zwölf Stellen. Es wird über einen Bereich berichtet, der der Intimsphäre zuzuordnen ist. Der Antragsteller, vertreten durch die Pflegemutter, … in dem Bereich, wo ich anfangs sagte, es nicht leicht … . Nach der Vorberatung haben wir die Tendenz, die einstweilige Verfügung aufzuheben.

Klägeranwalt Nesselhauf nuschelt: Wir haben einen Schriftsatz.

Der Vorsitzende: Der Antragsteller übergibt den Schriftsatz vom 09,10.2009 [heute].

Klägervertreterin Frau Dr. Stephanie Vendt: … haben die Originale bekommen.

Klägeranwalt Nesselhauf nuschelt für die Pseudoöffentlichkeit unverständlich.

Der Vorsitzende: Wollen wir für eine viertel Stunde unterbrechen?

Pause. Die Parteivertreter verlassen den Gerichtssaal. Der Gerichtsraum wird abgeschlossen.

Protokollführerin zu Nesselhauf: Sie als Anwalt können bleiben, aber den Saal muss ich abschließen. Die Zuhörer müssen den Saal verlassen.

Nach Widereintritt herrscht zunächst Stille

Beklagtenanwalt: Wir haben den Schriftsatz gelesen. Sehen nicht, was den Kern der Sache treffen könnte. Im Schriftsatz steht, die Autorin Frau Friedrichsen hätte Akteneinsicht und kannte die Protokolle.. Das stimmt nicht. Sie hat lediglich im Saal gesessen. Sie kann dazu eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Alles war im öffentlichen Gerichtsverfahren gesagt worden. Sie tragen vor, der Junge sei Opfer. Täter ist er keinesfalls. Am Schluss … Christa ist fassungslos … Ich bin doch nicht pervers … … Gehe nicht ein Bruchteil … Sollte man berücksichtigen. Der Junge ist in den Prozess einbezogen. Dafür kann die Autorin nichts. … Das Verfahren war anhängig … auch … Es nimmt Dimensionen an, die nicht gerechtfertigt sind. Es wird ein Privatkampf geführt.

Beklagtenjustiziar Herr Dresen: … Polen … Dieses Buch war nicht als Bestseller gedacht. Es war ein Buch für Spezialisten. Frau Friedrichsen hat kein Geld verdient. Es ist etwas für die Nachwelt, für Juristen … für … . Damit so was nicht wieder passiert, um ein Dokument zu schaffen für Jurastudenten, Psychologen, damit die Suggestivmethode nicht … . Sollte weitere Verfahren verhindern.

Beklagtenanwalt: Der BGH hat sich selbst eingemischt. … Es waren diese Geschichten … . Suggestivfragen, die nicht zulässig sind.

Klägeranwalt Nesselhauf nuschelt: Diese bewegenden Worte … Der Schriftsatz enthält Wesentliches. …

Der Vorsitzende: Der Antragsgegner beantragt die einstweilige Verfügung aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Der Antragstelle beantrragt die einstweilige Verfügung zu bvestätigen.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Weidereintritt Wir haben heut Nachmittag Beweisaufnahme. Könne wir Dienstag .. . Nein. Beschlossen und verkündet

Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Der Vorsitzende, 13:00: Wir wollen Mal verkünden. In der Sache 324 O 943/08 ergeht ein Urteil: Die einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit..

Kommentar

Beim Zensuranwalt Michael Nesselhaus fehlte heute sein rotes SPD-Taschentuch am Anzug. Ob das SPD-Mitglied und der Hamburger Verfassungsrichter mit seinen Mandanten dem Ex-Kanzler Schröder, den kriminelle VW-Verschwender mit ihren falschen eidesstattlichen Erklärungen und den anrüchigen Osmani-Clan zum SPD-Wahl-Desaster beigetragen hat, können wir nicht behaupten. Das rote Taschenruch hatte nicht geholfen.

Das Nuscheln und Vortragen in ruhiger, befehlsähnlicher Form unterblieb jedoch auch heute nicht. Der Vorsitzende und die beisitzenden Richterinnen ließen sich nicht beeindrucken.

Auf dem Weg nach Hause wollte ich den Zensurdurchgriff dieses SPD-Genossen prüfen. In meinen Buchladen war das verbotene Buch vorhanden. Der Buchladen brauchte das Buch nicht zu bestellen. Ich braucht auch nicht zu erklären, dass das Zensurverbot nicht mehr gelte. Auch bei Amazon hätte man das verbotene Buch kaufen können. Es war nicht aus dem Handel genommen worden.

Bravo, Herr Michael Nesselhaus, dass Sie den Schaden begrenz hatten und nicht wie die Kanzleien Prof. Dr. Prinz und Schertz Bergmann auch die Buchhandlungen abmahnten. Dieser Geschäftsbereich bei der Vermarktung und der Verwertung von Persönlichkeitsrechten scheint von Ihnen noch nicht erschlossen zu sein. Vielleicht erschließt sich das ihren jüngeren Mitarbeitern

Im Buchladen gab es eine kleine Episode

An der Kasse wollte ich mich an das Ende der kleinen Schlage stellen.

'Eine junge Käuferin geht zur Seite: Gehen Sie durch, Entschuldigung, dass ich im Wege stehe.

Ich stelle mich in die Schlage und lasse etwas Platz für die Käuferin. Die Käuferin erkennt, dass ich auch ein Käufer bin und drängelt sich an die ihr zustehende Stelle.

„Würde ich mich vordrängeln, hätte ich jetzt eine Furie erlebt,“ sage ich der Käuferin. „Ja, das stimmt allerdings,“ gibt sie ehrlich und lächelnd zur Antwort. „Ich liebe Furien und kratzende Katzen,“ versuchte ich zu erklären, „aber heute in ich nicht gut drauf, und wollte mich nicht kratzen lassen.“ Die Käuferin kauft ihr Buch. “Ein schönes Wochenende,“ lächelt sie mich an, „es war nett mit Ihnen zu plaudern.“

Der heutige Zensurfreitag wurde den Zensoren vergeben.

Einige interessante Links

  • Emma über die Autorin des stretgegenständlichen Buches


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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