324 O 312/11 - 19.08.2011 - Pflegeheim AMARITA im Visier der Kritik

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Der folgende Artikel (inzwishcen aus dem Internet wegzensioert) in der Nordsee-Zeitung vom 07.05.2011 war Anlass für die Klage.

Pflegefehler im Amarita?

Bremerhaven. Ein ehemaliger Pflegehelfer und Angehörige einer Bewohnerin haben schwere Vorwürfe gegen das Pflegeheim Amarita erhoben. Trink-, Ess- und Lagerungsprotokolle seien gefälscht worden, Bewohner unwürdig und aggressiv behandelt worden, sagt der Pflegehelfer.

Von Denise von der Ahé

Aufgrund von Überlastungen habe das Pflegepersonal teils aggressiv auf Wünsche der alten Menschen reagiert. Mitarbeiter könnten ihre Pausen oft nicht nehmen, die hygienischen Zustände seien zum Teil unzumutbar.
„Ich konnte über mehrere Tage miterleben, wie respektlos hier mit den Menschen umgegangen wurde“, sagt die Bremerhavenerin Anke Krämer. Im Dezember des vergangenen Jahres kam ihre Schwiegermutter zur Kurzzeitpflege in das Amarita-Heim. „Bei einem Besuch entdeckten wir sie fast allein im Speisesaal an einem ihr nicht zugewiesenen Platz. Vor ihr stand ein Teller mit drei zubereiteten Brötchen. Dabei konnte sie größere Nahrungsmittel nur im zerkleinerten Zustand zu sich nehmen“, berichten sie und ihr Mann Klaus. Auf dem Zimmer der alten Dame hätten die Eheleute dann bemerkt, ... xxxx xxxxx „Wir baten das Personal, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen. Beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tag mussten wir leider feststellen, xxxx.“
Erläuterungen zu den xxxx
Einstweilige Verfügung 324 O 487/11 vom 28.09.11 gegen die Pseudoöffentlichkeit
es wird
untersagt
durch Verbreiten und/oder Verbreiten lassen der Behauptung xxxx .... xxxx
den Verdacht zu verbreiten und/oder erwecken zu lassen, Frau Irmgard Krämer habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.
Anmerkung RS: Was in dem Pflegeheim tatsächlich los war, wissen wir nicht. Wir gehen davon aus, dass Frau Irmgart Krämer auch in Ihrem Zimmer Flüssigkeit zu sich nahm bzw. ihr Flüssigkeit gereicht und diese von ihr auch eingenommen wurde. Mit der Veröffentlichung der während der Verhandlung gemachten Notizen wirdnichtdie Absicht verfogt, die Wahrheit zu ergründen. Wir dokumentieren unseren Möglichkeitenn und Fähigkeiten entsprechend lediglich das absurde Theater bei der Hamburger und den anderen Zensurkammern. Im konkreten Fall mit dem Vositzender Richter Andreas Buske als Spielleiter und dem Dramaturgen Dr. Sven Krüger aus der rechtschaffenden Kanzlei Schwenn & Krüger.
06.10.11: Nachtrag
Der ganze Norsee-Zeitungs-Artikel entspricht nicht der Wahrheit, erzeugt absolut falsche Eindrücke und die Berichterstattung der hiesogen Pseudoöffentlichkeit erzeugt ebenfalls nur falsche Eindrücke. Unwahr ist z.B., dass die Trinkprotokolle gefäscht wurden, dass eine ehemaliger Pflegehelfer der Amarita Bremerhaven GmbH vorgeworfen habe, Trinkprotokolle gefäscht zu haben, dass Frau Iermgard Krämer an zwie aufeinanderfolgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken hatte, usw., usf.
Wir stellen richtig:
Der Pseudoöffentlichkeit sind keine besseren Alterspflegeheime als das AMARITA-Pflegeheim als augezeichnete und vorbildliche Pflegeheime bekannt. Wir danken Ulrich Marseille für seinn aufopferungsvollen, vorbildlichen, nicht vordergründig eigennutzigen Einsatz für den Aufbau und die Nutzung von Kliniken, Pflegeheimen, Altersheimem und anderer Einrichtungen, in denen die Menschen glücklich betreut werden und iohre Zeit verbringen dürfen.
Wir danken auch dem Rerechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüger für den vorbildlichen Einsatz für ihre Mandnaten bei der Durchsetzung von Zensur.
Die Berichterstattung auf dieser Seite der gefährlichen Einricvtung Internet demonstriert anschaulich wie die Zensur zu funktionieren hat und welche Wohltaten diese uns allen jwetzt und in Zukunft verheißt.
Wir danken den Anwälten der Kanzlei Schwenn & Krüger die die Abmahnungen, die wir inzwischnen am laufenden Band von diesen netten Menshcen erhalten und welche uns helfen, über unsere Selbstzensur der Wahrheit und dem Wohlergehen der betreuten Menshcne zu dienen.
Wer mehr Informationen zu der neuesten Abmahnung erfahren möchte, darf hier klicken.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von alle falschen Eindrücken. Wir werden alles in unseren Kräften Stehende tun, um die deutsche Sprache zu einer eindeutigen Sprache zu verwandeln. Falls notwendig, auch mit staaticher Gewalt.
Wir danken ergebenst den Zensoren Richter Andreas Buske und Rechtsanwlt Dr. Sven Krüger für die vielen uns erleuchtenden Erkenntnisse, auf die wir selbst niemals gekommen wären.
Zudem sei die Klingel für seine Mutter nicht erreichbar gewesen, kritisiert Klaus Krämer. Nach fünf Tagen hat es dem Ehepaar gereicht: Sie brachten ihre Mutter in ein anderes Heim. Als ihr die Vorwürfe des Pflegehelfers bekannt wurden, prüfte die Heimaufsicht die Einrichtung der Marseille-Kliniken AG. „Die Heimaufsicht ist mit der Einrichtung in Kontakt, um eine Begleitung sicherzustellen“, sagte gestern Dr. Petra Kodré, Pressesprecherin des Sozialressorts. Dem Vernehmen nach soll es Verbesserungsbedarf geben.
Da ein Teil der Vorwürfe strafrechtlicher Natur seien, habe die Heimaufsicht diese an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dabei handele es sich um eine formale Weiterleitung, weil die Heimaufsicht die Vorwürfe nicht prüfen könne.
Bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Anfang des Jahres erhielt Amarita beim Pflege-TÜV die Gesamtnote 1,6, im Teilbereich Pflege und medizinische Versorgung nur eine 2,5. Schaut man beim AOK-Pflegeheimnavigator in die dahinter liegenden Teilnoten, erscheint mehrmals die Note 5, zum Beispiel bei der Frage, ob erforderliche Dekubitusprophylaxen (Vorbeugung von Druckgeschwüren) durchgeführt worden seien. Dem Vernehmen nach soll der MDK das Heim anlassbezogen noch mal geprüft haben.
Das Amarita-Heim weist die Vorwürfe zurück. „Das Wohlergehen unserer Bewohner steht für uns an erster Stelle“, sagte gestern Amarita-Sprecher Werner Kipp. „Wir begrüßen deshalb auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die wegen nicht belegter Vorwürfe routinemäßig eingeschaltet wurde.“ Auch Amarita habe die Staatsanwaltschaft gebeten, den Vorwürfen nachzugehen, damit Klarheit geschaffen werde. Der ehemalige Mitarbeiter habe sich zu keinem Zeitpunkt mit Kritik an der Pflegepraxis in der Einrichtung an die Leitung gewandt, so Kipp weiter. Hätte es tatsächlich kritikwürdige Punkte gegeben, hätte man von ihm erwarten müssen, dass er diese sofort an Einrichtungs- und Pflegedienstleitung melde. Unabhängig davon sei er nach dem Arbeitsvertrag dazu verpflichtet gewesen.
„Wir haben die Vorwürfe intern selbst intensiv geprüft und sind zu dem Zwischenergebnis gekommen, dass die Pflegepraxis mit den Vorschriften der Pflegekassen und Sozialämter übereinstimmt“, so Kipp. Die Mutter von Herrn Krämer „ist von unserem Personal fachgerecht und fürsorglich gepflegt worden“. Es seien keine Beschwerden von Angehörigen aktenkundig.

Artikel vom 07.05.11 - 07:00 Uhr

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT

AMARITA Bremerhafen GmbH vs. Anke und Klaus Krämer

LG Hamburg 324 O 312/11 AMARITA Bremerhafen GmbH vs. Anke und Klaus Krämer

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Kaminiaz;
Prozessbevollmächtigter John
Die Beklagten persönlich

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

19.08.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike.

Beklagtenanwalt beginnt mit dem Beweis seiner mangelnden Qualifikation: Wir haben Zeugen. Werden vielleicht aussagen müssen. Müssten rausgehen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wenn Sie möchten. Wir haben eine Zeugenbefragung nicht vorgesehen. Die Zeugen können im Saal bleiben. Sie müssen entscheiden. Es kann sein, dass wir zur Zeugenbefragung kommen. Den Saal brauchen die möglichen Zeugen jetzt nicht zu verlassen. Sie müssen entscheiden.

Beklagtenanwalt bittet brav die möglichen Zeugen den Saal zu verlassen.

Die möglichen Zeugen verlassen den Saal. Ein paar zeugen wenige für das absurde Theater.

Der Vorsitzende: Wir haben bei der Terminvorbereitung bemerkt, dass Sie [Beklagtenanwalt] den Antrag gar nicht kennen. Dieser wird spätestens bei der Widerspruchseinlegung abgefordert.

Der Vorsitzende setzt fort Wir haben den Vortrag durchgelesen. Die Zuständigkeit ist gegeben, weil die Nordsee-Zeitung auch hier gelesen wird. Am 09. Mai 2001 war die Erstmitteilung. Am 09. Juni wurde der Antrag gestellt. Das ist entscheidend. Es kommt darauf an wie das materiell-rechtlich ist. Wir haben und die Anlage der Klägerin Ast 3 angesehen. Nach unserer Meinung ist das für die Antragstellerseite abträglich. Deswegen sind die Antragsgegner beweispflichtig. Es gibt zwei Trinkprotokolle. Es sind die Berichtblätter Ast4. Die Dame wurde zum Trinke ermutigt. Wir müssen von der Richtigkeit der Trinkprotokolle ausgehen. Es wurden Getränke, Tee, Brause, Kaffee, Wasser zu sich genommen. Am 8. Dezember das mit der Schweigertochter.

Beklagtenanwalt naiv: Auf ihrem Zimmer hat sie nichts getrunken. … natürlich. … Wir haben schon selbst vorgetragen, dass im Speisesaal Getränke Gericht wurden. Es geht ums Trinken im Zimmer.

Der Vorsitzende: Da hat sie ja getrunken.

Beklagtenanwalt naiv: Wann, wo steht das?

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger liest aus den Protokollen: … Frühstück, rechts Mittagessen, Kaffeetrinken … . Wenn man die lange Zeit zu Grunde nimmt …. Am 06.12. nur Selter. Ich möchte es offen lassen, ob Frau Krämer durch die Zimmer gegangen ist. Am 17.12. Selter, nicht Kaffee im Speiseraum. 8:00 Tee, … Muss im Speisezimmer gewesen sein. 8:20 >Morgenkaffee im Speisesaal, wenn sie da war. Saft, … Wasser auf die Zimmer. Diverse protokollierte Augnahmen von Getränken außerhalb des Speiseraums.

Beklagtenanwalt bestätigt seine Unfähigkeit: Das ist eine Privaturkunde … Das im Einzelnen alles zu überprüfen, geht nicht.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn Sie sagen, es ist alles gefälscht. Dass im Zimmer getrunken wurde, ergibt sich aus Ihren Schriftsätzen.

Beklagtenanwalt lacht. Wir können die zeugen vernehmen.

Der Vorsitzende: Wozu die zeugen vernehmen? Weil das, was Sie vorlegen, stimmt?

Beklagtenanwalt. Wir

Der Vorsitzende reduziert alles auf Rechtsfragen: Das ist unstrittig.

Kommentar RS: Der Beklagtenanwalt ist den Rechtsfragen gegenüber nicht gewachsen. Er sitzt in der Falle der Zensurprofis.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Mutter, Schwiegermutter … . Hätten das so sagen dürfen. Das bestreitet keiner. Ob das so kritikwürdig ist, kann man hinstellen. Sie haben das aber in Worte gefasst, sie habe ihre Getränke nicht angerührt. Damit haben Sie den Eindruck erzeugt, sie habe nichts getrunken. Sue vermitteln, dass das stimmt.

Beklagtenanwalt hat oder will keine Ahnung haben, wie die Zensur funktioniert. Der Endruck ist nicht zwingend.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger erklärt die Zensurregeln: Woher soll der Leser wissen .. wie soll der Leser auf weitere Gedanken kommen?

Beklagtenanwalt: Es ist von ein bis zwei Tagen die rede.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger geht in die Tiefe der Zensur: Stimmt aber nicht für einen einzigen tag.

Richter Buske schaut traurig aussehend rein.

Frau Anke Krämer: Warum ist mir das nicht gesagt worden?

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Weiß ich nicht. Für den Prozess jetzt ist das unerheblich,. Wollen Sie weiter behaupten, … ?

Herr Klaus Krämer: Stand nur ein mal. Habe gesehen, wie meine Schwiegermutter abnahm. Habe drum gebeten. Habe das Protokoll nicht erhalten.

Richter Dr. Maatsch. Eine Frage. Wollen Sie auch in Zukunft diese Äußerung noch en mal tun? Falls nein, könnten Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger gibt eins drauf: Warum wollen wir hier streiten? Hier entstehen nur Kosten. Was haben Sie davon?

Beklagtenanwalt: Ich muss mal unterbrechen

Die Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal.

Die Richter lachen, lächeln, …

Beklagtenanwalt nach Wiedereintritt: Vergleichsweise für erledigt erklären.

Kommentar RS: Wir wissen nicht, ob der Beklagtenanwalt beim unnötigen Wort Vergleich an seine zusätzliche Vergleichsgebühr dachte.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ja. Vergleich, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung wird abgegeben, Kosten nach 91a.

Der Vorsitzende zu RA Krüger: Die Hälfte haben Sie. Bei Erledigung trägt der Antragsteller die Hälfte die Antragsgegner jeweils ¼ der Kosten des Verfügungserlasses. Der Streitwert 40.000 €.

Der Vorsitzende diktiert: Mit der Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert.

Sodann erklären die Antragsgegner: Die Antragsgegner verpflichten sich, es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von der Antragstellerin nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, im Rahmen der Berichterstattung über das Pflegeheim AMARITA im Bremerhafen durch die Behauptung, die Antragsgegner hätten im Zimmer von Irmgard Krämer bemerkt, dass diese ihre Getränke nicht angerührt habe, sie hätten das Pesronal gebeten, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen, beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tag jedoch feststellen müssen, dass die Getränke wieder nicht angerührt worden seien, den Eindruck zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, Frau Irmgard Krämer habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

Der Antragsteller nimmt diese Erklärung an.

Anschließend erklären die Parteiendas Verfügungsverfahren übereinstimmend für erledigt und bitten die Kammer um eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, ...

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: … .

Der Vorsitzende: ... wobei auf die Begründung dieser Entscheidung und auf Rechtsmittel gegen diese Entscheidung verzichtet wird.

Vorgelesen und genehmigt.

Beschlossen und verkündet:

1. Von den Kosten des Erlassverfahrens fallen die Hälfte dem Antragsteller und jeweils ¼ den Antragsgegnern bei einem Streitwert von 40.000 € zur Last.
2. Die Kosten des Widerspruchverfahrens fallen den Antragsgegner je zur Hälfte zur Last. Der Wert des Widerspruchsverfahrens wird auf 20.000 € festgesetzt.

Wir bedanken uns. Ein schönes Wochenende.

Kommentar

Wir möchten gar nicht rechnen, was die Anwälte bei diesem Verfahren verdient haben. So wird Geld verbrannt, das Geld Bedürftiger.

Es kommt selten vor, einen so offensichtlich inhaltlich, juristisch und dogmatisch überforderten Anwalt bei Buske zu erleben. Wir teilen die Einschätzung bei kanzleikompa.de.

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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