324 O 674/14 - Holger Kreymeier mit seinem Alsterfilm unter Zensurbeschuss

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dog_cat.jpg BUSKEISMUS

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Das RTL "Super Fanny" Format ist beendet.

Die Macherin klagt trotzdem weiter.

Unterstützung leistet eine der brutalsten Medienkazleien, die Kanzlei Schertz Bergmann


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

19. Dezember 2014


Was war heute los?

Wir erlebten heute einen Rechtsstreit, der weltweite Bedeutung haben sollte. Es geht um die Gefahren des Mobilfunks und die daraus folgenden Konsequenzen.

19.12.2014

"Super Nanny" gestren und heute

Gestern:


Gestern:


_________

Heute:


Katja Saalfrank - früher "Super Fanny" führt jetzt die Familiensprechstunde
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]

Gegendarstellung 1 von der Kanzlei Schertz Bergmann wegen Postecke 130

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Gegendarstellung 2 von der Kanzlei Schertz Bergmann


12:15

Katharina Saalfrank vs. Alsterfim GmbH 324 O 674/14

19.12.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer (re), Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau (Berichterstatterin), Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Gerold Skrabal von der Kanzlei Romatka & Collegen

Corpus Delicti

ferhsehritik_77.jpg




fersehkritik.tv-Folge 77 vom 26. September 2011</center>

Diese Fernsehsendung führte zu einem Prozess beim Landgericht Köln. Jeniffer wurde als Zeugin befragt. Kreymeier berichtete darüber auf der Seite 8http://massengeschmack.tv/ masselgeschmack.tv] am 24.09.2014 unter dem Titel:

Ende des 1. Aktes 24. September 2014 Holger Kreymeier

Im Verfahren Saalfrank gegen Fernsehkritik-TV sind wir nun einen Schritt weiter: Zwei von drei der von uns geladenen Zeugen sind heute vor dem Landgericht Köln erschienen – wenn auch unter Zwang: Jennifer und ihr Bruder Jens wurden von einer Gerichtsvollzieherin von Ostfriesland nach Köln gebracht – und zurück. Die Mutter blieb der Verhandlung krankheitsbedingt fern.
Aus meiner Sicht wurden viele Aspekte meines Beitrages aus Folge 77 noch einmal eindrucksvoll bestätigt. So berichteten sowohl Jennifer als auch Jens, dass sie unter Androhung einer Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro immer wieder genötigt wurden, sich gegenseitig zu provozieren, um quasi „mehr Action“ zu haben – mit einem authentischen Fernsehbericht hat das aus meiner Sicht wenig zu tun.
Jennifer wiederholte auch die Aussagen ihrer Mutter, wonach das Kamerateam darüber gesprochen haben soll, dass es doch schön wäre, wenn der Hund sterben würde. Und dass Frau Saalfrank während der Dreharbeiten oft weg war, konnten beide auch bestätigen. Jennifer wiederholte auch ihre Aussage, die sie bereits in meinem Beitrag getätigt hatte, wonach Saalfrank unmittelbar selbst dazu aufgefordert hatte, sie möge doch ihren Bruder provozieren – in der Folge einer solchen Auseinandersetzung hatte Jennifer nach eigener Aussage einen so heftigen Schlag ins Gesicht bekommen, dass ihre Nase angebrochen war. Sie berichtete dem Gericht, dass sie unmittelbar danach nicht zum Arzt gehen durfte – dies habe sie erst nach Drehschluss erledigen können. Interessant war noch ein Aspekt, den ich in meinem Bericht gar nicht drin hatte: Jennifer sagte aus, ein Mitschüler sei vom Drehteam damals dazu aufgefordert worden, sie vor laufender Kamera mit dem Leben zu bedrohen.
Ein wichtiger Schritt in Richtung Aufklärung! Dennoch ist dieser Drops noch lange nicht gelutscht: Das Gericht wird am 15. Oktober verkünden, wie es weitergeht. Es ist wohl damit zu rechnen, dass das Gericht nun Zeugen der Gegenseite vorladen wird – in erster Linie Mitglieder des damaligen Produktionsteams.
Lustig, dass Schertz-Anwalt Zimmermann erneut versuchte, ein Teilurteil zu erstreiten (damit ist er schon einmal gescheitert) und diesmal vom Richter deutlich zurechtgewiesen wurde mit dem Hinweis, dass das Gericht sich in dieser Frage bereits positioniert hat (nämlich ablehnend).

Die Klägerin beanstandete die rot markierte Äußerung:

Zum Hintergrund der Prozesse von Holger Kreymeier die folgenden Links und Berichte:

12.,08.2014: Diskussion zu Scher(t)zbolde und Sommerloch

12.,08.2014: Fersehkritik Blog - Scher(t)zbolde und Sommerloch

08.07.2014: Urteil 7 A 4679/12 - Super-Nanny-Teaser verstösst gegen Menschenwürde.

23.03.2014: [http://fernsehkritik.tv/blog/2014/03/mit-denen-ist-nicht-zu-schertzen/ Spendenaktion9 – Mit denen ist nicht zu scher(t)zen.

16.01.2013: massengeschmack.tv – Die Super Nanny erlebt Ihren Streisand-Effekt

11.01.2013: fenrsehkritik.tv .- Es bleibt beim 16., Januar (2013)


Notizen der Pseudoöffentlichkeit Katharina Saalfrank vs. Alsterfilm GmbH

19.12.2014: Notizen von Rolf Schälike


Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Kommentar

Gegen Primavera LG gewonnen, OLG zu 2/3 verloren..

Gegen Mass Response (325 O 525/09) zu früh am 11.05.2010 eingeknickt (Marc Doehler hat's durchgezogen in der selben Sache und gewonnen).

Gegen RTL (T-Shirt „Scheiß RTL“) beim LG Köln verloren

Gegen Saalfrank (zwei Prozesse, LG Köln und LH Hamburg) gute Chancen zu gewinnen

Gegen Schertz Bergmann (Gegendarstellung ?) gute Chancen zu gewinnen

Videos und Weisheiten von Katja Saalfrank

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....</center>


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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