324 O 674/14 - Holger Kreymeier mit seinem Alsterfilm unter Zensurbeschuss

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche
dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Das RTL "Super Fanny" Format ist beendet.

Die Macherin klagt trotzdem weiter.

Unterstützung leistet eine der brutalsten Medienkazleien, die Kanzlei Schertz Bergmann


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

19. Dezember 2014


Was war heute los?

Wir erlebten heute drei führende Zensurkanzleiein Deutschlands.

324 O 730/14 - Katherina Witt vs. SCG Verlag Ltd. Wes dürfte eine höchstpersönliche Sache des Chefs, des Professors Dr. Chrsitinan Schertz dieser Kanzlei gewesen sein. Verhandeln musste Rechtsanwalt Dr. Felix W. Zimmermann. Es ging darum, ob die liebe Bekannte dieses Zensurgurus "glücklich" ist oder doch nicht.
324 O 674/14 - Katharina Saalfrank vs. Alsterfilm GmbH und Holger Kreymeier. Dieser Rechtsstreit, ist bezeichend. Hplger Kreymeier betreibt eine einen eigenen Internet-Fernsehkanal mit sehr medienkritischen Beiträger und scheint noch nicht eingetaktet zu sein in die verlogene Medienlandschaft der s.g. Qualitätsmedien. Da muss er verlieren als Nutzer der unkontrollierten gefährlichen Einrichtung (Buske) Internet. Auch zu dieser Verhandlung wurde Rechtsanwalt Dr. Felix W. Zimmermann nach Hamburg gesandt. Zu im Einzelnen weiter unten.
324 O 357/14 - Prof. Dr. Christian Schertz vs. Peter Kleinert. Diese Verhandlung fand nicht statt. Die anwaltliche Vertreterin des Professors war wohl verhindert. Schertz klagt gegen ein etwas verzerrtes Bild von ihm, welches auf der web-Site NRhZ von Peter Kleinert erschien. Das etwas verzerrte Bild wurde nach dem Hinweis auf den Fehler sofort aus dem Internet genommen bzw. korrigiert. Half nicht. Käfer muss entscheiden.
324 O 578/14 - Bastian Schweisteiger vs. Axel Springer SE. Es ging um seine tatsächluche bzw. vermeintliche neue Frebndin. Wir haben darüber berichtet. Das Zensuranliegen des Fussballstars vertrat Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, eine recht erfolgreiche Anwältion im Zensurgeschäft mit den Fussballern und Managern von Bayern München und enigen anderen Klägeristen.
Wir hörten das erste Mal etwas von der neuen "Fentsertheorie" der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer.
324 O 511/14 - Elisabeth Kratochvil vs. Prof. Alexander Lerchl und Laborjournal. Es geht um die Gefahren des Mobilfunks und die daraus folgenden Konsequenzen. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer mischt sich sicher in den Sterit von naturwissenschaftlern ein. Auch darüber haben wir berichtet. Das Zensuranliegen vertrat Rechtsanwalt Gerold Skrabal

Ein unwürdiger menschenverachtender Abschluss des Jahres 2014 mit Urteilen und Hinweisen zur Weiterentwicklung der Zensur in Deutschland Heute.

19.12.2014

Die heutige Verhandlung gegen Alsterfilm GmbH und Holger Kreymeier mit dem Internet-Fernesehkanal fernsekritik.tv als satirische-kristisches TV-Magazin ist nur ein Ausschnitt aus dem Versuch, dieses Format aus dem Internet verschwinden zu lassen. Urheberrechte und Persönlichkeiterechte verwenden vorgeschoben, um freie, zentral nicht kontrollierte Kritik zu unterdrücken.

Holger Kreymeier übt Kritik am Fernsehen und macht damit seine Geschäfte. Geschäfte bestimmen das heutige Leben, aber eben nicht frei und unabhängig, sondern verbunden mit den Interessen der Mächtigen.

Normalerweise soll die Zensur das Geschäft der Medien nicht zerstören. Die Zensurkammern diesen dem Ausgleich der unterschiedlichen, sich zum Teil beißenden Interessen der am Geschäft Beteiligten. Holger Kreymeier gehört offenbar nicht zu denen, die über die Zensur nicht kaputt geklagt werden sollen, Seine Alsterfilm GmbH ist nicht ausreichend eingetaktet in die beschränkte Pluralität der deutschen demokratischen Gesellschaft. Alsterfilm GmbH muss so, wie es gegenwärtig ist, verschwinden, es sei Holger Kreymeier taktet sich ein in die von der Herrschenden vorgeschriebenen, durch die Gerichte präzisierten Regeln des Zusammenlebens, die wie ketten wirken.

"Super Nanny" gestern und heute

Gestern:


Gestern:


_________

Heute:


Katja Saalfrank - früher "Super Fanny" führt jetzt die Familiensprechstunde

Die erste Zensurverhandlung gegen Aslerfilm GmbH und Holger Kreymeyer erlebten wir am am 10.05.2010. Es ging um den Widerspruch gegen die von Mass Response kurz vor Weihnachten am 15.12.2009 erlassene Einstweilige Verfügung, Az. 324 O 525/09. Erlassen hat diese Verfügung der VorsRi der Zivilkammer 25 Harald Schulz, der offenbar eingetaktet ist in die organisierte Hamburger Justizkriminalität. Bezeichnend ist der hohe Streitwert von € 100.000,-. Holger Kreymeier dürfte sehr überrascht gewesen sein und erkannte wohl nicht, dass damit das Law Hunting (Kaputtklagen) seines Projekts eingeleitet wurde. Holger Kreymeier war froh über einen Vergleich und finanzierte das Verfahren über Spenden. Es ging um die Fernseh-Gewinnspiel-Formate, mit denen Marc Döhler, überhäuft von Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen, sich seinerzeit halbwegs erfolgreich wehrte. Siehe Urrteil des LG Hamburg 325 O 85/10.

Aber auch Stephan Niggemeier, vertreten von Dr. Christian Schertz, geriet unter Beschuss wegen dem Begriff „Animösen". Stephan Niggemeier verlor bei Buske, beim OLG kam es zu einem Vergleich. Verschwiegenheit wurde vereinbart. Danach trennte sich Stephan Niggemeier von diesem brutalen Anwalt.

Der nächste Versuch, gegen Alsterfilm GmbH juristisch vorzugehen scheiterte zunächst beim LG München. Der Antrag auf Erlass eine Einstweiligen Verfügung von Primavera, dem Produzenten von Mass Response, scheiterte zunächst beim LG München. LG, Az. 23 O 23785/09 Original des LG-Urteils. Das OLG München gab allerdings der sofortigen Beschwerde überwiegend recht. Az. 18 W 688/10 Original des OLG-Urteils.

2012 folgten die klagen wegen der „Scheiß RTL“-Shirts. Holger Kreymeier verlor beim LG am 25.9.2012 – Az. 33 O 719/11. Unserer Meinung nach u.a. wegen falscher anwaltlicher Vertretung. Kreymeier Rechtsanwalt ist bekannt als harter Vertreter des Markenrechts. Das wäre so, wenn ich Prof. Dr. Christian Schertz als Anwalt für Klagen gegen mich mandatieren würde.

Das OLG Köln wollte am 08.05.2013 das LG-Urteil bestätigen. Auf Anraten des Rechtsanwalts Dr. Bier nahm Holger Kreymeier die Berufung zurück. RTL verzichtete vorab auf die Kostenerstattung im Berufungsverfahrens. Aktenzeichen: 6 U 189/12. Verhandlungsprotokoll

Holger Kreymeier fühlt sich noch nicht richtig geschlagen. Das vielen Winken mit den Zaunpfählen genügte nicht.

Da erscheint nun die Kanzlei Schertz Bergmann auf den Plan. Das Projekt von Holger Kreymeier hat aus dem Internet zu verschwinden, falls dieser nicht begreift, wie die Spatzen auf den Dächern pfeifen und welche Macht diese besitzen.

_________

Kanzlei Schertz Bergmann tritt auf den Plan

Prof. Dr. Christian Schertz vertritt gern bekannte prominente und hübsche Damen. Benimmt sich nicht im Gerichtsaal dabei nicht selten wir ein Gockel. Seine Mandantinnen sind z.B. Katarina Witt, Helene Fischer, Sihler-Jauch, Ivonne Schönherr, Romy Haag und viele anderen. Weshalb dann nicht auch Katharina Saalfrank. Nicht gerade sehr hübsch, aber auch nicht ausgesprochen hässlich.

Angefangen zu klagen hat diese Kanzlei für Katharina Saalfrank beim LG Köln im September 2012. Die Kanzlei Schertz Bergmann war dabei, deutschladweit ihre Zensurvorstellungen durchzusetzen. Der Test in Köln entwickelte sich zu einer Schneeballschlacht.

Der Ausgangsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Aber die Kanzlei Schertz Bergmann klagte gegen die Berichterstattung und erwirkte Gegendarstellungen.

131_gegendarstellung.jpg
Gegendarstellung 1 von der Kanzlei Schertz Bergmann wegen Postecke 131 vorgelesen von Holger Kreymeier:

Ja, heute habe ich eine Premiere. Denn ich habe zu ersten Mal eine Gegendarstellung bekommen. Ja. Da mach ich schon seit sieben Jahren Fernsehkritik TV, habe mich mit allen möglichen Medienkonzernen, Einzelpersonen usw. angelegt, aber `ne Gegendarstellung bekomme ich ausgerechnet für die Postecke. He. Und nicht für die Fernsehkritik TV extra.

Ja, ich habe letztes Mal in der Postecke 130 ein bisschen über den Prozess gegen Frau Saalfrank geplaudert und insofern begrüße ich sehr herzlich jetzt den Anwalt von Herr Saalfranz in unserer Mitte, der immer mit großer Aufmerksamkeit und Freude unsere Sendungen, unsere Formate verfolgt, immer auf der Suche nach irgendwelchen abmahnwürdigen Halbsätzen, die ich möglicherweise vom Stapel gelassen habe.

Und zack, ist er fündig geworden bei der letzten Posteckend hat mir hier eine Abmahnung ins Haus geschickt und eben auch `ne Gegendarstellung. Ja, ich hab ja das letzte mh, mh, als ich das war, am 19.februar hatte ich diesen Schaukasten gesehen, das waren schon verschiedene Verhandlungen vorher schon eben in dem selben Saal, auch mit einigen Prominenten und da stand irgendwie auch der Name Schertz Bergmann noch mehrmals. Und ich hatte das irgendwie in Erinnerung, dass auch Herr Wendler von Schertz Bergmann verteidigt worden wäre. Das war nicht der Fall. Das war ein Fehler von mir. Ich habe mich geirrt. Ja. Da schicken die mir eine Abmahnung deswegen. Ich meine, was ist das verwerflich, wenn man Herrn Wendler verteidigt? Sie verteidigen sogar Frau Saalfrank. Ha, ja, ich eine, da ist ja Herr Wendler noch harmlos dagegen, möchte ich Mal sagen. Ja, aber das war ein Fehler von mir, der, wenn es der Kanzlei so wichtig ist, bin ich auch gern bereit, den hiermit zu korrigieren und zu sagen, dass die Kanzlei Schertz Bergmann natürlich nicht Herrn Wendler verteidigt. So, und das geht es noch um einen anderen Punkt. Und da hat man mir eine Gegendarstellung geschickt, und die möchte ich jetzt gerne kurz vorlesen. Hm.

Gegendarstellung

Unter den Internet-Seiten massengeschmack.tv haben Sie in der Postecke Sendung 130 vom 20. Februar 2014 in Bezug auf unsere kanzlei geäußert, „Die arbeiten auf einer besonderen Honorarbasis, auf Stundenhonorar. Das heißt, Frau saalfrank zahlt den viel mehr Geld als normalerweise einem normalen Anwalt gezahlt werden.müsste.
Hierzu stellen wir fest: Die Behauptung ist unwahr. Wir rechnen gegenüber Frau Saalfrank nicht aus Basis eines Stundenhonorars ab, sondern nahc dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt.
Berlin, den 3.NMärz 2014-12-29
Rechtsanwalt Simon Bergmann für Scherz Bergmann Rechtsanwälte

Mit Untertitel: Wir sind gesetzlich zur Verlesung der Gegendarstellung verpflichtet -unabhängig davon, ob sie der Wahrheit entspricht oder nicht! Ja. Das war es schon.

Natürlich muss hier Schertz reagieren. Eine Gegendarstellung muss nämlich wahr sein.

Prompt folgte die Aufforderung die Gegendarstellung richtig vorzulesen und zu richtig zu kommentieren. Her Kreymeier soll gefälligst lernen, sich an die ständig weiter entwickelten Zensuregeln zu halten.

132_gegendarstellung.jpg
Gegendarstellung 2 von der Kanzlei Schertz Bergmann, Postecke 132 vorgelesen von Holger Kreymeier: Anfangen möchte ich mit einer Sache, die das letzte mal in der Postecke auch schon am Anfang war. Sie erinnern sich, die Gegendarstellung der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann. Die haben also noch mal geschrieben, haben gesagt, sie waren nicht zufrieden mit der Art und weise wie ich die Gegendarstellung verlesen habe,. Gut, kann man darüber streiten. Will ich aber nicht.

Insofern, habe ich gesagt, o.k. Dan n machen wir ebne halt noch mal. Mir wurde gesagt, hör mal zu Volker, am besten ist es, wenn Du die Gegendarstellung nicht selber verliest, sondern das das eine andere Person macht. Damit das ganz klar voneinander getrennt ist, so zu sagen eine ganz klare neutrale Geschichte ist. Und genau so machen wir es. Jetzt. Hier noch mal die Gegendarstellung der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann.


Vorgelesen wird die Gegendarstellung von eine Comikfigur.

Dem nicht genug.

Die organisierte Hamburger Justizkriminalität wird zur weiteren Unterstützung gerufen.

12:15

Katharina Saalfrank vs. Alsterfilm GmbH 324 O 674/14

19.12.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer (re), Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau (Berichterstatterin), Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Gerold Skrabal von der Kanzlei Romatka & Collegen

Corpus Delicti

ferhsehritik_77.jpg

Fersenkritik TV-Folge 77 vom 26. September 2011


Diese Fernsehsendung führte zu einem Prozess beim Landgericht Köln. Jeniffer wurde als Zeugin befragt. Kreymeier berichtete darüber auf der Seite masselgeschmack.tv am 24.09.2014 unter dem Titel:

Ende des 1. Aktes 24. September 2014 Holger Kreymeier

Im Verfahren Saalfrank gegen Fernsehkritik-TV sind wir nun einen Schritt weiter: Zwei von drei der von uns geladenen Zeugen sind heute vor dem Landgericht Köln erschienen – wenn auch unter Zwang: Jennifer und ihr Bruder Jens wurden von einer Gerichtsvollzieherin von Ostfriesland nach Köln gebracht – und zurück. Die Mutter blieb der Verhandlung krankheitsbedingt fern.
Aus meiner Sicht wurden viele Aspekte meines Beitrages aus Folge 77 noch einmal eindrucksvoll bestätigt. So berichteten sowohl Jennifer als auch Jens, dass sie unter Androhung einer Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro immer wieder genötigt wurden, sich gegenseitig zu provozieren, um quasi „mehr Action“ zu haben – mit einem authentischen Fernsehbericht hat das aus meiner Sicht wenig zu tun.
Jennifer wiederholte auch die Aussagen ihrer Mutter, wonach das Kamerateam darüber gesprochen haben soll, dass es doch schön wäre, wenn der Hund sterben würde. Und dass Frau Saalfrank während der Dreharbeiten oft weg war, konnten beide auch bestätigen. Jennifer wiederholte auch ihre Aussage, die sie bereits in meinem Beitrag getätigt hatte, wonach Saalfrank unmittelbar selbst dazu aufgefordert hatte, sie möge doch ihren Bruder provozieren – in der Folge einer solchen Auseinandersetzung hatte Jennifer nach eigener Aussage einen so heftigen Schlag ins Gesicht bekommen, dass ihre Nase angebrochen war. Sie berichtete dem Gericht, dass sie unmittelbar danach nicht zum Arzt gehen durfte – dies habe sie erst nach Drehschluss erledigen können. Interessant war noch ein Aspekt, den ich in meinem Bericht gar nicht drin hatte: Jennifer sagte aus, ein Mitschüler sei vom Drehteam damals dazu aufgefordert worden, sie vor laufender Kamera mit dem Leben zu bedrohen.
Ein wichtiger Schritt in Richtung Aufklärung! Dennoch ist dieser Drops noch lange nicht gelutscht: Das Gericht wird am 15. Oktober verkünden, wie es weitergeht. Es ist wohl damit zu rechnen, dass das Gericht nun Zeugen der Gegenseite vorladen wird – in erster Linie Mitglieder des damaligen Produktionsteams.
Lustig, dass Schertz-Anwalt Zimmermann erneut versuchte, ein Teilurteil zu erstreiten (damit ist er schon einmal gescheitert) und diesmal vom Richter deutlich zurechtgewiesen wurde mit dem Hinweis, dass das Gericht sich in dieser Frage bereits positioniert hat (nämlich ablehnend).

Die Klägerin beanstandete die rot markierte Äußerung:

Zum Hintergrund der Prozesse von Holger Kreymeier die folgenden Links und Berichte:

12.,08.2014: Diskussion zu Scher(t)zbolde und Sommerloch

12.,08.2014: Fersehkritik Blog - Scher(t)zbolde und Sommerloch

08.07.2014: Urteil 7 A 4679/12 - Super-Nanny-Teaser verstösst gegen Menschenwürde.

23.03.2014: [http://fernsehkritik.tv/blog/2014/03/mit-denen-ist-nicht-zu-schertzen/ Spendenaktion9 – Mit denen ist nicht zu scher(t)zen.

16.01.2013: massengeschmack.tv – Die Super Nanny erlebt Ihren Streisand-Effekt

11.01.2013: fenrsehkritik.tv .- Es bleibt beim 16. Januar (2013)

Notizen der Pseudoöffentlichkeit Katharina Saalfrank vs. Alsterfilm GmbH

19.12.2014: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Kommentar

Videos und Weisheiten von Katja Saalfrank

....</center>

....</center>


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge