324 O 348/11 - 26.08.2011 - Essen die Deutschen wie Barbaren - Falschzitate im SPIEGEL

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 14:55, 6. Sep. 2011 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Videos)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (08:33, 18. Dez. 2011) (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

 
Zeile 97: Zeile 97:
[[Kategorie:Bericht Datum|11.08.26]] [[Kategorie:Bericht Datum|11.08.26]]
- 
-[[Kategorie:Neue Berichte|11.09.06]] 

Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Der SPIEGEL 23/11 hat in einem glossenhaften Artikel einem Italiener kein deutsches Essen, aber Formulierungen hierüber in den Mund gelegt. Er hätte gesagt, die Deutschen würden wie die Barbaren essen. Der SPIEGEL hält diese redaktionelle Manipulation für eine zulässige Zuspitzung.

Hier die dem Kläger unzulässigerweise in den Munde gelegen Ansichten:

Das Schweigen der Hühner
Von Hardinghaus, Barbara und Würger, Takis

Der Mann, der glaubt, die Wahrheit zu kennen, heißt Marcello Bensi und bezeichnet sich als Tomatenagenten. Er vermittelt zwischen italienischen Farmern und deutschen Großhändlern. "Ich bin im Passata-Business", sagt er.
Bensi erinnert an ein Model von Dolce & Gabbana, er trägt ein tailliertes Jackett und ein weißes Einstecktuch. Er sagt, er sei der wichtigste Tomatenagent Italiens, und wirkt so, als habe er zu häufig den Film "Der Pate" gesehen.
An diesem Tag führt Bensi über das Gelände einer Tomatenfabrik in Fontanellato, einer kleinen Stadt in der Provinz Parma, und erklärt, warum die Deutschen sich ernährten wie Barbaren. In den zwei Monaten Erntezeit laden hier in der Fabrik am Tag 150 Lastwagen Tomaten ab. Aus dieser Fabrik stammen die passierten Tomaten der Marke "King's Crown".
Eine Maschine wiegt und selektiert die Tomaten und verteilt sie auf drei Linien, sagt Bensi. Eine Linie für ganze Dosentomaten. Eine Linie für passierte Tomaten, Bensi nennt sie Passata. Eine Linie für Tomatenmark.
In die Tomatenmark-Linie, behauptet Bensi, komme alles, was zu schlecht sei oder zu hässlich für die beiden anderen Linien, grüne Tomaten, gelbe Tomaten, matschige, schwarze, fleckige Tomaten. "Der Müll", sagt Marcello Bensi. In einem großen Kessel wird aus diesem Müll Tomatenmark gekocht. Später mischt eine Maschine das Tomatenmark mit Leitungswasser und Salz und füllt es in kleine Päckchen mit dem Aufdruck "King's Crown Passierte Tomaten", Öko-Test:sehr gut. So landet der Müll auf deutschen Tellern.
So etwas dürfte kein Supermarkt in Italien als passierte Tomaten verkaufen, sagt der Tomatenagent. Marcello Bensi kennt die Deutschen. Er hat eineinhalb Jahre lang im Bayerischen Wald gearbeitet. Er sagt:"In Italien muss Essen gut sein, in Deutschland billig." Deutschland ist ein Discounter-Land.
Bensi steigt in seinen weißen Geländewagen und philosophiert darüber, warum die Deutschen alle beim Discounter kaufen und in Italien nur die Unterschicht, wie er sagt, aber eigentlich weiß er es nicht.
Die Tomaten von Aldi seien übrigens mit das Beste, was in dieser Preisklasse in deutschen Regalen stehe, das Tomatenmark komme wenigstens noch aus Italien, sagt Marcello Bensi. Er lächelt. "Ich sage nur China."
Bensi erzählt nun, was er glaubt, wie das Passata-Business häufig laufe. Firmen aus Süditalien würden Tomatenmark aus China in 240-Liter-Stahlfässern importieren. Dieses Tomatenmark werde mit italienischem Leitungswasser gemischt und als "Passierte Tomaten aus Italien" verkauft. 95 Prozent der günstigen passierten italienischen Tomaten, das zumindest glaubt Bensi, kämen aus China.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Bensi, Marcello ./. SPIEGEL Verlag Rudolf Augstein GmbH

26.08.11: LG Hamburg 324 O 348/11 Bensi, Marcello ./. SPIEGEL Verlag Rudolf Augstein GmbH.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt
Beklagtenseite: Kanzlei … .; Rechtsanwalt Dr. Vend (?)

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

26.08.11: Berichterstatter Rolf Schälike

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wir hätten Tendenz zu bestätigen in allen Punkten.

Beklagten-Vertreter: In allen Punkten? Dann mal los – also nicht mit Bestätigen!

Der Vorsitzende: Wir finden die Äußerungen Pkt. 2 und Pkt. 3 nicht so problematissh. Was vertieft werden muss, ist die Unwahrheit. Liegt so auf der Hand, dass … . Vorraussetzung für das ..... Schwieriger ist es bei der Formulierung „Die deutschen ernähren sich wie Barbaren“ ..... Da heben wir im Erlassverfahren schon darüber nachgedacht. Es ist ein unterscheid, ob das der Kläger so gesagt haben soll über die Essgewohnheiten der Deutschen oder, ob es Konjunktiv ist. So könnte der Konjunktiv dafür sprechen, dass er hier vielleicht indirekt zitiert wird. Hätten wir ein paar ergänzende Argumente für die Wortwahl mit den Barbaren. Es ist so eine so außergewöhnliche Wortwahl „wie Barbaren“, so kernig, dass sie nicht wie eine Wertung des Autoren, sondern eher als besonders einprägsames Zitat des Antragstellers daherkommt.. Der Leser wird eher nicht annehmen, Barbaren sei eine Zusammenfassung des Spiegels. Auch ansonsten wird ja der Antragsteller wörtlich zitiert. Ist zwingend! Es wird stilistisch nicht durchgehalten, dass es ein wirkliches Zitat ist.

Beklagten-Vertreter: Ja, Herr Buske, Sie haben es schon angesprochen: Wir brauchen einen zwingenden Eindruck sagt das Bundesverfassungsgericht, muss unabweislich sein, anders als Sie das sehen. Wenn wir uns jetzt den gesamten Artikel angucken, haben wir es mit einem sehr pointierten Artikel zu tun: Titel „Das Schweigen der Hühner“ ist Programm. (Liest aus Artikel vor.) … Es führ nach Spanien, Holland, … . Ist ein Trip in eine Unterwelt. Wir haben ein übergreifendes Motto. Wie kommt Dein essen auf den Tisch? Die Deutschen denken nicht über die Herkunft ihres Essens nach, wo es herkommt – sie wollen billiges Essen haben – interessiert sie nicht. Anlass dieses Artikels war eine Lebensmittelkrise. .... Wo kommt den die dazugehörige Hackfleischsauce her? Erscheint ländlich, ist aber hochindustriell. (....) Passage:’’’„...und erklärt, die Deutschen ernährten sich wie die Barbaren“. .... Schlussfolgerung des Redakteurs. ... Abfälle .... Herr Bensi wird zwischen beiden Esskulturen zitiert, hatte selbst im Bayrischen Wald gearbeitet. Wird zitiert:’’’„In Italien muss Essen gut sein, in Deutschland billig.“ ... sagt, so, wie sich die Deutschen ernähren, würden sich die Italiener nicht ernähren. Also ist es eine wertende Zusammenfassung des Klägers. Ganzer Klang des mehrseitigen Artikels. Ist ja erklärt, aus welchen Punkten sich diese Erklärung zusammensetzt. Man kann nicht mit hinreichender Sicherheit sagen, es gibt nur diese eine Interpretationsmöglichkeit. Überall sehr blumige Sprache „Trip in die Unterwelt“. Bildhaft. Der ganze Artikel ist als wertendes Zeugnis aufgemacht, nicht als nüchterner Bericht. Ist eingebettet in den Kontext. „Schlachtrakete“, „Schweine, die mit dem Fahrstuhl fahren“ ist nicht unabweislich, dass das ein Zitat des Herrn Bensi sein muss. Die Kammer muss entscheiden. Zur Unwahrheit Ist gerade beim Gegendarstellungsanspruch von Bedeutung.... Zahn, der an zahlreichen Stellen wackelt. Herr Bensi hat ausgeteilt, sich ordentlich aus dem Fenster gehängt und wurde wohl von den deutschen Großhändlern in Verlegenheit gebracht. Er macht das Einfachste: Habe das alles nicht gesagt. Seine eidesstattliche 'Versicherung kann nicht richtig sein, weil das Gespräch angeblich auf Englisch geführt worden sei. Wir haben eine eidesstattliche Versicherung. Das Gespräch mit … wurde auf deutsch geführt. Herr Bensi spricht gut deutsch. Das ist jetzt der zweite Wackler.

Der Vorsitzende: (diktiert diese Glaubhaftmachung.)

Beklagten-Vertreter: Dass Herr Bansi deutsch kann … hat 1 ½ Jahre im Bayrischem Wald gearbeitet. Herr Bensi hat seine eidesstattliche Versicherung in einwandfreiem deutsch handschriftlich verfasst. Oh j, bin angesprochen worden. Herrn Bensi wurde ein Belegexemplar des SPIEGEL gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Gegendarstellungsanspruch gesagt, ist ein scharfes Schwert. Muss ich wirklich etwas gegendarstellen, wenn es offensichtlich unwahr ist? Drei krachende Punkte. Da hat sich der Antragsteller ordentlich drumherum gewunden. Offensichtlich unzutreffende Aussagen, könnten andere Verfahren nachkommen, die nicht im Interesse des Antragstellers sind.

Kläger-Vertreter: ... Hier kommt es nicht auf die Glaubhaftmachung an. Es kommt auch nicht auf die Wahrheitsforschung an. Zwei Aussagen, die sich ... . Zum Punkt „Barbaren“: Hat er es gesagt? Wenn nicht, müssen Sie widerrufen. ... Der …und der Werksleiter sprechen kein deutsch. ..... darauf kommt es nicht an, diese Aussagen wurden von Herrn Bensi nicht gemacht.

Beklagten-Vertreter: Es ist unstreitig, dass er das nicht gesagt hat.

Kläger-Vertreter: ...Die Gespräche mit Frau … und Herr …. Wurden auf Englisch geführt. Diese Aussagen sind von Herrn Bensi nicht gemacht worden.

Beklagten-Vertreter: Die Tür ist weit offen für weitere Folgeverfahren.

Der Vorsitzende: Kann man sich nicht einigen?

Beklagten-Vertreter: Habe meine Leute gefragt. Gegendarstellung kommt nicht infrage. Jedoch in Form eines ausgedehnter Leserbrief denkbar. Durchaus denkbar, dass er sich missverständlich ausgedrückt hat. Formulierungen sind immer zu finden.

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Antragsgegner stellt den Antrag .... Antragsteller .... .Im Einvernehmen mit den Parteien ergeht eine Entscheidung im Tenor am 31.08.2011, 9.55 Uhr, Raum B335.

Beklagten-Vertreter: Schönen Dank.

Der Vorsitzende: Auch schönen Dank und ein schönes Wochenende.

[bearbeiten] Videos

....


....

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge