324 O 383/09 - 11.10.2010 - Eisenberg zu Buske - Sie koennen den Schreiwettbewerb mit mir nicht gewinnen

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Wahrscheinlich geht es um den folgenden taz-Artikel vom 23.04.09.

Wir lesen jedenfalls die erzwungene Gegendarstellung:

Gegendarstellung Auf www.taz.de haben Sie unter der Überschrift "Du Bimbo" unter anderem behauptet:

"Unions Macchambes Younga-Mouhani wird in dieser Partie (sc. Drittligaspiel Düsseldorf gegen Union Berlin) von seinem Gegenspieler Olivier Caillas als 'Neger' beschimpft."

Hierzu stelle ich fest: Ich habe Younga-Mouhani weder als "Neger" noch sonst beschimpft.

Düsseldorf, im April 2009 Olivier Caillas

Die taz ist nach Paragraf 11 des Berliner Pressegesetzes zur Veröffentlichung von Gegendarstellungen unabhängig vom Wahrheitsgehalt verpflichtet. Das vom DFB-Kontrollausschuss gegen Olivier Caillas eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mit Beschluss vom 04.05.2009 eingestellt, da bezüglich des Tatvorwurfs Aussage gegen Aussage stand und die von Caillas bestrittene belastende Aussage weder durch Zeugen noch durch Fernsehbilder belegt werden kann.

Die Redaktion


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT

anwaelte.jpg

[bearbeiten] Olivier Caillas vs. Taz Verlags- und Vertriebs GmbH

[bearbeiten] LG Hamburg 324 O 383/09 – 11.10.10

Olivier Caillas klagt viel und oft bei den Zensurkammern.

Das ist die dritte Verhandlung in dieser Sache.

Über die erste Verhandlung am 23.10.09 hatten wir berichtet.

Auch über die zweite Verhandlung am 25.06.10 mit der Vernehmung von Caillas gibt es einen Bericht

Heute,in der dritten Verhandlung am 11.10.10 wurde Younga-Mouhani befragt.

Die Zensoren wechselten. Nur der Vorsitzende Andreas Buske hielt konsequent die Stellung.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; RA’in Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg


[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

11.10.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Es ist eine Montagverhandlung in einem kleineren Saal B223.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg verspätet sich.

Der Vorsitzende Andreas Buske: Wir haben den Termin extra auf Montag angesetzt. Wir dachten, für einen Fußballer ist der Freitag schlecht. Der Zug von Eisenberg kommt fünf Minuten vor zehn an.

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Wahrscheinlich geht er zu Fuß.

Ruhe im Saal. Richter flüstern untereinander. Es wird hauptsächlich geschwiegen.

10:13 Taz-Anwalt Johannes Eisenberg trit ein: Robe?

Der Vorsitzende: Ja.

Der Vorsitzende beleht den Zeugen Macchambes Younga-Mouhani:

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg zum Zuschauer gewandt: Ist das der Spieler S.?

Younga-Mouhani-Begleiter: Nein.

Der Vorsitzende: Sie haben eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben und eine eidesstattliche Versicherung.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Nicht und. Hat nur eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Caillas-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: … .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ist nicht vorgelegt worden. …

Der Vorsitzende: Sie sind trotzdem verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen. Die Unterlassungsverpflichtungserklärung gilt hier nicht. Sie handeln nicht schuldhaft gegen die UVE. Wenn Sie sich straffällig machen, dann können Sie die Aussage verweigern.

Zeuge Younga-Mouhani: Ich habe alles unterschrieben, dass ich nicht das wieder sage.

Richter Dr. Maatsch diktiert: Der Zeuge wird gefragt, ob er aussagen möchte. Er sagt, ich will aussagen.

Der Vorsitzende: Es geht um das Spiel am 19.04.2009. Es soll ein Foul gewesen sein in der fünfundsechzigsten Minute. Können Sie uns dazu etwas erzählen.

Zeuge Younga-Mouhani: Es ist ein Jahr her. Er hat gesagt: Neger.

Der Vorsitzende: Können Sie mehr sagen.

Zeuge Younga-Mouhani: … .

Der Vorsitzende: Können Sie schildern, wie es dazu kann.

Zeuge Younga-Mouhani: Ist schon lange her. Es war ein Spiel … schmeißt raus wegen Handspiel.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wer hat Handspiel gemacht?

Zeuge Younga-Mouhani: Ich.

Der Vorsitzende: Habe keine Fragen mehr.

Richter Maatsch: Sind schon etwa anderthalb Jahre her. Es war im Spielfeld. Sie sagtren „große … „

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: kurze.

Richter Maatsch: Eine große Beleidigung. Er sagte „Du Neger“.

Richter Maatsch diktiert: Auf Nachfrage sagt der Zeuge, Callias war es. War ein Handspiel. Schiedsrichter pfiff. Er holte den Ball. Dann sagte er „Du Neger.“ Ich sagte: „ große Beleidigung.“

Der Vorsitzende: Wir haben das letzte Mal Callias gehört. Er sagte, er hat nicht nur nicht kurz, gar nicht mit Ihnen gesprochen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg laut: Ich rüge den Vorhalt. Callias hat eingeräumt, dass er mit ihm gesprochen hat.

Der Vorsitzende: So steht es im Protokoll.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg laut: Auf einem anderen Blatt steht, dass er gesprochen hat.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg liest im Protokoll. Nach einer Weile empört: Das ist nicht protokolliert worden.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg haut mit der Hand auf den Tisch und beginnt zu schreien: Er hat das gesagt, als er zum Schiedsrichter ging. Es kam zu einem Handspiel. Hätte eine zweite gelbe Karte erhalten müssen. Hat …. Geht nicht. Das hat er gesagt. Sie haben es nicht protokolliert. Er war darauf zu diesem Schiedsrichter gegangen. Er ist als ... eingesetzt. Der Mann [Caillas] hat das Recht zu lügen.

Caillas-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Das Recht … .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg geht Rechtsanwältin Dr. Vendt schreiend an: Sie haben vom Fussball keine Ahnung. Nie Fussball gespielt. Rechtsanwältin aus Hamburg zu sein, dass ist reine Routine. Wenn es ihm um was geht, dann geht er zu Ihnen. Wo sind wir hier. Hier gibt es keine Schiedsrichter. Ausgerechnet dieser Zeuge [Caillas] nimmt sich das Recht heraus … . Sie, Frau Vendt …

Richter Maatsch: Der Vorsitzende hat nur die Frage gestellt.

Zeuge Younga-Mouhani: Damals, geht nicht.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg schreit: Herr Buske, sie sind doof. Wir kennen, wie die Richter sind. Stellen unzulässige Fragen, dann protokollieren sie, und haben das erreicht, was sie wollen. Hat die Worte so nicht gesagt, wie Sie gefragt haben.

Der Vorsitzende wird rot und schreit wütend zurück: Ich habe nicht gesagt, dass er das gesagt hat. Habe nur gefragt, ob der Zeuge sicher ist, dass er es war.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg schreit frohlockend: Sie können den Schreiwettbewerb [mit mir] nicht gewinnen. Man muss ihm [dem Zeugen] sagen, welche Bedeutung die Aussage von Caillas hat. Jetzt sind Sie mit der Situation konfrontiert, die nicht zulässig ist.

Der Vorsitzende hat sich wieder in der Hand: Wieso sind Sie sicher, dass es Caillas war?

Zeuge Younga-Mouhani: Ich habe unterschrieben, dass die Sache für mich erledigt ist. Wenn Sie aber fragen, so bitten Sie mich, die Wahrheit zu sagen. Ich bin nicht hierher gekommen, um zu lügen. Was da auf dem Platz passiert ist, son iyst es, dass er mich beschimpft hat: „Du Neger“

Der Vorsitzende: Ich wollte nur wissen, ob Sie sicher sind, dass es Caillas war.

Richter Maatsch diktiert: Normalerweise brauche ich hier gar nichts zu sagen. Habe eine Erklärung unterschrieben. Bin aber nicht hierher gekommen, um zu lügen. Meine Aussage entspricht der Wahrheit.

Der Vorsitzende: Habe keine Fragen mehr.

Richter Maatsch: Sie haben sich schriftlich beim DFB geäußert.

Zeuge Younga-Mouhani: Beim DFB wurde verhandelt.

Richter Maatsch: Bei der Verhandlung haben Sie auch geäußert,, wie es zuging.

Zeuge Younga-Mouhani: Ja.

Richter Maatsch: War es das Gleiche, was Sie hier sagten, oder gab es Unterscheide

Zeuge Younga-Mouhani: Ich habe nur das gesagt, was passiert ist. Ein, zwei Worte sind vielleicht anders..

Richter Maatsch: Hier ist ein Schreiben, eingegangen am 22.04.2009 kurz nach dem Spiel. Sie haben erklärt, ist von ihnen unterschrieben. Es lief an ihnen vorbei und sagte weiter nach der Spielunterbrechung Neger zu mir. Ich frage, warum er das tat. Stimmt das, dass sie das gefragt haben?

Zeuge Younga-Mouhani: Kann sein, dass es so gewesen war. Erinnerung war … Er sagte Neger.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg zeigt dem Zeugen das Schreiben: Haben wahrscheinlich nicht Sie selbst geschrieben.

Zeuge Younga-Mouhani: Kann sagen, ist so gewesen. Kann das Gericht das Schreiben dazutun.

Richter Maatsch: Habe gefragt, ob das so stimmt: Warum tust Du das? Haben Sie das gefragt?

Zeuge Younga-Mouhani: Kann sein. Genau kann ich das nicht mehr sagen. Ich habe gesagt, große Beleidigung. Der Schiri hat da zwei mal gepfiffen.

Richter Maatsch: Ob Sie Caillas gefragt haben nach dem Grund, dass wissen Sie nicht?

Zeuge Younga-Mouhani: Nein, nein.

Richter Maatsch diktiert: Habe mich zum Vorfall geäußert mit dem Schreiben vom 22.04.2009. Hab mich vor dem DFB geäußert.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg scharf: Können Sie … . Das Schreiben ist nicht selber geschrieben worden. Er kann nicht schreiben.

Zeuge Younga-Mouhani: Ja.

Richter Maatsch: Auf Nachfrage zum Schreiben vom 22.04.09 sagt der Zeuge, ich habe es unterschrieben. Ich habe es nicht selbst getippt, habe es diktiert. Ob ich Caillas gefragt habe, warum er mich Neger genannt hat, weiß ich heute nicht mehr. Habe keine Fragen mehr.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg scharf: Der Geschäftsführer K. hat dem DFB gesagt, das Schreiben ist mit seiner Hilfe erstellt

Zeuge Younga-Mouhani: Wie jetzt gerade. Ich rede und es wird diktiert, geschrieben.

Richter Maatsch: Ich habe ihm gesagt, … .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Keine weiteren Fragen.

Caillas-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Habe noch eine Frage. Dass Caillas den Ball holen wollte auf das Speilfeld … Wir haben beim DFB das Video gesehen. Da ist die Situation eine andere. Es ist nicht zu erkennen, dass Caillas den Ball aufhebt. Sind ie sicher, dass er den Ball geholt hat?

Zeuge Younga-Mouhani: Hat den Ball in der Hand gehabt und ist an mir vorbeigelaufen. Es stimmt zu 100 Prozent, zu 1000 Prozent, dass Caillas den Ball hatte.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Die Dame spielt keinen Fussball. Fussball spielt man mit dem Fuß und mit dem Kopf.

Der Vorsitzende: Hatte Caillas den Ball in der Hand als abgepfiffen wurde.

Zeuge Younga-Mouhani: … .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Mit dem Fuß oder mit der Hand?

Zeuge Younga-Mouhani: Mit den Händen.

Der Vorsitzende: Er hielt den Ball in der Hand, um den Freistoß zu machen?

Zeuge Younga-Mouhani: Er wollte .. Der Spruch kam als er an mir vobei lief.

Richter Maatsch: Während er sich nach dem Ball bückt, kam der Spruch?

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ging zum Ball als … .

Zeuge Younga-Mouhani: Ging zum Ball und sagte den Spruch. Habe später mehr gemacht. Dann beim Schiri gesagt, dass ist Beleidigung.

Richter Maatsch diktiert.

Der Vorsitzende: Noch Fragen?

Caillas-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Bei der Verhandlung vor dem DFB haben Sie gesagt, als er auf Sie zulief, nicht als er ihn holte und neben ihnen lief.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Kann ich Ihnen das zum Lesen geben. Können Sie das lesen?

Zeuge Younga-Mouhani liest: Er lief auf mich zu, oder kommt auf mich zu. Es ist im Spielfeld. Alles geht ganz schnell. Das ist nicht genau … . Er war bei mir, ob so oder so, kann ich nicht sagen. Kann man nicht richtig sagen, wie es war. Es waren keine anderen Spieler da. Lief auf mich zu oder vorbei.

Der Vorsitzende: Auf mich zu und dann vorbei.

Richter Maatsch diktiert.

Caillas-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Sie haben beim DFB korrigiert und gesagt. Sie haben Caillas nicht gefragt, warum tust Du das. Sie haben beim DFB gesagt, Sie haben ihn nicht gefragt, und Sie haben korrigiert Ihre schriftliche Stellungnahme.

Zeuge Younga-Mouhani: Ich habe nicht gefragt. Genau kann ich das nicht sagen.

Richter Maatsch diktiert. Auf Vorhalt, dass der Zeuge gefragt wird, dass er beim DFB die schriftliche Stellungnahme korrigiert habe, bezüglich der Frage, warum, hast Du das gemacht, sagt der Zeuge, ich kann das nicht genau sagen, ob ich gefragt habe, warum hast Du das gemacht. So richtig gefragt habe ich nicht.

Der Vorsitzende: Hat Dr. Maatsch richtig diktiert?

Zeuge Younga-Mouhani: Ja.

Richter Maatsch diktiert. Laut diktiert und genehmigt. Auf erneutes Abspielen wird verzichtet.

Der Vorsitzende: Herr Mouhani, vielen Dank, dass Sie hierher gekommen sind. Sollen beweiswürdigende Schriftsätze gemacht werden?

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wir haben noch den Zeugen S. Hat niemand … … Vertreter. Cailass ist bis auf die Zähne bewaffnet gewesen. Die Verteidigung … Denke nicht, dass noch schriftsätzlich vorgetragen werden muss. Die TAZ durfte berichten. Hatte recherchiert … Darf nun nicht mehr gedruckt werden. Hat der Schiedsrichter es nicht gehört oder wollte er es nicht hören. Müssen … hören. Der Kläger hat keine Zeugen. Der Kläger darf lügen vor dem Gericht. Das ist von der Rechtsordnung erlaubt. Aber die schöne Rechtsanwältin. Sie spielt kein Fussball. Solch ein Ruf. Du Neger kann er jeden Tag hören. … Da ist es nachher …. Ob der Ablauf nicht so genau … Die verbale Schmähung ist nicht was Besonderes. So was gibt es, wenn zu Schwarzen gesagt wird, Du Neger.

Caillas-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Er ist selbst Ausländer.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Das sind die schlimmsten Rassisten. Wohnt nicht an der Elbchaussee. … .

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: So müssen wir S. hören. Rechtsausführungen kann man immer machen.

Der Vorsitzende: Wir machen einen langfristigen Verkündungstermin.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: War jemand bei T-Online. … journalistische Sorgfalt. Ob man der TAZ vorwerfen kann, …. Wir können uns über die Unterlassung in der Zukunft unterhalten. Ich bin überzeugt, in diesem Prozess brauchen Sie nicht nach der Beweiswürdigung zu entscheiden. Es ist nicht Diekmann, nicht Merkel.. Es ist später sportgerichtlich anders entscheiden worden. Die TAZ wird nicht wieder sagen … . Schutz vor möglichen Fehlern … Man sollte nicht glauben, dass an dem Zusammentreffen der Zeugen Caillas rassistische Viorgänge im Stadium thematisiert werden.

Der Vorsitzende: Es würde uns helfen, wenn eine einfache Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Mache ich keinesfalls.

Der Vorsitzende: Wenn sie übereinstimmend für erledigt erklären.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wieso eine Erledigungserklärung? Sie kann sagen, es gibt keine Wiederholungsgefahr. Warum soll er [Younga-Mouhani ] sich das ausdenken? Würde nur Spießruten laufen. Hat er und … Warum rennt er los? Schiedsrichter Stark stand 2 Meter vor ihm. Warum er das nicht gehört hat, nicht hören wollte, weiß ich nicht. Der angebliche Migrationshintergrund bei Caillas … Michael Nesselhauf … . Die TAZ braucht das Geld für andere Zwecke, nicht für den Prozesshansel Nesselhauf. Der macht das immer so, schickt seine Lady, um mich in die Schranken zu weisen. Selbst kommt er nicht.

Der Vorsitzende: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 12.11.10, 9:55, Saal B335.

[bearbeiten] Kommentar

Rechtsanwalt Markus Kompa kommentiert die Berichterstattung.

Wir möchten ergänzen.

Nicht selten werden der Zensurkammer falsche eidesstattliche Versicherungen, Lügen, Märchen, Verquerungen, Phantasien kranker Gehirne vorgelegt mit guten Erfolgen bei der Findung der juristischen Wahrheit. Die Zivilrichter dürfen ja nicht selbst ermitteln oder Beweise ins Feld führen. Es sind Parteienprozesse.

Wir sind gespannt, wie Buske entscheidet.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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