324 O 674/14 - Holger Kreymeier mit seinem Alsterfilm unter Zensurbeschuss

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dog_cat.jpg BUSKEISMUS

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Das RTL "Super Fanny" Format ist beendet.

Die Macherin klagt trotzdem weiter.

Unterstützung leistet eine der brutalsten Medienkazleien, die Kanzlei Schertz Bergmann


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

19. Dezember 2014


Was war heute los?

Wir erlebten heute drei führende Zensurkanzleiein Deutschlands.

324 O 730/14 - Katherina Witt vs. SCG Verlag Ltd. Wes dürfte eine höchstpersönliche Sache des Chefs, des Professors Dr. Chrsitinan Schertz dieser Kanzlei gewesen sein. Verhandeln mussste Rechtsanwalt Dr. Felix W. Zimmermann. Es ging darum, ob die liebe Bekannte dieses Zensurgurus "glücklich" ist oder doch nicht.
324 O 674/14 - Katarina Saalfrank vs. Alsterfilm GmbH und Holger Kreymeier. Dieser Rechtsstreit, ist bezeuichend. Hplger Kreymeier betzreibt eine einen eigenen Internet-Fernsehkanal mit sehr medienkritischen Beiträger und scheint noch nicht eingetaktet zu sein in die verlogene Medienlandschaft der s.g. Qualitätsmedien. Da muss er verlieren als Nutzer der unkontrollierten gefährlichen Einrichtung (Buske) Internet. Auch zu dieser Verhandlung wurde Rechtsanwalt Dr. Felix W. Zimmermann nach Hamburg gesandt. Zu im Einzelnen weiter unten.
324 O 357/14 - Prof. Dr. Chrsitian Schertz vs. Peter Kleinert. Diese Verhandlung fand nicht statt. Die anwaltliche Vertreterin des Professors war wohl verhindert. Scjhertz klagt gegen ein etwas verzerrtes Bild von ihm, welches auf der web-Site NRhZ von Peter Kleinert erschien. Das etwas verzerrte Bild wurde nach dem Hinweis auf den Fehler sofort aus dem Intenet genommen bzw. korrigiert. Half nicht. Käfer muss entscheiden.
324 O 578/14 - Bastian Schweisteiger vs. Axel Springer SE. Es ging um seine tatsächluche bzw. vermeintliche neue Frebndin. Wir haben darüber berichtet. Das Zensuranliegen des Fussballstars vertrat Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, eine recht erfolgreiche Anwältion im Zensurgeschäft mit den Fussballern und Managern von Bayern München und enigen anderen Klägeristen.
Wir hörten das erste Mal etwas von der neuen "Fentsertheorie" der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer.
324 O 511/14 - Elisabeth Kratochvil vs. Prof. Alexander Lerchl und Laborjournal. Es geht um die Gefahren des Mobilfunks und die daraus folgenden Konsequenzen. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer mischt sich sicher in den Sterit von naturwissenschaftlern ein. Auch darüber haben wir berichtet. Das Zensuranliegen vertrat Rechtsanwalt Gerold Skrabal

Ein unwürdiger menschenverachtender Abschluss des Jahres 2014 mit Urteilen und Hinweisen zur Weiterentwicklung der Zensur in Deutschland Heute.

19.12.2014

Die heutige Verhandlung gegen Alsterfilm GmbH und Holger Kreymeier mit dem Internet-Fernesehkanal fernsekritik.tv als satirische-kristisches TV-Magazin ist nur ein Ausschnitt aus dem Versuch, dieses Format über aus dem Internet verschweinden zu lassen. Urheberrechte und Persönlichkeiterechte halöten dafür her, freie, zentrakl nicht kontrollierte Kritik Kritik zu unterdrücken.

"Super Nanny" gestern und heute

Gestern:


Gestern:


_________

Heute:


Katja Saalfrank - früher "Super Fanny" führt jetzt die Familiensprechstunde
131_gegendarstellung.jpg
Gegendarstellung 1 von der Kanzlei Schertz Bergmann wegen Postecke 130

132_gegendarstellung.jpg
Gegendarstellung 2 von der Kanzlei Schertz Bergmann

12:15

Katharina Saalfrank vs. Alsterfim GmbH 324 O 674/14

19.12.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer (re), Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau (Berichterstatterin), Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Gerold Skrabal von der Kanzlei Romatka & Collegen

Corpus Delicti

ferhsehritik_77.jpg




fersehkritik.tv-Folge 77 vom 26. September 2011</center>

Diese Fernsehsendung führte zu einem Prozess beim Landgericht Köln. Jeniffer wurde als Zeugin befragt. Kreymeier berichtete darüber auf der Seite 8http://massengeschmack.tv/ masselgeschmack.tv] am 24.09.2014 unter dem Titel:

Ende des 1. Aktes 24. September 2014 Holger Kreymeier

Im Verfahren Saalfrank gegen Fernsehkritik-TV sind wir nun einen Schritt weiter: Zwei von drei der von uns geladenen Zeugen sind heute vor dem Landgericht Köln erschienen – wenn auch unter Zwang: Jennifer und ihr Bruder Jens wurden von einer Gerichtsvollzieherin von Ostfriesland nach Köln gebracht – und zurück. Die Mutter blieb der Verhandlung krankheitsbedingt fern.
Aus meiner Sicht wurden viele Aspekte meines Beitrages aus Folge 77 noch einmal eindrucksvoll bestätigt. So berichteten sowohl Jennifer als auch Jens, dass sie unter Androhung einer Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro immer wieder genötigt wurden, sich gegenseitig zu provozieren, um quasi „mehr Action“ zu haben – mit einem authentischen Fernsehbericht hat das aus meiner Sicht wenig zu tun.
Jennifer wiederholte auch die Aussagen ihrer Mutter, wonach das Kamerateam darüber gesprochen haben soll, dass es doch schön wäre, wenn der Hund sterben würde. Und dass Frau Saalfrank während der Dreharbeiten oft weg war, konnten beide auch bestätigen. Jennifer wiederholte auch ihre Aussage, die sie bereits in meinem Beitrag getätigt hatte, wonach Saalfrank unmittelbar selbst dazu aufgefordert hatte, sie möge doch ihren Bruder provozieren – in der Folge einer solchen Auseinandersetzung hatte Jennifer nach eigener Aussage einen so heftigen Schlag ins Gesicht bekommen, dass ihre Nase angebrochen war. Sie berichtete dem Gericht, dass sie unmittelbar danach nicht zum Arzt gehen durfte – dies habe sie erst nach Drehschluss erledigen können. Interessant war noch ein Aspekt, den ich in meinem Bericht gar nicht drin hatte: Jennifer sagte aus, ein Mitschüler sei vom Drehteam damals dazu aufgefordert worden, sie vor laufender Kamera mit dem Leben zu bedrohen.
Ein wichtiger Schritt in Richtung Aufklärung! Dennoch ist dieser Drops noch lange nicht gelutscht: Das Gericht wird am 15. Oktober verkünden, wie es weitergeht. Es ist wohl damit zu rechnen, dass das Gericht nun Zeugen der Gegenseite vorladen wird – in erster Linie Mitglieder des damaligen Produktionsteams.
Lustig, dass Schertz-Anwalt Zimmermann erneut versuchte, ein Teilurteil zu erstreiten (damit ist er schon einmal gescheitert) und diesmal vom Richter deutlich zurechtgewiesen wurde mit dem Hinweis, dass das Gericht sich in dieser Frage bereits positioniert hat (nämlich ablehnend).

Die Klägerin beanstandete die rot markierte Äußerung:

Zum Hintergrund der Prozesse von Holger Kreymeier die folgenden Links und Berichte:

12.,08.2014: Diskussion zu Scher(t)zbolde und Sommerloch

12.,08.2014: Fersehkritik Blog - Scher(t)zbolde und Sommerloch

08.07.2014: Urteil 7 A 4679/12 - Super-Nanny-Teaser verstösst gegen Menschenwürde.

23.03.2014: [http://fernsehkritik.tv/blog/2014/03/mit-denen-ist-nicht-zu-schertzen/ Spendenaktion9 – Mit denen ist nicht zu scher(t)zen.

16.01.2013: massengeschmack.tv – Die Super Nanny erlebt Ihren Streisand-Effekt

11.01.2013: fenrsehkritik.tv .- Es bleibt beim 16., Januar (2013)


Notizen der Pseudoöffentlichkeit Katharina Saalfrank vs. Alsterfilm GmbH

19.12.2014: Notizen von Rolf Schälike


Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Kommentar

Gegen Primavera LG gewonnen, OLG zu 2/3 verloren..

Gegen Mass Response (325 O 525/09) zu früh am 11.05.2010 eingeknickt (Marc Doehler hat's durchgezogen in der selben Sache und gewonnen).

Gegen RTL (T-Shirt „Scheiß RTL“) beim LG Köln verloren

Gegen Saalfrank (zwei Prozesse, LG Köln und LH Hamburg) gute Chancen zu gewinnen

Gegen Schertz Bergmann (Gegendarstellung ?) gute Chancen zu gewinnen

Videos und Weisheiten von Katja Saalfrank

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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