324 O 3/05 - 07.05.2010 - Helmuth Jipp holt nichts raus für seinen Mandanten

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

In der Bild „berichtet“ am 24.08. 2004 großspurig und verlogen: Thai-Hure boxt Sex-Tourist k.o.

Unter einem hässlichen Bild mit dem Text „Das Photo aufgenommen Minuten nach der Prügel-Attacke: Der Deutsche hat Schwellungen und Blutergüsse im Gesicht“ wird „berichtet“:

Bangkok – Ein unglaublicher Fall aus dem thailändischen Urlauberparadies Pattaya. Die Stadt ist bekannt für ihre schönen Strände. Tausende von Huren – und für die vielen Sextouristen aus der aller Welt.

Auch der Geschäftsmann Friedrich F. (53) aus Oberdorf (Bayern) wollte sich hier vergnügen. Er engagierte ein Thaimädchen, versprach ihr viel Geld für ein privates Pornovideo. Dafür hatte er extra seine digitale Videokamera mitgebracht.

Für 1000 Bäht (umgerechnet 20 Euro) willigte die Prostituierte ein, ging mit ihm aufs Zimmer - und ließ sich filmen. Aber nach dem Sex wollte der Bayer plötzlich den vereinbarten Lohn nicht zahlen. Lautstarker Streit, die Hure drehte durch und wurde handgreiflich. Sie stürzte sich auf den Deutschen und schlug ihn ins Gesicht. Ein Augenzeuge: "Sie prügelte wie von Sinnen auf den Mann ein." Vergeblich versuchten andere Prostituierte und die Bordellchefin dazwischen zu gehen. Erst Polizisten konnten den Deutschen und die Hure trennen. Beide wurden festgenommen. Ein Ermittler: „Wir müssen jetzt prüfen, wen wir wofür bestrafen."

Außer, dass es eine Prügelei und eine Frau gab, stimmt in dem Bericht wohl nichts.

In BildBlog wurde darüber berichtet.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

auf-nach-thailand.jpg

F. vs. Axel Springer Verlag AG

Die Sach 324 O 3/05 dauert über fünf Jahre. 50.000 Euro möchte Rechtsanwalt Helmuth Jipp für seinen Mandanten herausschlagen und einen Widerruf dazu. Klingt gut. Die Realität für den Mandanten sieht beschissen aus. Es bleibt ein gutes Geschäft für den Anwalt. Der Mandant wird wahrscheinlich drauf zahlen müssen.

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp
Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger pp.; Rechtsanwalt Jörg Thomas

Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link (am 30.01.2009)
Richter am Landgericht: Dr. Link (am 07.05.2010)
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

30.01.09

30.01.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Zieht sich bisschen hin das Verfahren. Vorab, weil das immer wieder auftaucht. Es ist eine Agenturmeldung. Die Meldung stammt nicht vom Antragsgegner. … vielleicht nicht so richtig. Haben weitere Zeugen benannt, die wir noch nicht … haben. Polizeibeamte Ch., Journalist Choosak. Beide beweisbelastet … Geldentschädigung.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Wenn noch weitere vier Jahre wünschen, soll es so sein. … Herr Thomas … kann … Wir brauchen einen Dolmetscher. Es ist sechs Jahre her. Das Ergebnis könne wir voraussehen. Die Polizei hat nur mittelbar … Dr Journalist ..

Vorsitzender: Noch mittelbarer.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Wenn er eine Aussage macht … die Qualität … brauche das dem Gericht nicht zu erzählen. Halte es für Unfug, die Zeugen anzuhören. Habe mir Gedanken gemacht.

Vorsitzender: Wir wollen uns alle zusammen Gedanken machen.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Herr Thomas hat nichts gesagt, weil er weiß, dass ich recht habe.

Vorsitzender: Gewisse Beweiskraft hat es., Hat Einfluss auf die Höhe der Geldentschädigung.

Klägeranwalt Helmuth Jipp fragt wie ein Neuling: Wieso? Entscheidend ist das ekelhafte Foto, der ekelhafte Text. Wer dabeistand ist unwichtig.

Beklagtenanwalt Jörg Thomas: … Redaktionen ..

Richterin Ritz: … Die Frage ist, wie damit prozessual umzugehen ist …

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Das OLG weiß es besser. Bitte um Entrscheidung.

Vorsitzender: Müssen wir entscheiden.

Klägeranwalt Helmuth Jipp wiederholt aich: Mit Google

… dieses verfahren zu beenden. Wenn wir paar Zeugen haben… . Hier haben wir keine Tatzeugen, nur mittelbare,. 

Richterin Ritz:

Klägeranwalt Helmuth Jipp: War kein Tatzeuge.

Richterin Ritz: Was machen wir?

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Verzichten.

Richterin Ritz: Sie haben Zeugen benannt.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Bin nicht beweispflichtig.

Beklagtenanwalt Jörg Thomas: Haben Sie zurückgenommen?

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Muss ich überlegen, weiß nicht wie wird Herr Thomas reagieren.

Beklagtenanwalt Jörg Thomas: Stimme zu.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Dann nehme ich den Antrag des Widerrufs zurück.

Vorsitzender: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Der Klägervertreter erklärt, den Widerrufsantrag vom 17.01.05 nehme ich zurück. Vorgelesen und genehmigt. Der Beklagtenvertreter stimmt der Rücknahme zu und stellt insoweit Kostenantrag. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 22.02.2005 nach Maßgabe der heutigen Rücknahme. Der Beklagten-Vertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Nun haben wir wieder den schwasrzen Peter.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Haben Sie jeden tag. Damit gehen Sie locker um.

Vorsitzender:

Klägeranwalt Helmuth Jipp: … Entscheidung wollen wir treffen. Suche einen Termin. Beschlossen und verkündet, eine Entscheidung wird verkünden am 06.03.09, um 9:55 in diesem Saal. Zeugenverzicht noch ins Protokoll? Klägervertreter erklärt, ich verzichte auf die Vernehmung die Zeugin Frau Oy Naptaya Ajcharawa. Vorgelesen und genehmigt. Da schauen wir, ob wir durchkommen. Was wollen wir schreiben, der Zeuge bringt nichts, hat keinen Beweiswert.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Das Strafverfahren kennen Sie auch?

Vorsitzender: Kennen wir nicht so gut.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Polizeibericht zur Würdigung.

Richterin Ritz: Im Polizeibericht steht, was sie im Video gesehen haben. Da sind sie

Klägeranwalt Helmuth Jipp: … .

Richterin Ritz: Wir sprechen nicht über die Unterlassung, sondern über Geldentscädigung.

Vorsitzender lacht.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Neuer Gesichtspunkt.

Beklagtenanwalt Jörg Thomas: … Rauschen … auf diesem Computer waren unanständige Dinge. Nun sagen … war ein Frau

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Heißt nicht, dass darüber berichtet werden darf.

Beklagtenanwalt Jörg Thomas: Hat Pornofilm gemacht … gut ob es eine oder nicht … .

Klägeranwalt Helmuth Jipp: War für privat, nicht für die Öffentlichkeit. .. mit anderen Frauen im Geschlechtsverkehr hat aufnehmen lassen oder aufgenommen. Hat alle Filme wiederbekommen.

Richterin Ritz: Ob etwas drauf war, worüber berichtet wurde, dann ist es anders, als wenn nichts drauf war. Wir wollen ja nicht unbedingt die Akten loswerden.

Vorsitzender: oder behalten.

Richterin Ritz: Ja, behalten.

Vorsitzender: Dann ein schönes Wochenende.

Am 21.09.20090 wurde in Thailand der Polizeibeamte als Zeuge befragt, vom Thailändischen Außenministerium nach Deutschland geleitet, in Deutschland übersetzt und dann in wurde in Hamburg die Verhandlung am 07.05.10 wiederröffnet


07.05.10

07.05.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske:

Anwalt Helmuth Jipp und Anwalt Jörg Thomas lachen und witzeln. Helmuth Jipp: Ich wusste nicht, dass Sie sich so gut mit … Eisenberg verstehen. Sie kämpfen an der gleichen Front.

Helmuth Jipp zieht sich die Anwaltsrobe an.

Vorsitzender: …. Was machen wir hier noch?

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Hat er bald mitgebracht. So, Entscheidung treffen.

Vorsitzender: Wir sind diesmal … Linie. Lassen uns nicht abbringen.

Beklagtenanwalt Jörg Thomas: Was ist der persönliche Eindruck des Gerichts?

Es wird gewitzelt.: Beide haben nicht so richtig recht. Wir meinen, dass das berechtigte Interesse … von der Beklagtenseite weggefallen ist. Dass ein deutscher Mann in Thailand … Prostituierte für geringes Geld … und verprügelt wird. Das können wir nicht als Grundlage einer Entscheidung machen. Sextourismus ist eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Meinen in der Sache, dass nicht in der beantragten Höhe. Es ist nicht so, wie der Klöger uns das dargelegt hat mit seiner Kälteallergie. Ein Teil ist richtig. Es gab Streit, es ging um Sex … Dieser Umstand erlaubt uns runter zu gehen. 10.000. Von den Kosten 7/8 beim Kläger, 1/8 beim Beklagten. Streitwert 80.000. Wir haben zwei Schubladen: Urteil oder Vergleich.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Sie haben die Art … Heiß kontern … Ein solcher Film ist nicht gefunden worden. Ja, da waren Sexfilme der Damen und Herren. Solche Filme zu besitzen ist nicht strafbar. Es waren nicht Filme mit diesen Damen,. Es gab nur das, was machen im Haushalt haben. Das Sie [Buske] hier immer bestimmen.

Richterin Ritz: Meinen Sie, hinter den Türen fallen die Fetzen?

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Herr Buske ist der Vorsitzende.

Richterin Ritz: Oh, ja.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Sie müssen erläutern. Ansonsten habe ich Schwierigkeiten, dass meinem Mandanten zu erklären. Es heißt, sie ließ sich filmen. Diesen Film gibt es nicht. Wenn Sie das sch erlauben wollen, dann müssen Sie das auch schreiben.

Beklagtenanwalt Jörg Thomas: …die Mutter lebt in Deutschland … Traue den Zeugen nicht. Wenn nach fünfeinhalb Jahren …. Dann sollten wir beenden. Wenn die Intimsphäre betroffen ist, … ob das 5 oder 10 hergibt, weiß ich nicht. Wenn die Kammer entscheidet, damit kann ich leben.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: … .

Beklagtenanwalt Jörg Thomas: Wenn Sie so … muss … recht haben.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Sie müssen erläutern. Ansonsten habe ich Schwierigkeiten, dass meinem Mandanten zu erklären. Es heißt, sie ließ sich filmen. Diesen Film gibt es nicht. Wenn Sie das sch erlauben wollen, dann müssen Sie das auch schreiben.

Richter Dr. Link: …. Dass er runter ging … dass .. mit der Herausgabe eines Films hat der Polizist bestätigt. Dass es absolut grundlos war, ist nicht … .

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Im ersten Protokoll hieß es, dass es zwei Männer sind. Die Aussage ist gar nichts wert. Es ist vom Hören sagen. außerdem ist es Thailand.

Richterin Ritz: Wenn wir das so reinschreiben, wir es auf keine Fall halten.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Schrieben Sie so falsch rein, wie Sie können.

Richterin Ritz: Finden schon, dass die Aussage des Polizisten stimmt. Frau Senjan ist auch erwähnt, nicht am Rande, sondern … Anlass. Wenn sich der Vortrag vollständig bestätigt hätte, dann gebe es keine Entschädigung.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Aber das Foto.

Richterin Ritz: Aber der Einwand der Beklagten, dass die Auswirkungen gering sind. As meinen wir.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Schreiben Sie das auch. Sie müssen lange schreiben.

Richterin Ritz: Denke ich nicht.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Weil schon alles geschrieben steht.

Richterin Ritz: Jetzt gehen Sie zu weit.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Das ist eine Meinungsäußerung.

Es wird diskutiert.

Vorsitzender: Dann sollen wir zu Ende kommen. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Die Parteien verhandeln mit ihren Anträgen. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkünden am Freitag, den 04.06.210, 9.55, in diesem Raum.

Kommentar

Richter Andreas Buske schlug eine Geldetnschädigung von 10.000 Euro von. Klingt nach etwas. Ist aber nicht. Das Gegenteit ist der Fall. Der Klger muss zuzahlen.

Bei einem Streitwert von 80.000 sollte damit der Kläger 7/8 der Kosten tragen.

Rechnet man die Kosten der Zeugenbefagung hinzu, dann muss der Kläger ganz schön tief in sein Taschen greifen.

Die beiden Anwälte Helmuth Jipp und Jörg Thomas haben ganz gut im vierstelligen Bereich verdient. Die Gerichtskasse kam auch nicht zu knapp davon.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.



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