324 O 301/11 - 12.08.2011 - Die Antisemitismus-Keule erreicht Gesine Lötzsch / DIE LINKE

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

In der Frankfurter Rundschau und Berliner Zeitung erschien am 19.05.2011 ein Artikel von Jan-Philipp Hein zu einer Studie, die sich mit Antisemitismus in der Linkspartei befaßt.

Frankfurter Rundschau, 19.05.2011:

Diese Frage könnte Grünen und Sozialdemokraten in den Ohren klingen: »Antisemiten als Koalitionspartner?« So haben der Gießener Sozialwissenschaftler und Antisemitismusexperte Samuel Salzborn und Sebastian Voigt von der Universität Leipzig eine Studie überschrieben, die sich mit der Linkspartei beschäftigt. In der noch unveröffentlichten Arbeit, die der Frankfurter Rundschau vorliegt, heißt es, »linke Selbstimprägnierungsstrategien« täuschten darüber hinweg, »daß sich sogar im parlamentarischen Spektrum der bundesdeutschen Linken inzwischen ein.
Seit März liegt die Arbeit zur Begutachtung bei einer politikwissenschaftlichen Fachzeitschrift. Darum tauchen die jüngsten antisemitischen Skandale darin noch gar nicht auf: Vor wenigen Wochen fand sich auf der Internetseite des Duisburger Kreisverbandes ein Flugblatt, in dem vom »sogenannten Holocaust« die Rede war. (...) Zwar distanzierten sich Repräsentanten der Duisburger Linken umgehend. Doch der Kreisverband ist einschlägig bekannt. Hermann Dierkes, Vorsitzender der Ratsfraktion, die mit SPD und Grünen die Stadt regiert, sprach 2009 von der „läppischen Frage“ nach dem Existenzrecht Israels. Zuvor forderte er den Boykott israelischer Waren. Nachdem das Flugblatt bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte, verschärfte der Kommunalpolitiker den Ton gegen Kritiker. Diese fragte er jetzt, wie sie „Mittel und Methoden gegen die Palästinenser gutheißen, die verdammt nahe dran sind an dem, was die Nazis in den dreißiger Jahren getrieben haben“. In der Kritik nach dem jüngsten Vorfall sieht er zudem „Verleumdung“. Gegen den Unbekannten, der das israelfeindliche Logo eingestellt habe, stellte der Kreisverband Strafanzeige.
In Bremen unterstützte die Linke einen Israel-Boykott der Friedensbewegung. (...) Auch hier gingen Bundes- und Landtagsabgeordnete auf Distanz. Dennoch, so Salzborn und Voigt, würden solche Einlassungen zum Problem für die Partei. Deren Wahrnehmung werde durch die Antisemiten geprägt. Diese schienen »innerparteilich immer dominanter zu werden«. Das hat auch der ehemalige Chef des Berliner Landesverbandes, Stefan Liebich, erkannt, der mittlerweile im Bundestag sitzt. (...) »Ich wünsche mir, daß sich die Spitzen von Partei und Fraktion schneller und deutlicher von solchen Dingen distanzieren.« Doch das Spitzenduo Gesine Lötzsch und Klaus Ernst schweigt. Mehrfache Anfragen der FR blieben ohne Antwort.

Gegen den Vorwurf "Doch das Spitzenduo Gesine Lötzsch und Klaus Ernst schweigt." und den damit verbundenen möglichen falschen Eindruck klagte Gesine Lötzsch.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT

[bearbeiten] Gesine Lötzsch vs. Berliner Verlag GmbH und Jan-Philipp Hein

LG Hamburg

324 O 301/11 Gesine Lötzsch vs. Berliner Verlag GmbH
324 O 313/11 Gesine Lötzsch vs. Jan-Philipp Hein

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenber pp-.; Rechtsanwt Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Moser Bezzenberger; Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke
Jan-Philipp Hein persönlich

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

12.08.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike.

Die Verhandlung war angesetzt auf 11:00. Wer fehlte? Rechtsanwalt Johannes Eisenberg. Die Richter, die Gegner und die Zuschauer warten geduldig.

11:22: Rechtsanwalt Johannes Eisenberg betritt der Gerichtssaal.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: In beiden Sachen übergibt die Antragsgegner-Vertreterin den Schriftsatz vom 11.08.11 für Gericht und Gegner. Der Antragsgegner-Vertreter übergibt den Schriftsatz von 11.08.11 in beiden Sachen für Gericht und Gegner.

Ja. Machen wir schnell. Begründbarkeit. Beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellt sich die Frage, ob der Eindruck erweckt wird. Falls ja, dann stellt sich die Frage, ob zulässig oder nicht. Es heißt „das Führungsduo schweigt,“ heißt es bezüglich der Antragsstellering und Herrn Ernst. Beide wollten auch nicht auf Anfragen antworten … Deutet darauf hin, dass Schweigen …. Die Aussage ist nicht zwingend. Es ist eine mehrdeutige Aussage.. Wir haben eine Entscheidung, hätten es nun mit Stolpe zu tun, glaube ich. Wir wären zum Verbot geschritten. .. beim Erlass haben wir verneint …. 30.-04.2011. Es gibt das Vorkommnis in Duisburg, im übrigen übergreifend zum Thema Antisemitismus. … Streitig, ob der Pressesprecher die Antragsgegnerin … hingewiesen hat. … Wahrung berechtigter Interessen, eine weitere Erklärung auf der Homepage war abrufbar. Zwar über ein paar Klicks. Wer möchte was sagen?

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Partei .. weil es eine Studie gibt … Palistinenserveranstaltung. Es war historisch. Es gibt eine Studie. Das ist ein wissenschaftlicher Begriff … antisemitisch, antiisraelisch …. Wenn mein Vorfall musste das … zionistisch, antiisraelisch, antisemitisch. … Die Antragstellerin, die die Studie nicht kannte. Verborgen mit den heftigen … . Die Antragsgegnerin konnte diese Studie öffentlich machen … und nicht mit dem Hetzartikel. … Antiisraelischer Antisemitismus. Und diesem werde den Kriterien nicht gerecht. Kritik an Israel, gemessen an wissenschaftlichen Maßstäben, erfüllt es nicht. Die Antragstellerin wurde konfrontiert mit … Grundthese … zunehmender Antisemitismus. Es war eine Frage.

Beklagtenanwältin Dr. Yvonne Kleinke: Diese Frage wurde gar nicht gestellt.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Diese Frage kann beantwortet werden, wenn man diese Studie kennt. Voigt sagt, haben kein einzigen … nimmt ab, nimmt zu. Die Behauptung der zunehmenden Tendenz ist wissenschaftlich nicht fixiert. … Dann heißt es … . Zusage .. .

Beklagtenanwältin Dr. Yvonne Kleinke: Diese Zusage hat sie nicht erhalten. Das wissen Sie aus dem Gegendarstellungsverfahren, welches in Berlin nicht geklappt hat. … Sie meinte, es sind alles rhetorische Fragen. Hat sich gar nicht… Wie sollte man .. ?

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Frau Kleinke, Sie sind intelligent. Der bekannte mann äußert sich antisemitisch. Herr Herr Ramelow äußert sich, Herr … auch. Frau Lötzsch und Herr Ernst äußern sich nicht dazu. Frau Lötzsch hat sich klar geäußert, den Boykottaufruf wird von der Partei nicht unterstützt. … Sind aus dem Netz genommen. Die anderen Fragen sind nicht gestellt worden.

Beklagtenanwältin Dr. Yvonne Kleinke: Was meinen Sie zu dem offenen Brief des … Vorsitzenden von Duisburg.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Steht doch was zum Boyottaufruf … Am 28.04.2011 erscheint der Aufruf. Am 30.04.2011 erklärt Sie …

Beklagtenanwältin Dr. Yvonne Kleinke: Weshalb geben Sie keine Presseerklärung ab?

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Ist gemacht worden.

Beklagtenanwältin Dr. Yvonne Kleinke: Unter Nachrichten, aber nicht als Presseerklärung.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Nehme an, es waren Nachrichten aus dem Parteivorstand. Deswegen hieß es Nachrichten. Sie machen den Vorwurf, dass sie sich nicht äußern wollte. Der Duisburger Lokalfunktionär hat auf der Homepage … Der Bundesvorstand hat zwei Tage danach erklärt … . Dann sagt er, die Pressesprecherin Frau Marion Heinrich … .

Herr Jan-Philipp Hein: Es wäre sehr einfach gewesen für Frau Heinrich, einfach zu antworten.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie dachten, sie suchen die Studie. Zeitgleich mit ihrem Traktat gaben sie dem Publikum die Möglichkeit die Studie zu lesen. Sie hatten es nicht. Dr. Gysi hat sich geäußert: War Blödsinn.

Herr Jan-Philipp Hein: Diese Äußerung ist gefallen. Gysi hat die Äußerung gemacht als die Studie nicht bekannt war. Wir haben alles gemacht, um eine Antwort von der Zentrale der Partei zu erhalten.

Richter Dr. Maatsch: Es sind alles Fragen, auf die es nicht ankommt. . Wenn es daruaf ankäme, … zumindest zum Teil eine solche Äußerung drin enthalten sein würde. Das reciht um zu sagen, … .

Beklagtenanwältin Dr. Yvonne Kleinke: … .

Richter Dr. Maatsch: Wie kommen Sue auf die Einzige?

Justiziar der Berliner Zeitung: Der Wunsch war, das der Vorstand sich schneller und deutlicher distanziert. Das ist doch eindeutig.

Beklagtenanwältin Dr. Yvonne Kleinke: … .

Richter Dr. Maatsch: Dann kommen doch … Das ist ein Gegegsatz zu dem Vorgehenden.

Herr Jan-Philipp Hein: Ist schneller nicht deutlich?

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: … .

Justiziar der Berliner Zeitung: Zum Halstuchfall hat er sich nicht geäußert.

Kommentar RS: Gemeint ist wohl die Tatsache, dass sich die linke Bundestagsabgeordnete Inge Höger weiter nichts Böses dabei gedacht hat, als sie vor drei Wochen zusammen mit einer Reihe von Hamas-Sympathisanten auftrat, um auf der "9. Konferenz der Palästinenser in Europa" ein Grußwort zu sprechen. Dass sie dabei einen Palästinenser-Schal trug, auf dem Israel von der Landkarte verschwunden war? Alles nicht so gemeint, wie sie anschließend erklärte: Sie habe einfach nicht "unhöflich" sein wollen, als ihr jemand den Schal umlegte. Außerdem habe Israel ja bis heute "keine Staatsgrenzen definiert" - logisch, dass es dann auch auf einer Karte des Nahen Ostens nichts verloren hat. Quelle: spiegel.de 30.05.2011

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Der Halstuchfall hat gerade am Wochenende stattgefunden.

Beklagtenanwältin Dr. Yvonne Kleinke: Deswegen schneller und deutlicher.

Beklagtenanwältin Dr. Yvonne Kleinke: Wenn jemand an einer Veranstaltung teilnimmt, wenn er bereut ist, sich mit Leuten, die antisemitisch sind, zu treffen, dann stellt sich die Frage, ob er selbst antisemitisch ist. Wenn er einen Schaal übergibt, dann ist es politisch. Es war ein Einzelfall. Sie schreiben, ist alles Antisemitismus. Sie schreiben, zu den antisemitischen Fällen schweigt die Vorsitzende. Sie würde Stellungnahmen verweigern.

Herr Jan-Philipp Hein: Es geht um die Auslegung.

Der Vorsitzende: Es geht nicht um juristische Fragen, sondern um die Auslegung. Sollen wir eine Sache vorziehen?

Beklagtenanwältin Dr. Yvonne Kleinke: Nein.

Der Vorsitzende: Ist eine Einigung möglich? Die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennen. Danach teilt man sich die Kosten.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Würde ich ungern machen. Wenn ich bei der Formulierung der Unterlassungsverpflichtungserklärung nachgebe, dann kann ich nicht noch die Kosten tragen.

Der Vorsitzende: Wie weit können Sie nachgeben?

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Wir könnten auf Vergleichwege …. Geduldigte Frage … distanzieren … alle Parteimitglieder. Das dürfen Sie wieder schrieben. …. Führungsduo schweigt.

Der Vorsitzende: Das so und so.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Da fehlt das Bedürfnis nach Einigung, wenn sie alles schreiben dürfen. Habe keine Lust mich mit Ihnen zu streiten. Möchte bloß nicht die Kosten übernehmen.

Richter Dr. Maatsch: …. Man bekommt keinen Maulskorb. Man kann das schreiben. Es gibt das Instanzenrisiko.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: 50 Prozent wegen Instanzenrisiko, noch dazu hier zu handeln? ¼, ¾.

Beklagtenanwältin Dr. Yvonne Kleinke: Kann ich nicht ohne der Rücksprache mit den Redaktionen.

Der Vorsitzende: Wir können nächsten Freitag verkünden.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie können anerkennen und über die Kosten entscheidet das Gericht.

Der Vorsitzende: Sie reden noch miteinander. Die sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit den Parteivertretern erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 19.-08.2011, 9:55, Saal B335.

19.08.11, Der Vorsitzende: Die jeweilige einstweilige Verfügung wird bestätigt.

[bearbeiten] Kommentar

Gesine Lötzsch hat in Berlin seinerzeit ein Zensururteil erhalten. Wir berichteten.

Nun wird Hamburg erobert. Bald vielleicht ganz Deutschland. Die Antisemitismus-Totschlagkeule wurde dafür dankend entgegengenommen.

Auf DIE LINKE ist eben in einem Verlass: staatliche Zensur. Mit den SPD- und FDP-Bündnispartnern wird es DIE LINKE schaffen, Zensur als festen Bestandteil des deutschen Staats- und Parteiwillens am Leben zu erhalten.

[bearbeiten] Videos

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|11 324 O 0313/11]]

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