324 O 671/10 - 27.05.2011 - Prof. Piech nimmt die Klage gegen Prof. Selenz zurueck

Aus Buskeismus

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Nun haben allerhand Leute den Selenz-Artikel „Das Piëch-Porsche-Betrugssystem“ veröffentlicht. Z.B. linkzeitung.de, swg-hambzurg.de, unser-braunschweig.de, politonline.de u.a. Bei Google war es auch zu finden. Nun haben allerhand Leute den Selenz-Artikel „Das Piëch-Porsche-Betrugssystem“ veröffentlicht. Z.B. linkzeitung.de, swg-hambzurg.de, unser-braunschweig.de, politonline.de u.a. Bei Google war es auch zu finden.
-Die fleißige Kanzlei von Prof. Prinz mahnte all diese Site-Betreiber ab, konnte jedoch die Abmahnkosten in Höhe von ca. 16.000 €® nicht eintreiben. Prof. Selenz soll dafür herhalten.+Die fleißige Kanzlei von Prof. Prinz mahnte all diese Site-Betreiber ab, konnte jedoch die Abmahnkosten in Höhe von ca. 16.000 nicht eintreiben. Prof. Selenz soll dafür herhalten.
Eingeklagt wurden auch die Abmahnkosten und die Kosten für ein Abschlusschreiben in Höhe von 1.600,00 EUR. Eingeklagt wurden auch die Abmahnkosten und die Kosten für ein Abschlusschreiben in Höhe von 1.600,00 EUR.
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'''Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann:''' … . '''Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann:''' … .
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'''Selenzanwalt Eberhard Reinecke:''' Es gibt Leute … Ist noch schlimmer. Es ist das allgemeine Lebensrisiko, dass man geschädigt wird. Es war unser Angebot. Wenn Sie sich nicht einigen wollen, dann wird durchgezogen. '''Selenzanwalt Eberhard Reinecke:''' Es gibt Leute … Ist noch schlimmer. Es ist das allgemeine Lebensrisiko, dass man geschädigt wird. Es war unser Angebot. Wenn Sie sich nicht einigen wollen, dann wird durchgezogen.
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'''Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann:''' Muss ich besprechen. '''Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann:''' Muss ich besprechen.
-'''11:00:''' Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann verlässt den Gerichtssaal zum telefonieren.+'''11:00:''' Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann verlässt den Gerichtssaal zum Telefonieren.
'''11:04, Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann nach Wiedereintritt:''' Nehmen an. '''11:04, Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann nach Wiedereintritt:''' Nehmen an.
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'''Selenzanwalt Eberhard Reinecke:''' … . '''Selenzanwalt Eberhard Reinecke:''' … .
-'''Der Vorsitzende:''' Der Beklagten-Vertreter erklärt, in dem fall, dass der Kläger die Klage zurücknimmt, verzichtet die Partei auf dien Kostenerstattung. Die Kläger-Vertreterin erklärt, dies zu Grunde gelegt, nehme ich die Klage zurück.+'''Der Vorsitzende:''' Der Beklagten-Vertreter erklärt, in dem Fall, dass der Kläger die Klage zurücknimmt, verzichtet die Partei auf die Kostenerstattung. Die Kläger-Vertreterin erklärt, dies zu Grunde gelegt, nehme ich die Klage zurück.
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-[[Kategorie:Neue Berichte|11.05.29]] 
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-<datecategory name="Berichte nach Datum" date="29.05.2011" /> 

Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Wieder ist das „Das Piëch-Porsche-Betrugssystem“ Thema einer Gerichtsverhandlung.

Mit Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 15.03.2007, Az. 324 O 166/07 wurde die einstweilige Verfügung erlassen und mit Urteil vom 05.10.2007 wurde verboten, die streitgegenständlichen Äußerungen zu verbreiten. Wir berichteten.

Nun haben allerhand Leute den Selenz-Artikel „Das Piëch-Porsche-Betrugssystem“ veröffentlicht. Z.B. linkzeitung.de, swg-hambzurg.de, unser-braunschweig.de, politonline.de u.a. Bei Google war es auch zu finden.

Die fleißige Kanzlei von Prof. Prinz mahnte all diese Site-Betreiber ab, konnte jedoch die Abmahnkosten in Höhe von ca. 16.000 € nicht eintreiben. Prof. Selenz soll dafür herhalten.

Eingeklagt wurden auch die Abmahnkosten und die Kosten für ein Abschlusschreiben in Höhe von 1.600,00 EUR.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Prof. Ferdinand Karl Piëch ./. Prof. Hans Joachim Selenz

LG Hamburg 324 O 102/11 Prof. Ferdinand Karl Piëch ./. Prof. Hans Joachim Selenz

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prof. Prinz; Rechtsanwältin Dr. Nina Lüssmann
Beklagtenseite: Kanzlei Schön & Reinecke; Rechtsanwalt Eberhard Reinecke

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 671/10

27.05.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Termin war auf 10:30 angesetzt. Von der Klägerseite ist niemand da.

10:37: Buske verlässt den Gerichtssaal, um zu telefonieren.

10:41: Richter Andreas Buske: Ist auf dem Weg. Frau Dr. Lüssmann sollte den Termin wahrnehmen. Dachte, die Ladung war auf 11:00.

10:50: Frau Dr. Lüssmann betritt den Gerichtssaal.

Der Vorsitzende Andreas Buske: Es sind gehaltvolle Äußerungen. Wir fühlen uns an die vorangegangenen Entscheidungen nicht gebunden. Neigen aber dazu, der Klage „Das Piëch-Porsche-Betrugssystem“ stattzugeben. Welche Rolle spielte der Kläger? Die Kosteerstatung ist dem grunde nach gegeben. Betrifft das Abschlussschreiben. … Die Zwangsvollstreckung war erfüllt. § 188 ZPO. … unzustellbar. Die Höhe haben wir im Einzelnen nicht ausgerechnet.

Spannend ist die Frage der Folgeveröffentlichungen. Hier ist der Beklagte weder Täter noch Teilnehmer. Er ist höchstens Störer. Er haftet damit nicht für die Folgeveröffentlichungen. Art. 5 GG – äußerungsrechtlicher Prozess … den Zurechnungszusammenhang nicht unterstellt. Nicht mal als Anstifter oder Gehilfe. Zweitverbreiter hat die Sorgfaltspflicht. Der Beklagte … zu lassen. Es bleibt als letzte … die Strafanzeige. Es geht um die Voraussetzungen für eine Verdachtsberichterstattung. Hier fehlt es nach dem Stand der Dinge am Mindestbestand an …. Kenntnis des Klägers …. Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden. Ausgangsverdacht in der Berichterstattung liegt uns vor. Dann ist das Eilverfahren … Weiß nicht, ob die Parteien sich vergleichen können.

Selenzanwalt Eberhard Reinecke: Wenn ich zusammenfassen darf. Der Kläger nimmt die Klage zurück. Wir verzichten auf die Kosten. Das würden wir gelegentlich nach dem jetzigen Stand der Kenntnis so vorschlagen

Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann: … nicht oder wenig. Das problem … Störer nicht geltend machen kann. Man hat keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

Der Vorsitzende: Veröffentlichung.

Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann: Es gab das sich zu Eigen machen. Es gibt auch Fälle …

Richter Dr. Maatsch: Es gibt die BGH-Entscheidung zur Verbreiterhaftung. Wir sehen keinen Anlass, dass Verbreiterhaftung beim beklagten liegt. Es ist ein Thema, was in jedem fall auftritt. Dass man sich an den Erstveröffentlicher wendet. Das würde zur einer Uferlosigkeit führen. Das Haftungsrisiko wäre zu groß. Das BVerfG spricht vom Einschüchterungseffekt. … Verbreitungsgrad, Gegenstandwert würde offen sein. Es sind Abwägungskriterien. Der Äußernde kann für sich das Risiko einschätzen, wenn etwas rechtswidrig ist. Kann das aber bei einer Zweitveröffentlichung nicht einschätzen. Gegenschlag, es erscheint etwas in einer Regionalzeitung oder bundesweit. Dieses Haftungsrisiko ist nicht kalkulierbar.

Selenzanwalt Eberhard Reinecke: Wir haben nicht so viele betuchte Mandanten. Piëch hat selektiv gegoogelt. Mahnt selektiv ab.

Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann: … .

Richter Dr. Link: Sich an jeden Verlag wenden. 10 Veröffentlichungen, 10 Prozesse, aber nicht den ersten …

Selenzanwalt Eberhard Reinecke: Es gibt Leute … Ist noch schlimmer. Es ist das allgemeine Lebensrisiko, dass man geschädigt wird. Es war unser Angebot. Wenn Sie sich nicht einigen wollen, dann wird durchgezogen.

Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann: Muss ich besprechen.

11:00: Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann verlässt den Gerichtssaal zum Telefonieren.

11:04, Piëchanwältin Dr. Nina Lüssmann nach Wiedereintritt: Nehmen an.

Selenzanwalt Eberhard Reinecke: … .

Der Vorsitzende: Der Beklagten-Vertreter erklärt, in dem Fall, dass der Kläger die Klage zurücknimmt, verzichtet die Partei auf die Kostenerstattung. Die Kläger-Vertreterin erklärt, dies zu Grunde gelegt, nehme ich die Klage zurück.

Vorgelesen und genehmigt.

[bearbeiten] Kommentar

Was hat sich die Kanzlei von Prof. Prinz bei dieser Klage gedacht?

Sollte Neuland erschlossen werden auf dem Geschäftsfeld unendlich vieler Abmahnungen zu Gunsten der Anwaltskaste?

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bericht Datum|11.05.27]

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