324 O 490/11 - 23.03.2012 - Gysi kann es nicht lassen

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Der NDR teilte der "Welt am Sonntag" mit: "Das sind in der Tat sehr interessante, neue Dokumente. Natürlich werden wir sehr genau prüfen, inwieweit wir diese Unterlagen für unser langwieriges Presserechtsverfahren mit Gregor Gysi nutzen können." Für Wolfgang Wieland ist der Vorgang keine Bagatelle: "Als Anwalt muss Gysi wissen, dass bei einer eidesstattlichen Versicherung jedes Wort auf die Goldwaage zu legen ist." Der frühere Berliner Justizsenator erwartet, dass der Dokumentenfund noch Folgen haben könnte: "Gregor Gysi braucht sich nicht zu wundern, wenn sich die Staatsanwaltschaft für diesen Vorgang interessieren sollte." Nach Paragraf 156 des Strafgesetzbuches wird die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Der NDR teilte der "Welt am Sonntag" mit: "Das sind in der Tat sehr interessante, neue Dokumente. Natürlich werden wir sehr genau prüfen, inwieweit wir diese Unterlagen für unser langwieriges Presserechtsverfahren mit Gregor Gysi nutzen können." Für Wolfgang Wieland ist der Vorgang keine Bagatelle: "Als Anwalt muss Gysi wissen, dass bei einer eidesstattlichen Versicherung jedes Wort auf die Goldwaage zu legen ist." Der frühere Berliner Justizsenator erwartet, dass der Dokumentenfund noch Folgen haben könnte: "Gregor Gysi braucht sich nicht zu wundern, wenn sich die Staatsanwaltschaft für diesen Vorgang interessieren sollte." Nach Paragraf 156 des Strafgesetzbuches wird die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Version vom 21:45, 26. Apr. 2012

Corpus Delicti

Verboten durch eine einstweilige Verfügung ist der gesamte TV-Beitrag „Die Akte Gysi“ (l.), weil dieser nicht den Zensurregeln einer ausgewogenen Verdachtsberichterstattung genügt. Gysi hat dies ausführlich in seinem Schreiben.vom 25.01.2011 begründet. Gysis Anliegen kommt auch gut in der Beantwortung der Fragen des Spiegel-Autors Peter Wensierski aus dem Jahre 2009 zum Ausdruck.

Wie sich Gysi verteidig, geht auch gut aus seinem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 26.06.2008 hervor.

Wir werden auf Gysis Argumente noch ausfürhtlich eingehen.

Erlaubt ist heute schon zu schreiben:

Gregor Gysi habe wissentlich und willentlich mit der Stasi zusammen gearbeitet, als Ausdruck des Verdachts,, Gysi habe sich seinerzeit zu einer solchen Zusammenarbeit verpflichtet. Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg wird dem überragenden Öffentlichkeitswert, die diese Materie in Ansehung der jüngeren deutschen Geschichte nun einmal hat, nicht annähernd gerecht. Quelle: Von den Zensoren beliebte Zensurbibel von Jörg Soehring, Presserecht, 4. Auflage, § 16 Rz 24a.

Am Richter- und Anwaltstisch saßen heute nur Zensoren: die Richter/Innen so und so, der Gysi-Anwalt van Eendenburg als Zensor gut bekannt, NDR-Anwalt Michael Fricke und Klaus Siekmann aus dem NDR-Justiziariat sind nicht gerade als konsequente Gegner der Zensur hervorgetreten.

Es lohnt sich den gesamten TV-Beitrag anzusehen und mit der Tätigkeit der Anwälte in Deutschland Heute zu vergleichen. Als Organ der Rechtspflege, sind die Anwälte dem deutschen Rechtsstaat gegenüber verpflichtet. Die Anwälte dürfen auch in Deutschland Heute keine gemeinsame Sache mit ihren Mandanten gegen das Recht und die Rechtsprechung machen.

Nicht anders handelte Gysi. Als Anwalt war er dem DDR-Staat gegenüber verpflichtet. In Deutschland Heute ziehen die Anwälte ebenfalls an den ihren Mandanten unbekannten Fäden, in den großen Sachen auch an den politischen Fäden. Besonders krass ist das bei der Zusammenarbeit mit den Staatsanwälten. Mandantenverrat ist Gang und Gebe in Deutschland Heute. Die konkreten Bedingungen unterscheiden sich allerdings wesentlich. Zweifelhaft ist, ob eine wissentliche und willentliche IM-Tätigkeit zum größeren Mandantenverrat in der DDR geführt hat als das in Deutschland Heute verbreitet ist. Die Vogelchen Anwälte waren alle IM’s. RA Wolfgang Vogel angeblich sogar Offizier der Staatssicherheit. Das wussten bzw. ahnten und waren damit einverstanden fast alle Mandaten dieses Menschenhändlers, der für Westmark Menschen verkaufte. Menschen, die verkauft sein wollten.

Nicht aus Versehen sind die Unterlagen zu diesem Menschenhandel noch nicht offen gelegt.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


324 O 490/11 - Gregor Gysi vs. NDR

23.03.2012 Gregor Gysi kann es nicht lassen, die Zensurkammern entscheiden zu lassen, wie Wahrheit zu definieren ist und wie der Widerstand und Karrierismus in einer Diktatur funktioniert.

Richter

Den Vorsitz spielender Richter am Landgericht: Dr. Asmus Maatsch
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellenbrock (Ritz)
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Senfft pp.; Rechtsanwalt van Eendenburg
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Michael Fricke
Klaus Siekmann, NDR-Justiiariat



Notizen der Pseudoöffentlichkeit

23.03.12 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz spielende Richter Dr. Asmus Maatsch: Wir haben es zu tun mit dem Fernsehbeitrag, den am vom 20.01.2011 unter „Die Akte Gysi“ ausgestrahlt wurde. Wir haben uns in der Vorberatung folgende Gedanken gemacht: … in doppelter Hinsicht … Es gibt Verdächte, die Berichterstattung wird dem im Wesentlichen gerecht. Wir kommen noch dazu. Im Hintergrund steht die Frage, hat der Kläger wissentlich und willentlich mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet. Darf man verbreiten, dass das feststeht. Es geht um Behauptungen Dritter, dien geeignet sind, diesen Verdacht zu verbreiten. Selbst wird dieser Verdacht nicht verbreitet. Wir sind im Bereich der Verdachtsberichterstattung. Wir haben die BGH Leuchtturm Entscheidungen. Ein Mindestbestand an Tatsachen liegt vor. Das öffentliche Interesse ist begründet. Die Person des Klägers hat eine prominente Stellung. Das öffentliches Interesse besteht ist unstreitig. Die Klägerseite hat recht. Es fehlt an einer ausgeglichenen Darstellung. Eine Reihe von entlastenden Umständen wird nicht genannt. Sie (Beklagte) sagen, die Dokumente sind nicht entlastend. Ein IM-Vorlauf ist nicht entölastend, weil die Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit auch ohne IM möglich war. Entlastende Momente sind nicht zwingend, sondern solche, die Zweifel erzeugen. Weshalb soll der Kläger ohne Registrierung berichten? … Es wird festgestellt, dass der Kläger als IM nicht geeignet ist. Das erlaubt im anderen Licht zu berichten. „Operative Kontrolle“ … 1980 … zu diesem Zeitpunkt oder zum früheren Zeitpunkt. Was Herr Lohr geäußert hat zum IM „Notar“ hätte nicht unerwähnt bleiben sollen. Es gab auch keine ausreichende Möglichkeit zur Stellungnahme . Die Anlage K15 ist eingerecht. So dass der Kläger keine Möglichkeit hatte, sich zu verteidigen. Wenn das so ist, so bleibt zu prüfen, ob die Vorwürfe wahr sind. Das ist auch bei einem unausgeglichenem Bericht möglich. Da gibt es zwei Möglichkeiten. Es stellt sich die Frage, ob eine Zeugenbefragung war bringt. Wir neigen dazu, der Linie der Kammer treu zu bleiben. Nicht wegen der Tradition, sondern weil wir überzeugt sind. Es liegt kein einiges Indiz vor, das zwingend dien Folgerung zulässt, [der Kläger wäre IM der Staatssicherheit gewesen]. … Sogar die Summe der Indizien führt nicht dazu, dass die Summe wahr ist. Alle 30 Indizien habe eine andere Erklärung, so ist es nicht. Aber es gilt eindeutig, der Vollbeweis ist nicht erbracht. Die Zeugen Lohr und Reuter zum Wissen des Klägers zu befragen, muss mehr vorgetragen werden. Es geht um die innere Tatsache des Klägers. Innere Tatsachen können nicht direkt bewiesen werden. Aber Schlussfolgerungen können gezogen werden. Inoffizielle Informationen für Lohr … Ist nicht richtig vorgetragen. Wir müssten hören, welche Tatsachen als Zeugnis gestellt werden müssen. Wir halten die Klage nach wie vor für aussichtsreich.

Wir haben Schwierigkeiten mit der Verdächtigung, der Kläger wäre „Erfüllungsgehilfe“. Erfüllungsgehilfe kann auch derjenige sein, der unvorsätzlich mitgewirkt hat.

Frage: Kann der gesamt Beitrag angegriffen werden? Der Beklagte meint, nein. Einiges spricht dafür. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Verdacht, der durch den gesamten bericht sich durchzieht. Trifft aber nicht zu der Äußerung, „tritt in Talkshows Auf2 oder „der Vater war witzig“. Was erweckt den verdacht, was nicht? Sehen kein … den gesamten Beitrag … . Nehmen nicht …. In Erstmitteilung … um so erzeugt ….

NDR-Anwalt Michael Fricke: Sehen wir auch so. Es ist ein praktisches Problem.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Sehen wir auch so.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wenn es so ist, dass es nur zwei Momente gibt, der Verdacht aber … .Haben … zwischen den Fronten. Inwieweit er seine Mandanten … schillernde Figur. Teilweise frühere Verfahren, auf die wird trotzdem eingegangen. … keine Fälle …

Richter Dr. Asmus Maatsch: Vielleicht schon.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Nicht, dass Äußerungen Dritter weiter verbreitet werden. Es gibt den Bericht des Immunitätsausschusses. Es ist bis heute [nicht untersagt] in den Auseinadersetzungen mit Gysi zu sagen, der Immunitätsausschuss hat festgestellt, dass erwiesen ist, dass Gysi wissentlich und willentlich offiziell mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammen gearbeitet hat. Dieses Ergebnis, welches nicht aufgehoben ist, dürfen die Medien bringen. Ist ja auch ein Verdacht.

Richterin Sabine Ellenbrock: Nein … Heißt nicht, diesen Verdacht nicht auf eine Art und Weise zu verbreiten, wie wir es zulassen würden. Wenn z.B. entlastende Umstände gebracht werden. Dann könnte die Berichterstattung bleiben.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Aber hatte damals die Verbreitung angegriffen. Tenor … Wir habenm 1/5 der Kosten tragen müssen.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: So darf der Verdacht nicht dargestellt werden. Wir können keine Nachhilfe leisten, wie es geht. … Es ist kein Einzelfall. Das Bundesverfassungsgericht hat keine Sekunde gezögert, die Anträge … dem Verlag aufzuerlegen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Mindestbestand in Berlin.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Man kann sagen …

NDR-Anwalt Michael Fricke: Also .. sich konzentrieren auf die Argumente. Der nächste Punkt.

Alle lachen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Maßstäbe. Man kann nicht Anforderungen stellen, wie an ein wissenschaftliches Werk.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Sie schreiben,. Es handelt sch um eine Geschichtsstunde.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Stimmt auch. … All das hätte berücksichtigt werden müssen. Kernpunkt. Sein Hauptargument. Wir brauchten das gar nicht.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Es sind auch Sachverhalte.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Man muss nicht mehr bringen. Ich bitte. Schriftlich Stellung nehmen zu dürfen.

Richterin Barbara Mittler: Es geht um die vielen Vorwürfe.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Er hatte die Chance gehabt.

Richterin Barbara Mittler: … entlastende Umstände. Es wird sehr viel mit der Aktenlage argumentiert. Zur Entlastung wird nur gesagt, Gysi bestreitet. Vielleicht gibt es Entlastendes in den Akten.

Richterin Gabriele Ellenbrock: Was sich aus der Aktenlage Entlastendes ergibt, wird nicht gebracht. Dem Zuschauer wird die Möglichkeit einer eigenen Bewertung genommen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: … .

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Sie präsentieren die entlastenden Akten, den MfS-Beschluss, nach dem Dr. Gysi nicht angeworben werden darf. Sie präsentieren diese Akte so als ob er tätig gewesen ist. Sie missbrauchen diese Akte und sagen es ergibt sich aus der Akte, er sei IM gewesen. Sie blenden die Unterlagen nicht gleichwertig ein. Sie missbrauchen diese sogar. Manb muss richtig und vollständig darstellen. Die entlastenden Unterlagen werden nicht mal erwähnt. Stellt sich so dar, wir haben alle diese Unterlagen und er [Gysi] stellt sich hin und sagt, er war es nicht.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Der Immunitätsausschuss ….. Die Medien haben, können nicht all die Akten bewerten, zusammenfassen.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Der Immunitätsausschuss hat eine Würdigung getroffen, die man teilen und nicht teilen braucht. Aber wie die beklagte die Indiztatsachen nutzt, wollen wir uns nicht aus der Hand nehmen lassen.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Das Hanseatische OLG, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, eine Organklage geht nicht, eine Zivilklage ist möglich.

NDR-Anwalt Michael Fricke: …. An eins möchte ich erinnern. An den Ausreißer, wie die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung durch die Kammer. Die Medien müssen die Möglichkeit haben … .

Richter Dr. Asmus Maatsch: Diese Meinung haben wir verlassen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: BGH … .

Richterin Gabriele Ellenbrock: Damals wurde etwas, dass der IM-Vorlauf dann damit endet, er sei nicht geeignet. Deswegen meinten wir bei dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der Bericht sei zulässig. Das OLG sah es anders. Wenn wir nun das vor Augen haben, dass …. Es war auch eine viel kürzerer Beitrag. Deswegen kein Raum für Entlastendes. … Es war damals eine ganz andere Frage, vor der wir standen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wie soll der Tenor formuliert werden, ohne Ordnungsmittel zu riskieren?

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Das ist auch …. So .. .

NDR-Anwalt Michael Fricke: Frage … Wie geht es in diesem Verfahren weiter? Entweder Beweisantritt oder vielleicht nicht … . Das ist nicht Theorie, wie entscheidet man über den Fortgang dieses Verfahrens.

Richter Dr. Asmus Maatsch: … Wir sind nicht gegen eine gütliche Einigung. Wir können n ur … Wir können einzelne Sätze nennen, die sind zulässig. Probleme haben wir mit der Gesamtausgewogenheit. Wenn … Es bleibt, wie geschehen in diesem Beitrag.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: … Habe ich auch im Wettbewerb so … geht nicht …

NDR-Anwalt Michael Fricke: Haben überlegt, verboten, solange man nicht hinweist, dass es entlastende Dokumente gibt.

Richter Dr. Asmus Maatsch: …. Kommt vielleicht Herr Eendenburg und sagt, das reicht mir nicht, Das fernsehen hat die Möglichkeit …

NDR-Anwalt Michael Fricke: Es wird nie eine solche klare Formulierung geben. Vielleicht sich dieser annähern.

Richterin Gabriele Ellenbrock: Man hatte Material, was objektiv vorhanden ist, was man hätte bringen können. Das heißt nicht, wenn das Material gebraucht wird, dass die Gerichte sagen, das ist gut. Wir sagen auch nicht, ihnen ist jegliche Bearbeitung genommen, wie Eendenburg das eben sagte.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Die Asymmetrie. Es wird immer wieder eingeblendet. Wirkt so, wie Eendenburg es sagt, jemand, der es nicht war, habe nicht einfach bestritten. Brauchen contra und pro Argumente. Glaube schon, dass die Klageschrift die wesentlichen Punkte nennt. Eine gewisse Anleitung liegt auf dem Tisch.

Klaus Siekmann: …. Kommt dann hinterher.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Die Sach- und Rechtslage wird mit den Parteivertretern ausführlich erörtert.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wir hätten gern Schriftsatzfrist.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Die Kammer weist darauf hin, dass nach der vorläufigen Meinung eine Verdachtsberichterstattung vorliegt, die nicht den Zulässigkeitsanforderungen entsprechen tut. Auch der Vollbeweis der Wahrheit dürfte mit den Unterlagen nicht erbracht sein. Die Beweisanträge bezüglich der Zeugen Lohr und Reuter in tatsächlicher Hinsicht bedürfen der näheren Substantiierung, welche äußerlich wahrnehmbare Tatsachen in das Zeugnis der Zeugen gestellt werden sollte.

Die Klägerseite wird darauf hingewiesen, des es bei dem begriff „Erfüllungsgehilfe“ um eine Meinungsäußerung handeln dürfte, die in der Weise zulässig ist. Anträge werden gestellt.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Wir hatten auch Diskussionen im Verfahren mit der F.A.Z. … BGH zu Erfüllungsgehilfe. Die nächste spannende Frage, die Mehrdeutigkeit. Stolpe-Entscheidung. Wie ist das in diesem Zusammenhang zu verstehen. Hat was hingebracht, hat berichtet. Hat das nicht unbewusst gemacht. Das trägt der Begriff.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Wird nicht in Abrede gestellt, dass berichtet wird in der Annahme es ist der Staatsanwalt. Es war aber Lohr.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Wenn nicht wissentlich nund willentlich, dann wäre das klar.

Richterin Gabriele Ellenbrock: … blankes Verbot, wenn ich das in Erinnerung habe, Verdacht zu erwecken, er sei Erfüllungsgehilfe.

Diskutieren.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Dieser Begriff impliziert immer wissentlich und willentlich. … War das Klarstellung oder Rücknahme?

Richter Dr. Asmus Maatsch: Neigen dazu, Rücknahme. Wie sich das kostenmäßig auswirkt, wissen wir noch nicht. Liegt bei ihnen. Wir können zurückweisen. Ändert sich nicht.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: ….

Richter Dr. Asmus Maatsch: Sie haben den Antrag noch nicht gestellt.

Richterin Gabriele Ellenbrock: In der Zurückweisung wird stehen, ist nur Verdacht.

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Gut, dann lasse ich das sein.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Klägervertreter stellt die Anträge aus dem Schriftsatz vom 05.11.11. Der Beklagtenvertreter stellt den Antrag, die Klage abzuweisen. Frage. Kann man sich vorstellen, dass sie den konkreten Bericht gar nicht mehr bringen. An die Rechtsprechung-Tradition der Hamburger Gerichte fühlen wir uns nicht gebunden. Frage, lohnt es sich hier … . Herr Eendenburg könnte kostenmäßig entgegenkommen. Dieses Verfahren hat einiges zur Klärung beigetragen. Vor diesem Hintergrund könnte man sich vorstellen … Dagegen gebe es die Alternative … Lohr … Reuter … . Sie wissen, Lohr ist schon hier gewesen und ist in einem anderen Verfahren befragt worden. Wird sich … grundsätzlich …, haben wir erfahren.

Klaus Siekmann: Können wir rausgehen?

Richter Dr. Asmus Maatsch: Ja.

NDR-Anwalt Michael Fricke an van Eendenburg gewandt: Lohnt sich das überhaupt?

Gysi-Anwalt van Eendenburg: Schon.

Die Parteien verlassen der Gerichtssaal.

NDR-Anwalt Michael Fricke nach Wiedereintritt: In der Kürze der Zeit können wir allgemein sagen, wir versuchen im Gespräch zu bleiben, auch wenn es hier weiter geht. Einen langfristigen Verkündungstermin.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Vier Wochen?

Verhandeln:

Richter Dr. Asmus Maatsch: Der Beklagtenvertreter Schriftsatznachlass zur Stellungnahme auf die Hinweise der Kammer und auf den Schriftsatz der Klägerseite vom 20.03.2012. Der Klägervertreter erhält Schriftsatznachlass auf die Hinweise der Kammer und den zu erwartenden Schriftsatz der Beklagtenseite.

Richterin Gabriele Ellenbrock: Wenn was neues drinsteht, wird wiedereröffnet.

Richter Dr. Asmus Maatsch: Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagtenvertreter erhält Schriftsatznachlass von sechs Wochen auf die Hinweise der Kammer und den Schriftsatz der Klägerseite vom 20.03.2012.
2. Der Klägervertreter kann auf die heute erhaltenen Hinweise der Kammer in zehn Wochen weiter vortragen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 08.06.2012, 9:55, Saal B335.

Kommentar

Richter Dr. Asmus Maatsch sagte: Wir neigen dazu der Linie der Kammer treu zu bleiben. Nicht wegen der Tradition, sondern weil wir überzeugt sind.

Wovon überzeugt? Davon, dass die IM-Tätigkeit unbedingt mit einer offiziellen Registrierung bzw. mit der wissentlichen und willentlichen direkten Zusammenarbeit mit beamteten Mitarbeitern der Staatssicherheit verbunden ist? Was wissen die Richter/Innen über die Tätigkeit von Geheimdiensten, über die Realitäten des Widerstandes und des Karrierismus in der DDR-Diktatur?

Ich habe mich 18 Mal in einer konspirativen Wohnung der Staatsicherheit mit dem hier angebotenen Zeugen Stasioberst Wolfgang Reuter getroffen. Bei der ersten Begegnung war sogar Stasigeneral Markus Wolf dabei. Diese Treffen fanden wissentlich und willentlich, was mich betrifft, statt. Den Stasileuten gefiel das nicht so sehr. Trotzdem war ich kein IM. Es gab nicht Mal einen IM-Vorlauf oder Ähnliches. Das hat sogar das Hamburger Verwaltungsgericht 2011 so gesehen. Hat zwar nichts zu sagen, aber trotzdem. Geschichtsaufarbeitung sieht anders aus.

Bei einem dieser Treffen wurde ich gebeten, mich bei Katja Havemann als Grabredner bei der Beisetzung von Robert Havemann anzubieten. Ich war an diesem Tag in Grünheide, sprach das Thema überhaupt nicht an. Einige Stunden später kam Gregor Gysi und bot sich als Grabredner an. War bestimmt nicht seine eigene Idee, denn Gysi gehörte nicht zu den Freunden der Familie von Robert Havemann.

Als es darum ging, ob Robert Havemann an dem Häftlings-Treffen der Brandenburger Zuchthäusler teilnehmen darf, war Gregor Gysi mehrmals in Grünheide, verhandelte und kam schnell wieder, um verbindliche Antworten zu übermitteln. Uns - ich war den ganzen Tag oder länger bei Robert und Katja Havemann - war klar, dass Gregor Gysi direkt mit den Entscheidern verhandelt, ob wissend mit wem, war uns egal.

Wie heute die Zensuranwälte - aber auch Anwälte in allen anderen Bereichen - auf der Beklagtenseite ihre Anliegen mit den Entscheidungsaträgern abstimmen bzw. abzustimmen versuchen, stimmte Gregor Gysi seine Handlungen als Anwalt mit der Abteilung Staat und Recht des ZK der SED ab. Auch in einer Diktatur sind die an der Herrschaftssicherung Beteiligten sich nicht immer einig, sie diskutieren, streiten und bringen sich gelegentlich sogar um. Das rechtfertigt nur bedingt den unwissenden und unwillentlichen Mandantenverrat. Der Mandannt ist und bleibt nur Objekt für seinen Anwalt und die Richter, so in der DDR, so in Deutschland Heute.


Gysi schreibt:
In meinem ganzen Leben habe ich - nur als ich Vorsitzender des Rechtsanwaltskollegiums wurde -, ein Gespräch mit einem Offizier der Bezirksverwaltung Berlin der Staatssicherheit geführt, der sich bei mir als für das Kollegium zuständig vorstellte. Daraufhin habe ich entschieden, dass mein Stellvertreter, nämlich Rechtsanwalt de Maiziere, künftig mit ihm Gespräche zu führen hat und ich nicht mehr. Heute darf mir das Lothar de Maiziere durchaus übel nehmen, aber entschieden habe ich es damals trotzdem so.

Gysi hat also bewusst darauf geachtet nicht wissen zu wollen, dass er sich mit Stasi-Leuten unterhält und diesen Berichte schreibt bzw. diktiert. Die Partei und die Stasi haben diesen Wunsch ihres Informanten akzeptiert.

Der ganze Tralala drumherum, war Gysi IM oder doch nicht, geht am Kernpunkt der Diktaturbewältigung vorbei. Es führt nur dazu, dass die DDR-Akteure immer mehr bei der Gestaltung unserer Rechtsprechung entscheidend mitwirkten mit ihrer formalen, menschenverachtenden Denkweise. Sie erhalten Unterstützung - auch juristische - dem Grunde nach von Gleichgesinnten, den fiesesten Vertretern unser Gesellschaft.

Die Geschichte wiederholt sich. Ein ganz bestimmter Menschentyp gewinnt die Oberhand bis es wieder Mal kracht, um in die nächste Katastrophe zu schlittern.

Nichts gelernt aus 1933-1945 und 1949-1989. Dafür wird Orwells „1984“ realisiert dank Gregor Gysi, Manfred Stolpe, Andreas Buske, Frau Dr. Marion Raben, Dr. Asmus Maatsch, den Wirtschaftskriminellen, den geschäftstüchtigen Anwälten wie Helmuth Jipp, Dr. Sven Krüger, Prof. Christian Schertz, Dominik Höch, van Eendenburg und einigen - viel zu vielen - mehr.

Einiges aus dem Internet

Der Gysi-Vermerk Welt am Sonntag 1. Aptil 2012:

Der NDR teilte der "Welt am Sonntag" mit: "Das sind in der Tat sehr interessante, neue Dokumente. Natürlich werden wir sehr genau prüfen, inwieweit wir diese Unterlagen für unser langwieriges Presserechtsverfahren mit Gregor Gysi nutzen können." Für Wolfgang Wieland ist der Vorgang keine Bagatelle: "Als Anwalt muss Gysi wissen, dass bei einer eidesstattlichen Versicherung jedes Wort auf die Goldwaage zu legen ist." Der frühere Berliner Justizsenator erwartet, dass der Dokumentenfund noch Folgen haben könnte: "Gregor Gysi braucht sich nicht zu wundern, wenn sich die Staatsanwaltschaft für diesen Vorgang interessieren sollte." Nach Paragraf 156 des Strafgesetzbuches wird die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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