324 O 40/09 - 18.09.2009 - Fünf Zensoren gegen Undercover-Bericht

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] P., G. und A. vs. Ullstein Buchverlage GmbH und Markus Breitscheidel

18.09.09: LG Hamburg 324 O 40/09, 324 O 45/09, 324 O 85/09 P., G., A. vs. Ullstein Buchverlage GmbH vs. Markus Breitscheidel („Arm durch Arbeit)

Drei Kläger klagten in fast gleicher Sache gegen den Verlag und den Autor des Untercover-Berichts "Arm durch Arbeit".

Als Juristen saßen im Gerichtssaal nur Zensoren. Bei den Richtern ist das allgemein bekannt. Der Klägeranwalt Jörg Thomas vetrat zwar in der Vergangenheit fast ausschließlich die Boulevard-Presse auf der Beklagtenseite, wir erleben ihn inzwischen jedoch immer häufiger auf der Zensurseite. Auch heute. Über die Gründe kann man nur raten.

Der Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger sitzt fast ausschließlich auf der Klägerseite, d.h. bei den Zensoren, wollte sich auch heute auf den Klägerstuhl setzen. Dr. Sven Krüger ist bekannt als Pionier bei der Löschung von Internet-Archiven. Das Negerkalle-Urteil war das erste uns bekannte Orwell-Urteil zur Umschreibung der Geschichte. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gebührt unser tiefster Dank. Diesem Anliegen folgten dann in der Zensurkammer Hamburg erfolgreich verurteilte Mörder. Inzwischen klagen erfolgreich auch zweifelhafte Wirtschaftsbosse und andere nicht gerade beliebte Gesichter. Bald werden es Politiker sein, die ihre Vergangenheit aus dem Internet verbannt wissen wollen.

Dr. Sven Krüger vertrat auch erfolgreich Hans Florian Oertel als Kläger gegen den Buchautor Giselher Spitzer: Sicherungsvorgang Sport. Das Ministerium für Staatssicherheit und der DDR-Spitzensport. Wir berichteten.

Dopingsünder und andere moralisch gesehen, nicht gerade Vorbilder, vertrat Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ebenfalls erfolgreich bei der Zensurkammer Hamburg.

So überraschender die heutige Wendung. Die abgegeben Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) ging über das juristsich erforderliche merklich hinaus. Der Pseudoöffentlichkeit blieb diese UVE allerdings geheim, getreu den Prinzipien der Geheimjustizt.

Das Buch von Markus Breitschneider ist mit einem Vorwort von Günter Wallraff versehen. Interessant wäre zu erfahren, wie Wallraff den Autor bezüglich der Zensurgefahren beriet.

Auch Wallraff ließ sich von einem Rechtsanwalt, Helmuth Jipp vertreten, der gleichzeitig Kläger und Beklagte vertritt, sogar gegen seine früheren Mandanten Zensur über Gerichtsverfahren zu üben vesucht.

Rechtsanwälte Dr. Sven Krüger und Helmuth Jipp sind dem Anschein nach linke Anwälte. Sozial angagierte Autoren, sich links stehend fühlende, sollten sich in diesem Zusammenhang Lenins Worte beherzigen, der sinngemäß seinen Genossen riet: Vertraue immer den Kommunisten, beschäftige und nimm Kommunisten als Berater und als Fachmann mit einer Ausnahme, wenn Du einen Artz brauchst. Dann nimm einen Ausländer, einen Bürgerlichen und am besten fahre in die Schweiz oder nach Deutschland.

Ähnliches dürfte heute für die Anwälte gelten. Möchtest Du bei den Zensurkammern obsiegen, nimmt keinen Anwalt, der als Klägervertreter und erst recht nicht als Kläger in eigener Sache Erfolg beim Zenieren hat. Die "Weltanschauung" des Anwalts spielt keine Rolle. Ein überzeugter Demokrat sollte der Anwalt allerdings sein, welcher die Menschnwewürde aller Menschen achtet, auch der seiner wirklichen und vermeintlichen Gegner.

[bearbeiten] Korpus Delicti

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Markus Breitscheidel: „Arm durch Arbeit“

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Korpus Delikti: Ortsnennung im Fragebogen der Agentur für Arbeit
Begründung: Identifizierbarkeit der Kläger

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Soziale Verantwortung zu tragen, ist riskant

Den Korpus Delikti sehen wir in der Mitte. Im Buch sind alle Namen anonymisiert, aber auf dem Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit steht das Örtchen unter Ausübungsort. Damit sind die Kläger identifizierbar und dürfen erfogreich klagen.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Renate Goetze
Richterinin am Landgericht: Gabriele Ritz

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn pp.; RA Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger pp.; RA Jörg Thomas
Beklagter zu 2): Markus Breitscheidel

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorwort: Um nicht unter Beschuss der fünf Zensoren, auch nicht unter Beschuss des Beklagtenanwalts Dr. Sven Krüger zu gelangen, nennen wir die Kläger nicht beim Namen, auch nicht die Buchseite, auf der der Frageboren rechtswidrig veröffentlicht war und immer noch ist. Das Buch brauchte nicht aus dem Handel genommen zu werden. Die Identifizierbarkeit in unserem Bericht bleibt trotzdem, aber wir riskieren und berichten.

[bearbeiten] 324 O 40/09 – A. vs. Ullstein Buchverlage GmbH und Markus Breitschneidel

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Kläger ist erkennbar. Es könne genügen, dass er der einzige Bauer in dem Ort ist. Im Fragebogen der Agentur für Arbeit ist der Ort nicht geschwärzt.. Klattentext … . Nun ist der Kläger A. erkennbar. Es könnte der Anspruch bestehen, dass die Erkennbarkeit beseitigt wird. Der Bericht ist abträglich: zu niedriger Lohn, miese Arbeitsbedingungen. Er wird dargestellt als das schwarze Schaf unter den Bauern. Dass der erkennbar ist, für eine möglicherweise kritikwürdige Konstellation seine Kopf herhalten muss, muss er nicht dulden. Erste Pause nach drei Stunden. Es ist sein Hof. Dann geht es um die Löhne, in Irrland. Ob der Dialog zu Irrland

…Hut ab vor den alten Damen, doch was ist mit ihren Männern?'
A: „Die sind in Irrland am ernten.“
„Wies3 den das? Die haben doch hier nur ein paar Kilometer Anfahrt?“
A: „In Irrland verdiene Sie mehr als das Doppelte!“
„Warum das?“
A: „Der Mindestlohn liegt bei knapp 10 Euro und dazu bekommt man noch eine Leistungszulage. Da lohnt sich die harte Arbeit wirklich. Die bekommen gut 100 Euro pro Tag.“
„Das ist ja das Sechsfache von meinem Lohn und das für die gleiche Arbeit.“
A: „Steht Dir frei, auch dahin zu gehen!“

Der Vorsitzender: Ob der Dialog so stattgefunden hat oder nicht, ist nicht relevant. Unklar ist, inwieweit der Kläger davon betroffen ist. Abzug, hoher Abzug, eine andere Abrechnung war mit dem Bauer nicht zu machen.

Richterin Frau Dr. Goetze: Der Kläger sagt, der Dialog hat nicht stattgefunden, sagt aber nicht, ob es wahr oder unwahr ist.

Markus Breitscheidel: Es gibt Videoaufnahmen, zweiunddreißig Stunden.

Der Vorsitzender: Vielleicht durfte in identifizierbarer Art und weise über den Kläger berichtet werden.. geringfügige …. Verbesserungen … Vielleicht kommt der Zitatschutz hinzu. Vielleicht müssen wir Beweis erheben, wenn nicht alle egal ist wegen der Anonymisierung. Zum Rest: fehlende Getränke, fahle Früchte … Außerdem, fehlender Arsch in der Hose. Das zu A.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Ob nun alles zu vertiefen ist, weil identifizierbar … weil alle in Bausch und Bogen verboten wird.

Der Vorsitzender: Nein. Deswegen kommen wir zusammen, um zu beraten. Kommen zur Meinung, dass über ihn nicht identifizierbar berichtet werden darf.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Können wir zunächst über die Identifizierbarkeit sprechen. Ob der Bauer in seinen Rechten verletzt werden kann … es ist nichts Neues. Es ist ein Ergebnis der Abwägung. Irgendwo klein auf Blatt …. Steh der Ort Sch.. Wer kommt auf den Bauer A.?

Die Richterinnen lächeln. Sichtbar gefällt ihnen der Auftritt von Dr. Sven Krüger.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: In jedem Fall, wenn es so gewesen wäre … gibt es keine Erkennbarkeit für eine weiten Kreis. Sogar wenn jemand dort in Sch. lebt, ist der .Bauer nicht erkennbar. … Soll das reichen, um das ganze Buch zu verbieten? Es wird nicht berichtete, um dem Bauer eins auszuwischen. Es waren schlimme Verhältnisse. .. Wir machen alles das wegen der Seite … im Buch, wo der Fragebogen mit dem, Namen des Ortes abgedruckt ist. Ob das den wert hat, alles zu verbieten. Vielleicht kann man eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben bezüglich der Seite … mit dem Fragebogen der Agentur für Arbeit und der Nennung des Ortes Sch. Dann wäre der Anknüpfungspunkt für alle anderen Passagen erledigt.

Markus Breitscheidel: Kann in einer Sekunde sagen, ja, einverstanden. Der Bauer kann nicht mehr als 3,21 Euro Brutto für eine Stunde bezahlen. Man kann den Menschen einen geringen Lohn zahlen aber nicht menschenunwürdig. Apfelbauer, Erdbeerbauer hat eine Suppe, Unterkunft bei Regen gestellt. Es ist eine schwierige Situation bei den Erdbeerbauern. 2,50 Euro/h … Es geht nicht darum, dass es ein unsittlicher Lohn ist, sondern es geht um den menschenunwürdigen Umgang mit den Menschen.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Darf ich was beantragen Wir möchten eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

Richterin Ritz lacht: Wir hatten den ganzen tag eine Protokollführerin. Jetz wo diktiert wird, werden Unterlassungsverpflichtungserklärungen abgegeben.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Ohne Präjudiz … .

Der Vorsitzender: Was ist mit den Folgeauflagen?

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Dass deswegen das ganze Buch verboten wird, kann ich mir nicht erklären.

Die Richterinnen lachen.

Der Vorsitzender: Da ich mit meiner Maschine wahnsinnig arbeiten muss, wäre vielleicht ein Vergleich möglich?

Klägeranwalt Jörg Thomas: Wie viel Bücher sind gedruckt worden?

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Auskunft … .

Markus Breitscheidel: 600 bis 700 sind noch nicht verkauft.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger zum Klägeranwalt Jörg Thomas: Sagst Du zu, dass es keinen Schadensersatzantrag geben wird?

Klägeranwalt Jörg Thomas: Nein, sage ich nicht zu.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger:

Klägeranwalt Jörg Thomas: Wie gut das Buch verkauft wurde … . Wurde ordnungsgemäß im Buchhandel gekauft …

Markus Breitscheidel: Nicht mal zehn Prozent gegenüber dem Altersheimbuch. Hatte einige … .

Klägeranwalt Jörg Thomas: ….

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Würde sich ergeben, dass er gelogen hat.

Klägeranwalt Jörg Thomas: Habe mit jedem Mitarbeiter zusammen gesessen. Haben eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Ich muss davon ausgehen, dass diese stimmen.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Jetzt muss ich horchen.

Klägeranwalt Jörg Thomas: Ich muss jetzt horchen.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Gegen die technisch bedingte Wider… .

Die Richterinnen lachen.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Dass ich eine Unterlassungsverpflichtungserklärung diktiere …. Sicher, wenn dann eine Entscheidung … ,. Diese hundert Exemplare. Kann meinem Mandanten wenig passieren. 600 – 700. Ist nicht so übermäßig. Was soll’s, wird draufgepackt werden. Du willst noch bei der Ausbreitung … . Was kriege ich? Wie soll der Vergleich aussehen? Wo ist das Entgegenkommen der Klägerseite?

Der Vorsitzender: Wir meinten schon, kostenmäßig müsste die Klägerseite entgegenkommen.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Klingt gut.

Klägeranwalt Jörg Thomas: … .

Der Vorsitzender: Wann ist das Buch erschienen?

Markus Breitscheidel: 2008.

Der Vorsitzender: Plant man eine Neuauflage?

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Restexemplare sollen verkauf werden. Gehen nicht ab, wie warme Semmeln. Herr 'Breitscheidel arbeitet am neuen Projekt.

Markus Breitscheidel: Muss ja, kann ja nicht pleite gehen.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück

In der Pause wird diskutiert: Herr A., unterstützt von seiner Frau, hat mir das erzählt … Alterspflegebuch --- die eidesstattlichen Versicherungen der Kläger stimmen nicht. …. Kommt es zum Konflikt, dann ist die Existenz des Klägers gefährdet … Möchte diesen Menschen nicht schaden.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Wenn das hier so weiter geht, werden wir die eidesstattlichen Versicherungen überprüfen..

Klägeranwalt Jörg Thomas: Haben unterschiedliche Fälle … Rechtschutzversicherung … P. hat Prozesskostenhilfe bekommen.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Unterschiedlich auf die Schulter verteilen , /,5 schafft hier jeder …

Diskutieren und lachen.

Klägeranwalt Jörg Thomas nach Wiedereintritt der Richter: Jetzt wird es spannend.

Der Vorsitzender: Unterlassungsverpflichtungserklärung für die Folgeauflage. Kostenaufhebung. Frau Dr. …. Gefällt es nicht Für die Folgeverfahren sieht es für die Kläger nicht so gut aus. Es gibt die WDR-Dokumentation Leiharbeit undercover. Wiese der Kläger der 55jährige ist …

Richterin Frau Dr. Goetze: Bei P. gilt der Anonymisierungsschutz.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Das wissen nur ein Handvoll von Personen.

Richterin Frau Dr. Goetze: Bei P. ist die Erkenntlichkeit geringer als bei A.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger diskutiert die Kostenaufhebung. …. Wir habe andere Aspekte. … , Wenn wir in die Beweisaufnahme treten, dann kann es zur Straftat werden. Der Kläger P. wird gekündigt vom Kläger A. … Nur ein Beispiel … Raucherpause. Es gibt Aufnahmen, wo Herr P. klatschend sagt: dawaj, dawaj.

Markus Breitscheidel: Für mich ist es mehr ein moralischer, ethischer Konflikt, dass es zu keine Arbeitskonflikten kommt. Zahle lieber 1.000,00 Euro mehr. Möchte nicht, dass jemand seine Arbeitsplatz verliert.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: …, dass es ihre Leute Geld kosten muss.

Richterin Frau Dr. Goetze: G. hat eine Rechtschutzversicherung.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Bei A und P. 50:50, Bei G. Kosten bei der Gegenseite.

Richterin Frau Dr. Goetze: Entspricht der Rechtsansicht … .

Klägeranwalt Jörg Thomas: Möchtest Du ein Glas Wasser trinken. Kann nur sagen, mit Nichtwissen. Hätte nicht den ganzen Zinnober veranstaltet, wenn ich wissen würde, dass die eidesstattlichen Versicherungen gemacht wurden.

Markus Breitscheidel: Die Aufnahmen sind mit Zeitstempel … Kann diese aufführen.

Klägeranwalt Jörg Thomas: Mein Kollege sagt eine halbe Stunde lang, meine Mandanten sind Verbrecher.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: ….

Klägeranwalt Jörg Thomas: Habe vernommen. P. hat Prozesskostenhilfe. Geht auf meine Kosten, ist uninteressant.

Die Unterlassungsverpflichtungserklärung wird diskutiert.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Obwohl damit die Meinungs- und Pressefreiheit mit den Füßen getreten wird.

Richterin Ritz: Das gerade aus dem Munde von Dr. Krüger zu hören …

Der Vorsitzende sieht sich das Buch und die Seite mit dem Frageboden der Agentur für Arbeit an. Siehe Stellenanzeige.

Markus Breitscheidel: Habe mich gewundert, dass die Bundesanstalt für Arbeit zu dieser Tätigkeit Leute schickt. Steht auch drin, ein Führerschein ist notwendig.

Richterin Dr. Goetze: Beim aufsetzen nicht … wenn er jedes Jahr … Gut, dann brauchen wir den Ort. 0xxxx Sch.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Habe abgesprochen mit dem Verlag, dem Lektorat .. es war schwer … Wenn es jetzt neue Formulierungen gibt, dann nur mit Widerruf. Ich kann dem Verlag erzählen, genau das, was wir abgesprochen haben.

Der Vorsitzender: Über den Streitwert …

….

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Müsste die ganze Sache anders … … Meine geniale Idee … nur einzeln …

Klägeranwalt Jörg Thomas: Habe verstanden, so geht es nicht. W.A. der Film läuft noch.

Markus Breitscheidel: A. hat die Aufnahmen zugelassen. Dass er sich einen positiven Werbeeffekt für seine Firma erwartete, und das nicht raus gekommen ist, dafür kann ich nichts.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Konkludive Einwilligung … mit seinem Namen. Im WDR-Film ist er erkennbar, weil er sich selbst der Öffentlichkeit zuwendet.

Klägeranwalt Jörg Thomas: Z um Film ist Bezug genommen.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Was weiß ich….

Richterin Dr. Goetze: In der tat brauchen wir den Film nicht zu sehen. Ist nicht vorgetragen worden.

Markus Breitscheidel: Wollte … dann, wenn es ihm nicht passt, sich auf die Anonymität berufen.

Richterin Dr. Goetze: Wo wir jetzt Einblick bekommen … Jetzt merken wir, es kann nach hinten losgehen bezüglich der Anonymität. Kriege das Angebot, das ganze Kapitel zu entfernen. Das ist mehr als gefordert. Jetzt kriegen wir die Anonymisierung, aha! Kommt auf Beweis an. Irrland, dass dort 10 Euro gezahlt werden. Zitatschutz.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Kommt auf die Wahrheit drauf an. Da fühlen wir uns so was von stark. … Vor diesem Hintergrund ist das Angebot … womit auch Herr A. leben kann.

Klägeranwalt Jörg Thomas: … .

Markus Breitscheidel: Muss man alles vorher organisieren. Man bekommt die Drehgenehmigung. Es geht um die Situation der Harz IV Empfänger und die Arbeitsbedingungen. … Dann noch das Drehen auf dem Feld vereinbart. Er ist begeistert, sich zu präsentieren, wenn es aber unangenehm wird, dann beruft er sich auf Anonymisierung.

Richterin Rotz: … wir sind gehalten, uns an die Anträge zu halten … inhaltliche Richtigkeit …

Klägeranwalt Jörg Thomas: … .

Richterin Rotz: Und unter diesem Hintergrund ist ein Vergleich nicht möglich?

Klägeranwalt Jörg Thomas: ….

Richterin Rotz: Habe das ganze Kapitel gelesen, die Dialoge .., Anonymisierung …

Es entwickelt sich eine Diskussion in Richtung Verbot. Die Chance der konkludiven Einwilligung wurde nicht genutzt..

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Wenn man die Erkennbarkeit … anonymisiert … .

Richterin Rotz: Das war unserer Gedanke.

Klägeranwalt Jörg Thomas: Das einzige, was ich machen kann, wasd wird Herr … dazu sagen.

Der Vorsitzende: Unterbrechen wir.

'Unterbrechung, Klägeranwalt Jörg Thomas verlässt den Gerichtssaal.' Die Richter ziehen sich ebenfalls zur Beratung zurück.

Klägeranwalt Jörg Thomas nach Wiedereintritt: So, wo waren wir? Ja, gut. Also, Herr A. ist einverstanden. War auch nicht dabei. Musds Mitarbeiter schulen. ¾ zu ¼ zu Gunsten der Beklagten.

Der Vorsitzende: Jetzt gießen wir das.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Ein Jahr kostenlose Belieferung des Ullstein-Verlage mit Erdbeeren.

Klägeranwalt Jörg Thomas: Kostenlose Zusendung des Buchs an den Prozessvertreter des Klägers.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Sie nehmen ein Taxi nach Berlin und er darf mitfahren..

Der Vorsitzende: Mit der Technik hapert es bei einem Vergleich nicht. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. …… Sodann schließen die Parteilvertreter ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage den folgenden Vergleich: 1. Die Beklagte gibt die als Anlage B1 in Sachen 324 O 85/09 ersichtliche Verpflichtungserklärung gegenüber dem Kläger aus 324 O 40/09 ab. Der Klägervertreter nimmt diese Erklärung an.. 2. Damit sind alle gegenseitigen aus der ersten Auflage des Buches „Arm durch Arbeit“ entstandenen Ansprüche erledigt. 3. Die Kosten des Rechstreits werden gegeneinander aufgehoben. Die Anlage B1 wird von den Partei-Vertretern unterzeichnet und zu Protokoll genommen. Jetzt können wir uns über die Streitwerte unterhalten.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger:

Klägeranwalt Jörg Thomas: 10 Unterlassungen, jede 15.000

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Vier Personen erkennbar.

Der Vorsitzende: Danach 60.000 hier und 40.000 in den beiden anderen Fällen.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Wie kann es sein .. ?

Der Vorsitzende: Kann viel mehr werden.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: …. .

Der Vorsitzende: Dann einigen sie sich. Uns ist es egal.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: In der Bild steht, die Oma ist überfahren, dass sind 15.000 – 20.000. Das ist deutlich weniger als für den Bauern. Die gesamter Auflage des Buches ist ein Bruchteil der Auflage einer Zeitung.

Klägeranwalt Jörg Thomas: 40, 40, 50.

Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger: Wie Sie das einordnen wollen in dieser Größenordnung? Wenn Herr Breitscheidel von diesem Buch klebt … Erdbeerpflücker und der Bauer sind drei Leuten. Dann kann Herr Breitscheitel solch ein Buch nicht mehr machen wegen den Prozesskosten.

Der Vorsitzende: Ein Buch ist ein besonderer Eingriff. 40, 20, 20.

Klägeranwalt Jörg Thomas: 40, 30,30

Der Vorsitzende: In der Tat. Vorgelesen und genehmigt, war das Letzte. ... und erkennt den Streitwert auf 40.000 Euro an. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert der Hauptsache.

[bearbeiten] 324 O 45/09 – P. vs. Ullstein Buchverlage GmbH und Markus Breitschneidel

Klägeranwalt Jörg Thomas: Hier brauchen wir rechtliche Hinweise [wegen der Rechtsschutzversicherung].

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass der Kläger nicht erkennbar ist.

Klägeranwalt Jörg Thomas: Bestreite das.

Der Vorsitzende: Der Klägervertreter bittet mit Rücksicht auf den Hinweis um Schriftsatzfrist. … . Darauf hin …. folgenden Vergleich getroffen: 1. Die Beklagte gibt die als Anlage B1 ersichtliche Verpflichtungserklärung gegenüber dem Kläger ab. Der Klägervertreter nimmt diese Erklärung an.. 2. Damit sind alle gegenseitigen aus der ersten Auflage des Buches „Arm durch Arbeit“ entstandenen Ansprüche erledigt. 3. Von den Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger ¼, die Beklagten ¾ zur Last. Vorgelsen und genehmigt. Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird festgesetzt auf 30.000 Euro. Der Wert der Berufung übersteigt nicht den Wert der Hauptsache.

[bearbeiten] 324 O 85/09 – G. vs. Ullstein Buchverlage GmbH und Markus Breitschneidel

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. …. Sodann schließen die Parteilvertreter ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage den folgenden Vergleich: 1. Die Beklagte gibt die als Anlage B1 in Sachen 324 O 85/09 ersichtliche Verpflichtungserklärung gegenüber dem Kläger aus 324 O 40/09 ab. Der Klägervertreter nimmt diese Erklärung an.. 2. Damit sind alle gegenseitigen aus der ersten Auflage des Buches „Arm durch Arbeit“ entstandenen Ansprüche erledigt. 3. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Sodann wird die Anlage B1 zu Protokoll genommen. Vorgelesen und genehmigt. Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird festgesetzt auf 30.000 Euro. Der Wert der Berufung übersteigt nicht den Wert der Hauptsache. Wir bedanken uns. Gutes Wochenende, gute Reise.

[bearbeiten] Kommentar

Wir wissen nicht, zu was und zu welchen Bedingugnen sich der Verlag und der Autor unterworfen haben. Wir wissen auch nicht, weshalb die argumentation der konkludenten Einwillgung dem WDR gegenüber nicht wieter verfolgt wurde.

In der Sache 324 O 85/09, in der die Haftpflichtversicherung von G. die Kosten übenimmt, muss es wohl ein Fehler im Diktat des Protokolls gewesen sein, dass die Kläger nur 1/4 der Kosten übernimmt und der Beklagte 3/4. Der Klägeranwalt Jörg Thomas hatte es umgekehrt vorgeschlagen, zahlt ja die Versicherung, d.h. wir alle zahlen mit. Der Kkläger ist auch nicht erkenntbar, stellte das gericht fest.

Was soll's. Es war eine Musterverhandlung, wie es sich in einem Zensurverfahren zur Entwicklung der Sebstzensur-Regeln gehört. Zwischen allen Beteiligten herrschte Konsens. Die Verhandlung dauerte zwei Stunden. Niemand hatte es eilig.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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